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I. Abhandlungen

und verwandte Mittheilungen.

Die Lehre von der Inspiration der heiligen Schrift, mit Berücksichtigung der neuesten Untersuchungen darüber von Schleiermacher, Twesten und Steudel, historischapologetisch und dogmatisch entwickelt

von

A. G. Rudelbach.

Erster historisch-apologetischer Abschnitt.

Erstes Kapitel.

Allgemeine Einleitung.

„Im Christenthum," so lässt sich ein Theologe vernehmen, dessen System von den bei weitem meisten, die mit der Wissenschaft in unserer Zeit verkehren, als der lebendige Anfang einer durchgreifenden Reformation der Dogmatik betrachtet wird,,,sey der Begriff der Eingebung ein völlig untergeordneter; denn einmal werde dieser nicht auf Christum, ja auch nicht auf die Apostel (bei denen vielmehr alles auf den Unterricht Christi zurückgeführt wird), fondern auf die Apostolische Schrift bezogen; und wenn es nun unläugbar sey, dass die Kirche des Herrn fast 200 Jahre bestanden, ehe die Schrift ihre eigenthümliche Gültigkeit erhielt, so sey wohl nichts wunderlicher als im Christenthum die Eingebung obenan zu stellen." Dieser Ausspruch Schleiermachers 1), sey er

1) Schleiermacher, der christliche Glaube, 1. Bd. (Berlin 1821). S. 113.

Zeitschr. f. d. luth. Theol. u. Kirche. 1840. I.

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übrigens beschaffen, wie er wolle, ist gerade geeignet uns in die Mitte des Widerspruchs gegen die kirchliche Lehre von der Inspiration zu versetzen, welchen wir zuerst als Ausgangspunkt suchen. Denn abgesehen von der gewiss wunderlichen Zumuthung, die durch jenes System sich hindurchzieht, dass Christen das Christenthum und Judenthum, das Alte und Neue Testament, die Prophetische und Apostolische Schrift als zwei heterogene religiöse Factoren betrachten sollen eine Ansicht, die consequent durchgeführt, an die Grenzen des Marcionitismus hinstreifen würde ist es denn nicht klar, dass durch jene Behauptung zuvörderst die christliche Kirche mit sich selbst, und zwar gerade in einem Herzenspunkte, in Widerspruch gesetzt wird? Oder würde Schleiermacher, wird einer seiner Schüler uns abstreiten können, dass der erste Act der zeugenden Kirche, so weit wir sie kennen, eben auch die freudige Zustimmung war zu dem ganzen Zeugnisse Jesu und der Apostel? dass, auch ohne Rücksicht auf Abschliessung des Kanons, doch dieser in allen seinen Hauptbestandtheilen als die von Gott eingegebene Schrift in den beiden ersten Jahrhunderten festgehalten wurde? dass gerade in der organischen Heranbildung an diesem Complex göttlicher, von Anfang auch in Schrift niedergelegter Offenbarungen eine Seite der eigenthümlichen Wirksamkeit der ältesten Kirche bestand, die eben so innig und stark in diesem Bewusstseyn war, als in dem einer fortgehenden Wirksamkeit des Heiligen Geistes, aus dessen überschwenglicher Fülle jene ersten Zeugnisse genommen und ans Licht gebracht waren? Und wenn wir uns nun auf den ursprünglichen Boden, auf den des Neuen Testaments selbst, zurückin welchem die ganze Kirche nicht nur ihrer Stiftung nach beschrieben, sondern ihrer Entwickelung nach bis in die letzten Zeiten vorgebildet ist, ähnlich dem Bilde der Stiftshütte, das Gott Mosen auf dem Berge zeigte (2. Mos. 25, 40.) ist da das Verhältniss etwa ein anderes? Ist nicht die Ebenbürtigkeit des Alten Testaments mit dem Neuen, was den göttlichen Ursprung betrifft, so festgestellt durch die Aussprüche Jesu und seiner Apostel, dass der Herr nicht nur seine Rede und Entwickelung daran knüpfte (Luc. 4, 17—21.),

