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Amuleten als etwas Gewöhnliches ohne Anstoß in der Mischna und der Gemara erwähnt, und darüber verhandelt, auf welche Weise dasselbe am Sabbath erlaubt sei.') Man unterscheidet in Bezug darauf bewährte Amulete von den noch nicht bewährten. Ein bewährtes Amulet war dasjenige, welches sich dreimal heilbringend bezeigt hat, das entweder an einer Person dreimal oder an drei Personen einmal mit Nußen angewendet wurde.2) Auch die Aussage eines Arztes über die heilsame dreimalige Anwendung des Amulets genügte. Die Arten von Amuleten haben wir bereits angegeben, es wird hier nur noch hinzugefügt, daß dieselben in eigens hierzu augefertigte Kapseln gelegt und als Schmuck um den Hals oder an anderen Körperteilen getragen wurden. Das Leder oder Pergament, auf welches die Bibelsprüche geschrieben wurden, war bald weich, bald hart.') Auch in ausgehöhlten Stöcken hatte man Amulete. Weiter wurde ein Amulet mit seinen Bibelsprüchen nicht vollständig gleich andern heiligen Schriftstücken gehalten; man durfte Amulete bei Feuersbrünsten am Sabbath nicht retten, aber fie mußten, wenn sie unbrauchbar wurden, vergraben werden. Fragt man nach der Zeit und den Personen der Einführung von Amuleten, so scheint es nicht ungewiß, wenn wir auf die Essäer hinweisen und dieselben als die Männer bezeichnen, welche das Amuletenwesen einführten. Dieselben waren wegen ihrer sympathischen Kuren und ihres Verständnisses von Heilkräften der verschiedenen Kräuter und Steine bekannt. Bei den Juden in den babylonischen Ländern mag auch viel der Parsismus hierzu beigetragen haben. Die Kabbalisten verliehen der Anfertigung und dem Gebrauch von Amuleten die weiteste Ausdehnung, die stark von der einfachen Weise in der talmudischen abweichen; es hing dies mit ihrer Art zufammen, Gottes- und Engelnamen durch Umstellung und Zusammenseßung ihrer Buchstaben neu zu bilden und zu erweitern. Dieselben haben für uns weniger Interesse und werden deshalb hier nicht weiter berührt. In den Midraschim wird das Amulet in seiner angeblich schüßenden heilsamen Kraft als Bild der Heilsamkeit der Thora für deren Bekenner und der Macht der Tugendwerke der Väter für deren Kinder aufgestellt.") Ferner wurde ein aufgefundenes Kind mit einem Amulet nicht als Findling angesehen.")

Andersgläubige, :. Zur Ergänzung der Artikel „Nichtjuden“, „Heiden“, „Christen“ und „Christentum" tragen wir hier eine Anzahl von Aussprüchen aus dem talmudischen Schrifttum zur bessern Orientirung nach. Es sind Lehrer der ersten vier Jahrhunderte, deren Worte wir anführen. So von R. Akiba (Ende des 1. Jahrh.): „Geliebt ist der Mensch, denn er wurde im Ebenbilde Gottes geschaffen; eine vorzügliche Liebe ist es für den Menschen, daß ihm bekannt geworden, er sei im Ebenbilde Gottes geschaffen“, denn es heißt: im Ebenbilde Gottes schuf er den Menschen" (1 M. 1. 27.); ') von Ben Soma: „Wer ist weise? Derjenige, der von jedem Menschen lernt", denn es heißt: „Von Allen, die mich lehrten, bin ich klng geworden";) von N. Chanina b. Dosa: An wem der Geist der Menschen eine Freude hat, an demselben hat auch der Geist Gottes eine Freude";") von R. Mair: „Auch ein Heide, der sich mit der Thora beschäftigt, gleicht einem Hohenpriester", denn es heißt: „Die der Mensch vollzieht und durch sie lebt"; 1) da fteht nur der Mensch“, also kein Priester, kein Levit, kein Israelit, sondern nur der Mensch, also auch der Heide";'') von R. Jochanan (i. 3. Jahrh.): Wer ein Wort der Weisheit sagt, auch von den Völkern, wird „Weiser“ genannt";'') im Tanchuma:') „Wie die Israeliten

