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folgenden Akte der Legende mit mehrfacher Wiederholung derselben Personen ist zweifelsohne das unlängst in Pompeji gefundene Wandgemälde. Doch ist die Photographie in den Notizie d. Scavi 1905 S. 93 so undeutlich, dass man die Wölfin mit den Zwillingen darin nicht zu erkennen vermag, und auch die Beschreibung sagt nicht, ob das Tier nach links oder nach rechts steht. Scheint hier das Ganze um die Grotte als Mittelpunkt herum komponiert, so schilderte dagegen das esquilinische Grabgemälde, Brizio, Pitture e sepolcri scop. s. Esquilino 1876 Taf. II, Robert, Annali 1878 zu Monum, X 60 die Legende in kontinuierlicher Friesschilderung. Dass hier, wie Robert meint, und zu begründen versucht, die Wölfin ausgelassen, sei darf bezweifelt werden: in der Lücke zwischen Nord- und Ostwand scheint sie vorausgesetzt werden zu müssen. Doch haben wir jetzt erst die Legende überhaupt zu vernehmen.

Die Zwillingslegende. Kehren wir also zur ältesten, Capitolinischen Darstellung, der Mutter aller späteren zurück, so muss deren griechischer Ursprung weit unmittelbarer überzeugend noch als aus der Form, aus dem Gedanken, aus der Idee selbst hervorleuchten: zwei göttliche Kinder ausgesetzt, dem Verderben geweiht, aber wunderbarer Weise durch das hungrigste Raubtier, den säugenden Wolf nicht zerrissen sondern genährt und gehütet, das ist eine Begebenheit, die ähnlich auch anderswo nachgewiesen ist, aber am wenigsten römisch sein kann, und nirgends so oft gesagt, in Dichtung und Kunst behandelt worden ist wie im griechischen Kulturkreise. Alte wie Aelian v. h. XII 42, Hygin f. 252 und Neue, wie Bachhofen, Usener, Rossbach und andere, haben die Beispiele gesammelt, Bauer, Sitz.-Ber. d. Wiener Akad. Phil. Histor. Kl. Bd. 100, zur Kyrossage auch verwandte Sagen anderer Völker verglichen, aber mit besonnenem Urteil vor übereilten Schlüssen gewarnt. Mit Robert scheint er geneigt, die griechischen Sagen für nicht über Herodots Kyrossage hinauf verfolgbar zu halten. Doch hat Robert, Bild und Lied S. 233 mit Willkür und unzutreffender Begründung den Hinweis auf den Mythos von Alexandros Aussetzung und Ernährung durch die Bärin, gegen das Zeugnis der Scholien, den Versen 293 ff. der Andromache des Euripides abgesprochen, um die Idee auch bei Euripides aus Herodot herzuleiten. Musste es schon an sich wenig glaublich scheinen, dass die häufige Verwendung des Motivs in der Tragödie des fünften Jahrhunderts keine Begründung im Epos, etwa Kyprien, oder in Hesiods Ehöen und Katalog gehabt habe, so liefert uns jetzt die Capitolinische Wölfin, als griechische, ionische Darstellung einer solchen wunderbaren Ernährung ausgesetzter Kinder durch ein Raubtier, den positivsten Beweis, dass solche Sage griechischer Kunst schon im sechsten Jahrhundert geläufig war. Ist es denn nicht auch klar und gewiss, dass die Elemente dieser Sagen: heimliche Geburt göttlicher Kinder von sterblichen oder göttlichen Weibern, der Wunsch und Wille sie zu verderben aus Furcht von ihnen dereinst verdrängt und der Herrschaft

