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gelang nämlich seiner Arglist, auf die dem Leser noch bekannte Weise sich der Stadt Rheims, König Carls und des Erzbischofes zu bemächtigen. Jegt glaubte er einen kürzern und sichern Weg einschlagen zu dürfen. Er beschloß, Arnulphs Sache vor den Richterstuhl der französischen Bischöfe zu bringen, und berief ein Concilium nach Rheims zusammen, wozu er doch jest, da der Prozeß schon bei dem Römischen Hofe anhängig gemacht war, durchaus nicht mehr berechtiget seyn konnte.

4. Das Concilium war ziemlich zahlreich. Zwei Erzbischöfe, eilf Bischöfe und eine Menge Acbte fanden sich dabei ein. Seguin, Erzbischof von Sens, führte den Vorsiz. Drei durch Wissenschaft, Beredsamkeit und frommen Wandel ausgezeichnete Aebte, nämlich der Scholastiker Johannes von Auxerre, der Abt Ranulph von Sens, und der, nachher von der Kirche den Heiligen beigezählte Abt Abbo von Fleuri, äußerten ein Bedenken, sich jest eine Gerichtsbarkeit anzumaßen, die sehr wesentliche, in dem grauesten Alterthum gegründete Prärogative des Römischen Stuhles so gröblich verlege. Sie lasen die Briefe der Afrikanischen Bischöfe an Da masus, wie auch die Antwort dieses Pabstes auf dieselben, den versammelten Vätern vor, hierauf auch Auszüge aus verschiedenen andern, auf denselben Gegenstand sich beziehenden päbstlichen Decretalen. Aber ihre Stimmen wurden, nicht gehört. Ein Theil der Bischöfe war vom König schon gewonnen; und einem andern Theile fesselte Furcht die Zungen. Man sah gleich, daß nicht das wahre Wohl der Kirche, ihre Canons, Sagungen und heilige Disciplin, sondern blos das Interesse einer vorherrschenden Parthei hier das leitende Prinzip wäre. Am heftigund oft in den leidenschaftlichsten Ausdrücken

ften,

Førti d. Stalb. R. G. B. 33.

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erhob sich gegen das päbstliche Prärogativ der Bischof Arnulph von Orleans. Diesem Bischof gebrach es nicht an der Gabe der Beredsamkeit, aber auch in den Künsten der Sophistik war er nicht minder geübt. Seine Rede ist eine seltsame Mischung von Wahrem und Falschem; und nie ist ein Irrthum gefährlicher, als jener, der mittels verworrener Begriffe mit einem gewissen dunkeln Gefühle von Wahrheit schon in seinem Ursprung verwebt, und daher bald mit dem innersten Wesen des Menschen verschmolzen ist *).

*) Hier nur eine Probe von der Logik dieses Bischofes. Um dem, was er gegen den Päbstlichen Stuhl gesagt, noch mehr Kraft zu geben, macht er, wie es, Gott sey Dank, auch heut zu Tage noch so ziemlich Mode ist, einen Ausfall gegen die sogenannten lasterhaften Päbste; nennt aber deren nur zwei, nämlich Johann XII. und Bonifaz VII., und zwar aus dem sehr einfachen Grunde, weil er damals, außer diesen Beiden, gar keinen andern, man will nicht sagen, lasterhaften, fondern nur in seinem Wandel sehr tadelnswerthen Pabst hätte nennen fönnen. Nachdem er nun alle Laster und Unthaten des Johannes wie des Bonifazius den anwesenden Bischöfen in das Gedächtniß zurückgeführt hat, ruft er aus:,,Und solchen Päbsten, unter denen es solche, mit allem Greuel befleckte Ungeheuer gab, sollten wir gehorchen, ihrem Urtheil uns unbedingt unterwerfen!" Vor allem müßen wir erstens bemerken, daß der sogenannte Bonifazius VII. fein anderer war, als der, dem Leser längst schon bekannte, clende Franko, der bei Lebzeiten des Papstes Benedikt VI. sich mit gewaffneter Hand auf den Päbstlichen Stuhl segte und den rechtmäßigen Pabst erwürgen ließ, jedoch schon nach einigen Wochen, nachdem er die Vatikankirche auf das greulichste be stohlen hatte, aus Rom nach Constantinopel entfloh, fich dort mit seinen gestohlnen Schäßen Freunde machte, nach mehrern Jahren wieder nach Rom zurückkam, an der Spige eines zahlreichen Haufens bewaffneter Banditen in den Päbstlichen Palast drang, den rechtmäßigen Pabst Johann IV. in den Kerker warf, dar

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in verhungern ließ, selbst aber hierauf schon nach zwei Monaten starb; daß wegen der Kürze der Zeit seiner Usurpation die ganze Christenheit nichts von ihm wissen konnte, und er vielleicht nicht einmal in ganz Italien, viel weniger jenseits der Alpen bekannt, mithin auch noch von keiner Kirche, von feinem Volfe als Pabst anerkannt war. Es ist ein unverzeihlicher Mißgriff, daß nicht die Geschichte, sondern die Geschichtschreiber diesen Elenden in die Reihe der Päbste segen. Franko war nichts als ein Räuber und Mörder, der, nachdem er das Oberhaupt der Kirche ermordet, und mit dessen Insignien sich geschmückt hatte, durch die Waffen seiner Banditen eine neue canonische Wahl verhinderte, und dadurch ein, obgleich kurzes Interregnum herbeiführte.