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1) Sabbath S. 60%. ) daselbst N'Yİ SHAD. HUMANA Hierzu Jeruschalmi Sabbath Absch. 6. 8ß. 3) daselbst. *) Jeruschalmi Sabbath Absch. 8. 11; dajelbst Joma Absch. 3. S. 40a. 5) Siehe oben. ) Siehe: Mamier. ) Aboth 3. 14. 9) daselbst 4. 1. *) Aboth 3. 10.1) 3 M. 18. 5. 11) Sanchedrin S. 59a. 12) Gemara Megilla S. 16a. 27 N

כמו שישראל מקיימים מצות כך אר"ה audium 3u fteb (19 חכמה אפי באוה נקרא הכם

פרעלים .pl פיעל,Arbeiter

Gebote Gottes vollziehen, ebenso die Völker"; wie die Israeliten Gott loben, ebenso die Völker, denn so heißt es:,,Von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang ist mein Name groß unter den Völkern, überall wird geräuchert und dargebracht zur Ehre meines Namens";') im Jalkut: „Gott wird den Frommen unter den Völkern der Welt das Leben in der zukünftigen Welt (die Seligkeit) zuteil werden lassen", denn es heißt: „Deine Priester kleiden sich in Gerechtigkeit“,2) das sind die Gerechten unter den Völkern, welche Priester Gottes sind“.3) 1. Name, Arten und Klassen. Die vielen hebräischen Namen für für „Arbeiter“ im biblischen und nachbiblischen hebräischen Schrifttum geben zugleich die verschiedenen Arten und Klassen von Arbeitern an. Von denselben nennen wir: Poel, y, Arbeiter,1) von dem Zeitwort by, arbeiten, gleich dem deutschen Arbeiter" von „arbeiten“. Der andere ist: Sachir,, Miethling, Lohnarbeiter, von dem Zeitwort, miethen, um Lohn dingen, ebenfalls gleich dem deutschen Miethling von „miethen“,”) der zum Unterschiede von Ersterem nur den Lohnarbeiter bezeichnet. Von diesem kommen vor: a) Tagelöhner, now, der Miethling auf einen Tag; b) Nachtarbeiter, , der Miethling zur Nachtarbeit; c) Wochenmiethling, na nov, der auf eine ganze Woche Gemiethete; d) Monatsmiethling, w, der auf einen Monat Gemiethete und e) Jahresmiethling, e, der auf ein Jahr Gemiethete. Wir haben in diesen Benennungen den Arbeiter auf Zeit und Lohn, nur kann der erste Name Poel, Sy“, auch den Arbeiter ohne Lohn bezeichnen. Zum Unterschiede von diesen Arbeitern auf Zeit und Lohn werden noch drei andere genannt, welche Arbeiter auf Stück und auf Teilbetrag sind, als: 1. Kablan, ap, Arbeitsübernehmer, Akkordarbeiter;') 2. Uman, 28, Handwerker, Künstler, Kunstverständiger, der durch seine Kunstfertigkeit zur intelligenteren Arbeitsklasse gehört;") 3. Chakir, n, Pächter, der vom Bodenertrag einen Teil an den Eigentümer abliefert;) 4. Aris, 8, Verwalter, der laut Vertrag einen Teil des Bodenertrages für seine Arbeit erhält;1o) beide sind Sozienarbeiter, Teilarbeiter.") So ergeben diese Benennungen verschiedene Arten und Klassen von Arbeitern in der Verschiedenheit ihrer Stellung zum Arbeitgeber, nämlich: den Arbeiter auf unbestimmte Zeit mit oder ohne Lohn, den auf be stimmte Zeit mit Lohn, als den auf einen Tag, eine Nacht, eine Stunde, eine Woche, einen Monat und auf ein Jahr; ferner den Arbeiter auf Stück, Akkord, den auf Teilbetrag, gleichsam als Socius, Teilnehmer. II. Würdigung, Rechte und Pflichten. Die Würdigung des Arbeiters im biblischen und nachbiblischen Schrifttum der Juden füllt ein schönes Blatt ihrer Kulturgeschichte. Der Pfalmift betrachtet den Arbeiter, der durch sein Händewerk den Unterhalt für sich und die Seinen erwirbt, als einen seiner sittlichen Würde bewußten Menschen, wie er sich vom wilden Tiere, das nur von Raub sein Leben fristet, unterscheidet, Du bringst die Finsterniß, es wird Nacht, alles Wild des Waldes regt sich. Die jungen Leuen brüllen nach Raub und verlangen von Gott ihren Unterhalt. Es strahlt die Sonne, sie schwinden und lagern in ihren Höhlen. Da geht der Mensch an sein Werk, an seiner Arbeit ist er bis an den Abend"; '2) ferner:,,so du von deiner Hände Mühe deinen Unterhalt hast, heil und wohl dir."13) Voll Mitgefühl spricht sich in dem Gebot aus, nicht den Miethling, Tagelöhner, um seinen Lohn zu berücken. ,,Noch am Tag gieb ihm seinen Lohn und laffe nicht darüber die Sonne untergehen, denn arm ist er, und darauf

