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benutzen dürfen, wenngleich nicht gerade überall für den Seleukidischen und Ptolemäischen Hof. Die alten persischen Auszeichnungen 1), Purpurgewand, Nisäisches Pferd mit goldenem Zügel und goldenen Phalerae, goldene Hals- und Armbänder, Spange, Gürtel, goldener Säbel, goldene Gefässe sind nicht bloss für die grossen makedonischen Dynastien in Antiocheia und Alexandreia das Vorbild gewesen, sondern auch erst recht für die orientalischen Reiche, die allmählich vom Reiche des Seleukos sich loslösten. So finden wir das goldene Bett später als Reservatrecht des Partherkönigs Artabanos III, dieser verleiht das Recht, in einem solchen zu schlafen ebenso wie die taga oodý ausnahmsweise dem Izates von Adiabene, vergl. Josephus ant. XX, 67. Mit der tága oder zídaqı5 ỏọdý2) wird der kleine Sohn des Antonius und der Kleopatra, Alexander, zum König von Armenien, Medien und Parthien gekrönt.

Die Könige makedonischer Herkunft haben von den persischen Dekorationen die spezifisch orientalischen weggelassen, wie den Säbel und die ziôagis. An ihre Stelle tritt der goldene Kranz und die Mitra 3) für die Grosswürdenträger, wie beim König selber das Diadem und bei der Königin das diadŋua yvvaizeìov, Esther 2, 17. Eine goldgestickte Mitra trug Demetrios Poliorketes um seine Kausia, vergl. Duris bei Athenaios XII, 535 f. und Plut. Dem. 41. Bei dem Sohne des Antonius und der Kleopatra, Ptolemaios, finden wir die Kausia mit dem Diadem, Plut. Anton. 54.

Ein weiteres Abzeichen der hellenistischen Würdenträger scheint ein Ring mit dem Porträt des Königs gewesen zu sein. Als Lucullus in Sullas Auftrag nach Alexandreia kam, um Schiffe vom Könige zu erbitten, da schlug ihm der Lagide jede Hilfe für Sulla ab, aber um Lucullus persönlich seine Hochachtung zu bezeugen, gab ihm der König beim Abschied einen in Gold gefassten kostbaren Smaragd mit seinem Porträt. Lucullus wollte den, wie vorher andere Kostbarkeiten, zunächst ablehnen, nahm ihn aber schliesslich an, als der König ihn auf das Porträt aufmerksam machte. Allerdings wird nicht direkt gesagt, dass die Fassung des Steines eben ein Ring war und es ist hier auch nicht die Rede davon, dass der König solche Porträts an Grosswürdenträger zu verleihen pflegte, doch wird beides sehr wahrscheinlich, wenn wir damit das Fragment 41 des Poseidonios vergleichen (Müller, FHG III, pg. 267). Dort heisst

1) Die Stellen sind gesammelt von Brisson, De regio Persarum principatu, Ausgabe von Lederlin, Strassburg 1710 p. 200-209. Auch das Ross der Dido ist ostroque insignis et auro Vergil Aeneis IV, 134. Ein Bett mit Silberfüssen wird bei einem Vertrauten des Perserkönigs erwähnt. Xenoph. anab. IV, 4, 21. Alexanders Generale auf ebensolchen zhiva, Arrian VII, 24, 2.

2) Wie sie aussah, zeigt das berühmte Mosaik der Alexanderschlacht. Alle Untertanen tragen die Spitze der zidagıç umgeklappt. Vergl. auch Plut. Artax. 28. Weiteres bei Hamdy-Bey et Reinach: Nécropole royale à Sydon p. 199.

3) v. Wilamowitz, Archiv für Pap. Forsch. I, 221.

es von dem berüchtigten Philosophen Athenion, dass er als Gesandter der Athener zu Mithradates geschickt den König so für sich einzunehmen wusste, dass er τῶν φίλων εἷς ἐγένετο. Etwas später wird bei der Schilderung seiner Heimkehr bemerkt, dass er einherzog χλαμύδα λαμπρὰν ἐκσύρων καὶ περικείμενος δακτύλιον χρυσίου ἐγγεγλυμμένην ἔχοντα τὴν Μιθριδάτου εἰκόνα. Es ist wohl nicht zweifelhaft, dass Athenion zum Würdenträger am pontischen Hofe ernannt worden ist, und dass die glänzende zláμvs ein Purpurgewand war, das ihn in Verbindung mit dem Ring als solchen legitimierte.

