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Oberhand; durch ihn, den Deutschen, wurde er endgültig aus der päpstlichen Kanzlei beseitigt. Auch dies entspricht der Stellung des Nachfolgers Petri, wie Heinrich III. selber sie zugelassen hatte, Rom gehörte nicht eigentlich mehr zum Reiche, der Kirchenstaat begann sich zu bilden.

Daß aber dennoch nicht alle Kaiser ihre Ansprüche aufgegeben hatten und die Päpste vereinzelt für gut befanden oder gezwungen wurden, sie anzuerkennen, zeigt noch zweimalige Wiederaufnahme des alten Brauches. Einmal unter dem Gegenpapste Clemens III. (Wibert). im Jahre 1086, wo sogar der Kaiser allein, neben ihm nicht der Papst genannt wurde 1), vielleicht mit Rücksicht darauf, daß es sich um Wibert's eigene Kirche, die von Ravenna, und um einen Synodalvorgang handelte. Das andere Mal im Jahre 1111, als Paschalis II. sich der Übermacht Heinrich's V. beugen mußte.

Eine treffliche Ergänzung, man möchte fast sagen Einzelausführung, erhält dieser Entwickelungsgang durch das Schriftwesen der Urkunden. Deutlich erkennen wir in ihm gerade während des reich bewegten 11. Jahrhunderts, ob in Rom die kaiserliche oder die antikaiserliche Richtung herrschend gewesen, bis die Loslösung der Päpste vom Reiche, das Bedürfnis des Lesens und die allgemeine Ausbildung der Schrift die Vollendung brachten.

Bis auf den deutschen Clemens II. wurden die Bestimmungen der feierlichen Bullen in alter Curiale geschrieben: einer stark ligirten Kursivschrift, leicht kenntlich an einem aus zwei oben offenen Bogen bestehenden a, dem griechischen w vergleichbar, vielleicht sogar aus diesem oder mit Rücksicht darauf entstanden. Nur wenige Ausnahmen kommen vor, die erste unter Nikolaus I., der für das fränkische Kloster St. Denis von einem fränkisch geschulten Schreiber urkunden ließ, dann unter Benedikt VIII., dessen Diplom für Ragusa eine von fremder Schrift beeinflußte Kuriale zeigt, offenbar weil es in Norditalien ausgestellt worden 2), und endlich unter Johann XIX. für das deutsche Naumburg, wo ein Schreiber aus Monte Cassino gearbeitet zu haben scheint.

1) Sehr zu bedauern ist, daß diese wichtige Datirungsausnahme sowohl in der ersten, wie in der zweiten Auflage von Jaffé's Regesten vergessen worden. Über „Acta" in der Datumzeile vgl. meine Urkunden der päpstlichen Kanzlei S. 21. Acta Pont. 2, 109.

2) Etwas, jedoch viel weniger, ist auch die Bulle Benedikt's VIII. für Fulda beeinflußt.

Eine fundamentale Wandlung erfolgte mit Clemens II.: mit ihm traten deutsche Schreiber in die Kanzlei, ohne jedoch die älteren ganz zu verdrängen. Urkunden in alter Kuriale und fränkischer Spatiale finden sich neben einander, so daß man kaum glauben mag, sie seien gleichzeitig und aus der gleichen Anstalt hervorgegangen. Die eingesezte Bewegung gedieh unter Leo IX. zur Durchbildung, so daß jezt ausschließlich in fränkischer Schrift eingetragen wurde; bloß noch drei Diplome, die frühesten, die erhalten blieben (1049), zeigen im Duftus einen leisen Anflug der einst herrschenden Schrift, wohl weil sie von Männern herrühren, die bisher in dieser ge= arbeitet, die neue Art erst neu gelernt hatten. Wir können also den Übergang bis in's Kanzleipersonal verfolgen. Viktor II. schloß sich ganz seinem Vorgänger an.

Da geschah mit dem Emporkommen Stephan's IX. ein Umschwung in der Politik und zugleich in der Schrift: ausnahmslos weisen Stephan's Urkunden wieder alte Kuriale auf. Sein Nachfolger, der Tuskulaner Benedikt X., ließ das einzige von ihm er= haltene Stück in fränkischer Weise ausführen, was auf Hinüberneigen zur deutschen Regierung schließen läßt, wie sie ja auch der Tradition seines Hauses entspricht. Doch nur kurz dauerte die neue Herrlichfeit: Benedikt wurde von Nikolaus II. verdrängt.

