ภาพหน้าหนังสือ
PDF
ePub

Dreyzehen Articul/ über welche Hr. D. L. Donnerstags den 23. Marti 1730. vor E. hohen Commiffion zured ges stellt worden/ und welche der am 343. Blat befindlichen

=

Relation gedachter hoher Commission hätten vors
her gehen sollen.

Le er die, wegen der Beschaffenheit seiner vorhabenden Ausgab des Neuen Griechischen Testaments, so offtmalen veränderte Reden zu entschuldigen getraue; Als da er erstlich in seinem Bericht an UL. G. Hrn. die Hrn. XIII. und durch fie an beyde Lobl. Vor-Ort ge meldet: Er wisse aud), was orthodox und focinianisch ist, und wolle gut dafür seyn, daß in dem auszugebenden Li. Teftament nichts im geringsten, das wider die Orthodoxie oder für den Soci nianifmum feyn möchte, werde gefunden werden; nachmalen vor Conventu Theolog. Er lasse den Codicem Alexandrinum drucken ; was darinnen mangelbar, ersetze er aus andern alten Manufcripten; trachte, die besondere Lectionen, so wohl des Alexandrinischen, als anderer in deffen Abreng von ihm wehlender Codicum, aus mehs rern Codicibus und Patribus zu befestigen; bekümmere sich nicht darum, wann schon hiedurch einige Spruch, so die GOttheit Chris sti beweisen, wegfallen; fälle jedoch für sich selbsten eigentlich kein Urtheil; überlasse den Theologis, die Knoten und Zweiffel aufzulős fen; Ferners vor E. H. Commiffion im December, ein drittes Vorges ben auf die Bahn gebracht; Er wolle alle biß auf 30000, sich belauf fende Variantes Lectiones des L. Testaments allein auf 300 brins gen, wobey etwann zwey oder drey für die GOttheit Chrifti ftreis tende Spruch wegkommen müßten..

Und warum jest nach Erscheinung derer zwölff ersten Capiteln Matthæi, als des würcklichen Anfangs und Musters dieser Arbeit, so im übrigen allbereit vor seinem, des Hrn. Diaconi, erstem Bericht verfertigtr und in Holland geschickt ware, klar am Tag seye, wie feiner der dreyen Berichten wahrhafft, sondern er den Text nach seinem Gutduncken ein richte, fein eigen Judicium wider obige Versicherung, wo es ihn guts dundet, interponire, die Lectiones bald da bald dort herneme, die Va riationen, fo er von 30000, auf 300, zu bringen versprochen, nur noch mehr anhäuffe.

[blocks in formation]

II. Ob und wie er getraue zu entschuldigen, daß er vor E. H. Commiffion geläugnet, daß je einer seiner Zuhörern in seinen Collegiis nachgeschrieben, da fie doch alle die Anwesende mündlich, die Abwesende schrifftlich das Gegentheil versichern?

III. Warum er so hefftig behauptet, nie keine Französische Worte in feinen Collegiis gebraucht zu haben, da doch deren so viel in denen Notatis feiner Lehrjungern vorkommen, auch diese aussagen: sie hätten selbige Worte würcklich also aus seinem Munde nachgeschrieben ?

IV. Wie er die schandliche Stümlung des Stickelbergerischen Buchs entschuldige, da bey jedem weggerissenen Blat aus den noch un terstrichen gebliebenen Tertes-Worten zu ersehen, daß es einen wichtigen Ort betreffe, bey welchem er, Hr. Diac. seine Irrthümmer zu dẹbitiren gepflegt hat?

V. Was er zu denen entseßlichen Worten sage, welche über Matthæi IV. v. I. in Stickelbergers Buch stehen, darinnen die Ausdru chung des Terts; versucht von dem Teuffel; erklärt wird, versucht von bösen Gedancken und Gelüstev, i, e. à malis cogitationibus & cupi-. ditatibus?

VI. Ob er nicht die Ewigkeit der denen Gottlosen nach dem Tod bestimmten Straff geläugnet, folglich die gänzliche Zernichtigung der Seelen der Gottlosen gelehrt ?

