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Sohn Lafisch (f. d. A.), erklärt die Worte 2. M. 24. 12.: „Und ich gebe dir die zwei steinernen Tafeln, die Thora und das Gebot, sie zu belehren“, die zwei Tafeln, das sind die Zehngebote; Thora, das ist der Pentateuch; das Gebot, das ist die Mischna; die ich geschrieben, das sind die Propheten und die Hagiographen; sie zu lehren, das ist die Gemara, und schließt daraus, daß alles dieses Mose auf Sinai gegeben wurde.') II. Ihre Gegner, die biblischen Nachweise. Die Gegner der Tradition waren die Sadducäer (s. d. A.) während des zweiten jüdischen Staatslebens und die Karäer nach demselben. Dieselben hielten das Schriftgeseß in der Thora in allen seinen Theilen an sich schon vollständig (Ps. 19. 8.), das keines zweiten Gesezes, der Tradition, zu seiner Erklärung und Ergänzung bedarf, andererseits ihm auch nichts hinzugefügt, noch abgenommen werden soll (5. M. 13. 1.); sie stellten die Existenz einer sich mündlich von Geschlecht zu Geschlecht fortgepflanzten Tradition von Sinai durch Moses zur Erklärung und Ergänzung des Schriftgefeßes in Abrede und betrachteten deren gesetzliche Bestimmungen als eine sich selbst auferlegte Geseßeserschwerung der Chassidäer (j. d. A.) und Pharisäer (f. d. A.), eine Aeußerung ihrer übertriebenen Frömmigkeit, ohne hierzu durch das Geset verpflichtet zu sein. Die Pharifäer", berichtet Josephus,,,haben dem Volke nach mündlicher Ueberlieferung viele Gebote auferlegt, die in Mosis Gesetzbuch nicht stehen. Diese verwarf deshalb die jadducäische Partei als ungiltig und behauptete, das schriftliche Gesez verpflichte allein zum Gehorsam, die Ueberlieferung der Väter habe dagegen keine bindende Kraft. Ueber diesen Punkt entstanden oft heftige Streitigkeiten und Feindschaften, wobei die Sadducäer die Reichen, aber die Pharisäer den großen Haufen auf ihrer Seite hatten.") Wir haben bereits in dem Artikel „Sadducäer und Pharisäer“ nachgewiesen, daß die Zaddikim (s. d. A.) und die Chassidim (s. d. A.) der maktabäischen Zeit die Vorläufer und die Väter der Sadducäer und Pharisäer waren, die sich unter Johann Hyrkan (f. d. A.) als feindliche, sich bekämpfende Parteien gegenüber standen. Die Klarlegung der Tradition daher, das Aufsuchen von Schriftbeweisen für ihre gefeßlichen Angaben, war die Arbeit der Volks- und Gesezeslehrer, der Tanaim und Amoraim. Doch verhehlten sie sich selbst nicht die Schwierigkeit ihrer Aufgabe; sie waren sich vollständig bewußt, daß ihre Nachweise mehr zur Befestigung des Traditionsglaubens innerhalb ihres Kreises als zur Ueberführung der Traditionsgegner dienen könnten. Wir lesen darüber: „Die Lösung von Gelübden d. h. die Traditionsgefeße der Gelübdelösung (s. d. A.) fliegen in der Luft, sie haben keine Schriftbegründung für sich; die traditionellen Geseze von Sabbath und den Festopfern, sowie die von Veruntreuung des Heiligen sind wie Verge am Haar hängend, für sie hat die Schrift wenig, aber ihre Halachoth sind viel; dagegen haben die Traditionen der Civilgesete, des Kultus, der Reinheit und Unreinheit, der Eheverbote ihre Schriftbegründung, sie sind wirkliche Schriftgefeße.") So finden sie in 5. M. 12. 20.: „und schlachte, wie ich dir befohlen habe" die Andeutung auf die traditionellen Schlachtgesete.') Wir haben in dem Artikel Eregese" eine ausführliche Zusammenstellung und Behandlung der exegetischen Regeln gegeben, die von ihnen zum Aufsuchen von Schriftbeweisen für die Tradition gebraucht wurden, und wollen daher dieselben, um jede Wiederholung zu vermeiden, hier nur kurz berühren. Von diesen kennt

1) Berachoth S. 5.

