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,,Ausbreitung des Judentums" die Stellen aus dem talmudischem Schrifttum zitirt, die von der Heidenbekehrung durch die bedeutendsten Volkslehrer berichten und dieselbe als wichtiges Werk preisen.') c. Familie. 1) Die Ehe und die Ehescheidung. Die Ehe zwischen Mann und Frau wird als unlösbar angesehen, nur bei wirklichem Ehebruch kann eine Scheidung erfolgen. Matth. 5. 31-32.:,,Es ist auch gesagt: Wer sich von seinem Weibe scheidet, der soll ihr einen Scheidebrief geben.) Ich aber sage euch: Wer sich von seinem Weibe scheidet, wenn nicht wegen Ehebruch, der macht, daß sie die Ehe bricht, und wer eine Abgeschiedene freiet, der bricht die Ehe." Zur Beleuchtung dieser Stelle bringen wir darüber das Schriftgeset 5. M. 24. 1.:,,Wenn ein Mann eine Frau nimmt und sie ehelicht, aber es geschieht, daß sie keine Gunst in seinen Augen findet, denn er hat an ihr Blöße einer Sache“ (Schändendes) gefunden, so schreibe er ihr einen Scheidebrief, gebe denselben ihr in die Hand und entlasse sie aus seinem Hause.“ Die Auffassung der hier bezeichneten Grundangabe der Scheidung: Blöße einer Sache," hebräisch: ervath dabar, y, bildete gegen 30 v. einen Streitpunkt zwischen der Schule Hillels (f. d. A.) und der Schule Samais (f. d. A.). Von dieser wurde darunter Von dieser wurde darunter,,unzüchtige That", Ehebruch, verstanden, aber jene deutete dieselbe auf jede,,Blöße einer Sache", auch, wenn sie nur z. B. die Speisen anbrennen läßt.) Die Bestimmung der Hilleliten wurde für die Praris normativ. Gegen diese gefeßliche Praxis richtet sich obiger Ausspruch in den Evangelien, der nur die Angabe der Schule Samais darüber: „eine unzüchtige That" als Ehescheidungsgrund gelten lassen will. Was das Zweite in obigem Ausspruch: „und wer eine Abgeschiedene heiratet, der bricht die Ehe," betrifft, da die Wiederverheiratung der Geschiedenen im Schriftgesetz gestattet ist,) so bezieht sich dieses auf den Fall, wo die Scheidung ohne den bezeichneten Scheidungsgrund unzüchtige Sache" geschah, da alsdann die Scheidung als unzulässig und die Ehe als weiter fortbestehend angenommen wird, daher die Widerverheiratung der Geschiedenen als widergeseßlich und Ehebruch gehalten wird. Deutlicher wird dasselbe an drei anderen Stellen: Markus 10. 2., Lukas 16. 14. und Matth. 19. 7. vorgeführt. Wir führen die von Markus 10. 2. an: „Und die Pharisäer traten zu ihm und fragten ihn, ob ein Mann sich von seiner Frau scheiden dürfe. Er antwortet: Was hat euch Mojes geboten? Sie sprachen: Moses hat zugelassen, einen Scheidebrief zu schreiben. Jesus antwortete: Eures Herzens Härtigkeit wegen hat er euch solch Gebot geschrieben. Aber vom Anfang der Schöpfung hat sie Gott geschaffen, einen Mann und eine Frau.5) Darum soll der Mensch seinen Vater und seine Mutter lassen und seinem Weibe anhangen und (die Zwei) sollen ein Fleisch sein. So sind sie nun nicht zwei, sondern Ein Fleisch. Was denn Gott zujammengefügt hat, soll der Mensch nicht scheiden. Und daheim frugen ihn abermals seine Jünger um dasselbige. Er sprach zu ihnen: Wer sich scheidet von seinem Weibe und freiet eine Andere, der bricht die Ehe an ihr. Und so sich ein Weib scheidet von ihrem Manne und freiet einen Andern, die bricht ihre Ehe." In dieser Stelle wird der Scheidungsgrund „die unzüchtige That" nicht, wie in Matth. 5. 31. und 19. 7., genannt; es handelt sich daher hier von der Scheidung ohne diesen Scheidungsgrund, etwa im Sinne der Hilleliten, woraus hervorgeht, daß das Verbot der Wiederverheiratung der Geschiedenen, das hier ausgesprochen ist, nur in dem Falle ist, von dem die Rede ist, wenn die Scheidung ohne den Scheidungsgrund von Ehebruch" stattgefunden, aber nicht, wo die Scheidung rechtlich auf Grund des Ehebruches vorgenommen wurde. So wird.

