Theologische Quartalschrift, àÅèÁ·Õè 156H. Laupp, 1976 |
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... öffentlichen Bekenntnishand- lungen zu dulden . Zur freien Religionsausübung gehört auch das Recht der Religionsgesellschaften , als solche öffentlich im Namen - aber auch zu Lasten - ihrer Mitglieder aufzu- treten und zu handeln ...
... öffentlichen Bekenntnishand- lungen zu dulden . Zur freien Religionsausübung gehört auch das Recht der Religionsgesellschaften , als solche öffentlich im Namen - aber auch zu Lasten - ihrer Mitglieder aufzu- treten und zu handeln ...
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... öffentlichen Rechtes « ( Art . 140 GG / 137 V WRV ) umstritten R . Diese Rechtsform kommt nicht nur jenen Kirchen zu , die diese bisher besaßen ; sie kann vielmehr auch anderen Religionsgesellschaften oder Weltanschauungsgemein ...
... öffentlichen Rechtes « ( Art . 140 GG / 137 V WRV ) umstritten R . Diese Rechtsform kommt nicht nur jenen Kirchen zu , die diese bisher besaßen ; sie kann vielmehr auch anderen Religionsgesellschaften oder Weltanschauungsgemein ...
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... öffentlichen Rechts auf die beiden Großkirchen zu- nächst einmal ein geschichtlich verständlicher Vorgang , wenn man die vorher- gehende Verbindung von Thron und Altar betrachtet . Dieser Rechtsstatus war auch für die Kirchen sehr ...
... öffentlichen Rechts auf die beiden Großkirchen zu- nächst einmal ein geschichtlich verständlicher Vorgang , wenn man die vorher- gehende Verbindung von Thron und Altar betrachtet . Dieser Rechtsstatus war auch für die Kirchen sehr ...
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Haag H Bemerkungen zur neuen Einheitsübersetzung | 220 |
Häring H Katholische Theologie aber wie? Ein Vergleich zweier Standpunkte | 248 |
Kasper W Systematischtheologische Neuansätze | 290 |
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