beraubt zu werden, die Wandelung von göttlichen Wesen männlichen oder weiblichen Geschlechtes in Tiergestalt, im jüngeren Epos und Hesiodischer Dichtung oder daraus abgeleiteten Darstellungen des sechsten Jahrhunderts genügend bezeugt sind? Unter ihnen vor allen eine, die in gewissem Sinne höchste Dichtung von Uranos' und Kronos' und wieder auch Zeus' Verfahren gegen die eigenen Kinder. Was über die Anfänge des Zeus in der Theogonie 453 ff. erzählt wird, von heimlicher Geburt in der Grotte des bewaldeten Ziegenberges, mochte früher angesehen werden als belangloser Anlass, daraus die Dichtung von Zeus' Ernährung durch die Ziege Amaltheia herauszuspinnen. Wie aber jetzt? seit Evans BSA. IX S. 88 altkretische Tonsiegel bekannt machte, deren eines über einem gehörnten Schaf, das neben einem Altartisch (oder wäre es eine Wanne?) steht, das Hakenkreuz zeigt, das andere über demselben Tier ein anderes heiliges Zeichen, einen handgekrönten Stab (Blitz- oder Herrschaftssymbol?), und unter dem Tier einen am Boden sitzenden Knaben, so dass Evans mit Fug und Recht an Zeus und Amaltheia dachte? Hat er doch das zweite Siegel auch in JHS. 1901 S. 129 abgebildet in einem Kapitel, das the ficus Ruminalis überschrieben ist, aber mit der hier entwickelten Gedankenreihe sich nur an diesem Punkte berührt, ja vielmehr auf die von Bauer mit Recht abgelehnten Annahme eines in viel höhere Zeit hinaufreichenden Zusammenhangs auch der römischen Legende mit arkadischen Sagen ausgeht. Es kommt zunächst auch wenig darauf an, wie wir die Zwillinge unter der Capitolinischen Lupa nennen. Als Hauptsache, von den Namen unabhängig, ist festzuhalten, dass ein solches Werk, darstellend göttliche Kinder unter dem Schutze des dem Nationalgott geheiligten Tieres, geweiht im Heiligtum des Höchsten Zeus, von Anfang an keine wesentlich andere Bedeutung haben konnte als es später hatte, d. h. die Gründer und Herren der Stadt in göttlichem Schutze stehend darzustellen. Als private Stiftung unverständlich, kann die Gruppe in Capitolio nur als öffentliches Weihgeschenk gedacht werden.

Allbekannt ist der Gedanke, den Mommsen in den beiden Aufsätzen über die Remuslegende im Hermes 1881 S. 1, über die Tatiuslegende ebenda 1886 S. 570, beide jetzt in Gesammelte Schriften IV S. 1 und 22, ausgeführt hat: beide Legenden seien hervorgegangen aus dem Bestreben, der jungen Republik ihre Staatsform, das Doppelkönigtum, dadurch zu rechtfertigen und zu heiligen, dass sie dargestellt wurden nicht als revolutionäre Umgestaltung der früheren Verfassung, sondern als Restauration der ursprünglichsten Ordnung des römischen Staatswesens'. Die in ihrer Einfachheit durchschlagende Wahrheit dieses Gedankens ist ebenso unanfechtbar wie Mommsens Beweisführung unhaltbar. Der Versuch nachzuweisen, dass in der Legende ursprünglich nur der eine Romulus gestanden habe, Remus aber eine spätere Zutat sei, fällt vor der Capitolina mit den Zwillingen, die so alt wie die Umwandlung der römischen Staatsform aus