Apocalypf, XX. 24. Wird der andere Tod der Gottlosen schlechter Dingen für Mortem totalem einen gånßlichen und völligen Tod dargegeben, Mors fecunda, Mors totalis, M, Brand,

Matthæi III, 12. wann Joh. sagt: Die Spreuer sollen mit ewigem (oder unauslöschlichem) Feur verbrannt werden, finden wir bey Hrn. Cand. Werenfels; Tug aσbesos, eft talis ignis, qui tamdiu ardentiffime urit, quamdiu habet & invenit materiam ad comburendum idoneam, omnibus vero exhauftis iterum definit; ras ist, ein unauslöschliches Feur, wäre dasjenige, so aufs allerhefftigfte brenne, so lang es Zeug oder Materie zu brennen habe oder finde, aber nachdem es dieselbe gänzlich aufgezehrt, wieder aufhöre.

Bey

Ben Hrn. Cand, Thurneysen, ad eund, Locum : ärbes, non fignificat æternum ignem, quia Homerus & alii utuntur hac voce, rifus ärbes; Jofephus, qui vidit ignem dicit, fuiffe maximum, qui totum mundum poffet comburere; poteft accommodari; eft talis ignis, qui non ceffat, donec omnia deleverit; explicandum ex Cap. 2. Suetonii de Claudio; Es ist ein solches Feur, welches nicht aufhört, biß es alles verzehrt oder zu Grund gerichtet habe; Homerus und andere heissen gleicher massen ein langes und hefftiges Lachen, ein unauslöschliches und unaufhörliches Lachen; und Jofephus, welcher den Brand Jerusalems und des dasigen Tempels mit Augen gesehen meldete, es wäre ein überaus hefftiges Feur gewesen, welches den ganzen Erdboden hätte verzehren können.

Marc. IX. 14. Von dem Wurm der Gottlosen, der nicht stirbt, und dem Feur das nicht verlöschet; ex Efaja defumptum, ita folet exprimi ignis violentiffimus, fed ex hac Phrafi non dicitur, quamdiu fupplicium durabit; daß ist, die Worte sind aus Esaja genommen; man pflegt damit ein überaus hefftiges Feur anzudeuten, aber aus dieser Nedens-Art laffet sich nicht schliessen, wie lang die Straff währen soll. M. Stickelberger.

2. Theffalonic. I. 9. öλε‡gov άíúvior, etiam de Hierofolymæ excidio fumi poteft, quia Johannes paleas effe comburendas igni inextinguibili, i. e, qui non ceffet, usque confumpferit omnia, item confumpferit omnia, item, Sodomam qui ignis abfumpfit, vocatur ita non quia in æternum duravit, fed quia ita confumpfit Sodom, ut non amplius fit reverfura in fuum ftatum, d. i. das ewige Verders ben kan auch von der Zerstörung Jerusalems genommen werden, wie Johannes sagt, die Spreuer müssen mit unauslöschlichem Feur verbrannt werden, d. i. welches nicht aufhöre, biß es alles verzehrt habe, auch das Feur, welches Sodoma zu grund gerichtet, wird also geheissen, nicht weils ewiglich währet, sondern weil es die Stadt Sodom dergestallt zernich tet hat, daß selbige nimmermehr zu ihrem vorigen Stand gelangen solle. Cand. Thurneysen.

Judæ v. 7. Wird daß bey Hrn. Stickelberger unterstrichene Wort davis ausgelegt: Totaliter deftruxit.

[blocks in formation]

Hr. M. Liechtenhahn-sagt aus. Er habe in Hrn. D. L. Collegio die se Lehr deutlich vorbringen und treiben gehört;, das höllische Feur der Ver dammten währete so lang, als Materie vorhanden, hernach höre es auf.

VII. Warum er durchgehends mit H. Schrifft und Scriptoribus facris so profan umgehe, ihnen allerhand Fehlere, Irrthümmer, Be quemung zu denen Vor-Urtheilen der Menschen zuschreibe, als z. Er. der H. Geist seye den H. Scribenten nicht versprochen, sie irrefiftibiliter reden zu machen, wie die Eselin Bileams, item, über die Worte 1. Theffalonic, I. 9. dem wahren Gott; hic Deus nos non fignificat, Deum veracem, fed illum, qui vere Deus eft, ut ille in Afinum converfus dixit, fe cum vero Afino iviffe; i. e. hier bedeu det das Wort, wahrer GOtt nicht den, der die Wahrheit redt, sondern den, der würcklich GOtt ist; eben wie dorten Apulejus, da er in einen Esel ver wandelt war, sagte, er seye mit einem wahren Esel gegangen. Cand, Thurn.

