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Herrn D. L. vor M. Gn. Hrn. den Hrn. XIII. eingelegte Vers antwortung, so nacher Zürich und Bern communicirt worden. Verlesen den 26. Jul. 1729.

Wohlweiser Merr Burgermeister!

Bochgeacht ze.

Lerfordert habe ich höchstschuldigen Danc abzustatten, daß da E. On. ab jüngstgehaltener Badischer Tagfaßung insgeheim bes nachrichtiget worden, als ob ich Sachen auf die Canzel brachte, welche der reinen Lehre unserer Kirche nicht gemäß seyen, und über die ein verdächtig Griechisch Testament zum Drucke beförderte, fie darauf nicht nur kein Vorurtheil wider mich abgefasset, sondern mir meine Verantwortung einzugeben erlaubt, ja gar befohlen haben, wels ches ich mit der Hülff GOttes dißmahlen dergestalten zu thun verhoffe, daß E. Gn. ab meiner Unschuld eine Freude und Vergnügen schöpfen werden.

Was das Erfte anbetrifft, daß ich nemlich Sachen auf die Canßel bringe, die da reiner Lehr unserer Kirchen, (welche mein Vatter und Collega profitire) nicht gemäß seyen; so nimmt mich Wunder, wer doch habe dörffen so frevel und unverschämt seyn, den geheimen Råthen, Hochlobl. Vororten eine solche handgreiffliche Unwahrheit zu hinters bringen, welche ich mit etlich tausend unverwerfflichen Zeugen zu widers legen im Stand bin.

Wann eine solche Aergernuß vorgegangen wäre, so wurde ja nicht eine ganze Gemeind geschlaffen, und eine hohe Obrigkeit wurde auch ein wachtsames Aug darauf gehabt haben. Es ist aber in denen zwölff Jahren meines Diensts, innert welcher Zeit ich über 800 Predigten in der Pfarrkirch bey St. Leonhard gehalten, meines Predigens und der Darinnen vorgetragenen Lehre weder vor E. E. Klein und groffen Rath, noch vor E. E. Bann, noch in E. E. Capitul in Gegenwart oder Abwes fenheit M. H. Hrn. Deputaten, nie mit feinem Wort in Ungutem ges

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Dacht

Dacht worden, wie E. Gn. aus dero Mittel einige Herren in allen dies fen Collegiis figen, am besten wiffen. Gleichwohl will mich bedüncken, wann jemand mit Recht hätte klagen können, er hätte es nicht hinters rucks und an frembden Orten, sondern behöriger massen, bey dem ore dentlichen Richter und vor seiner natürlichen von GOtt gefeßten fouverainen Obrigkeit, bey welcher ein jeder, wie es der Burger-Eyd auss weißt, das Recht zu nemen fich verbindet, anbringen solle.

Ich gib mich zwar nicht dafür aus, daß ich predigen könne, wie es allen Leuten gefällt: Doch fan ich mit der Wahrheit sagen, daß der Or thodoxie halben im Predigen bey St. Leonhard kein Mensch, weder aus der Gemeind (da ich doch in den Hauß- Besuchungen in allen Famillen von der Religion geredt,) noch von M. Hrn. Collegis aus E. E Minifterio, noch von den Hrn. Profefforibus, noch von meinen An» verwandten, noch sonst jemand mir das geringste vorgehalten habe. Ich musste ja nicht nur keinen einzigen Freund, sondern auch keinen einzigen Feind in der Stadt haben / wann ich diß Orts einen Fehler begangen, und mir doch in só langer Zeit niemand denselben verwißsen hätte.

Ich habe noch niemand gehört, der da vorgegeben, ich sehe kinds uch oder meiner Vernunfft beraubt; was wäre aber diß für eine Narre heit und Unfinnigkeit, wann ich meinem Vatter, der so viel an mich gewendet bat, und dem ich alle Tag im Hauß bin, den Verdruß anthas te, und ihm vor seinen Ohren in öffentlicher Gemeind zu widersprechen mich unterstunde. Eine noch grössere Thorheit wäre es, wann ich eine seits schuldiger und bekannter massen allen meinen Fleiß anwendete mit der Gemeinde in Burgerlicher Vertraulichkeit und guter Verständnuß zu leben, anderseits aber durch allerhand auf die Cansel gebrachtes uns nöthiges Schul-Gezanck einen Verdacht und Unwillen wider mich ers weckte, und dadurch diejenige Wohlgewogenheit, um die ich mich {so ftarck bewirb, muthwillig von mir abzöge?

