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setzung der Fragmente 0,52 m, die Dicke ca. 0,07 m. Die Länge, wie sich nach den Ergänzungen der lateinischen Inschrift ausrechnen lässt, muss ca. 0,70 m betragen haben.

Von beiden Inschriften, die inzwischen in einer wenig zugänglichen bulgarischen Zeitschrift von mir veröffentlicht sind 1), ist die lateinische, die rechts und links rahmenartig begrenzt ist, zweifellos die ältere. Ihre Buchstaben, in der ersten Zeile 0,04 m, in den übrigen 0,03 m hoch, weisen auf die erste Hälfte des zweiten Jahrh., während man bei der griechischen bis zur zweiten Hälfte des dritten Jahrh. heruntergehen kann. Die Platte, die in eine Wand eingemauert gewesen sein muss, war also ursprünglich bestimmt, nur die lateinische Inschrift zu tragen. Obwohl nur teilweise erhalten, ist diese Inschrift von grosser Wichtigkeit für die Beurteilung der sodalicia vernaculorum, über die wir zur Zeit noch sehr wenig wissen. Hier folgt die Inschrift gleich mit den Ergänzungen, die ich dann zu rechtfertigen versuchen werde Pro salute

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Die Buchstaben der beiden letzten Zeilen weichen in ihrer Form und Regelmässigkeit so sehr von den Buchstaben der übrigen Zeilen, dass wir ihre Einmeisselung einer anderen Hand zuschreiben müssen. Die ursprüngliche Fassung der Inschrift schloss also mit dem Worte FEC in Zeile 9. Die Ergänzungen der ersten drei Zeilen bedürfen keiner besonderen Begründung. Die Zeilenlänge bestimmt sich aus Z. 8 und 9, die verhältnismässig am vollständigsten erhalten sind. Es lässt sich leicht ausrechnen, dass die Länge der geraden (längeren) Zeilen 16-18, die der ungeraden (kürzeren) 10-12 Buchstaben entsprach. Einige Zeilen (so Z. 2) sind ohne Worttrennung geschrieben, andere dagegen weisen Spatien auf (so Z. 5 und 7). Die Erklärung dafür ist in dem Bestreben des Steinmetzen zu suchen, jede Zeile mit einem neuen Worte zu beginnen. Dieser Umstand zugleich mit der abwechselnden Reihenfolge einer längeren und einer kürzeren Zeile zeigt, dass die Inschrift jene Regelmässigkeit und schöne Anordnung besass, die speziell für die Zeit Traians und Hadrians charakteristisch ist. Diese Tatsache, die bei der Ergänzung der Inschrift nicht ausser Acht gelassen werden darf, bezieht sich natürlich nicht auf den Zusatz in Z. 10/11. Derselbe umfasste nicht nur die beiden letzten Zeilen, sondern auch den noch freien Platz in Z. 9 nach dem Worte FEC, wo man höchstens 8 bis 10 Buchstaben unterbringen konnte. Sein genauer Wortlaut ist nicht mehr zu ermitteln, aber der Sinn ist ganz klar®). Grössere Schwierigkeit macht der mittlere Teil der Inschrift. Zunächst ist jedenfalls so viel klar, dass er sich entweder auf die Erbauung eines Tempels, oder auf die Vollziehung eines Tauroboliums bezieht 7). Von diesen Möglichkeiten müssen 1) Sbornik za narodni umotworenia XXII, 1907, S. 1 ff. 2) Auf dem Steine nur . 3) Der untere Teil der ersten Hasta von M ist noch erhalten.

4) Die rechte Hasta von V fehlt. 5) Der untere Teil von R fehlt.

6) Die oben vorgeschlagene Ergänzung stützt sich auf Beispiele wie CIL VII 965, III 7473, VI 30960- Dessau 3621.

7) Aus den beiden letzten Zeilen folgt noch nicht, dass wir es mit einer Bauinschrift zu tun haben. Vgl. die in ähnlicher Weise schliessende Taurobolieninschrift aus Lactora CIL XIII 511 Dessau 4126.