der Königs in die Konsularherrschaft, von selbst zu Boden. Aber auch in sich hat die Beweisführung keinen Halt. Was über legendarische Anknüpfung des Romulus S. 6 ff., z. B. an Haus oder Hütte, an die aus der Lanze erwachsene Kornelkirsche gesagt wird, mag auf sich beruhen; denn es hat offenbar wenig oder kein Gewicht: wirklich sakrale Bedeutung hat Romulus so wenig wie Remus. Tatsächlich richtet sich Mommsens Kritik vor allem gegen die Gründungslegende und die Auspication, die älter sein soll als die Erdichtung der Zwillinge; die den Auspicien an sich zukommende Bedeutung sei 'durch ihre Beziehung auf die Zwillinge denaturiert worden'. 'Wenn einer, so sei dieser Auspicationsakt örtlich gebunden: die Götter werden an der bestimmten Gründungsstätte selbst gefragt. Auspications- und Gründungsplatz fallen zusammen'. Mit diesen zweifellos richtigen Sätzen steht nun die Gründungs- und Auspicationslegende, wie sie namentlich Ennius und Livius erzählen, keineswegs in Widerspruch, wohl aber diejenige, welche Mommsen durch seine Interpretation ihnen zuschreibt. Wie wäre es auch möglich, dass jene beiden. Männer eine wider die von Mommsen formulierten Grundsätze so gröblich verstossende Darstellung der Auspication gegeben und obendrein die kapitalsten Sätze der Gründungslegende einfach beiseite gesetzt hätten? Sollen sie doch nach Mommsen berichtet haben, dass die Brüder über den Platz für die Gründung einig gewesen und nur wegen der Herrschaft die Vögel befragt hätten, und zwar nicht an verschiedenen sondern an demselben Ort; die Verdoppelung des Auspicationsortes und gar die Verdoppelung des Gründungsortes seien nur weitere Folgen der ersten Verderbung der Legende durch Zufügung des zweiten Gründers zum ursprünglich einen. Die Lupa sagte uns schon, dass das nicht richtig sein kann; und es muss leider gesagt werden, dass alle scharfe Dialektik nur aufgewendet ist, um die Sache auf den Kopf zu stellen, ohne dass eine Verwirrung des Ennianischen Textes, die zu beleuchten sein wird, dafür eine ausreichende Entschuldigung gäbe. Gegen die eigene Konstruktion hat Mommsen S. 14 gut operieren mit den Worten: 'Schon der Doppelzweck ist genau genommen ein Widersinn. Man kann die Götter fragen ob die Stadt so, wie man es im Sinn hat, angelegt werden soll oder nicht; man kann sie fragen, ob dieser oder jener Herrscher sein soll; aber es sind dies zwei Fragen auf die eine Antwort nicht gegeben werden kann' oder weiter hin: 'wenn mehrere Gründer am selben Orte zur selben Zeit beobachten, wie können ihnen da verschiedene Zeichen zu Teil werden? und wenn sie an verschiedenem Orte beobachten, wie kann dann der Gründungsort der gleiche sein'. Der einfache 'Ausweg' aus diesen Widersprüchen ist nicht die Annahme, dass der zweite Gründer u. s. w. ein Eindringling, sondern dass die beiden Voraussetzungen der Doppelfrage, dass nämlich beide Brüder an demselben Orte beobachten, und dass der Gründungsort für beide der gleiche sei, nicht in der Legende stehen, sondern

von Mommsen hineingesetzt sind. Hat jeder der Brüder für die Gründung einen eigenen Platz ausersehen, und beobachtet jeder an seinem Platz, so genügte die Vogelsprache in der einfachsten Weise: eine secunda avis, dem einen von ihnen erscheinend, hätte zugleich Ort, Gründer, Namengeber und Herrscher bestimmt. Aber Mommsen begeht S. 14 ff. den zweifachen Fehler, dass er Ennius und Livius den doppelten Beobachtungsplatz, als Anfang der Verwirrung', zuerkennt, ihnen aber den doppelten Gründungsplatz abspricht, womit doch die doppelte Beobachtung in offenem Widerspruch steht. Das schlimmste ist, dass 'dies bei beiden, und bei dem älteren Gewährsmann gewiss mit bestimmter Absicht, dadurch verschleiert wird, dass sie den zweiten Gegenstand dieser Auspicien, das regnum ausschliesslich hervorheben und sich enthalten, sie ausdrücklich als Gründungsauspicien zu bezeichnen'. Dies ist unrichtig. Livius I 6, 4 leiht den Brüdern den Gedanken ut dii quorum tutelae ea loca essent (vorher cupido cepit in iis locis, ubi expositi ubique educati erant, jenes der Palatin, dies aber weiteren Umkreis begreifend) augurio legerent (1) qui nomen novae urbi daret, (2) qui conditam imperio regeret. Palatium Romulus, Remus Aventinum ad inaugurandum templa capiunt. Also deutlich zwei Dinge. Das Wort conditum im 2. Satzteil setzt den Begriff condere im 1. voraus, und dass nomen dare und condere sich decken zeigt sich nachher 7, 3, wo es heisst (2) ita solus potitus imperio Romulus; (1) condita urbs conditoris nomine appellata, d. h. dieselben zwei Dinge in umgekehrter Ordnung folgen1). Und wenn Romulus den Palatin, Remus den Aventin zur Auspication wählt, und grundsätzlich 'Auspications- und Gründungsplatz zusammenfallen', dann muss, wenn nicht ein grober Fehler vorliegt, Romulus dort, Remus hier seine, d. h. die nach ihm benannte Stadt zu gründen beabsichtigen. Scheint es doch auch eine Halbheit, wenn der Streit in jener andern Weise gefasst wird. Mommsen sagt für die Auswahl reicht die Vogelsprache nicht aus'. Im Gegenteil! Sie reicht noch für viel schwierigere Auswahl aus, als der erste aller Augurn, Attus Navius, wie Cicero Dir. I 31 erzählt, durch Auspication sogar die Stelle ausfindig macht, wo im Weinberg die grösste Traube hängt quae maxima (uva) esset in vinea. Wer von beiden Brüdern in seinem templum ein günstiges oder das günstigere Zeichen erhielt, dessen Wahl war ja damit genehmigt. Und Ennius? Die betreffenden Verse bei Cicero Dir. I 107 lauten also:

hine [in monte] Remus auspicio se devovet atque secundam
solus avem servat; at Romulus pulcher in alto

5 quaerit Aventino, servat genus altivolantum.
certabant, urbem Romam, Remoramne vocarent;
omnibus cura viris uter esset induperator.