So fern ist es, Gnådige Herren, daß wir die Prediger bey St. Leonhard difcrepant senen, daß vielmehr faum in einer Gemeind eine genauere uniformität und beffere harmonie zu beobachten seyn wird. Wir find beyde durch das Göttliche Loß erwehlet, und zu Collegen wors den, wir hören einer des andern Predigten mehrentheils an, wir uns terreden uns über alles, was zum Dienst der Gemeinde gehört, fon derlich über die Besuchung der Krancken, und es fan natürlicher Weiß

davon zu reden/nicht anderst seyn, weil wir so viel beysammen find, und in fo naher Relation stehen, daß wir die gleichen Redens - Arten und Meynungen, so viel es immer Menschen-möglich ist, haben müssen. Am deutlichsten ist unsere Einhelligkeit an Tag gekommen in dem wichs tigen Handel mit den Separatisten; dann da die Prediger in einer jes den der übrigen Gemeinden unter fich difcrepant und ungleicher Meynung waren, find wir die einzigen gewesen, die da (ungeacht böswils lige Leut das Gegentheil fpargiret hatten) neben denen sämtlichen Hrn. Theologis und den meisten Bredigern ein und dasselbige Memorialo unterschrieben haben.

Meine aufrichtige Intention ist jederzeit gewesen, die reine Lehre unserer Kirchen, mit Auslassung alles dessen, so nicht dazu gehört, der Gemeine vorzutragen, und fan ich bey mir selber nicht das geringste finden, worinnen ich E. Gn. Erkanntnuß vom 23. Septembr. 1723. oder E. E. Minifterio von E. E. Groffen Rath approbirten Memorialien vom 26. Maji und 4. Junii 1722. entgegen gehandelt håtte.

Der zweyte Haupt- Punct trifft das Neue Testament an. Ich hab ein Griechisch Testament mit gewissen Correctionen, welche der Orthodoxie zuwider seyen, und gar nach dem Socinianismo schmes den verfertiget. Dieses befremdet mich noch mehr als das Erstere, Gnådige Herren, es soll kein Mensch in der ganzen Schweiß auftrets ten, der von dem eigentlichen Plan, wornach dieses Neue Testament formiret sey, und noch weniger von desselben Execution Wissenschafft zu haben, sich mit der Wahrheit berühmen könne. Wie will man dann mit einigem Schein und Grund urtheilen, von dem, daß man nicht weiß und nichts gesehen hat? Daß aber fan und muß ich weiters sas gen, ich weiß auch was Orthodox oder Socinianisch ist, und will gut dafür seyn, daß in dem auszugebenden Neuen Testament nichts im geringsten, das wider die Orthodoxie oder für den Socinianifmum feyn möchte, werde gefunden werden. Man habe nur Gedult biß zu seiner Zeit, so wird ja an Tag kommen, wer die Wahrheit geredt habe, ich oder diejenigen, welche mich bey löbl. Vororten und durch fie bey E. Gn. in einen bösen Verdacht zu bringen suchen. Ferners ist vors gegeben worden, ich habe diß Neue Teffament dem Decano Theologie in die Genfur zugestellt, und als dieser die approbation abgeschla gen, ky ich zu dem Decano Philofophico gegangen, der mir auch bes Deutet, es seye nicht sui fori. Dieser Umstand hangt nicht wohl an dem

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vorber

vorhergehenden, dann haben es diese beyden Herren gesehen, so müssen fie es nicht für so gefährlich heterodox und Socinianisch angesehen has ben, sonsten sie es obliegenden Pflichten gemäß, so gleich selber fupprimirt, und mich noch darzu E. Gn. verzeigt hätten. Allein die Wahrs heit zu sagen, so ist auch dieser Umstand fingirt. Vir Venerandus, Sr. D. Ifelin hat in dem ganzen Jahr seines Decanats von meiner Hand nicht einen Buchstaben gesehen, und sein Lebtag von Druckung eines Griechischen Testaments nie fein Wört aus meinem Munde gehört, wovon er selber auf Befragen zeugen wird. Der andere Umstand von dem Decano Philofophico zeiget nicht undeutlich an, daß man von dem Plan dieses Neuen Testaments keinen rechten Bericht, sondern nur einige ungegründete Muthmaffungen vernommen haben müsste.