Betreffend die Articul, über welche er sich schon verantwortet.

I. Ob er geftehe, gelehrt zu haben: Christus seye nicht der wahre GOtt, eines Wesens mit dem Batter, es seye gleich, daß es in eben diesen, oder gleichgültigen Worten von ihm gelehrt worden?

II. Jtem, der H. Geist seye zwar etwas mehr als ein Mensch, aber doch von dem wahren GOtt unterscheiden.

III. Christus soll nicht in allen Fällen angebåttet werden, als der wahre GOtt.

IV. Es seye eben bey ihm Hrn. Diac. noch nicht so richtig, daß der Heil. Geist, als der wahre GGtt, folle angebåttet werden.

V. Daß die bösen Gelüfte und Begierden, so lang fie im Herzen verborgen bleiben, und nicht in die That ausbrechen, feine wahrhaffte Günd seyen.

VI. Daß es in einer groffen, als z. Er. Lebens Gefahr und dergleis chen, erlaubt seye, nach dem Exempel Pauli sich durch Lügen und Bes trugen auszuwickeln.

[ocr errors]

Zugab

*

Zugab zu dem 162. Blat.

N Widerlegung des falschen Vorwands, durch welchen D. L. feine Bgeführte ärgerliche Lehre von Läugnung der begangenen Missethaten, wo die auch vor dem gefeßten Richter und Höchster Obrigkeit selbsten beschähe, vermittelst eines Anzugs aus Pufendorfen de Jure Nat. & Gent, L. IV. Cap. I. §. 20, und neben deme auch noch insonDerheit mit dieses berühmten Ausleger, dem Mr. Barbeyrac zu beschōnen getrachtet; hat man, wie billich, sich an selbigen Ort Pufendorfs allein gehalten. Nun ist allda sonnenklar erwiesen worden, wie so gar unrecht der Beschuldigte sich darauf geffeuret, und mit wie grossem Ungrunde solcher vorgegeben, als hätte er, was deffen Lehrjünger von Der gezeigten schädlichen Maxime aus seinem Munde nachgeschrieben, schlechter dingen von besagten weitberühmten Männern erlernet und aufgefaffet. Dieses ware damahlen mehr als genug, alldieweil man gar nicht in einer Academischen Untersuchung des gedachten Lehrsaßeß Begriffen ware, vielweniger allen Verfechtern desselbigen, oder auch jes dem Ort, darinnen diefer oder jener Auctor davon handelte, nachzuforschen hatte. Man redte da vor Einer Ansehnl. Raths-Versammlung, welche lediglich von denen hegenden Meynungen und geführten Lehren, sonderlich auch von der Verantwortung eines ihrer Predigern genauen Bericht einzunemen verlangte. Und dieser Prediger hatte sich einmahl zu Entschuldigung des angedeuteten gefährlichen Lehrsages lediglich und allein auf den gedachten Ort gesteuret, wollte folglich das, so er hierüber gelehret, nur von Pufendorfen und Barbeyrac abgeborget haben. Allein bey der jeßigen Ausgab aller dieser Handlungen begehret man gleichwohlen nicht zu verhälen, wie man seythero an einem ganz andern Ort bey dem erstgedachten Lehrer etwas gefunden hat, welches D. L. mit weit mehrerm Schein hätte für sich anziehen können. Solches stehet L. VIII. Cap. 3. §. 4. und lauten die Worte also: Ex dictis etiam hoc confequitur: Quemadmodum quis, ubi damnum à se datum farcivit, haut quicquam feipfum deferre tenetur, quo pœ'na à legibus ftatuta in ipfum decernatur, ita ob eandem rationem negatione, occultatione, aut per fugam ifti se subducere, citra ullius obligationis violationem, licere. Das mehrere fan, wer da will, in dem Buch selbsten nachlesen. Obwohlen nun allhier dieser Rechtsges lehrte bey weitem so hart und rohe nicht redet, als von unserm Theo

logo

« ก่อนหน้าดำเนินการต่อ
 »