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habe. Wann ich aber allhier neben dem Wort prudentiæ noch ein anders, welches allezeit etwas böses bedeutete, gebräucht hätte, so wurde höchstens folgen, daß ich meine Gedancken mit dem unrechten Wort ausgedruckt, hiemit zwar einen Fehler wider die Lateinische Sprach, keines wegs aber wider die Christliche Religion begangen håtte.

10. Nach meiner Meynung soll es erlaubt seyn, in einem grossen Nothfall zu lügen und zu betriegen.

A. Wann man meine Wort recht verstehen will, so muß man auf den Anlaß dazu acht haben; Der Apostel Paulus befande sich dazumal wegen der Predigt des Evangelii in Lebens- Gefahr; Er wurde vor Rath gebracht, nicht wegen des Pharifæifmi, sondern wegen seines Chriftianifmi, d. i. nicht so fast, weilen er die allgemeine Auferstehung der Todten, als aber ins besondere die Auferstehung Chrifti verkündigte. Dennoch weilen diese beyde Lehren eine nahe Verwandschafft haben, so daß jene von dieser abhangt, so übergienge der Apostel die erste Frage: Er verschwieg zu Rettung seines Lebens einen Theil der Wahrheit, und redte nur von dem, was zu seinem Glimpf dienete; daß deme ale so seye, wird ein jeder, der seine Wort bey sich erwieget, bald befinden. Vide etiam Pfaffii Theologiam p. 74. ut & Bullingerum & Gualterum in 1. auch die Mangoldische Gloffen.

Auf dieses hin ist mir ein Einwurff gemacht worden; Ob es dann erlaubt sey, einen Theil der Wahrheit zu verschweigen? Ob dieses mit Der Apoftolischen Aufrichtigkeit übereins komme? und ob Paulus nicht besser gethan hätte, wann er die ganze Sach frey heraus gesagt, und darüber den Tod mit Gedult erlitten hätte? Darauf ist geantwor tet: Paulus habe ganz recht gethan, ja er habe sich derjenigen Pflicht, die ein jeder sich selber schuldig ist, gemäß verhalten, und dem Rath des HErrn JEsu gefolget: Send flug wie die Schlangen: Licet enim arte uti, schreibt Erafmus in feiner Paraphrafi über diesen Spruch von Paulo. Deme habe ich beygefügt, so fern sey es, daß es einem unschuldig Beklagten nicht solte erlaubt seyn, zu seinem Glimpf und zu Rettung seines Lebens einen Theil der Wahrheit zu verschweis gen, daß man nicht einmal einen schuldig beklagten Übelthåter verdens det, wann er sein Verbrechen gar läugnet. Man verfiehet sich keines andern zu ihm, und wann jemand eine begangene Mordthat freywillig

und

und gleich gestehet, so glaubt man ihme nicht, und meynet er seye im Kopf verruckt. Diejenigen, welche des Menschen Natur_und_das_natürliche Recht am genausten erkundiget haben, scheuen sich nicht offentlich zu lehren: Wann einer, der würcklich schuldig ist, das Verbrechen, dessen er bezüchtiget wird, läugnet und allerhand Ausflucht suchet, so könne es ihme nicht übel genommen werden, weilen keiner obligirt und verbunden ist, sich selber eine Straffe zuzuziehen.

Vide Puffendorff. de Jure Nat. Lib. IV. Cap. I. §. 20.

Diese Gedancken, welche ich aus dem berühmten Puffend. (deme, wie Dr. Barbeyrac in den Französischen Anmerckungen berichtet, die meisten Rechtsgelehten beyfallen) entlehnt habe, sind mir gar hoch und dahinaus gedeutet worden, als ob bey mir die Wahrheit und Lus gen gleich gulten, hiemit weder auf meine Wort noch auf meine Schrifft zu gehen wäre, welches mich nicht wenig betrübet, um so viel mehr/ weilen, wann dieses Vorgeben Eingang findet, alle meine Verantwortung entkräfftet, und zu nichts gemacht, und ich aussert Stand gesetzt wurde, jemalen meine Unschuld zeigen "zu

fónnen.

Dann was nuset eine Verthädigung, wann man dem Richter bengebracht hat, der Beklagte sey ein Betrüger, und alles, was er sa= gen werde, seye falsch!