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1) Siehe auch: Proselyten". 2) 5. M. 24. 1. ) Gittin S. 908.) 5. M. 24. 3. 5) 1. M. 1. 27.

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in Matth. 19. 9. ausdrücklich hervorgehoben: „wenn nicht wegen einer unzüchtigen Sache." Die Scheidung daher, von der hier gesprochen wird, geschah ohne den angegebenen zulässigen Scheidungsgrund. Erkannte auch die jüdische Gesezes: praris diese Bestimmungen nicht an, so suchte sie anderweitig die Ehescheidung zu erschweren. So z. B. durch die Bestimmung, daß die Ehefrau von ihrem Manne bei ihrer Trauung eine Schuldverschreibung, Kethuba (s. d. A.), erhalten soll, die von demselben im Falle einer Scheidung ihr ausgezahlt werden muß, damit dem Mann die Scheidung nicht leicht ankomme und die Frau vor der Willkür des Mannes gewissermaßen geschüßt werde.') R. Jochanan (s. d. A.) lehrte: Verhaßt bei Gott ist der, welcher sich von seiner Frau scheiden läßt;") und von R. Eleasar lautete der Spruch: Wer sich von seiner Frau scheiden läßt, auch der Altar vergießt über ihn Thränen, denn es heißt: „Und dieses Zweite thun sie, es decken Thränen den Altar des Ewigen, Weinen und Seufzen, daß man sich nicht wenden mag zum Opfer, um es gnädig von euren Händen zu nehmen. Und ihr sprechet, weshalb? Weil der Ewige Zeuge ist zwischen dir und der Frau deiner Jugend, so du gegen sie treulos bist, sie ist deine Ge noffin und die Frau deines Bundes“ (Maleachi 2. 13. 14.). 2) Die Frau, Ehebruch. In Matth. 5. 28. lesen wir: Ihr habt gehört, was zu den Alten gesagt ist (2. M. 20. 14.): Du sollt nicht ehebrechen." Ich aber sage euch: Wer ein Weib ansieht, ihrer zu begehren, der hat schon mit ihr die Ehe gebrochen in seinem Herzen." Dieselbe Mahnung, in noch schärferer Betonung, fommt in mehreren Aussprüchen der Talmuden und Midraschim vor. Wir bringen von denselben: „Wer auf Frauen sieht, kommt schließlich zur Sünde;"") „Es ist verboten, ein fremdes Weib auch nur anzusehen, denn es heißt: Hüte dich vor jeder bösen Sache“ (5. M. 23. 9.);1) „Wer einer Frau Geld zuzählt, oder sich von ihr Geld zuzählen läßt, um sie zu betrachten, sollte er auch an Gelehrsamkeit unserm Lehrer Mose gleichen, wird von den Strafen der Hölle nicht frei" (Spr. Sal. 11. 21.).") Von Liebe zu einer Ehefrau entbrannt er: frankte ein Mann und befand sich in Lebensgefahr. Die Aerzte verordneten, daß die Frau wenigstens vor ihm nackt erscheine. Aber auch dieses verboten die Rabbiner; besser, er sterbe, als daß er eine Sünde der Unzucht begehe.") 3. Die Begierde und ihre Bekämpfung. Matth. 5. 29. hat darüber: Aergert dich aber dein rechtes Auge, so reiß es aus und wirf es von dir. Es ist besser, daß eins deiner Glieder verderbt und nicht der ganze Leib in die Hölle geworfen wird." V. 20.: „Aergert dich deine rechte Hand, haue sie ab. Es ist besser, daß eins deiner Glieder verderbt und nicht der ganze Leib in die Hölle geworfen wird.") Aehnliche talmudische Sprüche sind: Auge und Herz sind die Makler der Sünde, denn das Auge sieht und das Herz gelüftet;") Eine Hand, welche die Geschlechtsteile berührt, soll abgehauen werden.") Dieje extremen Lehren werden jedoch von den meisten Lehrern bekämpft. Gott schuf den bösen Trieb, aber er hat dir auch das Mittel gegen ihn gegeben, die Thora."19) 4) Die Nächsten und Feindesliebe. Das Gebot der Nächstenliebe wird neben dem von der Liebe gegen Gott in Matth. 22. 37-39. als Hauptgebot anerkannt und wörtlich angeführt: „Liebe deinen Nächsten wie dich selbst!" Auf einer andern Stelle (Matth. 7. 12.) wird dieses Gebot übertragen angegeben: „Alles, was euch die Leute thun sollen, das thuet ihnen auch, das ist das Gesez und