1) Maleachi 1. 11. 2) Pf. 132. 9. S. 30b.) 2 M. 22. 14. 3 M. 19. 13. jelbft S. 112a. 8) Berachoth S. 16b. Jerus. Biccarim Absch. 1 gegen Ende. 15) baselbst 128: 2.

3) Jalkut zu den Propheten § 296. 4) Baba mezia Båba mezia S. 10a. 6) daselbst S. 110b. 7) daNedarim S. 41 a Siehe: „Handwerk“ und „Kunst“. 10) daselbst. ") daselbst. 12) Pf. 104. 20-24.

ist sein Leben angewiesen, daß er nicht Gott über dich anrufe und du hast die Schuld."')_„Und wie die Tage des Miethlings sind seine Tage“,2) ist das Bild für das mühe- und qualvolle Leben. Nicht minder groß ist diese Würdigung des Arbeiters in dem talmudischen Schrifttume, wo von den gegenseitigen Pflichten und Rechten des Arbeiters und des Arbeitgebers gesprochen wird. Wir bringen von denselben: a) Die Rechte des Arbeiters und die Pflichten des Arbeitgebers. Als Rechte des Arbeiters werden angegeben: 1. der Anspruch auf den ihm versprochenen Lohn und 2. die Anerkennung seiner freien Persönlichkeit. In Bezug auf Ersteres ist es schon das mosaische Geset, das an zwei Stellen streng zur pünktlichen und unverkürzten Verabreichung des Lohnes an den Arbeiter mahnt. Du sollst den verdienten Lohn des Tagelöhners nicht bei dir bis zum Morgen übernachten lassen“;3) „An seinem Tage verabreiche ihm den Lohn und lasse die Sonne nicht darüber untergehen, denn er ist arm und wegen seines Lohnes trägt er sein Leben.") Jm Talmud wird dieser Gefeßesmahnung noch die aus Spr. Sal. 3. 28.: „Sprich nicht: gehe jest uud komme wieder und morgen gebe ich dir, da es doch in deiner Macht liegt, es gleich zu thun" hinzugefügt und daraus geschlossen, daß der Arbeitgeber auch bei Eintritt einer Verjährung zur Zahlung des Lohnes verpflichtet ist.") Bei jeder Vorenthaltung des Lohnes eines Tagelöhners, heißt es weiter, übertritt der Arbeitgeber fünf Verbote:,,Berücke nicht deinen Näch= sten";"),,Beraube ihn nicht";"),Du sollst nicht vorenthalten dem Miethling, dem Armen und Dürftigen, seinen Lohn";),,Lasse seinen verdienten Lohn nicht bei dir übernachten") und: an seinem Tage gieb ihm seinen Lohn. 10) Diesem schließen wir einen dritten Ausspruch an, der noch deutlicher das Mitgefühl für den Arbeiter bekundet und zum Schuß des Arbeiters auffordert. Derselbe lautet: „Wer den Lohn des Miethlings zurückhält, nimmt ihm gleichsam sein Leben."") Der Lohn wurde in barem Gelde, wenn nicht anders vereinbart war, ausgezahlt, wozu der Arbeitgeber gezwungen werden konnte. '2) Sind als Sold Naturalien und andere Sachen verabredet, so müssen dieselben oder der Wert derselben gegeben werden.13) In streitigen Fällen schwört der Tagelöhner und erhält seine Forderung.') Ein zweites Recht für den Arbeiter hat, wie wir schon oben erwähnt haben, die Anerkennung und den Schuß seiner freien Persönlichkeit. Eine Folge davon ist, daß der Arbeiter seine Arbeit auch inmitten der Zeit einstellen darf, worauf der Arbeitgeber ihm den Lohn für die abgelaufene Arbeitszeit zu zahlen hat.'5) Hat der Arbeitgeber ihm im Voraus den Lohn für die ganze Zeit bezahlt, so hindert dies nicht die Einstellung der Arbeit; das ausgelegte Geld wird als Darlehn angesehen. ) Ausgenommen hiervon ist, wenn durch die Arbeitseinstellung ein Schaden am Arbeitsobjekte entsteht,'') oder weun der Arbeiter die Arbeit einstellt, um nur den Arbeitgeber zu ärgern. 18) In diesem Falle kann der Arbeitgeber einen andern Arbeiter auf Kosten des Arbeiteinstellers bis zur Höhe des Tagelohnes miethen.") Soll neben dem Lohne auch die Beköstigung des Arbeiters verabredet werden, so wird geraten, demselben nur die ganz gewöhnliche Kost z. B. nur Brot und Erbsengericht zu versprechen, sonst könnten sich die Ansprüche des Arbeiters steigern, selbst bis zum höchsten als zu einem salomonischen Mahle.") Anders verhält es sich mit den anderen oben erwähnten Arbeiterklassen, die nicht zu der Kategorie des