Was mich aber in dieser Sach tröstet, ist einerseits das gute Vertrauen, so ich zu E. G. (deren die hohe Judicatur hierinnen unstreitig allein zustehet) unparthenischer Justiz und Gerechtigkeit jederzeit getra gen habe, und noch trage, welche mich hoffen macht, sie werden sich durch keine vorgefaßte Meynungen wider mich einnemen, oder durch ir gend einen Schein verblenden lassen, sondern genau sehen, ob die einge führten Klägden rechtlicher Ordnung nach bewiesen seyen oder nicht? Anderseits aber tröstet mich mein gutes Gewissen, welches mir Zeugnus gibt, daß ich in Religions- Sachen nie betrüglich gehandelt, sondern beydes in der Kirche und bey Hauß jederzeit aufrichtig gelehret, wie ich davon überzeugt gewesen, und es in H. Schrifft gefunden habe. Darüber ist GOtt der allwissende Herzens-Kundiger allein Richter, dei 2

me,

me, so wohl ich, als auch die, welche jetzt von meiner Intention urtheilen wollen, dermaleneins Rechenschafft geben müssen.

Ich habe zwar gesagt, es sey einem Mörder wohl zu verzeichen wann er leugt; daraus aber folgt gar nicht, daß ich das Lügen gut heiß se, oder selber dem Lügen ergeben seye. Ein ehrlicher Mann, der jederzeit mit rechten Sachen umgeht, und sein Gewissen beobachtet, hat nie mal nöthig zu lügen, und wann er schon in grosse Noth käme, so wurz de die Vorschung GOttes ihme durch andere Mittel heraus helffen, wofern es ihme gut und zu seinem Heyl dienlich wäre. Übrigens wissen alle die mich kennen, daß ich vielmehr allzu offenherßig und frey, als aber, verschlagen, listig und falsch seye.

Das find, Gnådige Herren, zehen odiofe Puncten, welche mir als meine Lehr zugeschrieben werden, ich aber niemalen darfür erkannt habe, und in Ewigkeit nicht dafür erkennen wird. Dann zu geschweigen, daßs ich das Gegentheil zum Überfluß erwiesen, so kan ein jeder, der nur ein wenig Latein versteht, bald sehen, ob die so genannten Extracten, und die an dem Rand stehenden Lehren eines und daffelbige sagen wollen, oder aber nicht? Und ob die Lateinischen Wort, die ich soll geredt haben, und die Teutsche Auslegung welche man mir anseßet, mit einander übers einstimmen? Dieses ist eine Res facti, zu deren Beurtheilung man weder auf frembde Universitäten zu schicken, noch Theologos zu Rath zu zichen nöthig hat.

Unsere Reformirte Lehre bringt mit sich, daß heut zu Tag kein Mensch in der Welt infallibel feye. Dahero wann gange Concilia und viel Påbfte vorgeben, es seye bey dem H. Abendmal kein Brodt und kein Wein, so glaubt doch ein einfältiger Reformirter Christ seinen eigenen Augen mehr, als allem dem, was die gelehrtesten und vornehmsten Prie fter ihme darwider sagen möchten. Ja auch unter denen Papisten selbften machen viele einen Unterscheid zwischen den Quaeftionibus Facti & Juris, und gestehen gern, daß auch der Römische Pabst in jenen fehlen könne.

Dieses

Dieses hieher zu ziehen, so halt ich zwar billich die Hrn. Theologos als meine Præceptores in hoher Veneration; dennoch aber wann ich nicht soll ein falsches Zeugnus wider mich selber geben, so müssen fie mir erlauben, von der Sach zu reden, wie sie mir vorkommt. Man wird etwann anfänglich übel berichtet, und gerathet dadurch in einen groffen Eyffer, worauf man nicht nur alles, was einer gesagt, sondern auch was er nicht gesagt, als verdächtig und böß anfihet. Einmal wir find alle Menschen, und die leydige Erfahrung bezeuget, daß sich dieser Cafus schon viel tausend mal zugetragen habe.

Vide D. D. Werenfelfii Differtat. de vero & falfo Theologorum Zelo.

Aus diesem Grund ist es gekommen, daß man mir eine ganz un fchuldige Converfation, welche ich vor vielen Jahren mit zweyen vors nehmen benachbarten Herren, deren der einte weltlichen, der andere geist=. lichen Standes ist, über Tisch gehalten, sehr übel ausgedeutet, und alles meines Berichts ungeacht, als eine greuliche Aergernus, die ich soll gegeben haben, verzeiget hat. Wie wenig aber an der Sach sen, ist aus beyligendem authentischen Attestato flärlich zu ersehen.