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1) Kethuboth S. 10a. 2) Gittin S. 90b. 3) Nedarim 3. 20. rv:ę naın bə

Erubin (3 שלא יסתכל אדם באשה נאה .20 .& Aboula start (4 סיס בא לידי עבירה

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die Propheten." Dagegen wird von der Feindesliebe so gesprochen, als wenn in dem mosaischen Gesez und dem späteren Schrifttum anstatt Feindesliebe" Feindeshaß geboten wäre. Die Stelle darüber in Matth. 5. 43. lautet: Ihr habt gehört, daß gesagt ist: „Du sollst deinen Nächsten lieben und deinen Feind haffen." Ich aber sage euch, liebet eure Feinde, segnet, die euch fluchen, thut denen wohl, die euch hassen, bittet für die, die euch beleidigen und verfolgen." Es ist dies auffallend, denn im ganzen biblischen Schrifttum finden wir darüber nichts; das Gebot der Feindesliebe bildet im Mosaismus und in den späteren Schriften einen bedeutenden Abschnitt. So lesen wir 2. M. 23. 4. 5.:,,So du triffst den Ochsen deines Feindes oder dessen Esel sich verirren, führe denselben ihm zu. Siehst du den Esel deines Hassers unter seiner Last erliegend, hüte dich, ihn zu verlassen, sondern hilf abzupacken." Spr. Sal. 24. 17.:,,So dein Feind fällt, freue dich nicht, strauchelt er, es frohlocke nicht dein Herz.“ Das. 25. 21.: „Hungert dein Feind, speise ihn mit Brot, durftet er, gieb ihm Wasser zu trinken." Pf. 109. 28.:,,Mögen sie fluchen, du segne." Auch im talmudischen Schrifttum wird beides, die Nächsten- und Feindesliebe, nachdrucksvoll geboten und den Israeliten ans Herz gelegt. Wir haben die Lehren und Sprüche darüber in den Artikeln: „Nächstenliebe“ und „Feind, Feindesliebe“ ausführlich angeführt und wollen dieselben hier nicht wiederholen. Mehreres siehe: „Vergeltung." Die Lehre von der Feindesliebe hat daher im Judentum ihren Stamm und ihren Boden. 5) Vergeltung. Darüber lesen wir in Matth. 5. 38-40.: Ihr habt gehört, daß da gesagt ist: Auge um Auge, Zahn um Zahn (2. M. 21. 23.). Ich aber sage euch, daß ihr nicht dem Uebel widerstreben sollet, sondern so dir Jemand einen Streich giebt auf deinen rechten Backen, dem biete den andern auch dar. So Jemand mit dir rechten will und deinen Rock nehmen, dem laffe auch deinen Mantel." Aehnliche Säße im Talmud sind: ,,Schimpft dich Jemand Esel, so lege den Sattel auf dich."),,Stets gehöre der Mensch lieber zu den Verfolgten, als zu den Verfolgern."2) Ferner: Diejenigen, welche Beleidigungen geduldig ertragen, verlegende Aeußerungen nicht erwidern, aus Liebe handeln, bei Leiden nicht mürrisch werden, von denen sagt die Schrift: Seine Lieben werden strahlen, wie die Sonne in ihrer Macht hervorstrahlt."3) Ferner: Wer da spricht: Das Meine gehört dir und das Deine gehört auch dir, das ist ein Frommer.“*) „Gehöre lieber zu den Gefluchten, als zu den Fluchenden."") ,,Wer über Beleidigungen hinwegsieht, über dessen Vergehungen sieht Gott hinweg.") 6) Eid, Meineid. Darüber hören wir Matth. 5. 33. 34.: „Jhr habt gehört, daß zu den Alten gesagt ist: „Du sollst keinen falschen Eid thun und sollst Gott deinen Eid halten." Ich aber sage euch, daß ihr allerdings nicht schwören sollet . . . Eure Rede aber sei: Ja, ja, nein, nein; was darüber ist, das ist vom Uebel." Auch im Talmud wird der Eid vom moralischen Standpunkt aus perhorreszirt. So heißt es:,,Bei den Gerechten ist das „Ja“ ein „Ja“ und ihr „Nein“ ein „Nein".) Bekannt ist, daß die Essäer (f. d. A.) nie schwuren. Aehnliches lesen wir im Midrasch: „Ihr sollet ihm dienen, anhangen und bei seinem Namen schwören (5. M. 6. 13.), glaubet nicht, daß euch erlaubt sei, bei meinem Namen zu schwören. Nicht einmal zur Bekräftigung der Wahrheit ist dies erlaubt. Auch da ziemt es nicht dem Menschen,