1) 5 M. 24. 14-16. 2) Hiob 7. 1. 3) 3 M. 19. 13. 4) 5 M. 24. 15. 5) Baba mezia S. 110b.) 3 M. 19. 18. pri1) dafelbft. ®) 5 M. 24. 14. ) 5 M. 24. 15. 10) da=

כל הכובש שכר שכיר כאלו ברטל נפטר 1122 .& bafetbft (י .1113 .6 felbft Baba mezia

12) Choschen mischpat 336. 3. 13) daselbst und 332. 4. "') dafelbst 89. 1. 15) daselbst 333. §1. und 3. 1) Choschen mischpat 333. § 1. und 3. 17) Choschen mischpat 333 § 5. 18) daselbst 321. 322 bis 339. 10) daselbst. 20) Baba mezia S. 83a. die Mischna dafelbst.

Tagelöhners gehören und teilweise auf Akkord, teilweise als Teilnehmer, Kompagnone, arbeiten. b) Die Rechte des Arbeitgebers und die Pflichten des Arbeiters. Das erste, was hierher gehört, ist die Arbeitszeit. Die normale Arbeitszeit am Tage wird von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang angegeben, aber nicht vom Anbruch des Morgenrotes bis zum Hervortreten der Sterne, da es ausdrücklich heißt:,,So die Sonne strahlt, geht der Mensch an sein Werk, zu seiner Arbeit bis an den Abend."') Diese Zeit wird auf 12 Stunden von 6 Uhr Morgens bis 6 Uhr Abends berechnet. Von dieser Arbeitszeit geht jedoch ab: a) die Zeit des Hinganges zur Arbeit; b) die Effenszeit; c) die Gebetszeit und d) eine kurze Zeit am Freitag Abend zur Vorbereitung auf den Sabbath. Rechnet man auf den Weg zur Arbeit 2 Stunde, auf die Mahlzeit 1 Stunde und auf das Gebet auch 1⁄2 Stunde, so bleiben von den 12 Stunden nur noch 10 Stunden als die normale Arbeitszeit, welche der Arbeitgeber zu beanspruchen hat.) Der Arbeitgeber erhielt des Morgens vor der Arbeit einen Jnbiß, ein Stück Brot und / Log eines herzstärkenden Getränkes.") Das eigentliche Mahl für den Arbeiter war um 11 Uhr nach fünfstündiger Arbeit. Darauf folgte ein drittes nach der Arbeitszeit zu Hause.") Diese Stunden durften nicht überschritten werden, auch nicht, wenn der Arbeitgeber höheren Lohn versprochen hatte.") Das Zweite hier ist der Anspruch auf Pünktlichkeit und Gewissenhaftigkeit in der Ausführung von Arbeiten. ,,So wie es, sagt Maimonides, dem Arbeitsherrn geboten ist, den Lohn des Arbeiters nicht vorzuenthalten und zu rauben, so wird dem Arbeiter