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nen Begierden sich gegen einander abwiegen lass sen, und wodurch das Verhältniß bestimmbar wird, nach welchem sie, ohne daß die Person mit sich selbst in Widerspruch und Feindschaft gerathe, befriedigt werden können.

XX. Ein solches innerliches Recht bildet sich unvollkommen in jedem Menschen auf eine mechanische Weise, vermöge der Identität seiz nes Bewußtseyns. Das äusserliche Recht, welches Menschen, wenn sie in eine bürgerliche Vereinigung treten, untereinander frey verabs reden, und ungezwungen festsetzen; ist immer nur die Abbildung des unter den einzelnen Glies dern zu Stande gekommenen innerlichen Rechts. Ich verweise auf die Geschichte aller Völker, von welchen wir etwas ausführliche Nachrichten haben.

XXI. Die größere Vollkommenheit, zu welcher, nach Umständen, das innerliche Recht gelangt, erfolgt mir als eine Fortsetzung und Ausarbeitung eben des Mechanismus, welcher das minder vollkommene hervorbrachte. Alle Grundsätze ruhen anf Begierde und Erfahrung,

und

und setzen, in so fern sie wirklich befolgt wers ben, ein anderswoher schon bestimmte Thätige keit zum voraus; sie können nie der Anfang oder die erste Ursache einer Handlung seyn. Die Fähigkeit und Fertigkeit wirksame Grundfäße auszubilden oder practisch anzunehmen, ist wie die Fähigkeit Vorstellungen zu empfangen; wie das Vermögen diese Vorstellungen in Begriffe zu verwandeln; wie die Lebhaftigkeit und Energie des Gedankens; wie der Grad des vernünftigen Daseyns.

XXII. Das Prinzip (oder das a priori ) der Grundsäße überhaupt, ist die ursprüngliche Begierde des vernünftigen Wesens, sein eigez nes besonderes Daseyn, das ist, seine Pers son zu erhalten, und was ihre Idens tität verlegen will, sich zu unters werfen.

XXIII. Aus eben diesem Triebe fließt eine natürliche Liebe und Verbindlichkeit zur Gerech tigkeit gegen andre. Das vernünftige Wesen kann sich als vernünftiges Wesen (in der Abz straction) von einem andern vernünftigen Wefen nicht unterscheiden. Ich und Mensch ist

Eins; Er und Mensch ist Eins: also find er und ich Eins. Die Liebe der Person schränkt also die Liebe des Individui ein, und nöthigt seiner nicht zu achten. Damit aber letzteres in der Theorie nicht bis zur mögs lichen Vertilgung des Individui ausgedehnt į und ein bloßes lichts in Person übrig gelassen werde, find genauere Bestimmungen erforder lich, welche im vorhergegangenen schon anges deutet sind, und deren weitere Erörterung hier zu unserem Zwecke nicht gehört. Uns genügt auf diesem Wege zur deutlichen Einsicht gelangt zu seyn, wie jene moralischen Gesetze, welche apodictische Geseze der practischen Vernunft genannt werden, zu Stande kommen, und num entscheiden zu können, daß der einfache, mit Vernunft verknüpfte Grundtrieb, bis zu seiner höchsten Entwickelung hinauf, lauter Mechanismus und keine Freyheit zeige, obgleich ein Schein von Freyheit durch das oft entgegen= gesetzte Interesse des Individui und der Person; und das abwechselnde Glück einer Herrschaft; worauf die Person allein mit deutlichem Bewußtseyn verknüpfte Ansprüche hat, zuwege gebracht wird.

Zweyte Abtheilung.

Der Mensch hat Freyheit.

XXIV. Daß sich das Daseyn aller endlis chen Dinge auf Mitdaseyn stüße, und wir nicht im Stande sind, uns von einem schlechterdings für sich bestehenden Wesen eine Vorstellung zu machen, ist unlåugbar; aber eben so unlåugbar, daß wir noch weniger im Stande sind, uns eine Vorstellung von einem schlechterdings abhängis gen Wesen zu machen. Ein solches Wesen müßte ganz paßiv seyn, und könnte doch nicht paßiv seyn; denn was nicht schon etwas ist, kann nicht zu etwas blos bestimmt wers den; was an sich keine Eigenschaft hat, in dem können durch Verhältnisse keine erzeugt werden, ja es ist nicht einmal ein Verhältniß in Absicht seiner möglich.

XXV. Wenn nun ein durchaus vermitteltes Daseyn oder Wesen nicht gedenkbar, sondern ein Unding ist, so muß eine blos vermits telte, das ist ganz mechanische Handlung ebenfalls ein Unding seyn: folglich ist Mechanismus an sich nur etwas zufälliges, und es

muß eine reine Selbstthätigkeit ihm nothwendig überall zum Grunde liegen.

XXVI. Inden wir erkennen, daß jedes endliche Ding sich in seinem Daseyn, folglich auch in seinem Thun und Leiden auf andre endliche Dinge nothwendig stüßt und bezieht, erkennen wir zugleich die Unterwerfung aller und jeder einzelner Wesen unter mechanische Gesetze: denn in so fern ihr Seyn und Wirken vermittelt ist, in so fern muß es schlechterdings auf Gefeßen des Mechanismus - beruhen.

XXVII. Die Erkenntniß dessen, was das Daseyn der Dinge vermittelt, heißt eine deutliche Erkenntniß; und was keine Vermittelung zuläßt, kann von uns nicht deutlich erkannt werden.

XXVIII. Absolute Selbstthätigkeit läßt keine Vermittelung zu, und es ist unmöglich, daß wir das Innere derselben auf irgend eine Art deutlich erkennen.

XXIX. Es kann also die Möglichkeit

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