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waltung übertragenen Provinzen aufgeworfen hatten. Aber diese, für die Carolinger eben so traurigen, wie für die ehemaligen Vasallen gefährlichen Rückerinnerungen waren es nun auch, welche der Politik beider Theile, einer jeden ihre eigene Bahn vorzeichneten. Das Streben der Carolingischen Könige, ohnehin schon getrieben von dem jedem Monarchen inwohnenden königlichen Instinkt, mußte jegt unaufhörlich dahin gerichtet seyn, die ihrem Hause geraubten Güter nach und nach wieder mit ihrer Krone zu vereinigen, die usurpirte Macht der Großen, bei jeder sich darbietenden günstigen Gelegenheit, immer mehr und mehr zu beschränken, und endlich auf den Ruinen derselben ihr eigenes königliches Ansehen wieder zu erheben. Nichts war nun natürlicher, als eine kräftige Reaktion von Seite der ihre Existenz bedrohet fühlenden Herren, die in ihrem Verhältniß zum Thron nunmehr keine andern leitenden Grundsäger mehr kannten, als eben diesen Thron immer noch mehr zu untergraben, die königliche Macht in noch engere Grenzen einzuschließen, und jeden Erweiterungsversuch derselben sogleich in seiner Geburt zu ersticken.

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3. Dieser Frankreichs Geschichte unter den legten Carolingern ununterbrochen durchlaufende, ja den ganzen Inhalt derselben ausmachende Conflikt zweier feindlicher, gar nicht mehr mit einander zu vereinbarender. Interessen hörte jezt mit Erlöschung des Carolingischen Stammes gänzlich auf. In Hugo erblickten die übrigen Herren nur Ihres Gleichen. An den Thron Carls des Großen hatte er nicht den mindesten Anspruch. Nur von einer, nicht einmal sehr zahlreichen, aus seinen Verwandten und eigenen Hausvasallen bestehenden Parthei war er zu Noyon als König begrüßt worden. Sein auf Arglist und

Ungerechtigkeit gestellter Thron überschättete demnach bei weitem nicht ganz Frankreich, sondern nur seine eigenen, im Verhältniß zu dem weitschichtigen französischen Reiche höchst unbedeutenden Erbländer. Aber gegen einen solchen, hier offenbar auf einer blosen Fiktion beruhenden Thron glaubten die übrigen Herren Frankreichs, und zwar mit Recht, nicht die mindeste Verbindlichkeit zu haben. Von Hugo hatten sie nichts empfangen. Er hatte ihnen nichts gegeben, mithin auch nichts von ihnen zurückzufodern; und sein so gewaltsam ausgeführter, sogenannter Staatsstreich brachte ihm blos den leeren Königstitel, der weder seine Territorialmacht vermehren, noch ihm andere Rechte geben konnte als die, welche er vors her schon als Graf von Paris und Orleans ausgeübt hatte. In dem Laufe dieser Geschichte haben wir schon öfters überzeugende Beweise gefunden, daß unter den Carolingern ganze Königreiche, gleich Familiengütern, getheilt, mithin auch als solche betrachtet wurden. Aber init Erlöschung des Carolingischen Stammes war nun auch das Geschlecht, dem das große Familiengut Frankreich gehörte, verschwunden; und da die vielen großen und kleinen Souverains, die sich in Frankreich getheilt hatten, ihre Länder, wenn gleich durch Usurpation, doch schon seit hundert Jahren besaßen; so gab jegt, da das rechtmäßige Königsgeschlecht von dem französischen Boden verschwunden war, jener hundertjährige Besitstand auch der Selbstständigkeit derselben, als unabhängige Landesherren, eine vollkommen gültige staatsrechtliche Begründung. Der unter den legten Carolingern so sehr schon erschütterte, schwankende, aller seiner Grundveften beraubte Thron Carls des Großen war mit dem Untergang seines Hauses ebenfalls zusammengestürzt, und nur auf einigen schwachen Ruinen desselben hatte Hugo Capet einen neuen

Thron errichtet. Aber wo dieser jegt stand, was wahrhaftig nicht Frankreichs Herd, auf welchem ehemals, wenigstens doch bisweilen die heilige Flamme der Vaterlandsliebe, und eines, auf höhere und edlere Zwecke gerichteten, gemeinsamen Interesse brannte.

