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Hekatompedon.

Von E. Petersen.

Ueber die Fragen der Burgtempel Athens haben nach meinen 'Burgtempeln der Athenaia' halbe und ganze Anhänger Dörpfelds 1) sich geäussert und etliches, was dort versehen oder falsch beurteilt war, gebessert. Zum Danke sollen hier die Folgerungen, die jene zogen, gebessert werden. Zunächst die fundamentale Hesychiosglosse Εκατόμπεδος νεὼς ἐν τῇ ἀκροπόλει τῇ Παρθένῳ κατασκευασθεὶς ὑπὸ ̓Αθηναίων, μείζων τοῦ ἐμπρησθέντος ὑπὸ τῶν Περσῶν ποσὶ πεντήκοντα. Körte 837 billigt diese meine Lesung, nicht meine Erklärung: Die Glosse bezeugt, dass der Parthenon um 50 Fuss länger war als der von den Persern in Brand gesteckte, alte Tempel"... aber unmöglich konnte, wer so schreibt, der Meinung sein, der von den Persern verbrannte Tempel sei auch ein hundertfüssiger gewesen'. Freilich liegt es auf der platten Hand, dass nicht 100-50100 sein kann. Aber ganz gewiss ist doch 150-50=100, und in der Glosse ist doch ohne jeden Zweifel mit έz. v. der ganze Parthenon gemeint, dessen Langhaus, ohne Ringhalle, wirklich rund 150 F. lang ist. Es ist bekannt, dass der ganze Tempel im IV. Jahrh. in der Sprache des Lebens, wie z. B. vom Redner Lykurgos, trotz seiner weit grösseren Länge Hekatompedon genannt wurde. Durchaus richtig war es also, wenn ein Grammatiker diese Benennung so erklärte, wie in der Glosse geschehen, und ein voreiliger Schluss ist es, dass der Glossator, der den weiteren Sinn des Wortes erklärt, von dem engeren, wonach es nur die Cella des Parthenon bezeichnete, keine Kunde gehabt habe. Auch wenn man von verkürzten Glossen nichts wüsste, dürfte man so nicht schliessen, noch gar sagen, die Glosse 'lehrt uns nichts, was wir nicht anderswoher zuverlässiger und vollständiger wüssten'. Welches andre, so genaue Zeugnis sagt uns denn von einem älteren Hekatompedos-Tempel? Eben diesen aber möchte Körte, wie wir sehen werden, beseitigen. Es sei einerlei, hatte ich gesagt, ob man vɛóg in jener Glosse zum Lemma ziehe oder nicht. Körte dagegen findet die Glosse nur dann richtig, wenn man vɛós zur Erklärung, nicht zum Lemma zieht, weil sich im andern

1) Bulle, Literar. Zentralbl. 1908 Sp. 508, Frickenhaus, Athen. Mitteil. 1908 S. 17 und 171; G. Körte, Götting. G. A. 1908 S. 837.

Falle der Widersinn ergebe, dass der alte Hekatompedos nur 50 F. lang gewesen sei', oder, fügen wir hinzu, der unanfechtbare Sinn, dass der alte, wie wir schon sagten, 150 F. lang war. Die Sache ist nur zu einfach: im Parthenon selbst steckt der ἑκατόμπεδος νεώς, wie in der Sprache der Uebergabe-Urkunden die Cella heisst, und ausserdem das Plus von rund 50 F., das Westgemach oder, wie es in denselben Urkunden heisst, 'der Parthenon'. Wenn uns also jene Glosse sagt, der alte Tempel sei um 50 F. kürzer gewesen, so ist es klar wie Sonnenschein, dass der im Tempel der Parthenos steckende έz. v. uns eben den alten Hekatompedos in seiner Verjüngung darstellt, und dass dieser frühere Tempel ein 100 füssiger nicht nur war, sondern auch hiess. Das Urteil Körtes, 'die Glosse des H. ist also kein Zeugnis weder für das Vorhandensein eines z. v. im V. Jahrh. noch dafür, dass dieser durch den perikleischen Tempel ersetzt worden sei', ist also zu kassieren.