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Auch am römischen Kaiserhofe trugen diejenigen, welche freien Zutritt bei Hofe hatten, als Legitimation das Bild des Kaisers in einem goldenen Ring. Die von Mommsen (Staatsrecht II, 2, 787 Note 1 u. 807 Note 3, zweite Aufl.) dafür angeführte Stelle, Plin. h. n. XXXIII, 3, 41, besagt allerdings, dass das Bild in Gold geschnitten gewesen sei, ius. . . . imaginem principis ex auro in anulo gerendi, aber diese Mode kam erst unter Claudius auf, vergl. Plin. a. a. O. 23. Vorher trug man eine Gemme im Ring, wie eine von Mommsen anscheinend übersehene Stelle bei Josephus, antiq. XIX, 2, 3 § 185, beweist. Unmittelbar nach Caligulas Ermordung hielt Sentius Saturninus im Senat eine Rede, danach sprang jemand auf und riss ihm den Ring mit dem in Stein geschnittenen Bild des Caligula vom Finger, an dem Sentius ihn aus Zerstreutheit noch hatte stecken lassen, während die übrigen Herren ihre Ringe offenbar bereits abgelegt hatten. Da die ganze Institution der amici principis von den hellenistischen Höfen übernommen ist, so dürfte auch die Verleihung des Porträts im Ringe daher stammen, und wenn Ptolemaios dem Lucullus eine solche Auszeichnung verlieh, so wird das ähnlich zu beurteilen sein wie die Verleihung der ornamenta praetoria oder consularia an Nichtrömer.

Göttingen.

Zu den Germanenkriegen unter Augustus
(auf Grund eines neugefundenen Tiberiusbriefes).

Von Ernst Kornemann.

Das Fragment eines Kaiserbriefes aus Aizanoi in Phrygien, von dem die nachfolgenden Ausführungen ausgehen, ist von Th. Wiegand aufgefunden und mir in freundlicher Weise zur Veröffentlichung überlassen worden). W. bemerkt in dem die Uebersendung des Abklatsches begleitenden Brief: „Die Marmorplatte der Inschrift ist von mir mit denen verglichen worden, welche die bekannten Inschriften im Zeustempel tragen, und ich habe festgestellt, dass dieser Kaiserbrief nicht zur Serie der Tempelinschriften gehören kann. Es bleibt also bestehen, was A. Körte in der Festschrift für Benndorf S. 209 ff. über das mutmaßliche Alter des Tempels 2) ausgeführt hat“.

Der Stein befindet sich im Dorfe Tschavdyrhissar, Hof des Memischoglu Ali Effendi, bei der Haustreppe zu ebener Erde so verbaut, dass der untere Teil freigelegt werden musste. Marmorquader, links und rechts Bruch, oben und unten gerade. Höhe 61 cm, Breite 82 cm, Dicke nicht meßbar. Beschriebener Raum 39 53 cm. Buchstabenhöhe 2 cm. Die Quader war jedenfalls ein Wandblock. Von den elf Zeilen des Textes ist folgendes erhalten:

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Z. 5 am Ende ist nach dem Abklatsch I ziemlich sicher, auch Wiegand liest so - Z. 7 Ende ist N nur zum Teil noch erhalten - Z. 9 Ende ist I auf dem Abklatsch kaum noch zu sehen; W. gibt es aber Z. 10 am Ende ist N unvollständig; dass ein N und kein M dagestanden hat, ist so gut wie sicher.

Die Ergänzung muss davon ausgehen, dass der Stein oben und unten intakt und nur an den beiden Seiten gebrochen ist. Während auf der

1) Ich sage dafür dem glücklichen Finder auch an dieser Stelle herzlichen Dank. 2) Körte setzt den Tempel in hadrianische Zeit, s. S. 213.

