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hier vereinzelte sich die Horde in mehr oder weniger entlegene Hausgenossenschaften, und der Zusammenhang muss daher gelockerter gewesen sein und die Dorfschaft hier als spätere Bildung erscheinen. So sind nur die Grundzüge gemein, und können wir nicht erwarten, dass genau in dieselben Fussstapfen getreten wurde; wie Land und Voik verschieden war, so kann auch der Entwickelungsgang im einzelnen sehr von einander abgewichen sein.

Wie Amerika heute das Land der Himmelsstürmer (skyscrapers) unter den Häusern ist, so waren die eingeborenen Stämme dort bei ihrem Bekanntwerden Erbauer von umfangreichen Häusern, in denen viele Familien in ungetrenntem Haushalt und Eigentum zusammensassen. So war es bei den Irokesen, die bis in das 19. Jahrhundert sich gemeinschaftliche Häuser von 50 bis 130 Fuss Länge bauten; hier hausten unter Einem Dache die Familien zwar mit verschiedenen Feuerstellen, aber mit gemeinschaftlichen Lebensmitteln, die von einer Matrone unter die einzelnen Wohnstätten verteilt wurden. Man nannte daher die Irokesen auch das Volk des grossen Hauses). Sie waren aber keineswegs die einzigen unter den nordamerikanischen Rothautvölkern, von denen uns derartiges überliefert ist). Als weitere Beispiele seien hervorgehoben die Wyandot, bei denen die mutterrechtlichen Verbände in gemeinschaftlichen Haushaltungen zusammenlebten, die durch einen Rat von fünf Personen, nämlich vier Frauen und einem von ihnen dazu gewählten Manne geleitet wurden3). Hütten bis zu fünfzig Fuss im Durchmesser für dreissig bis vierzig Personen zu gemeinschaftlichem Zusammenleben erbaute sich morem connexis et cohaerentibus aedificiis; suam quisque domum spatio circumdat, sive adversus casus ignis remedium sive inscitia aedificandi, Es scheint hier der Anfang eines Werdegangs beobachtet zu sein, in dem die vereinzelten Hausgenossenschaften sich zu Ortschaften krystallisierten. 1) DARGUN in Zeitschrift, Bd. 5, S. 93, KOHLER ebenda, Bd. 12, S. 332. 2) KOHLER a. a. O., S. 333.

3) KOHLER ebenda, Bd. 6, S. 329.

auch der Rothautstamm der Mandans 1), und die Coquilth und Nootkas auf der Insel Vancouver hatten sogar mitunter sehr geräumige, von grossen hölzernen Pfeilern getragene Häuser, die für achthundert bis tausend Menschen bestimmt waren. Diese Bauten boten alle Bequemlichkeit, die diese Eingeborenen von ihrer Behausung verlangten; nur die Dächer waren sehr leicht gefügt, sodass bei starkem Winde sich die Einwohner darauf setzen mussten, um sie festzuhalten). Noch Wunderbareres aber wird uns von den Indianerstämmen NeuMexikos bezeugt, die von den spanischen Eroberern Pueblos, d. h. Stadtleute wegen ihrer merkwürdigen, geradezu städteförmigen Bauten genannt wurden. Diese Häuser waren gemeinschaftliches Eigentum, und alle, Männer und Frauen, halfen beim Bau. Es handelt sich hierbei um Gebäude, die ebenfalls bis zu tausend Personen fassten und für die Kulturstufe dieser Eingeborenen ganz erstaunlich waren, von dreihundert bis vierhundert Fuss Länge und ungefähr 150 Fuss Breite, und zwei bis sieben Stockwerken von je acht bis neun Fuss Höhe, die sich nach oben verjüngten und oben Terrassen bildeten; diese dienten im Kriegsfall zur Verteidigung und konnten nur auf Leitern erk lommen werden, die man hinaufziehen konnte3).