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Antt. 13. 10. 6.; 17, 2. 1., baj. 33 222 232) Joseph

3) Mischna chagiga Absch. 1. 8. 2

כנוטה

פורחים באויר ואין להם מה שיסמכי הלכות שבת חגיגית והמשיכות הרי הם בהרים התכיים בשערה שהמקרא מועט והכנות מריבות הדינין והעבודה והטימאות והעריות כאשר צויתיך מככוד שנצטוה משה על 28 .2 liolin') (* יש כהן על מה שיסמוכר היישט רעל הקנה פה

דבר הלמד מעכיכר

man die Schlußfolgerungen, die von Hillel I sieben, von R. Ismael (s. 5. A.) dreizehn, von R. Jose Haglili (s. d. A.) zwei und dreißig angegeben wurden. Die sieben von Hillel waren: 1. Der Schluß von dem Minderwichtigen auf das Wichtigere, p; 2. der Schluß aus der Begriffs- und Wörteranalogie, 3. der Schluß aus der Analogie zweier Gegebenen in einem Verse, WIN DO IN 72; 4. der Schluß aus der Analogie zweier Gegebenen in zwei Versen, an N 72; 5. der Schluß aus dem Allgemeinen und Speciellen und umgekehrt, 533; 6. der Schluß nach der Analogie des Gesezes in einer andern Schriftstelle span " und 7. der Schluß aus dem Zusammenhange, 27. Die dreizehn des R. Ismael find eine Erweiterung dieser sieben; es werden hinzugefügt: 1. Der Schluß von dem Allgemeinen, Speciellen und Allgemeinen, 5; 2. der Schluß von dem Allgemeinen, das des Speciellen bedarf, und von dem des Speciellen, welches bas Allgemeine nötig hat, 5; 3. der Schluß aus der ausdrücklichen Geseßesangabe, die schon in einem allgemeinen Geseße mit inbegriffen war, aber aus ihm herausgetreten ist, um auch das Allgemeine zu erläutern, Nam by; 4. der Schluß von einem Gegenstande, der in einem allgemeinen Gesetz mit inbegriffen war, aber aus ihm wegen einer andern Bestimmung herausgetreten ist, aber sonst ihm an Inhalt gleicht, ist zu erleichtern aber nicht zu erschweren, ¬¬IƆ NG) OPHƆ NY"; 5. zu Obigem, wenn derselbe ihm an Inhalt ungleich ist, kann zu erleichtern und zu erschweren sein, 35; 6. der Schluß zu Öbigem, wenn durch einen andern Schriftvers derselbe ausdrücklich wieder sich dem Allgemeinen untergeordnet hat, w¬¬92 2109A 1917W TY; 7. die Norm, daß zwei sich widersprechende Gefeßesstellen ihre Ausgleichung durch

Die biefen folgenben שבא הכתוב השלישי ויכריע ביניהם,eine britte baben finnent

32 Regeln der Exegese von R. Jose Haglili gehören mehr dem Gebiete der Agada (f. d. A.) an, die wir der größern Ausführlichkeit wegen in dem Artikel „Exegese" nachzulesen bitten. Eine andere Art von Eregese zum Aufsuchen der Schriftbeweise für die Tradition, meist von den Gesetzeslehrern nach dem ersten Jahrh. in Gebrauch, find: Die Deutungen der Partikel ns (im Sinne von mit); □3, auch; as, auch; 8, oder; 8, jedoch; p, nur; A, von u. a. m., von denen die letzten drei eine Verminderung, die ersten drei eine Vermehrung andeuten. Eine dritte Art von Nachweisungen war der Vernunftgrund, 30, Meinung, worüber wir auf den 3. Teil dieses Artikels verweisen. Hierzu kommt die Hinweisung auf die Verdoppelung oder Wiederholung des Ausdruckes oder eines ganzen Geseßes.') Unter den Gefeßeslehrern, welche von den ersten exegetischen Regeln zur Anwendung brachten, waren unter Andern Hillel I und später R. Ismael. Von Ersterm wird erzählt, daß er den Nachweis für das Erlaubtsein der Darbringung des Passahopfers am Sabbath, wenn der Rüsttag des Passahfestes auf ihn fiel, aus 4. M. 28. 2. brachte, wo die Darbringung des täglichen Morgen- und Abendopfers auch am Sabbath erlaubt ist, nach dem Ausdruck dort zu seiner Zeit", 27, ein Ausdruck, der sich ebenfalls in dem Geseß vom Paffahopfer findet 4. M. 9. 2., nach folgendem Schlusse: es ist das Passahopfer viel heiliger, da „„Ausrottung"" auf Unterlassung desselben angegeben ist; es muß daher auch dessen Darbringung am Sabbath erlaubt sein.") Diese Schlußfolgerung mollte man jedoch nur dann gelten lassen, wenn dieselbe eine Tradition zur Unterlage hatte und dieselbe dadurch in der Schrift ihre Begründung finden sollte.) In dem Gebrauch der zweiten Art von eregetischen Gesezen zeichneten sich besonders R. Akiba und R. Mair aus. Nach der Traditon