1) Baba kama S. 92/3. TEAS WHO NEDIN N e em 2) Daselbst S. 93 a.

.23 6 Salatii e ss. Jona ( כעוכם תהא מהנרדפין ולא מן הרודפין המעכבין ליטא .48 .1oth 5. 12. 5) Sanhedrin S. (* ואין יכמין שומעין חרפתן וכא מטיבין Midrash (* המעביר על מדותיו מעבירין ממני פשעי . . . (* ולא תהא לטא

rabba zu̟ Ruth) 3. 18. b jobw wè ja 1è'n opsyn Baba mezia S. 49.

הן שכך צדק

zu schwören, damit man nicht leichtfertig mit Gelübden sei und seinen Nächsten durch Eide täusche.") Ueber die anderen Lehren von: Reichtum, Armut, Wohl= thätigkeit, Barmherzigkeit, Aufrichtigkeit, Mord, Diebstahl, Verfolgung, Frömmigkeit, Beschämen siehe die betreffenden Artikel in dieser R.-E.

Festgottesdienst, Festgebete, non. Hier geben wir den Gottesdienst mit seinen Gebeten an den drei Festen, dem Passah, Schebuoth- und Succothfest an und beginnen mit: a. dem Passahfest. a. Der Morgengottesdienst, das Morgen- und Mussafgebet, . Dasselbe ist in seinem ersten Teile, der Einleitung, Pesuke de Simra, ganz wie am Sabbat (siehe „Sabbatgottesdienst"), dagegen ist der zweite Teil von „Borchu“ bis „Schemone Esre" nach dem täglichen Morgengebet (f. d. A.). Die Schemone Esre ist hier nicht ein „Achtzehngebet", sondern ein Siebengebet", besteht aus sieben Benediktionen, den drei ersten und drei leßten der täglichen „Schemone Esre" und einer mittleren Benediktion. Diese hat die Stüde: a. N Du hast uns ausersehen“, ein Gebet, das schon von den Lehrern im 4. Jahrh. genannt wird.) Zur Unterlage hat dasselbe die Schriftstellen 5. M. 10. 5.; 14. 2.; Pf. 149. 4.; Jej. 66, 18.; Jeremia 14. 9. über die Berufung des israelitischen Volkes. b. Auch dieses Gebet ist schon im 3. Jahrh. von Rab Samuel genannt, hat also ein höheres Alter.") c. NON, worüber wir