Aus eben diesem Grund ist es, daß man mir bedeutet, ich hätte viel beffer gethan, wann ich an statt zu allen Herren des Raths von Hauß zu Hauß zu lauffen, und ihre Stimmen für mich zu erpracticiren, mich ben ihnen den Theologis eingestellt hätte. Gnådige Herren! Ich habe viel eine gröffere Hochachtung gegen die Ehren-Gliedere des Regiments, als daß ich glauben sollte, man könne die Stimmen in einer ungerechten Sach, wofür die meinige ausgegeben wird, durch Nachlauffen erpradiciren. Euer Gnaden können bald erfahren, ob deme also seye; da fichs dann erfinden wird, daß ich zwar vor mehr, dann einem Viertel Jahr, und ehe diese Sach für E. E. Rath gezogen worden, die Ehre gehabt, mit zweyen Herren des Raths in ihren Häusern davon zu redens ob ich aber die Stimmen dieser Herren, deren Integrität mir so wohl, als der ganzen Stadt bekannt ist, in einer ungerechten Sach zu expracticiren gesucht habe, werden sie selber am besten sagen können. Übrigens weiß ich nicht mich zu entfinnen, daß ich seit dem 17. Septembris, an welchem Tag diß geschäfft vor Euer Gnaden erwachsen biß heut auch nur mit einem einigen Herrn der Räthen davon in seinem Hauß geredt has

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ben

ben solle. Dann so bald es für Meine Hochgeachten Herren, die Her ren Deputaten gewiesen worden, hab ich geglaubt, es sey in den rechten Hånden, und hab mich deßwegen zur Ruhe begeben, in der Zuver sicht, ich werde nicht übercylt, sondern genugsam angehört werden. Und was hätte ich wohl bey denen Herren der Räthen thun oder begehren sollen? Da ich nicht errathen konnte, daß man, an statt wie E. Gn. Erkanntnus lautet mich wegen vorhabendem Druck eines Griechischen Neuen Testaments zu befragen, eine Inquifition von allem, was ich seit 9. Jahren in meiner Stuben geredt, vornemen wurde.

Aus eben diesem Grund ist endlich auch gekommen, daß unterschiedliche Hrn. Theologi, als eine Wahrheit, daran sie im geringsten nicht zweiffeln, vorgegeben, ich seye noch so frevel, daß ich den 15. Decembris, so gleich ab E. G. Rathhauß, auf welchem ich den ganzen Morgen biß Rachmittag um halb zwey Uhren gewesen, in Herrn Brandmüllers Buchladen an der Hut Gaß gegangen, und daselbst über alles was mit mir paflirt, nur mein Gespött gehabt haben solle; ich könnte mit vielen Zeugen darthun, daß ich keinen Fuß in diesen Buchladen ge feßt, sondern ohne mich im geringsten aufzuhalten, oder mit jemand ein Wort zu reden, meines Wegs gerad fort und heim gegangen seye. Ich glaub aber, wer bedencket in was Confternation ich damals gewefen, werde solches von selbsten für eine Unmöglichkeit ansehen. Gewiß lich! Wer dieses von mir glauben kan, der wird auch in allem andern jederzeit das schlimske glauben.

Ich hab nur noch eine Anmerckung hierüber zu machen. Die ganhe Gemeind und alle meine Difcipel find wohl mit mir zu frieden, und bezeugen noch dato eine viel grössere Liebe gegen mir, als ich niemalen. verhoffen können. Meine Dilcipel haben, wie ich es ihnen insonderheit recommenditt fich jederzeit modeft und still aufgeführt, und über dergleichen Meynungen mit niemand gezanckt.

Die meisten aus ihnen haben daß Examen pro Minifterio mit Lob überstanden, und find orthodox erfunden worden. Seit etlichen Jahren hab ich die Collegia von selbsten unterlassen, was war es dann nöthig, bey so bewandten Sachen, E. G. zu behelligen, und die ganze Stadt reg zu machen? Da, wann ich je vormalen gefehlet, eine Brü derliche Ermahnung zu erst privatim, darnach wann ich diese verachtet,

vor

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