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wir aber auch die letztere ausschliessen und zwar aus folgenden Gründen. Die zahlreichen Taurobolieninschriften befinden sich regelmässig auf Altären. Es gibt zwar einige solche Inschriften aus Ostia, die auf Marmorplatten eingemeisselt sind 1), aber sie scheinen ganz vereinzelt zu sein und sind jedenfalls für Ausnahmen zu halten. Ein weiterer Grund gegen das Beziehen der Inschrift auf ein Taurobolium ist auch ihr frühes Datum. Denn, wenn auch der Ursprung des Tauroboliums so dunkel ist, so lässt sich wenigstens nicht bezweifeln, dass sein Aufkommen und seine Verbreitung in ziemlich späte Zeit fällt 2). In Italien, von wo es sich auch in die Nachbarländer verbreitet hat, erscheint es zum ersten Male im Anfang des zweiten Jahrh. 3), in Gallien erst im J. 160*). Ueberhaupt im zweiten Jahrh. ist das Taurobolium noch sehr selten und bis jetzt nur in Italien und Gallien nachgewiesen. Erst im dritten, dann aber besonders im vierten Jahrh. erlangt es grössere Verbreitung und tritt auch in Griechenland zum ersten Male auf3). Schliesslich bleibt noch daran zu erinnern, dass in den thrakisch-illyrischen Provinzen das Taurobolium bis jetzt noch nicht nachgewiesen ist). Wir müssen also annehmen, dass die Inschrift aus Sofia sich auf die Erbauung eines Tempels der Mater Deum Magna bezieht.

Dass der Tempel von einem Vereine erbaut worden war, zeigt deutlich der Zusatz in Z. 9/11, der bei Privatbauten nicht gebräuchlich ist. Von dem Namen des Vereins sind uns in Z. 6 noch die Buchstaben VERNA erhalten. Es ist also ein sodalicium (collegium) vernarum oder vernaculorum gewesen. Wir kennen zur Zeit nur sehr wenige solche Vereine und ihr Wesen ist noch nicht genügend aufgeklärt. Es wird sich deshalb lohnen, etwas länger bei diesen Vereinen zu verweilen.

Man könnte versucht sein, bei der Gleichheit der Bedeutung der Wörter verna und vernaculus in der lateinischen Schriftsprache, auch die beiden bezeichneten Arten von Vereinen zu identifizieren. Dem steht aber im Wege die Sprache der Inschriften. Soviel ich verfolgen konnte, bedeutet rerna in den Inschriften der Kaiserzeit immer „Haussklave“ oder „Sklave“ überhaupt. Vernaculus dagegen ist niemals in demselben Sinne angewendet, sondern nur zur Bezeichnung von Sklavenkindern im Alter von 11 Monaten bis zu 14 Jahren), d. h. als Deminutiv von verna. Während wir demnach die sodalicia vernarum für reine Sklavenvereine zu halten haben, können wir nicht auch die sodalicia vernaculorum in dieselbe Reihe bringen. Was vernaculus als Bezeichnung für die Mitglieder eines Vereins bedeutet, zeigt uns deutlich eine Inschrift aus dem J. 227, die aus Nicopol an der Donau stammen soll) und mit den Worten beginnt: Q(uod) b(onum) f(elix) f(austum). Albino et Maximo cos. Nomina bacchii vernaculorum per principes) C. Senti(o) Verano bul(euta), T. Ulp(io) H(e)r(ma?). 1) CIL XIV 40-43.

2) Die Literatur über das Taurobolium verzeichnet Drexler in Roschers Lexicon II Sp. 2930 f. Neuerdings ist noch hinzugekommen Hepding Attis S. 199-201. Unzugänglich blieb mir Zippel Das Taurobolium in Festschr. für L. Friedländer S. 498–520. 3) CIL X 1596. 4) Vgl. Goehler De Matris Deum Magnae apud Romanos cultu S. 55 f. 5) CIAtt. III 172. 173.

6) Ob das Taurobolium wirklich phrygischen Ursprungs ist, wie Boissier, Rapp, Hepding u. a. annehmen, ist sehr zweifelhaft. Gegen diese Ansicht spricht nicht nur der Umstand, dass das Taurobolium in Kleinasien und Thrakien noch nicht nachgewiesen ist, sondern auch seine späte Einführung in Griechenland. Berechtigter scheint mir die Annahme, dass dieser Brauch auf italischem Boden, aber unter dem Einfluss der orientalischen Kulte entstanden ist. Dafür spricht noch die Tatsache, dass die ältesten Taurobolien in der Regel nicht Reinigungsopfer waren, sondern für das Wohl des Kaisers oder der Gemeinde vollzogen wurden.