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in dem Artikel „Neumondsgottesdienst" gesprochen haben. d. 8. Die Quelle dieses Gebetes ist im Talmud Jeruschalmi Berachoth Absch. 9 und Traktat So= pherim Absch. 19. 7. Diesem Gebete schließt sich die Vorlesung aus der Thora und den Propheten an, worüber wir den Artikel,,Vorlesung aus der Thora“ und „Haftara“ nachzulesen bitten. Es folgt nun die Predigt (f. d. A.) und das Muffafgebet. Ueber legteres verweisen wir auf den Artikel,,Muffafgebet"; wir nennen von demselben: 1) die Mussaffchemone Esre, die aus sieben Benediktionen, den drei ersten und den drei leßten Benediktionen der täglichen Schemone Esre (j. d. A.) und der mittleren Benediktion, besteht. Diese hat wieder mehrere Stücke: a. s und n, beide wie beim Morgengebet; b.

D" mit der Zitirung der Opfervorschriften dieses Tages. Das Gebet 27 ist aus dem 7. Jahrh. und hat verschiedene Texte.) c. JÓNI UDON Dasselbe gehört ebenfalls dem 7. Jahrh. an; die biblische Unterlage desselben ist: Ps. 119. 68.; Jejaia 65. 1.; Maleachi 3. 7.; 2. M. 23. 17. d. 8 wie im Morgengebet dieses Tages. Nach der zweitleßten Benediktion folgt der Priestersegen, über den der Artikel „Priestersegen“ berichtet. 2) Die Schlußgebete: SEND IN und, worüber wir auf den Artikel „Alenu" verweisen. Auch diese Gebete wurden durch spätere Pijutdichtungen sehr bereichert, die an verschiedenen Stellen mit eingeschoben, oder zuleht vorgetragen wurden. Wir verweisen darüber auf den Artikel,,Liturgische Poesie" und wollen hier nur der elegischen Stücke dieser Dichtungen zum Morgengebet mit den Anfangsworten 171772 gedenken, die in ihrem tiefen Schwung sehr packend sind. ß. Das Minchagebet, . Wir bitten, darüber den Artikel „Minchagebet“ nachzulesen und haben hier nur nachzutragen, daß die Schemone Esre aus dem „Siebengebet", na, gleich der des Morgengebetes ist. 7. Das Abend gebet, or. Das Abendgebet (f. d. A.) am Fest ist bis zur „Schemone Esre" ganz wie am Neujahrsabend, nur zuleßt liest man den Vers aus 3. M. Die Schemone Esre (hier,,Siebengebet",

רידבר משה את מיעדי ה' .44 .23 שכים רב ift bie bes torgengebetes, tur bab bie brittlegte Benediction (ברכת טבע

1) Tanchuma zu Vajikra p. 126. und Midrasch rabba zu 4. M. drasch I. p. 63. edit. Jellinek. 2) Joma S. 87b. Vergl. Beza S. 16. 3) Berachoth S. 33b. 4) Baer, Siddur S. 352.