1) Man vergleiche auch Livius I 18, 6 sicut Romulus augurato urbe condenda regnum adeptus erat und V 52, 2 urbem augurato auspicatoque conditam habemus, ebenso wie Cicero de Republ. II 16 Romulus ... urbem condidit auspicato u. s. w.

Mit keinem Worte ist, weder in diesen Versen, noch in denen die vorausgehen und folgen, angedeutet, dass es sich für beide Brüder um Gründung auf demselben Palatin (Cermalus) handle, oder dass Remora, die Stadt des Remus, an derselben Stelle liegen solle, wo Roma, die Romulusstadt. Es ist vielmehr durchsichtig genug, dass Livius seine beiden Sätze 1 und 2 aus Ennius' Versen 6 und 7 nahm. Also der Streit um den Namen schliesst den um die Gründung und die Gründungsstelle ein. Die eine, das wissen wir zur Genüge, und das kann Ennius schlechterdings nicht geändert haben, lag auf dem Palatin; Remora lag nicht da, sondern nach aller Bezeugung auf dem Aventin, wo das templum des Remus von allen Gewährsmännern ausser Ennius wie man meint angesetzt wird (vgl. jetzt Jordan-Hülsen Topogr. I 3, 149). Mommsens Geringschätzung dieser Ueberlieferung ist eine Folge seiner unrichtigen Beurteilung der ganzen Legende und der mit andern geteilten Meinung, dass Ennius vielmehr dem Romulus den Aventin als Auspicationstemplum zuteile. Die einfache Folge wäre ja, dass Romulus auch seine Stadt auf dem Aventin zu gründen beabsichtigt habe. Man darf sich billig wundern, dass man lieber dem Ennius eine so völlig aller Regel und Tradition zuwiderlaufende Darstellung der berühmten Gründungslegende zuschreiben als an der Richtigkeit des überlieferten Textes zweifeln wollte, wo doch solcher Zweifel so wohl berechtigt war, und die Fehlerhaftigkeit des Textes so offen zutage liegt. Schon gleich in den ersten der angeführten Worte stört entweder in monte den Vers, oder es sind nach Remus zwei halbe Verse ausgefallen. Das letzte anzunehmen, wie z. B. Hülsen a. O. mit L. Müller getan, wird durch zwei durchschlagende Gründe widerraten: 1. fehlt für Ausdruck und Gedanken nichts, 2. würde durch solchen Zusatz das Gleichgewicht dessen was von jedem der beiden Brüder gesagt wird gestört: statt je 1/2 Verse für beide, kämen 22 auf Remus, 11/2 auf Romulus. Es ist aber vielmehr auch das zu beachten dass, da beide dasselbe wollen und tun, wofür jene Gleichmässigkeit am Platze ist, auch die Worte, die für den einen gebraucht werden, für den andern mitgelten, bis auf den Streitpunkt selbst. Auch Vahlen, dessen subtile Behandlung (Sitz.-Ber. d. Berl. Akad. 1894 S. 1143 ff.) doch die Hauptsachen verfehlt, gibt eine ungenügende Erklärung. Cicero kann ja unmöglich gleich nach zwei Versen, und gerade da wo er zur Hauptsache kommt, statt der Ennianischen seine eigenen Worte gebraucht haben, und um diese zu haben, müsste man ja doch noch das Wesentlichste hinzusetzen. Den Hauptanstoss bildet aber, dass für Remus überhaupt kein bestimmter Beobachtungsplatz angegeben wird, und dass der nach aller Ueberlieferung ihm zukommende Aventin vielmehr dem Romulus zugewiesen wird, dagegen der vor allem geforderte Palatin in der ganzen Erzählung überhaupt nicht genannt wird. Es kann unmöglich zurecht bestehen, dass der Palatin fehlt, und auch der Aventin da fehlt, wo er notwendig ist, und da steht, wo er ungehörig ist. Daraus

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