Eine Doppelströmung machte sich nunmehr geltend: fränkische Schrift wurde neben altkurialer verwendet und zwar erstere häufiger als diese. Man wird Gründe gehabt, kein zu schroffes Vorgehen ge= wünscht haben. Auch unter Alexander II. läßt sich ein gleiches Verfahren beobachten, doch wird die Kuriale jezt schon häufiger und fast ausschließlich für nichtitalienische Adressaten verwendet. Das dürfte kaum auf Zufall beruhen, sondern dahin zu erklären sein, daß man nach außen hin das altapostolische Wesen stärker als in Italien selber betonen wollte. Zunehmend mehr gerieth das Papst= thum in eine kaiserfeindliche Richtung und mit dem Jahre 1071 gelangte die Kuriale zur Herrschaft, die fränkische Schrift tritt zu= rück. Es war die Einleitung zum Pontifikate des gewaltigen siebenten Gregor: er hat nur Kuriale verwendet, wohingegen die beiden Stücke seines Feindes Clemens III. (Wibert) ebenso folgerichtig rein fränfische Buchstaben aufweisen.

Mit Urban II. gelangte eine weniger starre Natur auf den Stuhl Gregor's, ein Mann, der als Nichtitaliener, als Franzose, einen anderen Bildungsgang, vielfach andere Anschauungen besaß

und gewiß auch die, daß es mit dem bloßen Urkunden nicht gethan sei, die Gläubigen das Verbriefte auch lesen und verstehen müßten. Nichtsdestoweniger war zunächst noch die Tradition so stark, daß die Diplome seiner ersten Jahre in Kurialbuchstaben ausgeführt wurden, doch sehr beachtenswerth mit Beimischung einiger fränkischer, zumal des f, wodurch das Ganze einen neuen Charakter erhielt und wesentlich leichter lesbar wurde. Diese bewußte Mischschrift läßt sich als mittlere oder Übergangskuriale bezeichnen.

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Ihr unsicheres Wesen scheint dem Papste nicht zugesagt zu haben, er ging in der Fränkisirung weiter und schuf eine eigene Kunstschrift, welche durch schmale, aber verhältnismäßig hohe Kleinbuchstaben, durch ein eigenartiges g und einen besonderen Blattschnörkel leicht erkenntlich ist. Die Schrift erweist sich steil und klar, wir haben sie „fränkische Kuriale“ genannt. Auch sie entwickelte sich erst allmählich: zunächst wurde das alte Doppel-a noch beibehalten, bis es dem einfach geschlossenen weichen mußte und die Schrift von 1093-1096 ihre Höhe erreichte. Da ging es, wie bei Alexander II., mit 1097 gelangte die alte Kuriale wieder zur Herrschaft, neben der sich die leichter lesbare nur mühsam zu behaupten vermochte, und zwar abermals in italienischen Stücken, während man erstere für das Ausland verwendete.

Der Widerstreit der verschiedenen Schriften erreichte seine Höhe unter dem auch politisch konfusen und zerfahrenen Pontifikate Paschalis II. Zunächst schloß derselbe sich seinem Vorgänger an, bis zum März 1102 blieb die alte Kuriale im Vordergrunde, etwas wenngleich nicht vielen Raum für die absterbende urbanisch-fränkische Kuriale lassend. Als jene aufhörte, trat die Mischschrift mit überwiegend kurialem Charakter wieder ein und ihr zur Seite wurde die fränkische Kuriale in einer mehr zierlichen Weise umgebildet. Beide Arten behaupteten sich geradezu im Kampf mit einander bis 1112, als neue Umbildungen erfolgten und zwar zu Gunsten des Lesbaren.

Schon 1111 in einer Urkunde für Hersfeld zeigt sich die frän= kische Kuriale durch ein l bereichert, welches eigentlich der mittleren Kuriale angehört, es führt nicht Blatt, sondern Spißschnörkel. Dieser Buchstabe, allmählich präziser ausgebildet in einer Schrift von durchaus fränkischer Grundform, verkündet den Beginn der neueren Kuriale, welche die alleinig herrschende der päpstlichen Kanzlei geworden ist.