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1) Siche: Exegeje S. 197. 198. 2) Jerusch. Pesachim Absch. 6. 1.; Gemara Pesachim S. 662. 3) dafelbst.

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soll bei Verunreinigung eines Gefäßes, wenn ein Aas eines Reptile, 7, hineinfiel, nicht blos der Inhalt desselben, sondern auch das, was mit diesem in Berührung gekommen, unrein sein. R. Akiba begründet diese Tradition auf die Futurform des Wortes 8 in der betreffenden Gefeßesstelle 3. M. 11. 33. Dieser Schriftbeweis erregte bei seinen Zeitgenossen ein solches Erstaunen, daß R. Josua darauf ausrief: „Wer nähme dir, R. Jochanan ben Sakai, den Staub von deinen Augen, du behauptetest in Bezug auf obige Tradition, daß ein Geschlecht das Dritte rein sprechen wird, weil es ihr an einem Schriftbeweis fehle; nun fand R. Akiba für sie in der Schrift den Beweis!") Doch fand bald diese Art von Schriftnachweisen auch ihre Gegner. Man erkannte die gezwungene Deutung derselben und erklärte sich dagegen. R. Ismael bemerkte gegen die Deutungsweise K. Akibas, daß die Thora nach ihrer Weise spricht,) sie nach der Redeweise der Menschen redet;") daher über den einfachen Wortjinu feine Bibelstelle gedeutet werden darf.*) Auch andere Gefeßeslehrer schlossen sich ihm darin an. N. Jose Haglili (s. d. A.) rief Akiba zu: „Und wenn du den ganzen Tag deutest, wir hören nicht auf dich!"s) Durch deine Deutung vermagst du dem Bibelvers weder etwas hinzuzufügen, noch etwas abzunehmen!"") „Ich ertrage es nicht“, rief R. Tarphon, wie lange wirst du, Akiba, willkürlich die Dinge zusammenbringen!"7) ,,So die Schrift den Ausdruck verdoppelt, deutet sie dadurch keinesfalls auf eine neue Gesezes bestimmung.") Auch die erste Art, die ältere der Eregeje, die durch die Folgerungsregeln, ließ man nur beschränkt zur Geltung kommen.") Das Wunderbare dabei war, daß die Schüler des K. Jsmael von der Deutungsweise R. Alibas und die Schüler R. Akibas von der des R. Jsmael Gebrauch machten. ") Ueberhaupt vermochten diese Nachweise nicht ganz die Traditionsgegner zu vernichten. Aus den Aussprüchen der Gefeßeslehrer im 3. und 4. Jahrh als 3. V. Rabh und Samuel,'') R. Jochanan, R. Josua ben Levi, ') R. Simon ben Lakisch '*) u. a. m., die für die Tradition noch einzutreten nötig hatten, geht hervor, daß die Traditionsgegner forteristirten. Im 4. Jahrh. war es noch R. Janai, der gegen die Vorgabe der Traditionsgegner, die Thora hätte doch auch die traditionellen Gefeßesbestimmungen mitaufnehmen können, den Ausspruch that: Wäre die Thora zugeschnitten, d. h. in ftreng bestimmten Gesezen gegeben worden, man hätte nicht bejtehen können." 3) Wie unter den Juden Babyloniens an verschiedenen Orten gegen die Anordnungen der Tradition und des Rabbinismus überhaupt protestirt und gehandelt wurde, haben wir in den Artikelu „Kabh“, „Kalender", "Zweiter Festtag“, „Babylonien“ u. a. m. nachgewiesen, jodaß es einem Anan, dem Stifter des Karäerbundes, im 8. Jahrh. noch möglich ward, die Scheidewand zwischen den Traditionsgläubigen und Traditionsgegnern wieder aufzurichten. Diese neue Vereinigung der Traditionsgegner unter dem Namen „Karäer“ blieb auch nicht ohne starte Einwirkung auf die Traditionsgläubigen, die Rabbaniten des 9., 10., 11. und 12. Jahrh., ja bis in die neueste

