Vorgeschichte des Rechts: prähistorisches Recht, เล่มที่ 2E. Trewendt, 1903 |
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หน้า 17
... Babylon vergl . die Gesetzgebung d . Königs HAMMURABI um 2250 v . Chr . , welche voraussetzt , dass der Schuldner zur Tilgung seiner Schuld Frau , Sohn und Tochter für Geld verkaufen kann ( übers . von WINCKLER , S. 21 , § 117 ) ...
... Babylon vergl . die Gesetzgebung d . Königs HAMMURABI um 2250 v . Chr . , welche voraussetzt , dass der Schuldner zur Tilgung seiner Schuld Frau , Sohn und Tochter für Geld verkaufen kann ( übers . von WINCKLER , S. 21 , § 117 ) ...
หน้า 36
... Babylon erwähnt sie bereits das Gesetz des Königs HAMMURABI um 2250 v . Chr . §§ 185 ff .; ebenso wird sie häufig in den altbabylo- nischen Urkunden behandelt ( MEISSNER , Beiträge , S. 15 ; KOHLER - PEISER , aus dem babylonischen ...
... Babylon erwähnt sie bereits das Gesetz des Königs HAMMURABI um 2250 v . Chr . §§ 185 ff .; ebenso wird sie häufig in den altbabylo- nischen Urkunden behandelt ( MEISSNER , Beiträge , S. 15 ; KOHLER - PEISER , aus dem babylonischen ...
หน้า 104
... Babylon und Assyrien bestanden haben ; denn die alten uns auf Täfelchen in Keilschrift erhaltenen Kaufverträge enthalten ausdrückliche Bestimmungen darüber , dass nicht nur der Verkäufer und seine Erben , sondern auch seine Brüder ...
... Babylon und Assyrien bestanden haben ; denn die alten uns auf Täfelchen in Keilschrift erhaltenen Kaufverträge enthalten ausdrückliche Bestimmungen darüber , dass nicht nur der Verkäufer und seine Erben , sondern auch seine Brüder ...
หน้า 123
... Babylon ; vergl . die interessanten Bestimmungen über den Verlust vom Besitzer vernachlässigter Lehnsgüter in dem Gesetzbuch des Königs HAMMURABI um 2250 v . Chr . §§ 30 , 31 . 5 ) LAVELEYE , Ureigentum , S. 48 ff . 6 ) LAVELEYE ebenda ...
... Babylon ; vergl . die interessanten Bestimmungen über den Verlust vom Besitzer vernachlässigter Lehnsgüter in dem Gesetzbuch des Königs HAMMURABI um 2250 v . Chr . §§ 30 , 31 . 5 ) LAVELEYE , Ureigentum , S. 48 ff . 6 ) LAVELEYE ebenda ...
หน้า 131
... Babylon ! 2 ) Festus sub v . terminus ( ed . THEWREWK , S. 560 ) : eum , qui terminum exarasset , et ipsum et boves sacros esse . 3 ) Vergl . die Bestimmung des Schwelmer Hofrechts , wonach man die auf einem Kornfeld gepfändeten fremden ...
... Babylon ! 2 ) Festus sub v . terminus ( ed . THEWREWK , S. 560 ) : eum , qui terminum exarasset , et ipsum et boves sacros esse . 3 ) Vergl . die Bestimmung des Schwelmer Hofrechts , wonach man die auf einem Kornfeld gepfändeten fremden ...
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คำและวลีที่พบบ่อย
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