Zunächst hatte sie namentlich die Konkurrenz der Schrift des Notars

Gervasius zu bestehen, welche zwar tief von der neueren beeinflußt, doch noch im Doppel-a und in einigen Ligaturen deutlich als Ausläufer der mittleren dasteht. Bis gegen Ende von Calixt's II. Pontifikat, bis 1123, hat sie sich behauptet, ein einzelnes Mal, 1121, durch einen der Hauptschreiber der Paschal'schen Mittelkuriale, durch Rainer unterstüßt, doch in der Weise, daß auch seine Schrift von der neueren berührt worden.

Anfangs erweist sich die neuere Kuriale sehr unruhig und unsicher, zumal im g, im q und in der Verbindung des et, vereinzelt kommt die fränkische auch noch neben ihr vor, doch seit Calixt zunehmend bestimmter werdend, erreicht sie mit Eugen III. ihre zierlichste, bisweilen geradezu künstlerische Durchbildung.

So die eigentlichen Bestimmungen, der Hauptkörper, der Papstbullen, welcher vom Schreiberpersonal hergestellt wurde. Anders die Datirungen, wofür höhere Beamte wirklich oder scheinbar thätig waren, die mehr oder weniger unabhängig vom Lehrkursus der Kanzlisten blieben. In ihnen kommt die fränkische Schrift schon fast hundert Jahre früher zur Geltung, zuerst nachweisbar unter Johann XIII. im Jahre 967.

Auch die Breven haben sich durchaus unabhängig behauptet. Hier handelte es sich weniger um Prunk und Eigenart, als um die praktischen Bedürfnisse des Tages, denen sie zu dienen hatten, d. H. also zunächst um Lesbarkeit. Von dem Augenblicke, wo sie sich dem alten Beschreibstoffe des Papyrus entwinden, treten sie deshalb im leichtest lesbaren Gewande auf: in der gewöhnlichen fränkischen Bücherschrift; selbst unter Gregor VII., dessen Bullen doch ausnahmelos die alte Kuriale zeigten.

Man sieht, wie das Große, wie weltbewegende Dinge sich bisweilen im Kleinsten und Nebensächlichen äußern, wie selbst das Kleine Bausteine gewähren kann für den stolz sich thürmenden Bau der Geschichte.

Literaturbericht.

Les Bibles et les Initiateurs religieux de l'Humanité. Par Louis Leblois. Paris, Fischbacher. 1884.

Das reichhaltige Werk, das wir hier zur Anzeige bringen, und dessen 3. Band soeben erschienen ist, kann als ein literarisches Ereignis in Frankreich und in den protestantischen Kreisen des Elsaß, dem der Vf. durch seine Geburt angehört, bezeichnet werden. Es ist die Frucht dreißigjähriger Studien. Es ist eine vollständige vergleichende Religionsphilosophie, in welcher der Autor, ein vornehm angelegter Geist, nachdem er die verschiedenen Religionen des Erdkreises durchgegangen, das apostolische Wort auf sie anwendet: „Prüfet Alles und das Gute behaltet." Der Ausdruck Bibel" auf dem Titel des Werkes, der etwas frappant ist, muß nach seiner Bedeutung „Buch“, heilige Schrift" erklärt werden. In diesem Sinne hat ihn der Vf. auch gebraucht.

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Im 1. Bande bekämpft Leblois die Inspirationslehre der heiligen Schrift und sucht den Beweis zu führen, daß das dogmatische Kirchenthum immer mehr von der Bahn des apostolischen Christenthums abgewichen ist. Er schildert die Entwickelungsperioden der Kirche seit der Entstehung der römisch-katholischen Hierarchie bis zum vatikanischen Konzilienbeschluß der päpstlichen Unfehlbarkeit.

In dem 2. Bande weist der Vf. nach, wie die Kirchenväter ihre dogmatischen Systeme ohne genügende Kenntnisse der Naturgeseze aufgestellt haben. Während sieben Jahrhunderten standen die Kirchenlehrer unter dem Einfluß der ungenauen Vorstellungen des Alten Testaments, die dem Kindheitsalter der Menschheit entsprungen sind, und verwarfen die richtigeren Ansichten der Griechen. Seit dem achten Jahrhundert schlossen sich die Lehrer der Kirche den Anschau

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