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12 Jahre. Von seinen verdienstvollen Schriften nennen wir als besonders wichtig die gegen die Echtheit des Sohar, betitelt: „Mipachat Sepharim", Ð Mehreres siehe: „Eibeschüß Jonathan", auch Sohar" und "Kabbala."

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Exilarch, a w87, aramäisch soba w. Staatlich anerkanntes Oberhaupt sämtlicher Juden in den Euphrat-Ländereien, das sich gleich den andern Vasallen des Reiches unter den persischen Königen und später der moslemitischen Herrschaft der Kalisen daselbst besonderer Vorrechte mit geringen Unterbrechungen erfreute und als solcher entsprechende Würde und Achtung genoß. Er trug einen Ornat, fuhr in goldenem Wagen und wurde am Hofe mit den ihm gebührenden Ehren empfangen. Man hielt ihn als Sprößling des früheren davidischen Königshauses in Palästina, ein Nachkomme Serubabels (f. d. A.). Wir haben in Abteilung II. dieser Realencyclopädie, Artikel „Erilarch", von den Erilarchen bis zum Schluß der Perserherrschaft gesprochen und beabsichtigen hier als Ergänzung die fernere Geschichte der Erilarchen unter der Herrschaft der Kalifen zu geben. Im Jahre 520 wurde der Erilarch Mar Sutra II. mit seinem Schwiegervater Mar Chanina wegen Beteiligung an den Aufständen Asianis und Anilais zur Gründung eines jüdischen Staates am Euphrat und Tigris nach Besiegung des selben hingerichtet. In späterer Zeit, als wieder unter den persischen Königen Bahram und Chosru II. eine günstigere Zeit für die Juden eintrat, erstand auf kurze Zeit das Erilarchat; es waren vom Jahre 589 bis 640, also bis zur Herrschaft der Araber in Persien, drei Erilarchen, nämlich Kafrenai, Chaninai und Bostanai. Letterer jedoch schon unter islamitischer Herrschaft der Kalifen in den Euphratländern. Er war der erste Erilarch, der von dem muhamedanischen Staatsoberhaupt als Vafall mit sämtlichen frühern Vorrechten wieder anerkannt wurde. Er besaß richterliche und gewisse politische Befugnisse, so daß sämtliche Juden der babylonischen Länder eine Art Gemeinwesen bildeten. Er erhielt ferner die Erlaubnis, einen Siegelring (Guschpanka) zu führen, durch den er seinen Erlassen und Urkunden den offiziellen Charakter gab. Das Insiegel trug das Bild einer Fliege. Bastanai war der Sohn des Erilarchen Chaninais und bekleidete seine Würde als Erilarch vom Jahre 600 bis 660. Weiter kennt die Geschichte den Erilarchen Chasdai, von 700 bis 730. Ihm folgten Salomo, 730 bis 751; Chananja oder Achunai, Bruder Anans, des Stifters der Karäerfekte, 760 bis 770; darauf Sakkai ben Achumai (770–800); Samuel (800-816); David ben Jehuda und sein Gegenerilarch Daniel (810-840); Vaknez (840-900); Ukba (900-918); David ben Sakai (916-920); Jehuda ben David (7 Monate); Jehudas Sohn (950-980). Von dessen Söhnen wurde einer, Namens Chskia, Schuloberhaupt, der später, 1040, durch Intriguen Würde und Leben verlor. Seine zwei andern Brüder entflohen nach Spanien. Ein lezter Sproß von diesen, Chia Aldaudi, starb 1154 in Kastilien. So war das Haus des Erilarchats mit seinem letzten Sproß spurlos untergegangen.

6.

Gaon, 8, Geonim, □8, Gaonat. I. Name, Bedeutung und Bezeichnung. Der Name „Gaon" bedeutet im Neuhebräischen nach seinem Stamme 8, erhaben Erhabener“ ähnlich dem latainischen Excellentia 1); er bezeichnet

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1) Vergl. M. Sachs in Beiträge II. S. 83, gegen Rappaports Annahme in Kerem Chemed IV. p. 224. Es ist durchaus unnötig den Ursprung dieser Benennung aus dem Arabischen oder Persischen herzuleiten, da schon die Midraschim besonders Sifra (j. d. A.), die Bezeichnung „Gaon“ für ausgezeichnete Gelehrte, die Häupter und Führer des Volkes

