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II. Buch

Eltern und Kinder

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II. Buch

Eltern und Kinder

is jetzt haben wir die Reihenfolge der Eheverfassungen

Bis wir die der

auf den verschiedenen Stufen der Menschheit an uns

vorüberziehen lassen wenige Blätter und eine Spanne unendlicher Zeiträume von der Periode ab, in welcher Menschen sich zu einer Gemeinschaft zusammenfanden und das Rechtsbedürfnis entstand, bis zu unserer heutigen Hochkultur, die uns als Gipfelpunkt aller bisherigen Entwickelung erscheint! Hierbei liess sich die Stellung der Gatten zu einander nicht loslösen von ihrer Stellung zu den gemeinschaftlichen Kindern; ja, das grössere oder geringere Recht des Mannes oder der Frau ihrer Nachkommenschaft gegenüber ist für den Charakter der Eheverfassungen von solcher Bedeutung, dass wir vorhin von Mutter- und Vaterrecht sprechen mussten. Auf diese Weise ist dem gegenwärtigen Buch vorstehend so vieles vor. weggenommen, dass es auf den ersten Blick als ein Nachtrag zu dem vorhergegangenen betrachtet werden könnte. Und jedenfalls wird es sich nicht vermeiden lassen, einzelne Punkte, die schon ausgiebig erörtert sind, nochmals in Erinnerung zu rufen. Denn was dort vom Standpunkt der Eltern aus behandelt wurde, erscheint auch hier, vom Standpunkt der Kinder aus, von Wichtigkeit. Und es liess sich nicht anders machen: wie bei der Knospe die Blätter noch alle sich dicht an und

in einander schliessen und ein gewaltsames Auseinanderreissen alles zerstören würde, so ist bei den Urzuständen des Rechts eine systematische Sonderung, wie auf späteren Stufen, nicht durchführbar. Denn hier ist alles im Keimen und Werden, und das Einzelne noch fest, wie in der Knospe, umschlossen. Das stete Ausgehen vom Frührot der Menschheit, das den Hauptreiz dieser Betrachtungen ausmacht, begründet auch ihre Schwierigkeit.

Man war in den alten Zeiten nichts weniger als sentimental. Ob man das Kind am Leben liess und wie man es behandelte, war in der Hauptsache eine Frage, deren Beantwortung davon abhing, ob es den Eltern oder dem Stamme willkommen war. Stämmen, die sich bereits auf der vorgeschrittenen Kulturstufe des Ackerbaues befanden oder in Kriegszügen den Bestand ihrer Erwachsenen dezimiert sahen, konnte der Zuwachs von Kindern genehm sein. Aber häufig waren Kinder kein Segen. Just wie der bayrische Bauer noch heute betet: »Schick uns Kühe, schick uns Rinder, schick uns doch nicht zu viele Kinder!« und wie PUFFENDORF') vom Standpunkt der Zweckmässigkeit aus nicht mit Unrecht sagt: >Wie wenige würden nach Kindern trachten, die oft Leid, immer Sorgen und Mühen bringen! Und der von ihm gemachte Zusatz: >Wenn nicht über unsere Vernunft die Neigung der Natur dahin zöge«, gilt für uns, aber nicht für alle vergangenen Zeiten. Denn die Zärtlichkeit, mit der wir in unsern Kindern unsere verjüngte Zukunft, unsere Hoffnung über das Grab hinaus sehen und ihnen die Lebensbahn nach Möglichkeit glatter zu gestalten suchen, als sie uns selbst geworden ist

Völker.

entspricht keineswegs dem Gefühl ursprünglicher

1) Jus naturae ac gentium 6, 1, 3. Quotusquisque enim liberis operam daret, qui saepe materiam dolendi, semper curarum et laborum praebent, ni super rationem etiam naturalis inclinatio eodem traheret.

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