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auch bald den Königen und Fürsten und deren Völkern in allen abendländischen Reichen mit. Schon im folgenden Jahre, und zwar gleich in den ersten Monaten desselben (1188), vereinigten sich die Könige von Frankreich und England, Philipp August und Heinrich II. auf einer Ebene bei Gisors, schlichteten die unter ihnen noch obwaltenden Streitigkeiten, machten durch feierliches Gelübde sich zu einer gemeinschaftlichen Heerfahrt nach dem heiligen Lande verbindlich und empfingen von den Bischöfen das Kreuz, der König von Frankreich aus den Händen der Erzbischöfe von Tyrus und Rheims, und Heinrich von England von den Erzbischöfen von Tyrus und Rouen *). Dem Beispiele der Könige folgten nun eine Menge Bischöfe, Fürsten, Grafen und Herren, und jeder Ritter, wenn anders noch nicht der legte Funke von Rittersinn in ihm erloschen war, drang sich zur Annahme des Kreuzes herbei **).

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*) Etwas früher, nämlich schon in dem verflossenen Jahre, hatte Heinrichs II. ältester Sohn, der Graf Richard von Poitou, das Kreuz genommen; welches an ihm um so mehr belobt und bewundert ward, da bei dem Alter und der zunehmenden Schwäche seines Vaters eine baldige Thronerledigung zu erwarten war. Bei dieser Unterredung auf der Ebene von Gisors machten beide Monarchen auch noch verschiedene Verordnungen, welche auf einen baldigen Aufbruch der Kreuzheere deuteten, worüber jedoch Philipp August und auch Heinrich, wie man bald sehen wird, sich nicht wenig täuschten. So z. B. ward jezt unter ihnen festgesegt, daß die verschiedenen Völkerschaften, welche sich zur Kreuzfahrt vereinigen würden, durch die Farbe des Kreuzes sich unterscheiden sollten. Für die Franzosen ward die rothe, für die Engländer die weise und für die Flandrer die grüne Farbe bestimmt.

**) Die vornehmsten und bedeutendsten dieser Fürsten waren der Herzog von Burgund, Graf Philipp von Flandern, Thibaut von Blois, Rotrud von Perches und

Die ohnehin bis jegt immer steigende Bewegung ward nun eine allgemeine Begeisterung, die sich auf alle Stände und Classen der Nation, so wie auf jedes Alter und Geschlecht ergoß. Mönche verließen jezt ihre Klöster, Priester ihre Kirchen, der Bauer seinen Pflug und der Bürger seine Werkstätte, und eilten sich unter den Fahnen der Kreuzfahrer einreihen zu lassen. Weder Thränen einer trauernden Gattin, noch die kläglichen Bitten eines Kindes suchten jezt den Gatten oder Vater zurückzuhalten, im Gegentheil wurden sie von jenen nur noch mehr dazu ermuntert und mit Freuden gaben die Frauen ihren Schmuck, oder was ihnen nur immer das kostbarste und theuerste war, her, um nur die Rüftungen ihrer Männer zu beschleunigen. Bald fragte man nicht mehr, wer mitzöge, sondern wer zurückbleibe? und diese wurden nun ein Gegenstand der allgemeinen Verachtung und des bittersten Spottes und Hohnes *).

5. Um auch den Armen eine Theilnahme an dem heiligen Kriege möglich zu machen, erließen die Könige von Frankreich und England eine Verordnung, der zu Folge Jene, welche das Kreuz nicht genommen, von aller ihrer beweglichen und unbeweglichen Habe, so wie von ihren jährlichen Ein

Heinrich von Champagne. Auch die Anzahl der Bischöfe, die fezt den Kreuzzug gelobten, und ihr Gelübde ablegten, war nicht minder beträchtlich.

*) So z. B. schickte man ihnen Spindel und Wolle, und ließ ihnen sagen: sie möchten die Waffen bei Seite le= gen, und ja keine mehr tragen; aber dafür mit den Weibern desto fleißiger und emsiger spinnen. Auch in Volksliedern, die man auf den Straßen sang, ergoß sich der gewöhnlich sehr derbe Volkswig mit Spott und Hohn in vollem Maße über dieselben.

Forts. d. Stolb. R. G. B. 45.