Absch. 22. Beth hami-
Rosch haschana S. 32,

ist. Die Kidduschbenediktion (s. d. A.) bleibt wegen der Sederfcier" zu Hause weg. Mit dem,,Alenugebet“ (s. d. A.) und dem „Kaddischgebet“ (s. d. A.) schließt das Abendgebet. Ueber die Sederféier an den Bassahabenden siehe „Pesachhagada". Auch das Abendgebet hat mehrere Einschiebsel von Pijutdichtungen, von denen das des zweiten Abends und das 12x nc des achten Abends wegen ihres geschichtlichen Inhalts lesenswert bleiben. b. Schebuothfest, Wochenfest (f. d. A.), myzw. a. Morgengottesdienst, Morgengebet, 2. Der Morgengottesdienst mit seinem Morgengebet ist derselbe, wie am Passahfest, nur daß die Nennung des Festes die des Schebu othfestes ist; auch die Vorlesung aus der Thora und den Propheten ist eine andere, worüber wir auf den Artikel „Vorlesung aus der Thora“ und „Haftara“ verweisen. ß. Das Minchagebet. Auch dasselbe ist ganz wie am Passahfest; ebenso 7. das Abendgebet. Die Pijutdichter haben für dieses Fest unendlich viel gedichtet (1. Liturgische Poesie"); von den Einschiebseln sind die Stücke über die „Zehngebote" immerhin lesenswerth. Zu Mussaf ist eins der ältesten Pijutstücke, 8, über 613 Ge- und Verbote, wo auch rabbinische Ge- und Verbote zur Aufzählung kommen, höchst sonderbar. c. Laubhüttenfest, □ (i. d. A.). Auch die Gebete dieses Festes sind dieselben, wie am Passahfest, nur daß die Vorlesung aus der Thora und den Propheten eine andere ist, die wir in den Artikeln Vorlesung aus der Thora“ und „Haftara“ angegeben haben. Auch den Gottesdienst dieses Festes haben die Pijutdichter mit ihren Dichtungen sehr bereichert (.,,Liturgische Poesie“).

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Gesek, 77, vópos. Als Nachtrag zum Artikel „Lehre und Gejez“ in Abteilung I. sprechen wir hier über die Offenbarung des Gesetzes und die Klassifikation desselben. 1. Offenbarung des Gesezes. Die Angaben darüber im biblischen Schrifttume find in volksverständlicher Redeweise, mit den Ausdrücken einer Vermenschlichung Gottes. So lesen wir in dem Berichte von der Gesezesoffenbarung auf Sinai: „Und es geschah am dritten Tage, da der Morgen angebrochen war; es waren Donnerstimmen, Blize und ein schweres Gewölk auf dem Berg, die Stimme der Posaune erscholl sehr stark, und es erschrak das ganze Volk, das im Lager war. Moses führte das Volk aus dem Lager Gott entgegen, und sie stellten sich an den Fuß des Berges. Und es geschah, die Stimme der Posaune ward immer stärker; Moses redete und Gott antwortete ihm mit lauter Stimme . . . Und Gott redete alle diese Worte."') Ferner: Von Gesicht zu Gesicht redete der Ewige auf dem Berge aus der Mitte des Feuers mit euch. Ich stand zwischen dem Ewigen und euch in dieser Zeit, um euch das Wort des Ewigen zu verkünden, denn ihr fürchtetet euch vor dem Feuer und bestieget nicht den Berg."2) Auch die andern Bezeichnungen für fernere Gesezesoffenbarung an Moses sind in diesen anthropomorphistischen Ausdrücken: fe lauten: Es sprach der Ewige zu Mojes“), „Es redete der Ewige zu Moses") u. a. m. Um dem Mißverständnis und dem Irrtum vorzubeugen, diese vermenschlichende Aussagen von Gott in buchstäblichem Sinne zu halten hat es die Schrift nicht an ausdrücklichen Gegenerklärungen fehlen lassen. So heißt es in Bezug darauf: „Und nehmet euch sehr in Acht um euer Leben, denn ihr habt keine Gestalt gesehen am Tage, da der Ewige aus dem Fener mit euch geredet");,,Die Stimme der Worte habt ihr gehört, aber keine Gestalt gesehen, nur eine Stimme"); „Wem wollet ihr mich vergleichen und ähnlich machen, mich bildlich darstellen, daß wir uns gleichen?"),,Wem könnet ihr Gott gleich halten?" Welche Gestalt ihm beimessen?") Bei diesen Gegen

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1) 2. M. 19. 16-25. 20. 1. 2) 5. M. 5. 4—6. 3) An andern Stellen im Pentateuch. *) Daseihst. 3) 5. M. 4. 15. *) Dajelbst V. 12. ) Jesaia 44. 5. ) Daselbst 40, 18. 25.

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