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Stuhl von Cöln (999) und seine Wirsamkeit in

diesem hohen Amte. Auf Kaiser Otto III. Ein-
ladung zieht er im J. 1001 nach Nom. Sein
Einfluß auf den jungen Monarchen. Er fällt
bei Ottos Nachfolger, Heinrich II., in Ungnade.
Würdiges Benehmen des Erzbischofs bis zur
endlichen Versöhnung mit dem Kaiser. Sein
Tod (1021)

451-461

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-

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S. 14-17. Der h. Meinwerk, Bischof

von Paderborn. Ursprünglich Kaplan Ottos III.
wird er von Heinrich II. zum Bischof von Pader
born ernannt. Die Freiheit der Bischofswahlen
wurde in früherer Zeit durch die deutschen Könige
eft beeinträchtigt, ein Umstand, der jedoch damals,
bei der Verwahrlosung der Kapitel, mehr Nugen
als Schaden brachte. Meinwerk wird der Restau-
rator des ganz verfallenen Bisthums Paderborn.
-Seine Verdienste um die Klöster und Schulen
ner Diöcefe. Traurige Heimsuchung, die

bott über ihn kommen läßt. Sein Tod (1036). 478-484

§. 18-21. Der h. Simeon, Klaußner bei

Merkwürdige Lebensgeschichte dieses

-

zweiten

Des

Zeitlaufes

acht und zwanzigster Zeitraum.

Von der

Thronerhebung des capetingischen Hauses 987. bis zu dem Tode Kaiser Heinrichs II, 1024.

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Geschichte Frankreichs und Englands nebst der speciellen Kirchengeschichte dieses Zeitraums,

Haus

I.

1. aus der Capetinger.

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Einleis

từng Der Uebergang einer Krone von einer Dynastie zu einer andern hat gewöhnlich auf die Denkart, die Sitten, den Charakter und das dadurch bedingte Schicksal eines Volkes einen nicht wenig bedeutenden Einfluß. Dieß war jedoch jest nicht der Fall in Frankreich. Der Dynastienwechsel hatte nichts weniger als auch einen Wechsel des gesellschaftlichen Zustandes der Nation zur Folge, und wie unter den lezten Carolingern, gewinnen auch jezt noch lange nicht in Frankreichs Geschichte die geistigen und sittlichen Beziehungen die Oberhand über die gewöhnlichen rohen Vorgänge und Ereignisse eines noch auf ziemlich niedern Stufen der Cultur stehenden Volkes. Blos in chronologischer Beziehung macht daher Hugo's Thronerhebung Epoche;

Forts. d. Stolb, N, G. B. 35.

1.

aber eine neue Periode beginnt mit ihr durchaus nicht in Frankreichs Annalen, und die einzige Vers änderung, die sie zu Folge hatte, war, daß man jegt in den Gegenden, wo die Herren des Landes ihn als König anerkennen wollten, nun auch die Zahl seiner Regierungsjahre den öffentlichen Urkunden beifügte. Alles Uebrige, Frankreichs ganze politische Gestaltung blieb dieselbe, wie unter den legten Carolingern *). Die schon seit beinahe hundert Jahren selbstständig gewordenen ehemaligen Vasallen Carls des Großen führen fort, die Herzogthümer und Grafschaften, deren Verwaltung ihnen einst war übertragen worden, als völlig souveraine Herren zu beherrschen. Das aus dem ausgearteten Feudalwesen hervorgegangene, Frankreich in eine Menge einzeler Souveränitäten zerstückende föderalistische System **) behielt über zwei hundert Jahre noch

*) Daher auch die beinahe unbegreifliche Gleichgültigkeit, mit der alle französischen Chroniker von dieser Thronrevolution sprechen. Nur mit sehr wenigen Worten erwähnen sie derselben, verschmähen sämmtlich jedes nähere Detail darüber; und man sieht offenbar, daß fie Hugo's Thronbesteigung als ein Ereigniß betrachte ten, das für das damalige Frankreich auch nicht das mindeste Interesse haben könnte.

**) Nur aus Mangel einer andern genauer bezeichnenden Benennung nannten wir es hier oben ein föderalistisches System. Aber der That und Wahrheit nach war Frankreich damals nichts weniger, als ein Föderativ Staat; indem alle diese kleinern und größern Souveränitäten durchaus in keiner Berührung mit einander standen, noch stehen wollten. Das einzige Ge= meinsame, was sie mit einander hatten, war, daß fie sämmtlich Theile der ehemaligen französischen Monarchie waren; denn das Band einer gemeinschaftlichen Sprache fehlte gänzlich; indem die romanische Sprache, aus welcher nachher das neuere eigentliche Französische entstand, sich gerade erst zu bilden anfing,

seinen völligen Bestand, und gerade die Erhebung einer neuen Dynastie auf den Thron war dieses Systems legter Schlußstein, der es nur noch mehr befestigte, ja gewissermaßen dasselbe sogar staatsrechtlich begründete.

"

2. Um sich dieses recht anschaulich zu machen, darf man nur einen Rückblick auf die Regierungss geschichte der lezten Carolinger werfen. So lange die Nachkommenschaft Carls des Großen, an den fich so viele, so große und glorreiche, und nachher noch ein ganzes Jahrtausend überlebende Rückerinnerungen knüpften, und dessen bløser Name für alle Zeiten gleichsam ein Bild geworden war, in welchem man dieses großen Monarchen ganzes Zeitalter in allen feinen Erscheinungen und Gestalten überschaute, noch blühte, mußte es natürlicher Weise ebenfalls in ftetem und lebendigem Andenken bleiben, daß alle jene Länder, welche die souverain gewordenen Herzoge, Grafen und Barone jegt als ihre eigenen Erbländer betrachteten, ehemals blos königliche Domainen waren, und sämmtlich eben so, wie die Krone selbst, dem Hause Carls des Großen gehörten. Es mußte ferner in eben so. steter, lebendiger Erinnerung bleiben, daß alle jene, jezt den unabhängigen Souverain spielenden Herren ehemals nichts als Beamtete der Carolingischen Könige waren, und daß sie blos durch cine, obgleich unter dem langsamen Tritt der Zeit nur allmählig fortgeschrittene, aber darum doch nicht minder gewaltsame Revolution, sich zu unabhängigen Herren der einst blos ihrer Vers

und die mannigfaltigen, in den Provinzen herrschenden Dialekte so verschieden von einander waren, als nur ganz fremde Sprachen es von einander seyn fönnen.

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