Diese gemeinschaftlich allen Bewohnern gehörigen Behausungen mit gemeinsamer Wirtschaft werden uns auch aus dem hohen Norden bestätigt, wo die alten Aleuten in Erdlöchern, welche mit Treibholz ausgelegt und mit Rasen eingedeckt waren, oft bis zu 100 Personen zusammen lebten 1).

1) CATLIN, Illustrations of the manners etc. of the North American Indians, Bd. 1, S. 81 ff. und das anschauliche Bildchen daselbst, auf welchem die sämtlichen Hausgenossen in dem grossen Innenraum um die Feuerstelle mit dem Kessel voll Büffelfleisch behaglich ausruhend zusammensitzen.

2) BANCROFT, the native races, Bd. 1, S. 183 ff, 193; WAITZ, Anthropologie, Bd. 3, S. 332.

3) BANCROFT ebenda, Bd. 1, S. 534 ff.

4) FR. MÜLLER, allgemeine Ethnographie, S. 210. Man stieg in diese Wohnungen durch eine Leiter hinab. »Das Innere derselben war durch

So also im hohen Norden. Aber auch bei den Naturvölkern des tropischen Südamerika sind die Hausgenossenschaften in derselben Entwickelung wie anderwärts. Auch hier, wo bei dem üppigen Wachstum der tropischen Urwälder Rodung und Anbau besonders schwierig ist und der Kräfte des einzelnen zu spotten scheint, tritt uns die Arbeit als Erwerbstitel der Gemeinschaft entgegen. Auch hier wohnen die Familien, die den Boden urbar gemacht und bepflanzt haben, in derselben Hütte zusammen, die ihnen gemeinsam gehört1). So wohnen bei manchen Stämmen der Tupis 40-60 Menschen in Häusern, die wie kleine Festungen (also wie bei den Pueblos durch die abzunehmenden Leitern, so hier) durch Pallisaden oder durch dichte Gehege von Bambus gegen den ersten Anlauf feindlicher Überfälle gesichert sind 2). Die Uaupes am Rio Negro hatten Gemeinschaftshäuser, die mitunter 115 Fuss lang, 75 Fuss breit und 30 Fuss hoch, etwa 12 Familien und gegen 100 Köpfe, bei Festen 300-400 Personen aufnehmen konnten3). Die Guaxcurustämme hatten lange Häuser, in denen sie zu hunderten in je 3 Abteilungen zusammenwohnten, der Häuptling in der Mitte1). Ebenso leben die Apiacas am Juruena in Brasilien, bei denen der Kannibalismus noch jetzt in voller Übung ist, zu mehreren hunderten in einem grossen Hause zusammen 5). Ähnliche Nachrichten haben wir von den Stämmen, die am Isthmus

Zwischenwände in mehrere Abteilungen geteilt. Eine aus einem ausgehöhlten Stein verfertigte Tranlampe diente zur Erleuchtung derselben. Da durch das Beisammensein so vieler Menschen und die immerdar brennende Lampe sich viele Wärme entwickelte, so pflegte man beinahe völlig nackt in der Wohnung sich aufzuhalten.<<

1) MARTIUS, Beiträge zur Ethnographie Amerikas, S. 83 ff., 93, 108, 110. 2) MARTIUS ebenda, S. 202.

3) MARTIUS ebenda, S. 597 ff.

4) WAITZ, Anthropologie, Bd. 3, S. 471 ff.

5) WAITZ, ebenda, S. 410.

zur Zeit seiner Entdeckung wohnten 1), und von den jetzigen Mosquitos in Mittelamerika, bei denen oft ein ganzes Dorf unter einem mit Palmblättern bedeckten Schuppen wohnt"). Diese tropischen Naturvölker haben überhaupt noch voll entwickelten Hordenkommunismus, wie bei ihnen die Kriegsgefangenen noch vielfach nicht zu Sklaven des einzelnen, sondern der Gemeinde gemacht werden3). Hält man diese Nachrichten zusammen, so wird dadurch eine hohe Wahrscheinlichkeit begründet, dass die berühmten kommunistischen Niederlassungen der Jesuitenmissionen im südlichen Amerika nichts anderes gewesen sind, als eine Anlehnung an die bei jenen Völkerschaften von den Missionären bereits vorgefundenen, von uralters her bestandenen Sitten.