7) Vgl. CIL VIII 1132. 1897. 9375. 9514. XII 3718. Unbekannt ist das Alter eines vernaculus, von dessen Grabinschrift wir nur ein Fragment (CIL III 1435925) besitzen. 8) CIL III 6150 = 7437 : - Dessau 4060. Der Stein könnte auch aus Novae stammen.

Dann folgen 107 Männernamen. Das ist offenbar ein Verzeichnis der Mitglieder eines (sodalicium) bacchium vernaculorum, das dem Kult des Bacchus gewidmet war. Ein Blick über die Namen seiner Mitglieder zeigt, dass es nicht ein Sklavenverein gewesen ist, wofür es Liebenam 1) erklärt. Leute, wie C. Sentius Veranus, C. Valerius Valens, M. Ulpius Iulianus, T. Aelius Felix, M. Antonius Secundus und viele andere, von denen einige auch Ratsherren (buleutae) waren, haben doch sicher das römische Bürgerrecht besessen. In demselben Verzeichnisse gibt es freilich auch Namen, die auf Sklaven hinweisen, wie Firmus Diophanti, Iuvenis Herculani und Mysiacus Bassi, doch ist ihre Zahl nicht gross. Schliesslich finden wir auch einige Thraker, wie Brilo Auluzani, Mucapor Menis und, wahrscheinlich, Crescens Decebali, die das Vollbürgerrecht schwerlich besessen haben. In den meisten Fällen ist allerdings die Entscheidung über die rechtliche Stellung und die Nationalität der Mitglieder unmöglich. Immerhin wird aus den hervorgehobenen Namen ersichtlich, dass hier vernaculi „Einheimische“, „Inländer" bedeutet, ohne Rücksicht auf ihre rechtliche Stellung *). Dabei ist zu beachten, dass dieser Ausdruck nicht nur auf die vorrömische Bevölkerung des Landes angewendet ist, sondern auch auf die römischen Kolonisten, die besonders in den von Römern begründeten Städten mit Recht als einheimische Bewohner angesehen werden konnten. Wir werden die Bedeutung von vernaculus in diesem Sinne vielleicht am besten durch einheimisch-römisch" wiedergeben können, im Gegensatz zu griechisch-orientalisch“, und darunter sowohl die römischen Kolonisten aus dem Westen, wie auch die romanisierte barbarische Bevölkerung des Landes zusammenfassen. Wie später noch gezeigt werden muss, ist es wenigstens wahrscheinlich, dass gerade dieser Gegensatz zu der Bildung von sodalicia vernaculorum geführt hat.

Wenn wir uns jetzt wieder zu der Inschrift aus Sofia wenden, so wird sofort klar, dass der Tempel der Mater Deum von einem sodalicium vernaculorum erbaut worden war. Gegen sodalicium vernarum spricht zunächst der Name des Priesters M. Ju(lius ?) (Satur)ninus?, der nicht Sklave gewesen ist, wie bei einem Sklavenvereine zu erwarten wäre. Auch den Namen Tyrannus finden wir als Cognomen von römischen Bürgern 3). Von Bedeutung ist auch der Umstand, dass die Inschrift in lateinischer Sprache abgefasst ist, obwohl Sofia im griechischen Sprachgebiete liegt. Das zeigt deutlich, dass wenigstens die Mehrzahl der Personen, die den Verein bildeten, römische Kolonisten aus dem Westen waren, und in solchem Falle wird man schwerlich an Sklaven denken können.

Es ist beachtenswert, dass alle bis jetzt bekannten Zeugnisse über die sodalicia vernaculorum nach den thrakisch-illyrischen Provinzen des römischen Reiches führen1). In den Westprovinzen sind diese Vereine noch nicht nachgewiesen worden3). Dagegen fehlen in den thrakisch-illyrischen Provinzen die sodalicia vernarum, die wir

1) Zur Gesch. und Organisation des röm. Vereinswesens S. 189.

2) Zu dieser Erklärung des Wortes neigt auch Dessau Inscr. sel. zu 4060, indem er die vernaculi im Gegensatz zu den Asiani stellt. Vgl. auch Mommsen CIL III zur Inschrift.

3) CIL III 10329: Claudius) Tyrannus tribunus) legionis).