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linken Seite nur die erste Zeile einer Ergänzung bedarf, fehlt auf der rechten Seite ein grösseres Stück. Um die Länge der Zeilen und damit den Verlust auf der rechten Seite festzustellen, bin ich von Z. 6 und 7 ausgegangen, die sich wohl am ungezwungensten und sichersten ergänzen lassen. Ist die für diese Zeilen gewonnene Ergänzung richtig 1), dann ist von den Zeilen des eigentlichen Briefes (Z. 4 ff.) ein klein wenig mehr als die Hälfte erhalten: Z. 6: 13+ 12 25 B.; Z. 7: 141/2+112 = 26 B. Schwierigkeiten machen dann nur noch Z. 1 und 2. Die zweite Zeile ist um zwei Buchstaben nach links ausgerückt, sie bietet im erhaltenen Teil 17 B., ergänzen wir die für diese Zeit gewöhnliche Formel 2): Αἰξ[ανειτῶν ἄρχουσι βουλῆι] ¦ δήμων, so kommen zu den erhaltenen 17 Β. noch 20 ergänzte, im Ganzen also 37 B. Ich glaube daher, dass unser Brief nur All[aveɩɩõv ßoviķi] | duon adressiert war3), das sind 17 +13 30, wegen der zwei nach links ausgerückten Buchstaben also 30-2 =

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1) Gestützt wird sie auch durch die ziemlich sichere Ergänzung von Z. 9 mit 15+ 11 = 26 B.

2) Vgl. dazu P. Viereck, Sermo graecus S. 60 und Anm. 1, G. A. Gerhard, Philol. 64, 1905, S. 40 Anm. 47 und O. Haberleitner ebda. 68, 1909, S. 298 f. H.'s Aufstellungen sind aber z. T. ungenau, so die Behauptung S. 299, dass die römischen Magistrate der Republik die Formel der hellenistischen Zeit ty Boviÿ zaì tỷ dhụợ gebrauchten und dass erst der Triumvir M. Antonius ozova Bovi due anwende, vgl. Dittenberger OGI II 441 (vom J. 81 v. Chr.) Z. 2 und 15 und Syll. I2 334 (73 v. Chr.) Z. 2, beidemal: čozovai zoviy diue.

3) Haberleitner behauptet allerdings (a. a. O. S. 298 und 299), dass die Kaiser des iulisch-claudischen Hauses nur йozová ẞovi du adressiert hätten. Aber wie wir in der vorigen Anm. ihm gegenüber bemerkten, kam das auch schon in der republikanischen Zeit vor; auf der anderen Seite liegt im zweiten Jahrhundert nach Chr. die Sache so, dass in den Kaiserbriefen (seit Traian) die breite Form rois ἄρχουσι καὶ τῇ βουλῇ καὶ τῷ δήμῳ zur Alleinherrschaft gelangt, in den Briefen der kaiserlichen Beamten dagegen sowohl ozova Bovi due wie Bovi diu begegnet (vgl. L. Lafoscade, De epistulis imperatorum Paris 1902 S. 93 mit Anm. 6, auch die Opramoas-Inschriften in ihrer Gesamtheit bei R. Heberdey, Opramoas Wien 1897 S. 7 ff.). Wir dürfen daher m. E. aus dem dürftigen Material nicht so weitgehende Schlüsse ziehen. Das Einzige, was sich sagen lässt, ist, dass in der römischen Epoche und zwar schon von der Republik ab die artikellose und asyndetische Form zunächst neben der anderen, dann unter den ersten Kaisern allein auftritt, bis endlich von Traian bezw. Hadrian ab der Kaiserbrief wenigstens zur Adressierung mit Artikel und mit der Kopula zurückkehrt. Eine andere Frage ist, an wen der Brief gerichtet wird, ob an Beamte, Rat und Volk oder nur an Rat und Volk. Das hängt doch auch von der Bestimmung des Briefes ab. Das vorliegende Schreiben dient nur der Bestätigung des Empfanges eines Ehrendekrets und verleiht der Anerkennung für die treue Gesinnung der Stadt Ausdruck. Man beachte endlich, dass der Brief jeglichen Titels seitens des Herrschers entbehrt (zur intitulatio vgl. Haberleitner S. 290 ff.), wodurch schon genügend vom üblichen Schema abgewichen wird. Das Schema wird repräsentiert durch den Brief des Tiberius an die Koer vom J. 15 n. Chr. (s. u. S. 424 Anm. 5). Noch stärkere Abweichungen vom Schema kommen in den verschiedensten Zeiten vor; Dittenberger Syll. I 328 (sullan. Zeit) Z. 3 ist nur "ozovai, Lafoscade Nr. 99 und 132 (beide aus hadrian. Zeit) sind nur ẞovi adressiert.