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Wie nun hat sich aus diesen Hausgenossenschaften, die bei allen möglichen Völkern der Erde an uns vorübergezogen sind und die als eine dem Hordenkommunismus folgende Stufe der Entwickelung angesprochen werden können, unser heutiges Privateigentum des einzelnen Menschen gebildet? Der Übergang wird sich auch hier sehr allmählich und langsam - dadurch vollzogen haben, dass dem uralten Gesamteigentum gegenüber die Möglichkeit einer Sonderhabe des einzelnen an gewissen Gegenständen, zuerst in sicherlich sehr beschränktem Umfang und in sehr fliessenden Grenzen, dann in immer ausgedehnterem Masse bis zu dem heutigen Standpunkt, wo nur noch Licht, Luft und Landstrasse allen gehören, anerkannt worden ist. Was für lange Wege muss aber die Entwickelung gegangen sein von dem einen zum anderen Punkt, zwischen denen eine unüberbrückbare Kluft zu liegen scheint! Und, da die Änderung fundamentaler, rechtlicher Auffassungen nicht in gewaltsamen Übergängen, sondern durch Generationen umfassendes Auftauchen, Abklären und Erstarken neuer Ideen

1) BANCROFT, the native races, Bd. 1, S. 757.

2) WAITZ a. a. O., Bd. 4, S. 290.

3) Zeitschrift, Bd. 13, S. 312. WILUTZKY, Vorgeschichte des Rechts II.

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geschieht

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wie viel Geschlechter müssen dahin gegangen sein, ehe zum erstenmal eine Nation den Gedanken des Privateigentums klar erfasste oder doch wenigstens ihn tatsächlich seinem Rechtsleben zu Grunde legte! Und, wenn wir später sehen werden, dass bereits in dem alten Babel ein das Privateigentum voraussetzendes stark entwickeltes Privatrecht bestand welche Zeiträume der Vorgeschichte müssen vorangegangen sein, ehe diese Kulturstufe möglich war; welche Völker, deren Namen uns nicht mehr bekannt sind, weil keine Schrift von ihnen zu melden weiss, 'haben schon vor den sumerischen Völkern, die für uns dem grauesten Altertum angehören, ihnen den Boden bereitet und sind ihre Lehrmeister gewesen! Die Möglichkeit der Forschung hört da auf, wo die Überlieferung versagt, und unsere Ahnen, denen wir alles verdanken, auf deren Taten und Gedanken unsere ganze Kultur wie auf einem in der Erde vergrabenen und dem Licht entzogenen Fundament ruht sie, die ältesten Gedankenhelden der Menschheit, werden uns ewig unbekannt bleiben! Nur ahnen können wir und aus bruchstückweisen Traditionen viel späterer Zeiten den Zusammenhang uns zu deuten suchen. Undurchdringlich wie das Dunkel der Zukunft ist das Dunkel der fernen Vergangenheit - und den kurzen Lichtstreifen dazwischen nennen wir, wie wenn es zum Hohn wäre, die Weltgeschichte«: als ob die unendliche und unfassbare Welt, in der die uns anscheinende Ewigkeit einer Sonne nur ein Stäubchen im All ist, ausgeschöpft wäre durch die knappe Spanne verhältnismässig weniger Menschengeschlechter, und wenn unser Geist sich auch mit dem All verschwistert fühlt, und unsere Hände sich nach den Erdtiefen unter uns und den Sternen über uns ausstrecken - wir Überstolzen sind doch Kinder eines Augenblicks und gehen mit ihm dahin!

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Also innerhalb der Hausgenossenschaften bildeten sich die ersten Anfänge des Rechtsgedankens des Privateigentums. Wie sich diese Bildung vollzogen haben mag, sehen wir vielleicht am deutlichsten an der Gestaltung des Sondereigentums

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