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künften den zehnten Theil für jene abgeben sollten, die dem Herrn sich geweihet hätten, denen es aber an Mitteln fehlte, sich zur Heerfahrt zu rüsten. Man nannte diese Steuer den Saladins zehnten. In Frankreich war Niemand davon befreit, als blos die Mönche des Cistercienser- und Carthäuserordens. Selbst von den Begüterten unter den Kreuzfahrern ward er erhoben; endlich mußten alle Zehnspflichtigen eidlich erklären, daß fie die Steuer redlich und ohne Rückhalt, ganz nach dem Verhältniß ihres Vermögens und ihrer Einkünfte entrichteten. In England ließ jedoch König Heinrich den Kreuzfahrern größere Begünstigungen zufließen. Erstlich befreiete er von der Steuer die Pferde, die Kleidung und die Waffen der Ritter, wie auch die Pferde, Kleider und Bücher der Geistlichen, und alles andere Geräth, welches ihnen zur Verrichtung ihres geistlichen Amtes nothwendig war. Ferner wurden alle wallfahrende Ritter nicht nur von der Verpflichtung der Entrichtung des Saladinszehnten ausgenommen, sondern es ward auch sogar verordnet, daß diesen Rittern alles Geld, welches in Folge des Steuergeseges von ihren Unterthanen würde erhoben werden, lediglich zu ihrer Ausrüstung sollte eingeliefert werden. Diese Begünstigung ward jedoch nicht den Bürgern und Landleuten zu Theil, die ohne Erlaubniß ihrer Herren das Kreuz genommen und die Heerfahrt gelobt hatten; selbst in dem Falle, daß sie sich dem Kreuzheere anschlössen, wurden sie dennoch zur Entrichtung der Steuer angewiesen. Endlich ward auch noch verordnet, daß, wenn ein Kreuzfahrer, bevor er sein Gelübde abgelegt, die Einkünfte feiner Güter verpfändet hätte, diese ihm von dem Jahre an, in welcher er sich zur Heerfahrt rüste, wieder zufallen, und erst in den nächst folgenden Jahren dem Gläubiger zu Theil werden soll

ten. Eben so ward auch jedem Kreuzfahrer gestattet, feine Einkünfte, von welcher Art sie seyn möchten, vor dem nächsten Osterfeste, nach welchem das Kreuzheer aufbrechen werde, auf drei Jahre zu verpfänden. Aber merkwürdig und sehr schön ist auch noch ein anderer, von den beiden Königen gemeinsam genommener Beschluß, wodurch den begüterten Kreuzfahrern das Recht benommen ward, über das Geld, wie über alle andere Habe, die sie auf die Kreuzfahrt mitgenommen, testamentarisch zu verfügen, sondern in dem Falle, daß sie während des Kreuzzuges ftürben, sollte ihre ganze Hinterlassenschaft, worin fie auch bestünde, unter ihre zurückgebliebenen Heergesellen vertheilt, oder auch zum Besten der heiligen Unternehmung verwandt werden: ein Beweis, daß man jede Art des Eigenthums, sobald es auf die Kreuzfahrt mitgenommen ward, als ein Gott ge= weihtes Gut betrachtete, das auf keine Weise dem Herrn wieder entzogen werden könnte. Bei der Verkündigung dieser, die Einrichtung des Saladinszehnten be= treffenden Verordnungen wurden zugleich noch mehrere andere, auf den sittlichen Wandel der Christen sich beziehende Gebote erlassen. Alles Fluchen und Schwören ward strenge verboten, so wie auch das Würfel und Bretspiel. Ferner sollte Niemand mehr, nach dem nächsten Osterfeste, weder in Scharlach, noch in Zobelpelz oder andere kostbare Pelzwerken fich kleiden, auch jeden Tag, des Mittags, nicht mehr als zwei Gerichte auf seinem Tische haben, indem durch üppige Gelage und Unmäßigkeit das Gebet um göttlichen Beistand vereitelt würde. Aber ganz besonders gebot auch König Heinrich den Kreuzfahrern, jede Unzucht, ja selbst den bloßen Schein derselben zu meiden; daher es auch Niemand erlaubt seyn sollte, Frauen mitzunehmen, höchstens bloß eine zu Fuß gehende Wäscherin, deren ganzes We

sen keinen Verdacht einflößen könnte. Der Saladinszehnte ward, bei dem damals allgemein herrschenden Enthusiasmus, mit der größten Bereitwilligkeit entrichtet, und der Ertrag war so bedeutend, daß man zahlreiche arme Pilgerschaaren ausrüsten und jedem dieser armen Pilger das für zwei Jahre nöthige Geld, nebst andern Bedürfnissen geben konnte. Kein Kreuzfahrer zweifelte jezt mehr an dem glücklichen Erfolge dieses Kreuzzuges, und alle sehnten sich nach dem Beginnen desselben. Aber diesem frommen Verlangen der Völker entsprachen weder der König von Frankreich noch Heinrich von England. Wirrnisse mancherlei Art, blutige, zwischen ihren mächtigern Vasallen ausgebrochene Fehden, Empörungen der Söhne Heinrichs gegen ihren Vater, und endlich Krieg unter den beiden Königen selbst, zwar durch kurzen Waffenstillstand öfter unterbrochen, aber nie zu einem entscheidenden, den Frieden wieder herstellenden Resultat führend, hielten die beiden Monarchen noch über zwei Jahre in ihren Staaten zurück *), und mancher fromme Wallfahrer sah nun mit tiefem Kummer, daß all das Geld, das durch jene Steuer war gesammelt worden, statt zu Rüstungen gegen die Feinde Christi zu dienen, zu endlosen blutigen Händeln unter den Christen selbst verwendet ward.

6. Gleichen Enthusiasmus weckte der päpstliche Aufruf zur Hülfe des heiligen Landes auch in allen

*) Von allen diesen Ereignissen, besonders von den traurigen Verhältnissen zwischen Heinrich und seinen Söhnen, sowie zwischen ihm und dem Könige von Frankreich eine umständliche Erwähnung zu machen, würde hier zweckwidrig seyn; erst in der nun bald wieder folgenden Geschichte Frankreichs und Englands wird umständlichere Sprache davon seyn.

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