geboten, den Arbeitgeber nicht um die zu leistende Arbeit zu betrügen; der Arbeiter hat die Pflicht, es mit der Arbeitszeit genau zu nehmen; ebenso soll der Arbeiter seine ganze Kraft zur Förderung seines Werkes anwenden. Unser Vater Jakob rühmte sich:,,denn mit meiner ganzen Kraft diente ich eurem Vater" (1 M. 31. 7.).o) Beispiele von Gewissenhaftigkeit in der Arbeit werden angeführt. R. Huna bewässerte das Feld, als zwei Leute mit einer Streitfache zu ihm kamen, die er schlichten sollte. Bringet ihr mir erst einen Mann zum Wasserschöpfen an meiner Stelle, dann will ich euren Streit schlichten.") Ferner: Der Baumeister Abba Jose war auf seinem Gerüste, als der Weber Abnemos zu ihm kam, um ihm eine theologische Frage zur Beantwortung vorzubringen. Ich bin Tagelöhner", antwortete er,,,und darf vom Gerüste nicht herabsteigen, jage kurz, was du zu wisseu wünschest.“) Verboten war dem Lohnarbeiter, seine Arbeit zu unterbrechen, um vor einem Vorüberziehenden chrerbietig aufzustehen.“) Bei vielem hier Vorgebrachten wird gemahnt, auf die Sitte des Ortes zu sehen und danach sich zu richten. 1) Mehreres siehe: „Arbeit“, „Handwerk“ und „Kunst“.

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B.

Besprechen, wnd, aramäisch: x2 Besprechung nws.") Zu den vielen Arten des Aberglaubens gehört auch die der Besprechung oder Einflüsterung von Bannsprüchen oder gewissen Zauberformeln angeblich zur Heilung von Krankheiten oder Verwundungen, sowie auch zur Bannung von Schlangen. und gefährlicher Thiere überhaupt. Von dieser legten Art kommt unter Anderen Mehreres in dem biblischen Schrifttum vor, aber immer mit den Zusäßen: ,,der nicht hört auf die Stimme der Bannspruchflüsterer“;),,gegen die keine

2) Baba

1) Choschen mischpat nach Ps. 104. Hierzu Baba mezia S. 83b. voce mezia C. 86a. Baba bathra S. 58b. Tos. voce 3) Pesachim S. 12. Sabbath S. 10a. • Siehe: „Mahlzeit“. 5) Choschen mischpat 332. 5. *) Maimonides h. Sechiroth 13. 7. 7) Ke= thuboth. 105a. ") Midrasch rabba 2 M. Absch. 13. *) Joredea 244. 5. 10) Baba mezia S. 83a. Mischna daselbst. 1) Sabbath S. 101 a.) P. 58. 6. nba bqpb srawi nÝ TEN