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1) Mischna Sota 5. 2.

מי יגלה עפר מעיניך ר' יוחנן בן זכאי שהיית אומר עתיד דור אחד לטהר ככר שלושי שאין כו מקרא והלא עקיבא תלמידך הביא לו מקרא

התורה דברה כדרכה .1 .1 Jerusch. Nedarim (? שהוא טמא

3) Baba mezia S. 31.

B. kama S. 65.8 102 113 10 7 Bergl. Kerithoth S. 9a. und 11a. 4) 7% TOWİD "TA NIT Np Jebamoth S. 11a. und S. 24a, 3) Sebachim S. 72. *) Sebachim 6.80. Sifra 3u Zav. Absch. 8. 1) Sebachim S. 13a. ) Cholin S. 66 b.) Siehe: „Eregeje" S. 209 u. 210. 19) daselbst S. 210 oben. 1) Midr. rabba zu Kohelet 7,8., ähnlich in Sabbath

S. 31 auf Hillel. 2) Megilla S. 19. 13) Jerusch. Pea Absch. 2. 14) Berachoth . 5a.

אלי נתנה תורה חתוכה לא היתה לרגל עמידה .1 .4 .Jeruschalini Sanhedrin Abfch (15

Die Berücksichtigung der Verhältnisse ais z. B. 10 mp on u. a. m., welche die Tradition zum Grundsat hat.