4) Ausser beiden schon angeführten Inschriften (der behandelten aus Sofia und der des sodalicium bacchium vernaculorum) kommt in Betracht noch die Inschrift aus Salona CIL III 8833, in der eine mater vernaculorum erwähnt wird. Vgl. von Domaszewski Arch.-epigr. Mitteil. XII, 1888, S. 34.

5) Ich muss ausdrücklich erwähnen, dass mir das gesamte epigraphische Material nicht zur Verfügung stand. Vom CIL konnte ich nur ein unvollständiges Exemplar benutzen und auch das grosse Werk Waltzings Etude hist. sur les corporations professionelles chez les romains blieb mir unzugänglich. [Auch Waltz. hat kein grösseres Material, vgl. Et. hist. IV S. 230; E. K.].

im Westen antreffen 1). Man kann freilich, bei der Seltenheit der Zeugnisse, diesen Umstand ganz dem Zufalle zuschreiben. Aber andererseits lässt sich auch nicht bezweifeln, dass gewisse Eigentümlichkeiten der einzelnen römischen Provinzen, sei es in ethnischer, sei es in administrativer oder wirtschaftlicher Beziehung nicht ohne Einfluss auf das Vereinsleben geblieben sind. So können wir das Fehlen der reinen Sklavenvereine in den thrakisch-illyrischen Provinzen vielleicht dadurch erklären, dass in diesen Provinzen, abgesehen von dem Bergwerksbetrieb, weder der Grossgrundbesitz, noch die Grossindustrie entwickelt waren und deshalb auch die Vorbedingungen zu dem Anhäufen von grossen Sklavenmassen nicht vorhanden waren. Auf der anderen Seite finden wir gerade in diesen Provinzen Bedingungen, die die Bildung von sodalicia vernaculorum hervorzurufen im Stande waren. Diese Vereine konnten nur in solchen Gegenden entstehen, wo die Zahl der Ausländer und der Nationalitäten ausserordentlich gross war. In Ländern, wie z. B. Hispanien oder Gallien, wo die Bevölkerung in ihrem grössten Teile homogen war, hätten die Mitglieder eines Vereins niemals die Notwendigkeit empfunden, sich als vernaculi zu bezeichnen. Anders war es in den thrakisch-illyrischen Provinzen. Schon durch ihre geographische Lage waren diese Provinzen einer doppelten Strömung von Einwanderern aus dem Osten und aus dem Westen ausgesetzt, und die römische Regierung hat nicht selten die massenhaften Einwanderungen in diese Länder künstlich herbeigeführt. Nichts ist vielleicht so bezeichnend für die Mischung der verschiedensten Nationalitäten in diesen Ländern in römischer Zeit, wie die grosse Zahl der Vereine, die ausschliesslich aus Fremden, meist Asiaten, bestanden und sowohl in den Küstenstädten, wie auch im Inneren des Landes verbreitet waren 2). Wenn man diese Umstände in Betracht zieht, so wird es begreiflich, dass die römischen Kolonisten aus dem Westen in Verbindung mit den romanisierten einheimischen Bewohnern des Landes leicht dazu kommen konnten, ihre Vereine im Gegensatz zu den griechisch-orientalischen als sodalicia oder collegia vernaculorum zu bezeichnen.

Wenden wir uns noch einmal zu der Inschrift aus Sofia. Es versteht sich von selbst, dass die oben vorgeschlagenen Ergänzungen des mittleren Teiles nur den Zweck haben, den Sinn der Inschrift klar zu machen, nicht den genauen Wortlaut herzustellen. Sodalicium und aedes dürften den Vorzug vor collegium und templum haben, da in den Inschriften die ersteren Bezeichnungen in der Regel gebräuchlich sind. Möglich ist auch, dass in Z. 6 nach vernaculorum eine nähere Bestimmung zu diesem Worte folgte. In solchem Falle würde Z. 7 lauten: de suo aedem. Für Z. 4 kann ich keine Ergänzung vorschlagen. Es ist aber wahrscheinlich, dass in dieser Zeile der Name eines (oder zweier) eponymen Beamten gestanden hatte 3), und der 1) CIL II 6004 Dessau 4412 aus Valentia: sodalicium vernarum colentes Iside[m]. Ebenso ist in den Fasti Antiates vom J. 51 n. Chr. (CIL X 6638 I p. 327) der 16. Oktober als vernar(um) dies fest(us) bezeichnet, woraus man auf die Existenz eines collegium vernarum in Antium schliessen kann. Vgl. CIL I Index p. 640.