Körte sucht nun freilich auch noch besonders zu beweisen, dass der frühere Tempel kein 100 füssiger war noch hiess. Zunächst das erste. Man kann die kleinen Rechenfehler andrer, von denen Körte 840 spricht. ebensogut wie den, welchen er selbst S. 841 macht, ganz auf sich beruhen lassen. Wer aber dem alten Tempel' (trotz jener Glosse) den Namen Ex. v. abspricht, weil er 5 cm oder 8 cm, oder (bei willkürlicher Bemessung des Stylobats) gar 50 cm (nicht 70) mehr als 100 F. lang gewesen sei, der sieht hier wohl die Bäume aber nicht den Wald. Misst doch auch im Parthenon, wo wir die alte Maßangabe genau nachmessen können, der έz. v. 4 cm mehr als 100, der Westteil gar um 99 cm weniger als 50 Fuss.

Und nun zum zweiten, ob der ältere Tempel éx. v. hiess. Als der alte Tempel von Kavvadias und Dörpfeld aufgedeckt und erkannt war, sah man bestätigt, was die richtig verstandene Glosse des H. besagt; und als dann die alte Hekatompedon-Urkunde entdeckt ward, schien durch sie auch die Benennung des alten Tempels als Hekatompedon neu bestätigt zu sein. Körte dagegen meint, der alte Tempel hätte, auch wenn 100 F. lang, nur έκ. νεώς, nicht ἑκατόμπεδον heissen können, denn jenes sei der amtliche Ausdruck des V. Jahrh., dies finde sich erst ein Jahrhundert später. Verzweifelte Wortklauberei! Körtes Argument wäre selbst dann ohne Kraft, wenn eine Reihe älterer Stellen uns die Benennung z. vɛóg als im Volksmunde lebendig bezeugten. Ueber den Unterschied der Urkundenund der Volkssprache, grade in Bezug auf den Parthenon, habe ich in dem Aufsatze über den Opisthodom, Jahrb. 1907 S. 15 einiges festgestellt. Jene Reihe von Stellen gibt es nicht; vielmehr ist die Nennung des grossen Tempels als 'Hekatompedon' bei Lykurg so vereinzelt und gut wie als 'Parthenon' bei Demosthenes. Aber Körte geht weiter und sagt: 'in der Zeit unserer Inschrift und der noch älteren der Stiftung des Hekatompedon kann dieser Name nur eine Fläche, ein Tuɛros von 100 F. Länge

bedeutet haben'. Man ist neugierig, was Körte über attischen Sprachgebrauch des VI. Jahrh. ermittelt haben mag, sieht sich aber arg getäuscht. Nicht etwa auf das neutrale Geschlecht des Wortes beruft er sich. In der zitierten Stelle seines früheren Aufsatzes (Rh. Mus. LII 253) findet man nichts, was sich nicht von selbst versteht: dass ein heiliger Bezirk einmal 100 F. lang ist, vielleicht also auch zaróμa. genannt wird, wofür aber kein Beweis erbracht wird. Denn die einmal erwähnte Chaonerstadt konnte ihren Namen ja ebensogut von einem Tempel wie von einem Bezirk haben, und Exaτóμлεdos ɛyouέrn in Syrakus Plut. Dion 45 wird am besten als лiaτɛiα oder óóóg verstanden. Dagegen hatte ich (Burgt. 37) an homerische Adjektive wie έzατóμлνlos erinnert, darunter auch ἑκατόμπεδος, Beiwort nicht eines τέμενος, sondern der πυρή des Patroklos, also eines hölzernen Aufbaus. Selbstverständlich ist also die von Körte vorausgesetzte Bedeutung des Wortes έzατóμлεдov keineswegs. Das substantivierte Neutrum bezeichnet weit eher ein Gebäude als eine 'Fläche' oder einen Bezirk. Mustere man nur die Namen der attischen Topographie, mögen sie von Götternamen abgeleitet sein, wie Artemision, Hekataion. Museion, oder von Amtsnamen, wie Bukoleion, Buzygion, Prytaneion, oder sonstwie entstandene Namen von Baulichkeiten, wie Pompeion, Propylaion, Dipylon, Pelargikon, Enneapylon, Heptachalkon u. s. w. Die Vorliebe für Neutra ist so gross, dass ein έz. v. im Volksmunde von selbst zum έzατóμлεdоv werden musste, auch wenn nicht noch andre Ursache mitwirkte. Für die Frage, was unter dem έzaróμлɛôоv der alten Urkunde zu verstehen sei, bleibt immer noch entscheidend, dass ein Tempel von 100 F. Länge bezeugt und z. T. vorhanden; ein réuevos von solcher Ausdehnung dagegen pure Voraussetzung ist.