Zeit hinein. Wieder sehen sich die bedeutendsten Gelehrten unter den Rabbaniten genötigt, gegen den Karäismus Verwahrung einzulegen und biblische Nachweise für die Tradition aufzusuchen. Diese biblischen Nachweise lassen sich in zwei Abteilungen gruppiren: a) der Nachweise, daß die pentateuchischen Geseze noch einer Auslegung bedürfen, ohne welche sie unausführbar erscheinen; b), daß diese sie ergänzende Gefeßesauslegung die Tradition sei. Diese biblischen Nachweise ad a) sind: daß bei den Gesezen in 2. M. 16. 22. über Mannasammeln am Sabbath; 3. M. 10. 16. über das Sündopfer Aarons und seiner Söhne; 4. M. 15. 32. über das Holzsuchen am Sabbath; 4. M. 24. 14. die Strafe gegen den Gotteslästerer; 4. M. 31. 21. die Reinigung der im Kriege erbeuteten Gefäße; 1. M. 27. 6. über das Erbe der Töchter Zelophchad u. a. m., bei denen auch Moses noch der Gefeßesauslegung bedurfte, und er eine Wiederholung des Gefeßes mit den näheren Angaben von Geseßesbestimmungen, die im 5. B. Mosis verzeichnet sind, vornahm.') Dunkel scheinen und eine mündliche Gesezesauslegung jeßen voraus: Die Verordnung in 2. M. 12. 2. über die Einseßung des ersten Monats und die nach demselben vorzunehmende Berechnung der Feste des Jahres; über die Schlachtweise der Tiere; 3. M. 3. 9. über die zum Genuß gestatteten Fettteile des geschlachteten Viehes; 3. M. 11. 3.; 5. M. 14. 13. der reinen und unreinen Vögelarten; 2. M. 16. 29. am Sabbath nicht seinen Ort zu verlassen und die Arbeiten zu verrichten; ferner die Bestimmung der Beschneidung, der Laubhütte, des Feststraußes am Hüttenfest, der Philakterien, der Ehescheidung, der Schwagerehe u. a. m. Die Nachweise ad b) bestehen aus den Berichten in den Büchern Josua, Richter und Samuel, wo Ausführungen von Anordnungen vorkommen, die eine Gesezesauslegung voraussehen, die im Schriftgeseß nicht vorkommt;) es muß daher eine traditionelle Gesezesauslegung eristirt haben. Wir nennen von denselben das Enthaltsamkeitsgelübde von Simson (f. d. A.) und Samuel (s. d. A.), der Mutter Samuels;) ferner die Vollziehungsweise der Schwagerehe im Buche Ruth'); den Auftrag Samuels zur Vernichtung Amaleks u. a. m.). Das größte Gewicht wird gelegt auf die Hinweisung auf 5. M. 1. 18. und ich befahl in dieser Zeit alle Gegenstände, die ihr vollziehen sollet“; ferner 5. M. 1. 16. 17.: „Und ich befahl den Richtern zu dieser Zeit wie folgt: „höret zwischen euren Brüdern, achtet kein Ansehen“, wo auf Befehle hingewiesen wird, die im Schriftgeset fehlen und nur auf die im mündlichen Geset, der Tradition, bezogen werden können. Dasselbe gilt auch von Psalm 81. 4. 5., wo das Schofarblasen am Festneumond, Neujahr, als Gesetz in Jsrael erwähnt ist, wovon jedoch im Schriftgeseß nichts vorkommt, daher ebenfalls nur eine Bestimmung der Tradition gemeint sein kann. III. Weitere Geschichte, Geschicke, Revision und Feststellung. Die Geschichte der Tradition in allen ihren Epochen bis zum Abschluß des Talmuds ist im Ganzen noch immer nicht hinreichend bekannt. Dieselbe bietet soviel Lehrreiches, daß ihre unparteiische Behandlung nicht genug empfohlen werden kann. Zur Beantwortung der Frage von der Möglichkeit der Erhaltung einer von der göttlichen Gesetzesoffenbarung an Moses herrührenden, mündlich überlieferten Geseßesauslegung, Tradition, stellt das talmudische Schrifttum eine sogenannte „Traditionskette" auf, fie nennt die Männer aus jeder Periode der Jsr. Geschichte, welche die Tradition empfingen und sie weiter überlieferten. Die erste Angabe darüber ist in der Mischna Aboth 1. 1.; fie lautet: Moses empfing die Thora von Sinai und überlieferte sie Josua, Josua den Aeltesten, die Aeltesten den Propheten und die Propheten den Männern der großen Synode." In dieser Angabe fehlt die Periode der Richter; eine andere Relation in

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11) 5. M. 1. 5. 2) „Halacha“. 3) Vergl. Nasir S. 28a, 192 0177 HU87 187 ) Siehe : „Schragerehe". ») Siehe: „Amalek". Mehreres siehe „Halacha“ und „Lehre und Geset".