Endlich ist mir vorgeworffen worden, daß diß Griechische Neue Tes flament durch mich in Holland zum Druck befördert werden solle. Diese Klag scheinet von einem Buchführer hergekommen zu seyn; allein was kan ich darfür, daß die hiesigen Buchdrucker keine Griechische Schrifften haben, und daß der Schweizerischen Gelehrten sich so wenig auf das Griechische und auf die Artem Criticam legen, daß man nicht 10. Exemplar in der ganzen Eydgenoßschafft zu debitiren fich die Rechnung machen fan ?" Übrigens hab ich in Holland meine nahen Anverwandten und guten Freunde denen ich auf ihr Begehren, nicht nur, was das Griechische Neue Testament anbetrifft, sondern auch ans ders schon mehrmahlen übersandt haber

Wann ich jest die eigentliche Beschaffenheit dieses Biblischen Wercks beschreiben sollte, so wurde sichs ergeben, daß es nicht nur ein unschul diges, ehrliches, in der ganzen Chriftenheit erlaubtes, sondern auch ein nußliches und vielen Unwahrheiten, Lästerungen und Streitigkeiten aus dem Grund abzuhelffen dißmahlen schier nothwendiges Werck feye: allein eine weitläuffige Erzehlung wurde E. Gn. deren Gedancken nicht auf dergleichen Critische Materien, fondern auf wichtige Staats Sachen gerichtet sind, nur verdrießlich fallen.

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Ich bin auch versichert, wann Löbl. Vorort gewusst hätten, daß obige ihnen hinterbrachte odieuse Umstände ganz ungegründet und falsch wären, fie wurden weder ihr hohes Ansehen in dieser Sach interponitet, noch vielweniger die Suppreffion des gangen Wercks, welche ich zu procuriren nicht im Stand bin, vorgeschlagen haben.

Gelan

!

Gelanget also schließlichen meine demüthige Bitt an E. Gn. fie ges ruhen mich in ihre hohe Protection, deren ich mich bisher nicht univite dig gemacht habe, ferners aufzunemmen, und von mir für das fünftige das bessere zu hoffen: auch an Löbl. Vorort zu Steur der Wahrheit und zu meiner nöthigen Ehren-Rettung betreffend den erstern Puncten dasjenige zu überschreiben, was oben gemeldt ist, und E. Gn. selbsten am besten wiffen, betreffend den zweyten aber mehreren Bericht und nähere Erläuterung zu erwarten, was man dann eigentlich von dies fem Neuen Testament wisse, und welches die darinn enthaltene, nach Dem Socinianifmo schmeckende Stellen seyen, um derentwillen es fupprimirt werden sollte? Doch möchte ich wünschen, daß diese Sach nicht bor irgend ein weltlich oder geistlich Tribunal (als welches einerseits in folchen Fällen, und da sich kein Kläger hervor thut, ganz ungewohn lich, anderseits aber einem der GOtt dem HErrn in der Kirche mit Erbauung ferners dienen soll, der auch sonsten aus einer ehrlichen, und um gemeine Endgenoßschafft/ sonderlich um beyde Hochlöbliche Stände Zürich und Bern wohl meritirten Famille het ftammt, difreputirlich ist) gezogen, sondern auf eine Eydgenoffische vertrauliche Weise beygelegt wurde. Es sind ja unter den Gelehrten zu Zurich und Been Leute genug, die mich kennen. Lasse man mich durch diese wiffen, was man beförchtet, so will ich mich darüber expliciren, da ich dann nicht zweiffle, es werde der Handel gar bald richtig werden. Falls aber ich mich nicht weisen lieffe, so haben E. Gn. allezeit den Gewalt über meine Person, und Löbl. Vorort haben den Gewalt in ihrem Land zu befehlen und zu verbieten, was sie nur wollen, daß niemand anderst, als nur mir allein, einige Gefahr, Schand und Schaden daraus zuwachsen wurde.

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Euer Gnaden

Unterthänig.Gehorsamer Burger

Examen

D. L..

So Freytags/ den 9ten Septembr. A. 1729, von Venerando Conventu mit Srn, D. L. vorgenommen worden.

1. Frag: Ob eine Religion to gut seye zum Heyl Bon der Gleic aut als die andere, daßern man fromm lebt?

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tigkeit unterschiedli Her Religionen. Antip.

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