אשר

Bannsprüche nüßen“;') es beweist dies, daß der Glaube an derartigen Aberglauben im Volke herrschte, aber in der Schrift bekämpft und in seiner Nichtigkeit dargestellt wurde. Der Kranke oder der Verwundete soll seine Hoffnung Gott zu= wenden, von dem es heißt: „Ich der Ewige bin dein Arzt“;) „und der Ewige wendet von dir jede Krankheit ab, und die Schmerzen Aegyptens, die bösen, die du nicht kennst, lege ich ihnen nicht auf.") So betete David für sein erkranktes Kind,) und so wird von dem Gebete erzählt, das der König Histia in seiner Krankheit an Gott richtete.") Dagegen ließ der Prophet Elia dem König Ahasja sagen, der wegen seiner Krankheit durch Boten die Gößen zu Ekron anfragen ließ: „Giebt es keinen Gott in Israel, daß du die Gößen zu Efron anfragen läßt?" (2 K. 1. 3.) Auch die Volks- und Gefeßeslehrer im Talmud mahnen, der Kranke soll sich neben dem Gebrauch eines Arztes (s. d. A.) im Gebet zu Gott aufrichten.") Der Psalmist hat ein solch kurzes Krantengebet: ,,Herr! Sei mir gnädig, heile mich, denn ich habe dir gefündigt." (Pf. 41. 4. 5.) Die Anwendung von Besprechungen als heidnischer Brauch war entschieden verpönt; ihr Verbot war in den strengsten Gesezen gegen Zauberei (f. d. A.) und jede Art von Aberglauben (s. d. A.) mitbegriffen.') R. Akiba, ein Geseßeslehrer im 2. Jahrh., spricht sogar demjenigen die Seligkeit ab, der über Wunden Bannsprüche flüstert. Wer Bannsprüche flüstert über eine Wunde und spricht: „Jede Krankheit, die ich in Aegypten gegeben, werde ich nicht auf dich legen, denn ich bin der Ewige, dein Arzt" (2 M. 15. 26.) gehört zu denen, die keinen Anteil in der künftigen Welt haben.") Diese strenge Maßnahme gegen Besprechung von Wunden und Krankheiten fand später ihr Korrektiv dahin, daß der Verlust des Seelenheils nur eintrete, wenn der Besprecher bei oder nach den gesprochenen Bannsprüchen auch noch anspucke, aber ohne Leßteres sei dieser Aberglaube zwar verboten, aber auf dessen Ausübung erfolge noch nicht der Verlust der künftigen Seligkeit.") Dieses Verbot der Besprechung oder des Herflüsterns von Sprüchen wurde von den Lehrern des zweiten Jahrhunderts so streng beobachtet, daß sie auch bei Lebensgefahren, denen soust jedes Gebot weicht (s. Dispensation vom Geseß), die Nebertretung desselben nicht erlaubten. Eleasar ben Dama, der Neffe des Gejegeslehrers R. Ismael (im 2. Jahrh.), wurde von einer Schlange gebissen und lag in Todesgefahr krank danieder. Da meldete fich ein Jakob aus dem Dorfe Sakanja bei ihm, er wolle ihn durch Einflüsterung von Sprüchen im Namen Jesu (f. d. A.) heilen. R. Jsmael, sein Oheim, litt diese Heilprozedur nicht, und als bald darauf sein Neffe gestorben war, rief dieser Rabbi bewegt aus: „Heil dir, Ben Dama, daß dein Körper rein geblieben, und deine Seele in Reinheit geschieden ist!" d. h. daß du dir dein leibliches und geistiges Heil bewahrt hast! Nicht so streng dachten und lehrten die anderen Geseßeslehrer, besonders die der folgenden Jahrhunderte, die ausdrücklich bei Lebensgefahr zur Beruhigung des Kranken, damit er nicht von Sinnen komme. or so, wie sich dieselben ausdrückten, die Vornahme von dergleichen Besprechungen, Einflüsterungen von Bannsprüchen u. A. m. erlaubten Gegen die Annahme oder Schlußfolgerung aus dieser Erlaubniß, als wenn etwas. Wahres an solchem Aberglauben wäre, fügten sie hinzu: „nicht daß es hilft, sondern man erlaubt es, damit der Kranke vor Verzweiflung nicht wahnsinnig werde". 10)

1) Jesaia 3. 3. Jeremia 8. 17. win on 18 TN (2) 2 M. 15. 26. 3) 5 M. 7. 12. 1) Siche: „David." ) Siche: „Hiskia." ") Siche in Abteilung I.: „Kranker.“ 1) Siche: „Aberglaube“ und „Zauberei." ") Sanhedrin S. 90a. Mischna daselbst. by w

Sanhedrin S. 101a. Diefe Befdorinkunna (" אין כר חכק כערכם הבא שנאמד כל המחכה

des Ausspruches von N. Akiba geschieht durch R. Jochanan. Vergl. hierzu Joredea 179, 5. NO'N UT NTON") So im Maimonides h. Accum und in Schulchan Aruch Joredea 179, 5.

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