Aber jetzt, d. h. in berichtigter Lesung, soll die Inschrift selbst den Bezirk bezeugen. Mit Freuden erkenne ich an, dass die Ergänzung der Zeilen 8-13 die Körte 839, z. T. nach Wilhelm, gibt, mir je länger je mehr unabweislich scheint. Mit Recht verlangt Körte und statt zai in der Anreihung der Verbote. Dieselbe Erkenntnis hatte offenbar schon früher Wilhelm zu seiner glänzenden Ausfüllung von Z. 9 geführt, und sehr fein führt sie jetzt Körte zu zroder in Z. 9/10, wogegen Bulles zátoder einen Buchstaben zu viel hat. Auch das richtige Verbum in Z. 11 hat Körte mit trefflicher Beobachtung gesichert, unbeirrt durch die Bemerkung des Pollux, dass ör9os tierisches Exkrement bedeute. Es bleibt nur zu fragen, ob nicht eben der Begriff, gegen sonstigen Brauch, den Aoristinfinitiv verlange, also nicht mit Körte der Ausfall eines λ anzunehmen sei1). Die Anstösse, die ich anfänglich an der neuen Lesung glaubte

1) (Prott) u. Ziehen 7. s. II 1 hat auch schon yakɛiv. Ein paar Klammern sind bei Körte z. T. durch meine Schuld versehen, da ich Z. 10 zu Anfang, obgleich ich das Original selbst verglichen hatte, durch eine Verwechselung Falsches gab, womit auch auf S. 15, 16 und 35 darauf Bezügliches hinfällt.

nehmen zu müssen, erledigten sich von selbst mit dem Eindringen in den Sinn des Verbotes, und diesen hat Körte allerdings weniger gut getroffen. Es lautet also:

8

τὸς ἰε[ρορ]γοντα[ς μὴ ὁρᾶν

9 μεταχσὺ τὸ ν]εὸ :καὶ τὸ πρὸ[ς ἔο μεγάλο β[ο]μο : [μεδ' ἔκ10 τοθεν:τ[ο ν]εὸ : ἐντὸς τὸ Κεκροπίο : μεδ ̓ ἀνὰ πᾶν τὸ Ηε11 κατόμπεδον : μεδ' ὄνθο ν] ἐγβ[αλεν : ἐὰν δέ τις : τούτο12 ν τι δρα[ι εἰδὸς : ἐ]χσ[ε]ναι : θοᾶν [μέχρι τριῶν ὀβελό13 ν: τοῖσι ταμίασι :::

Wer Griechen und Italiener beobachten konnte, der begreift ein solches Verbot. Es hat vor dem, was man (auch ich selbst mit andern, auch Körte) vorher hier las und verstand. den Vorzug einleuchtender Aktualität voraus. Nicht Frechheit, sondern nur altheimische Bequemlichkeit, die doch nicht einer gewissen Rücksicht zu ermangeln pflegt, ist der Grund solcher, dem strenger gesitteten Nordländer anstössigen Verunreinigungen. Selbstverständlich ist das Verbot erst durch das Geschehen hervorgerufen. Und da wird man beobachtet haben, dass im ganzen nur diejenigen, welche sich länger beim Heiligtum aufzuhalten hatten, taten was man nicht länger dulden wollte. Daher die Opfernden allein genannt werden, nicht als ob es nun andern erlaubt wäre. Wie das Verbot überhaupt, so war gewiss auch die Angabe der Orte durch Erfahrung angezeigt. Eben diese Angabe soll nun nach Körte gegen meinen Urtempel und für seinen 100 FussBezirk beweisend sein. Nach S. 839 gilt das Verbot '1. (innerhalb des Tempelbezirks) zwischen dem Tempel und seinem Altar, 2. ausserhalb des Tempels: a) im heiligen Bezirk des Kekrops und b) über das ganze Hekatompedon hin'. Der Tempel in Z. 9 ist Körte der 100 F.-Hexastylos (Hekat. II), Hekatompedon nach S. 842 der 100 f. Bezirk, in welchem die μαρτύρια, θάλασσα uagτiqia, Zain und 9áiaooa sich befanden. Man stösst sich sogleich an dem Unlogischen der Unterscheidung, die Körte macht. Auch muss ihm das Wort reóg in Z. 10 eine andre Bedeutung haben als in Z. 9: dort (unrichtig) den Tempelbezirk, hier den Tempel selbst bedeuten. Schlimmer noch ist, dass zufolge solcher Auslegung nicht allein das Kekropion, sondern auch die uagrigia ausserhalb des nach Körte ältesten Erechtheustempels liegen (das Kekropion nach S. 842 auch ausserhalb des heiligen Bezirks), während das spätere Erechtheion sowohl das Kekropion wie die álagoa wenigstens einschloss, und Herodot VIII 55 sogar beide uagrigia im vrós nennt. Allgemein verstand man bisher 1) unter Herodots. 'Egezdios nós einen zur Zeit der von dem Historiker erzählten Ereignisse existierenden Tempel. Damit aber nicht, in allzukrassem Widerspruch, ungefähr zur selben Zeit hier im Tempel liege, was in der Inschrift ausserhalb desselben sich befinde, legt Körte nun auch Herodot anders aus dieser könne jenen Teil seines Werkes so spät geschrieben 1) Ueber Frickenhaus' Ansicht s. unten S. 241.