Aboth de Rabbi Nathan 1. 1. verfehlt daher nicht, auch die „Richter“ zwischen den „Aeltesten“ und den „Propheten“ zu nennen und läßt die Richter die Tradition den Propheten überliefern. Andere Berichte bezeichnen auch „Kaleb“ (j. d. A.) ') und „Athniel“ (j. d. A.) als Gejegeskundige und Pfleger der Tradition.") Es ist wohl anzunehmen, daß der Ausdruck „Aelteste" in dem ersten Bericht auch die Richter miteinschließt. Und wirklich nennt Maimonides in der Angabe der Traditionskette Männer als Träger und Ueberlieferer der Tradition, unter denen der Richter Eli u. a. m. aufgezählt werden. Er sagt darüber: „Jeremia empfing die Tradition von Zephania, Zephania von Habakuk, Habakuk von Nahum, Nahum von Joel, Joel von Micha, Micha von Jechonja, Jechonja von Amos, Amos von Hosea, Hosea von Secharia, Secharia von Jehojada, Jehojada von Elisa, Elisa von Eliahu, Eliahu von Achia, Achia von David, David von Samuel, Samuel von Eli, Eli von Pinchas, Pinchas von Josua und Josua von Moses." Eine weitere Angabe oon ihm verlängert diese Traditionskette von Jeremia bis Rab Aschi, den Abschließer des babylonischen Talmuds. Darin kommen vor: Jeremia, Baruch, Esra, Simon der Gerechte, Antigonus aus Socha, Jose ben Jochanan und Jose ben Joejer, Nitai aus Arbela und Josua ben Perachja, Jehuda und Simon, Semaja und Abtalion, Hillel und Samai, Rabban Simon, Rabban Gamliel 1., R. Simon b. Gamliel I., R. Gamliel II., R. Simon ben Gamliel II., R. Juda I. der Fürst, R. Jochanan, Rabh, Rab Huna, Rabbah, Raba, Rab Aschi.3) Auffallend ist, daß in der obigen Angabe der biblischen Personen die Priester mit Ausnahme von „Eli“ ganz übergangen sind. Die Priester waren es ja, denen Moses die Thora zur Aufbewahrung übergeben hat;') ferner heißt es von ihnen, sowie vom Stamme Levi überhaupt: fie lehren deine Rechte, Jakob, und deine Lehre, Thora, Israel";3),,Denn die Lippen des Priesters bewahren die Erkenntnis, und Lehre, Thora, fuchen sie von ihm“;") ferner: „Mein Volk sollen sie unterweisen zwischen Heiligen und Unheiligen, auch zwischen Reinen und Unreinen unterscheiden lehren“;') ausdrücklich verlangt Haggai von den Priestern Weisung und Entscheidung,") wes halb sollten sie denn nicht auch zu den Trägern des mündlich überlieferten Gesezes gezählt werden? Eine Antwort auf diese Frage geben uns die Stellen bei den Propheten Jejaia,") Micha,"") Hojea,'') Habakuk, 12) u. a. m., wo über die Treulosigkeit und den Abfall der Priester geklagt wird; es hat sich auch hier der Grundsaß geltend gemacht, „nicht die Geburt und der Stand, sondern das Verdienst macht den Mann."13) Sonst vermissen wir noch in der obigen Aufzählung der Propheten die Propheten Haggai, Sacharia und Maleachi, aber dieselben sind schon unter „Große Synode“ (j. d. A.) mitbegriffen. '') Eine zweite Frage betraf die traditionellen Geseze selbst, ob dieselben sich auch in der mündlichen Ueberlieferung so voll und richtig erhalten haben. In den Agadaaussprüchen von den Lehrern des 2. und 3. Jahrhunderts wird zugegeben, daß schon in der Trauerzeit um Mojes viele tausend Halachoth vergessen, aber auf dem Wege der Diskussion wieder aufgefunden wurden. ') Derartige Zweifel über den Bestand der Tradition mögen sogar unter den Traditionsgläubigern aufgetaucht sein. Wird doch von R. Jochanan ben Sakai erzählt, daß er von seinen Schülern in einem Vortrag auf einen Widerspruch in seinen Traditionsangaben aufmerksam gemacht wurde, sodaß er seinen Irrtum eingestand und bewegt ausrief; Thaten, die ich selbst vollzogen und die meine Augen gesehen, habe ich vergessen!") Man vernahm oft: „Er hörte (die Tradition), aber er irrte sich";") oder man

1) Nasir G. 56b. 2) Temura S. 16a. ) Maimonides, Vorrede zu Seraim. 4) 5. M. 31. 9 $) daselbst S. 33. 10. ) Maleachi 2.7. ) Ezechiel 22. 26., vergl. 3. M. 10. 10. *) Haggai 2. 1. *) Jesaia 1.; 28. 7. 1o) Micha 3. 11. "1) Hosea 4. 4.; 6. 9. 12) Habakuk 1. 4. 13) Siehe:,,Gleichheit". 14) Auch im Talmud sind diese Propheten Mitglieder dieser Körperschaft. 15) Temura S. 16. ie) Tosephta Para 3. 17) Sabbath S. 7a. u. S. 526. — Tosephta Kelim Absch. 2,

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