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28 B. Die erste Zeile ist schon im erhaltenen Teil um zehn Buchstaben über die zweite Zeile vorgerückt und gibt sich dadurch deutlich als Ueberschrift 1) zu erkennen, etwa wie in den Kaiserbriefen bei L. Lafoscade, De epistulis imperatorum Nr. 7 Dittenberger, Syll. I2 373 Dessau II 2 8793 (Rhodos) Ζ. 4 f.: &] ἐπιστολὰ ἡ ἀποσταλεῖσα ὑπὸ Νέρωνος | Κλαυδίου Καίσαρος Πεταγειτνύου κζ' oder Lafoscade Nr. 9 = Dittenberger, OGI II 475 (Aizanoi), wo in der ersten Zeile allerdings nur der Herkunftsort steht: aлò Poung 2). Bei der streng symmetrischen Anordnung unserer Inschrift werden wir annehmen dürfen, dass die Ueberschriftzeile nach beiden Seiten gleich weit ausgerückt ist: also müssen wir eine Ergänzung suchen, die auf der linken Seite nur wenig, auf der rechten dagegen mindestens die Zahl der erhaltenen Buchstaben (24) bietet.

So bin ich zu folgender Wiederherstellung der Inschrift gekommen, die für den eigentlichen Brieftext als Höchstzahl 28 Buchstaben in der Zeile annimmt: s. den Text auf der folgenden Seite.

Zur Datierung des Schreibens ist von der Ueberschrift auszugehen. Die Angabe, dass der Brief in einer gallischen Ortschaft geschrieben und abgesandt ist, lässt uns zunächst über die Zeit soviel sagen, dass der Brief vor dem Tode des Augustus, genauer in der Zeit der Mitregentschaft des Augustus und Tiberius, also nach dem 26. Juni 4 n. Chr. 3) und vor dem 19. August 14 geschrieben ist. Denn als Alleinherrscher hat Tiberius Italien nicht mehr verlassen). Dazu kommt, dass sich der Briefschreiber in Z. 2 nur Tiberius Cäsar ohne Augustus nennt. Das gibt allein für die Datierung ante mortem Augusti keinen Beweis ab mit Rücksicht auf die allerdings über das Ziel hinausschiessende Bemerkung Suetons Tib. 26, 2: ac ne Augusti quidem nomen, quanquam hereditarium, nullis nisi ad reges ac dynastas epistulis addidit und das inschriftliche Material aus der Zeit der eigenen Regierung 5). Aber in Verbindung mit dem Fehlen jeglichen Titels hinter dem Kaisernamen ist auch dies beweisend.

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1) Z. Kap. Ueberschriften" A. Wilhelm, Beitr. z. griech. Inschr.-Kde 1909 S. 282 f. 2) Sonstige Beispiele bei Dittenberger OGI I 262 Z. 1: 'Enioroki Avriózov Baσιλέως, Π 538 Ζ. 1: ἐξ ἐπιστολῆς θεοῦ Σεβαστοῦ Γερμανικοῦ Καίσαρος, 454 Ζ. 1 Γράμ ματα Καίσαρος, 595 Ζ. 1: ἐπιστολὴ γραφεῖσα τῇ πόλει, Syll. 13 445 Ζ. 1: ἱερὰ γράμματα. 3) CIL I2 p. 320, Velleius II 103, Mommsen R. Staatsr. II3 S. 797 A. 3, Gardthausen, Aug. I S. 1162. Mit der Adoption erfolgte gleichzeitig die Wiederverleihung der tribunicia potestas und damit die Erhebung zum Mitregenten, daher Tac. Ann. I 3: filius, collega imperii, consors tribunicia potestatis adsumitur. 4) Sueton Tib. 38.

5) Vgl. Hiller v. Gaertringen zu IG XII 3 339 und 471: aram (mit der Aufschrift Tßegio Kaioaqi) et ante Augusti mortem (inde ab anno 4 p. Chr.) et post eam dedicari potuisse me docuit 0. Hirschfeld v. d. Doch liegt die Sache so, dass Tiberius in der Zeit der Alleinherrschaft öfter auch Augustus genannt wird, ja, entgegen der Behauptung des Sueton, in Briefen selbst sich so nennt (vgl. Brief an d. Koer bei Paton a. Hicks, Inser. of Cos 25 Lafoscade Nr. 5, dazu Haberleitner S. 292 Anm. 89), während das in der Zeit der Mitregentschaft ausgeschlossen ist.

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