Anders verhält es sich mit Johann XII. Dieser war ein wahrhafter, jedoch zugleich auch wahrhaft lasterhafter Pabst. Aber er ist der einzige, in der ganzen langen, damals schon neun Jahrhunderte durchlaufenen Reihe der Päbste. Was möchte wohl der Herr Erzbischof gesagt haben, wenn z. B. Einer zu irgend einer andern Zeit aufgestanden wäre, der, nachdem er von des Judas schrecklicher, in den feinsten Fasern seines Herzens wurzelnden Bosheit, von dessen hämischem Neide, schändlichem Geig und endlich von deffen, an seinem huldvollen, holdseligen Herrn und Meister begangenen schwarzen Verrath ein schauerliches Gemälde entworfen hätte, nun ausgerufen haben würde:,, Und wie, solchen Aposteln, unter denen es so verabscheuungswürdige, mit allen Lastern befleckte Ungeheuer gab, sollten wir gehorchen, ihren Geboten, ihrem Urtheile uns unbedingt unterwerfen!“ -D, du armer Bischof von Orleans! Nur Schade, daß du am Ende des zehenten Jahrhunderts, und nicht zu den Zeiten Josephs des Zweiten und des Emser Congresses gelebt hast!

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5. Wie es scheint, machte die Rede des Bischofes von Orleans den gewünschten Eindruck auf die Versammlung; denn es ward entschieden, daß die in

einem Provinzial - Concilium versammelten Bischöfe auch ohne den Pabst berechtiget wären, einen ihrer Mitbischöfe zu richten *). Der Erzbischof von

*) Um nicht nur einzusehen, sondern es auch zu fühlen, wie wohlthätig die auf diesem Afterconcilium be strittene oberrichterliche Gewalt des Pabstes für die ganze Kirche sey, dürfen unsere Leser sich nur des edeln, von dem Erzbischof Hinemar von Rheims so hart verfolgten Bischof Rothardus von Soissons erinnern. Auch dieser, wie es nachher mit Sönnenklarheit erwiesen ward, völlig schuldlose, seinem Berufe getreue Bischof war auf einem, von König Carl und Hinemar zusammenberufenen Concilium, von den Bischöfen verurtheilt, entscht, fa sogar eingekerkert worden, und würde für sein ganzes Leben verloren gewesen seyn, hätte er nicht bei dem großen Pabst Nicolaus 1. Schug und Rettung gefunden. Man erinnere sich des heiligen Patriarchen Ignatius von Constantinopel. Auch dieser ausgezeichnete Prälat, dessen Heiligkeit Gott selbst durch mehrere Wunder Zeugniß gab, ward von einer ganzen Menge von Bischöfen verurtheilt, entsegt, verbannt, in das Gefängniß geworfen. Aber dieser heilige und gelehrte Patriarch, der gewiß in den Canons und Sag ungen der Kirche kein Neuling war, erkannte das Urtheil der Bischöfe nicht an, sondern appellirte nach Rom und fand bei demselben großen und heiligen Pabst Nicolaus I. Schuß, Rettung und Wiedereinsegung in sein heiliges Oberhirtenamt. Wie vielen ähnlichen Beispielen sind wir nicht in dem Laufe dieser Geschichte schon begegnet. Bei dem Bei dem, besonders in jener Zeit so häufigen und rohen Einmischen weltlicher Macht in kirchliche Angelegenheiten, bei den nicht seltenen Intriguen sogar der Bischöfe und anderer Geistlichen; kurz bei dem, selbst oft die Kirche nicht verschonenden, leidenschaftlichen Treiben: wie unglücklich würde jeder, den geraden Weg wandelnde nur einer und derselben Richtschnur folgende Bischof sich nicht haben fühlen müßen, wenn seine ganze Eristenz und Wirksamkeit von einem, oft blosen Heckenconcilium wäre abhängig gewesen, und er das

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Rheims und deffen Ankläger, der Priester Adalger, wurden nun vorgeführt, und obschon der Erstere die ganze Anklage des Leztern leugnete, und ihn als einen bestochenen Zeugen verwarf; so ward er doch, sey es, daß er, wie die von Gerbert redigirten Akten dieses Conciliums es enthalten, nachher sich selbst schuldig bekannte, oder daß die Bischöfe, seine Vertheidigung nicht genügend findend, sich seines Verbrechens überzeugt hielten, der bischöflichen Würde entsegt. Diese Entsegung konnte auf doppelte Weise geschehen, entweder ganz einfach nach den Canons, denen zu Folge es nichts weiteres bedurfte, als eine Bekanntmachung des Urtheils, daß der Schuldige sich seines Amtes unwürdig gemacht, und daher desselben entsegt worden; oder auch unter verschiedenen, in dem Laufe der Zeiten hinzugekommenen, den Verurtheilten noch mehr demüthigenden Ceremonien. Man schmückte ihn nämlich mit dem ganzen Ornat und allen Zeichen seiner bisherigen Würde, nahm ihm hierauf dieselben wieder Stück für Stück ab und zerriß ihm endlich selbst das priesterliche Gewand. Diese lettere Schmach ward dem Arnulph, dem mehrere der anwesenden Väter ihre innigste Theilnahme an seinem Schicksale bezeugten, erlassen. Er gab also blos Ring und Stab an den König, die übrigen Infignien aber an die Bischöfe zurück, um solche für seinen Nachfolger aufzubewahren. Endlich mußte er noch öffentlich eine Schrift vorlesen, in welcher er bekannte, daß er wegen Sünden und

auf dem Stuhle des heiligen Petrus sigende Oberhaupt der Kirche nicht als seinen höchsten und ge= rechten Richter hätte anerkennen dürfen! - Aller Dunst auch noch so wortreichen Geschwäges verschwindet vor der alles erhellenden Fackel der Geschichte.

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