versetzen

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sondern die Strahlen seiner gottmenschlichen Person und seiner Thaten auch darin erkannt haben will? (Luc. 24, 25. 27. Joh. 5, 39.). Und die Apostel, so oft sie Lebenszüge ihres Herrn und Meisters beschreiben, postuliren sie nicht eben diese an unzähligen Orten als eine Erfüllung dess, was zuvor geschrieben war, so dass gleichsam der ganze prophetische Codex in ihrem Zeugnisse auflebt, und in rechtem Sonnenglanze dasteht, wie Moses und Elias neben Christo auf den Berge der Verklärung? 1). Ja das ganze Apostolische Zeugniss, wie es laut und offenkundig in den Gemeinen erschallte, stützte es nicht alle Hauptartikel des Glaubens auf die prophetische Vorherverkündigung (Ap. Gesch. 2, 25. ff.); bewies es nicht, was Gott in ihre, in der Apostel, Hand gelegt hatte, durch die Berufung auf die Schrift? (Ap. Gesch. 2, 16. ff.). Oder ist es etwa eine überflüssige Zuthat, wenn der Apostel Paulus der Corinthischen Gemeine versichert, dass er ihnen überantwortet habe das, was er empfangen, nämlich dass Christus gestorben sey für unsere Sünde, nach der Schrift, und dass er begraben sey, und dass er auferstanden sey am dritten Tage, nach der Schrift? (1. Cor. 15, 3. 4.). Offenbar setzt eine solche Benutzung der Schrift des Alten Testaments eine Unfehlbarkeit derselben voraus, welche die Annahme einer göttlichen Eingebung nothwendig macht, und die Apostolische Schrift wird doch wohl der Prophetischen nicht nachstehen, so gewiss die Erfüllung der Vorher

1) Endlich, scheint es, ist die exegetische Forschung unserer Tage dahin gekommen, wo freilich die Kirche vom ersten Anfange stand, dass die Anerkennung der Bedeutung des in den Evangelien so oft wiederkehrenden iva ŋgo, als einen Realzusammenhang zwischen der Prophetie und ihrer Erfüllung involvirend, von besonnenern Auslegern nicht mehr versagt wird. Dass die Grammatik selbst wider den Willen derer, die sie handhaben, dem Glauben wenigstens formell Zeugniss geben muss, ist als ein apologetisches Glied in der christlichen Beweisführung nicht zu übersehen, und in der That von den Alten begebenden Falls nie übersehen worden. Der Sinn aber jener Formel (vgl. z. B. beim ersten Evangelisten Matth. 2, 15. 8, 17. 12, 17. 13, 35. 21, 4. 26, 56. 27, 35.), ist offenbar kein anderer, als der im Worte selbst liegt, dass die Erfüllung mit darum geschehen, um die Wahrheit der Prophetie ins Licht zu setzen. Ein jedes solches göttliche Selbstzeugniss ist eine Art, wie der Vater im Sohne sich verherrlicht.

verkündigung nicht nachsteht, und die Apostel der lebendige Grund des geistlichen Israels waren, da Jesus Christus der Eckstein ist. Kann also der Begriff der Inspiration wohl ein untergeordneter, bloss auf die apologetische Beweisführung durch das Schriftvehikel bezogener seyn? Und wird man so schlechterdings, was man auch übrigens von der Stellung dieser Lehre im organischen Inbegriffe der Dogmatik denkt, die Grundbetrachtung verwerfen können, die namentlich die Lutherischen Dogmatiker trieb, der Inspirationstheorie eine feste Geltung und consequente Ausbildung im Systeme zu verschaffen, um so mehr, da sie doch nie dadurch die Thatsache des Christenthums, als eine ursprünglich und fort und fort durch den Geist vermittelte, irgendwie in Schatten gestellt haben?

zu seyn.