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haben, dass (in den ersten Jahren des Peloponnesischen Krieges) das gegenwärtige Erechtheion schon soweit gediehen sein könne - wie weit es im J. 408 war, wissen wir ja dass Herodot von ihm als bestehendem habe sprechen können. Es scheint mir unnötig gegen solche Exegese ein Wort zu sagen, zumal der Widerspruch zwischen der Inschrift, d. h. ihrer Auslegung und dem Erechtheion bestehen bleibt. Und wozu die halsbrecherischen Erklärerkünste? Lediglich doch, um die Behauptung aufrecht zu halten, dass das Hekatompedon der Urkunde nicht der 100 F.-Tempel sei. Sehen wir also, ob meine von Körte verworfene Ausführung über den Urtempel sich mit der jetzigen Herstellung jenes Paragraphen der Urkunde besser verträgt.

Da wird also zuerst das ovqeiv 1) verboten 'zwischen dem Tempel und dem grossen im Osten gelegener Altar'. Muss hier nicht gleich die umständliche Bezeichnung des Altars auffallen, wenn doch nur der zu dem Tempel gehörige und, wie kaum zu bezweifeln, normal zu ihm liegende 2) Altar gemeint ist? Weiter aber wäre es doch bei aller südländischen Un

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Planskizze: Hekatompedon, Erechtheion, Urtempel (schraffiert).

A, B, C die verbotenen Orte.

geniertheit unerhört, dass der Platz zwischen der Tempelfront, dem Eingang und dem Altar davor erst durch Verbot vor Besudelung hätte geschützt werden müssen. Sowie man dagegen das Hekatompedon als den grossen Tempel versteht und den vɛós als den kleinen Urtempel, ist die genauere Bezeichnung des Altars ganz in der Ordnung, und dann haben. wir zwischen diesem und dem vɛós, d. h. dem Urtempel grade, eine solche Oertlichkeit, wie sie das Bedürfnis sucht. (Vgl. die Planskizze.) Der Unterbau der Ringhalle des Hexastylos überragte längs seiner ganzen Nordseite die alte Burgfläche um etwa 3 Meter. Von der Korenhalle nach Westen hin liegt diese Mauer auch jetzt offen da; sie ist kenntlich auch in der Korenhalle selbst. Weiter östlich ist ihre Kante von den Stufen des jetzigen Erechtheion überdeckt, und ihre NO.-Ecke lag einst ungefähr unter der SO.-Ecke der Poliascella. Diese Cella ist, wie Burgt. S. 18 und 1) Dies war wohl, wie begreiflich, allein oder häufiger geschehen, daher das andre,

an sich anstössigere, nur nachträglich Z. 11 verboten wird.

2) Ich finde es weder an sich wahrscheinlich, noch durch irgend welchen Rest oder irgendwelche Spur angezeigt, dass da wo Arr VII 36 angibt, ein Altar, zu keinem Tempel normal, gelegen habe. Vgl. Athen S. 166.

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