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2) Mir sind folgende Vereine dieser Art bekannt: Asiani aus Napoca in Dakien (CIL III 870), collegium Galatarum aus Germisara, ebenfalls in Dakien (CIL III 1394, vgl. p. 169), oлsion Aguaviv aus Municipium Montanensium in Untermoesien (Ziebarth Das griech. Vereinswesen S. 56, Ant. Denkm. in Bulgar. 186), oлrīga Pouciov (Arch.-epigr. Mitteil. XIV, 1891, S. 28 no. 57, Ziebarth S. 58) und oizoç tōw Alɛğardolor (Mommsen Röm. Gesch. V S. 284, Ziebarth S. 122) aus Tomi, cives Romani et Bessi consistentes vico Ulmeto aus Pantelimon bei Istros (CIL III 1421426), der Verein der skythischen Taupo aus Kavarna? (Ant. Denkm. in Bulgar. 116, vgl. Jireček Reisen in Bulgarien S. 840 der bulgar. Uebersetzung), fazyetov Asiavõr (Dumont-Homolle Inscr. de la Thrace 72c, Ziebarth S. 56) und sṣardorīz oi agaɣuatevóueroi év IIɛgiv9 (CIG 2024 Dumont-Homolle 74e, Ziebarth S. 122) aus Perinthos.

3) Ausser an die Beamten des Vereins ist auch an den Statthalter der Provinz

Buchstabe N im Anfang der Z. 5, der wegen des folgenden leeren Raumes für eine Abkürzung zu halten ist, würde dann noster bedeuten.

Wenn es uns gelungen ist, die Inschrift richtig zu deuten, so bekommen wir ein neues und sehr wichtiges Zeugnis über die Vereine der vernaculi. Wie das oben (S. 256) erwähnte sodalicium bacchium vernaculorum, scheint auch der Verein aus Sofia zu der Kategorie der religiösen Vereine zu gehören. Seine Kultgottheit ist zweifellos die Mater Deum Magna gewesen, deren Kult in Sofia wir auch aus späteren Denkmälern kennen 1). Ich gebe schliesslich noch die griechische Inschrift, die sich auf der Rückseite derselben Marmorplatte befindet, in Transkription wieder. Sie ist, wie manche charakteristische Buchstaben (C, W, 8 neben OY, neben O) zeigen und wie schon oben erwähnt, ungefähr um 100 Jahre jünger, als die lateinische. Ihre Buchstaben sind in den beiden ersten und den beiden letzten Zeilen 0,015 bis 0,02 m, in den übrigen Zeilen nur 0,01 m hoch.

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zu denken. Nach dem, was wir über den äusseren Charakter der Inschrift gesagt haben, sind die Buchstaben STR für den Anfang eines Wortes zu halten (vgl. S. 254). Die Namen der Konsuln aus der Zeit Hadrians kommen deshalb nicht in Betracht. 1) Vgl. die in Sofia geprägten Münzen aus der Zeit des Caracalla mit dem Bilde der auf dem Löwen reitenden Kybele (Mionnet Suppl. II S. 488 no. 1679, Wiener Sitz.-Ber. IX, 1852, S. 911 no. 34) und diejenigen mit dem Kopfe des Geta, die auf dem Revers nur einen Löwen haben (Mionnet S. 498 no. 1743). Eine kleine Votivstatuette aus Sofia, die Kybele thronend zwischen zwei Löwen darstellt, ist von Dobrusky in dem bulgarischen Sbornik za narodni umotworenia XVI-XVII, 1900, S. 94 beschrieben. Die Statuette, mit der Inschrift 4idis Aiov (nicht dor, wie Dobrusky liest) si versehen, ist nicht älter, als das Ende des 2. Jahrh. n. Chr.

2) Dieser Name kommt, soviel mir bekannt ist, hier zum ersten Mal vor und ist wahrscheinlich kleinasiatischen Ursprungs. Vgl. CIG 3623 aus Troas (der genaue Fundort unbekannt): Ωβία Σκαμάνδρου, γυνὴ δὲ Μητροτίμου.

3) Diese beiden Zeilen, in denen Reste von Buchstaben noch erhalten sind, sind sehr beschädigt, doch nicht ausradiert.

4) Auf dem Steine MIOIA. 5) Auf dem Steine MYCTIIAIC.

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