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4. Obgleich Hugo nach Annahme der Königs würde durch seine frühern Besitzungen die königlichen Domainen nicht unbedeutend vermehrt hatte, so beschränkte sich demungeachtet sein und seiner ersten Nachfolger Königreich blos auf ein mittelmäßiges Herzogthum, das, seinem Territorialum. fang nach, noch lange nicht mit den Besitzungen z. B. eines Herzogs von Aquitanien, oder der Normandie, oder auch noch anderer, nicht minder mächtiger Herren jenseits der Loire, verglichen werden konnte. Hugo und dessen erste Nachfolger standen also mit den übrigen, vorzüglich mächtigen Herren auf gleicher Linie. Gleich diesen, waren sie ebenfalls blose Kron-Lehenträger), und der Königsmantel, mit dem sie sich schmückten, machte blos, daß man sie als die ersten und vornehmsten unter denselben betrachtete. Bei der im Ganzen genommen so wenig bedeutenden Macht der neuen Dynastie, die bald nachher durch die Unfolgsamkeit der Vasallen ihres eigenen Hauses noch mehr geschwächt ward, in Verbindung

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*) Diese Benennung behielten die souverain gewordenen französischen Reichsfürsten immer noch bei, und zwar um so lieber, da Hugo's neue Krone nichts weniger als die alte französische Krone war, mithin keine Rechte geltend zu machen hatte, auch Hugo's Nachfolger, wie wir zu seiner Zeit sehen werden, beinahe zwei hundert Jahre lang gar keine, oder nur höchst schwache Versuche anstellten, die ehemaligen Rechte der alten französischen Krone nach und nach wieder geltend zu machen.

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mit dem jest auch unter dem niedern Adel immer mehr erwachenden ungestümmen Triebe nach Freiheit und völliger Unabhängigkeit, würde höchst wahrscheinlich das Königthum schon unter den ersten Capetingern gänzlich verschwunden seyn, wäre nicht durch offenbare Fügung von Oben aus diesem Geschlecht eine lange, beinahe ununterbrochene Reihe muthvoller, edler und staatskluger Prinzen hervorgegangen, die sich tapfer mit ihren kleinen trogigen Hausvasallen herumbalgten, jedoch nicht selten gezwungen waren, z. B. einen Grafen zu bekämpfen, dessen ganze Herrschaft sich blos auf eine, obgleich wohl befestigte Burg beschränkte, die noch überdieß der König aus den obern Fenstern seines Palastes, ohne seine Augen sehr anzustrengen, erblicken fonnte.

5. Was indessen dem Königthum in Frankreich jezt doch noch einigen Halt gab, war, daß der eine Königskrone umgebende unsichtbare Nimbus bei der Nation noch nicht gänzlich verschwunden war, und man daher auch gleich in den ersten Capetingern eine oberrichterliche Gewalt allgemein anerkannte. Durch klugen Gebrauch dieses oberrichterlichen Amtes, durch eine gerechte, bald milde, bald strenge, jedoch bisweilen leider auch von Politik geleitete Justizpflege, wurde nach und nach ihr Thron wieder ein Zufluchtsort nicht nur des Mindermächtigen und Unterdrückten, sondern auch der mächtigern Herren, sobald diese ihren Zwist lieber auf gütlichem Wege, als durch das Schwert entschieden zu sehen wünschten. Den staatsklugen Capetingischen Königen gelang es nun, sich im Laufe der Zeiten einen immer bedeutender werdenden Anhang zu verschaffen, und mit dessen und der dem Königthum ergebenen Bischöfe Hülfe, wenigstens gegen jeden Einzelen der übermächtigen Herren ein ihren, selbst nach einem Jahrhundert, fnochnicht tief genug wurzelnden

Thron erhaltendes Gleichgewicht zu bilden. Aber bei allem dem mußten sie sich doch lange, gleich den legten Carolingern, zu denselben kleinlichen Kunstgriffen ge meiner Politik herablassen. Wo sie konnten, suchten fie nämlich die mächtigen Herzoge und Grafen unter einander zu entzweien, deren Zwiste und Streitigkeiten sorgsam zu nähren, durch schlaues Hin und Hers schwanken zwischen den streitenden Partheien von beiden Vortheile zu erschleichen und endlich durch ihre, gewöhnlich dem Interesse des Siegers oder Mächtigern zusagende Vermittelung, sich diesen zum Freunde und einem Stügpunkte zu machen. Das Anschmiegen an irgend einen Mächtigern blieb nun lange Zeit ein Grundzug in der Politik der Capetingischen Könige; und schon Hugo Capets Sohn und unmittelbarer Nachfolger, König Robert, wußte den Herzog von der Normandie so sehr an sein Interesse zu fesseln, daß er mit dessen Hülfe alle seine Unternehmungen begann ; obgleich nicht immer mit demselben erwünschten Erfolge sie auch auszuführen vermochte. Aber jedes politische System, wenn auch nicht gerade mit einem Maximum von Weisheit entworfen und durchdacht, jedoch mehrere Generationen hindurch unverrückt befolgt, muß und wird am Ende stets zu dem erwünschten Ziele führen.

6. In dieser, wie in der folgenden Periode, gibt es noch keine Geschichte von Frankreich in dem wahren Sinne des Worts. Diese beginnt erst mit der Regierung Ludwigs VII. und seines Sohnes Philipp August, denen unstreitig das Verdienst der Wiederherstellung oder zweiten Gründung der französischen Monarchie gebührt. Für jezt haben wir einstweilen blos eine Geschichte z. B. von Aquitanien, von Poitou, Languedoc, von der Normandie, von Flandern und endlich von den ersten, nur über einen im Verhältniß zu ganz Frankreich außerst beschränkten Flächenraum

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