Offenbar aber ist jener Schleiermacher'sche Grundsatz nur ein Moment zur Verwerfung nicht sowohl der Stellung als des Wesens der ältern, kirchlichen Inspirationstheorie, so wie auf der andern Seite ein nothwendiges Glied in der Betrachtungsweise der Dogmatik, die vor allem sich rühmt ,,eine Glaubenslehre nach den Grundsätzen der evangelischen (d. h. der vereinigten Lutherischen und Reformirten) Kirche“ 1) Vorbereitet war indess diese Ansicht durch die ganze theologische Operation des achtzehnten Jahrhunderts, sofern diese eine das kirchliche Bekenntniss fliehende war; und so wie wir in dem Lessing'schen Versuche, das ganze Christenthum, abgerissen von dem historischen Zeugnisse und der historischen Beweisführung, einzig und allein auf den Beweis des Geistes und der Kraft" zu gründen, eine tiefe Grundharmonie mit dem Schleiermacher'schen System wahrnehmen 2), so wissen wir ja, dass schon Töll

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1) Und zwar die erste dieser Art. S. Schleiermacher, der christliche Glaube, 1. Bd., S. VIII. Die That, von welcher der Verf. die Rechtfertigung seines Verfahrens erwartete, hat allerdings bald gerichtet, aber, Gott Lob, in einem andern Sinne, als er es hoffte.

2) In der That steht die Lessing'sche Idee (S. dessen,,Theologischen Nachlass, Berlin 1784", S. 159 ff.) insofern weit über der Schleiermacher'schen Ausführung, als dort der genuine Begriff des Wunders, sey es nur auch zum

ner1) und nach ihm Griesbach 2) als den Triumph der vorgeschrittenen Erkenntniss die Einsicht rühmen, dass die Sache des Glaubens bei jedem Ergebniss der Untersuchungen über Inspiration gerettet sey, weil einmal,,das göttliche Ansehen der geoffenbarten Religion nicht von den Blättern der Offenbarung abhänge." Diese grosse und kühne Sicherheit wäre gewiss an ihrem Orte gewesen, wenn sie aus des Glaubens Grund hervorgegangen; so aber sieht sie nur einem fleischlichen Trotze gleich, und wird durch die einfache Bemerkung niedergeschlagen, dass gerade die heilige Schrift selbst doch gewiss zum mindesten ein höchst wichtiges, unentbehrliches Glied der Veranstaltungen Gottes ist, welcher die Offenbarung durch Christum bis auf die spätesten Zeiten bezeugt und fortgeleitet haben wollte, und dass also unmöglich der christliche Glaube sich gegen die Eingebung der Schrift von Gott indifferent verhalten kann.

Vielleicht waren es diese Wahrnehmungen, die jedem unbefangen Beobachtenden sich aufdringen, oder, was auch möglich ist, das still mahnende kirchliche Gewissen, was einen der späteren, auf Schleiermacher'schem Grunde fortbauenden Dogmatiker trieb, theilweise im Widerspruch mit dem von ihm angenommenen Systeme, mit Anerkennung der wesentlichen Elemente der früheren Theorie der Lutherischen Kirche, eine Vermittelung zu suchen, und einen Kanon aufzustellen, der scheinbar alle Schwierigkeiten auf diesem Gebiete lösen sollte. Es ist bekanntlich Twesten; die Resultate aber seiner Untersuchung, die hier als eine der bedeutendern in der letzten Zeit nicht übergangen werden darf, lassen sich in Folgendem zusammenfassen: dass allerdings die

Schein, festgehalten, hier aber gänzlich evacuirt ist. (S. Schleiermachers Dogmatik I. c. S. 117.)

1) Töllner, die göttliche Eingebung der heil. Schrift. Mietau 1772. S. 3. 2) Jo. Jac. Griesbach: Stricturae in locum de Theopneustia, Opusculor. Volf II. (Jenae 1825), P. 299: „Tandem egregie de hoc dogmale aeque ac de universa demonstratione veritatis religionis Christianae meriti sunt, qui accurate ostenderunt, Theopneustiam nullo vinculo necessario conjunctam esse cum religionis ipsius divina origine et auctoritate.“

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