ושברתי גאון עוזכם כגון פפוס בן יהודה voce בחוקתי fenntent. Vergl. Sifra 3u

den Ehrentitel, den man nach Wiedereröffnung der Hochschulen, der talmudischen Lehrhäuser, in den babylonischen Landschaften unter Braham Tschubin und Chosru II. (589) dem Schuloberhaupt, 8n2n w, beilegte.1) Einen offiziellen Charakter, Zeichen obrigkeitlicher Anerkennung, erhielt diese Benennung unter der arabischen Herrschaft in Persien im 7. Jahrhundert, aber nur für das Schuloberhaupt in Sura; sie gab den Vorrang desselben gegenüber dem Schuloberhaupt des Lehrhauses in Pumbadita an, der nur den Titel „Resch Metibta", Oberhaupt der Hochschule, führte. Der Ehrentitel „Gaon" berechtigte das Schuloberhaupt in Sura bei eingetretener Vakanz des Erilarchen (s. d. A.), während des Interregnums als Stellvertreter des Erilarchen zu fungieren und dessen Einkünfte zu beziehen.2) Der erste, der diesen Titel offiziell führte, soll Mar Isaak unter dem Kalifat Alis (657) gewesen sein. Dieser Gelehrte kam mit vielen tausend Juden huldigend dem Kalifen während seines Kampfes am Euphrat entgegen und erlangte von ihm die amtliche Anerkennung des Gemeinwesens der Juden in Babylonien mit ihren Institutionen.3) Zu dieser obrigkeitlichen Anerkennung gehörte auch der offizielle Amtstitel „Gaon" des Scaloberhauptes in Sura, der später, etwa 917, als die Hochschule in Pumbadita der in Sura gleichgestellt wurde, auch zur Zeit als die Hochschule in Sura einging (945-1038) ebenfalls auf das Schuloberhaupt in Pumbadita überging.4) II. Ernennung, Einsehung, Stand, Würde, Umgebung, Gradation, Synhedrion, Beamte, Versammlungen, Beratungen und Thätigkeit. Die Ernennung und Einsetzung der Schuloberhäupter an den Hochschulen zu Sura und Pumbadita geschah durch den Erilarchen, doch unter Zustimmung des Lehrerkollegiums der Hochschulen.5) Der Erilarch erteilte das Zulassungsdiplom für den des Lehr- und Richteramts Befähigten. Das Schriftstück

Von biefen gab ."פסקא דדיינות :ober "אגרת של רשות, : fiihrte ben 9tamen

es drei Grade: wer mit drei Talmudtraktaten vertraut war, nämlich mit den von den Fest, Frauen- und Rechtsgesehen, erlangte die Würde eines Chachams, Dɔn; verstand derselbe auch den Traktat von den Heiligtümern wurde er als „Rab“, 27, erklärt und hatte der Kandidat endlich sämtliche sechs Sedarim inne, erhielt er die Befähigungserklärung zum Gaon.) Doch durfte diesen Titel nur das Schuloberhaupt in Sura führen, das Schuloberhaupt von Pumbadita hatte den Titel „Resch Metibta", 8, Oberhaupt des Lehrhauses. Oft wurde auch ein Mitglied des Lehrerkollegiums in Sura zum Schuloberhaupt des Lehrhauses in Pumbadita gewählt. Die Schuloberhäupter in Sura und Pumbadita hatten ein Kollegium zu ihrer Umgebung, unter dessen Angehörigen verschiedene Rangstufen existierten. Dem Schuloberhaupte stand am nächsten ein Oberrichter, 8227 1997, auch 1792 28, er war der designierte Nachfolger. Zu seiner Amtsthätigkeit gehörten die richterlichen Funktionen. Die Andern waren die sieben Vorsteher der Lehrerversammlung, bekannt unter dem Namen „Resch Kalla", zu denen noch drei ge= hörten, welche Genossen", n, hießen. Außer diesen gab es noch ein Kollegium von 100 Mitgliedern, die zwei Körperschaften bildeten, eine von 70 Ordinierten (f. Ordination), die das große Synhedrion (s. Synhedrion), bildeten, und eine von 30 Mitgliedern, Kandidaten, 8DP 92, nämlich das kleine Synhedrion; sie hießen Lehrer", ; ihre Vorgesetzten waren die erwähnten sieben Vorsteher der Lehrerversammlung. Die Würden der Männer dieser Kollegien konnten

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1) Nach der richtigen Erörterung in Weiss Band IV. Seite 5-7. 2) Nach der Angabe des Babyloniers R. Nathan in Juchasin über das Gaonat. 3) Juchasin S. 204 Kore hadoroth S. 3a. 4) Juchasin als Angabe von dem Babylonier R. Nathan. Vergleiche Orient 1850, Litteraturblatt S. 46. 5) Siehe darüber weiter. 6) Vergleiche Orient 1846, Litteraturblatt S. 676.

auf deren Söhne, wenn sie hierzu befähigt waren, vererbt werden, eine Ausnahme machte die Würde des Schuloberhauptes.) Die gemeinschaftliche Sihung dieser Kollegien geschah zweimal des Jahres, im Monat März (Adar) und September (Tischri), die ebenfalls n (Kalla) hieß und ein Monat dauerte. Es wurden nene Geseze und Verordnungen beraten und beschlossen; ferner besprach man die eingetroffenen Anfragen von auswärtigen Gemeinden und faßte Gutachten über dieselben ab. Man erörterte auch gegenseitig verwickelte schwere Gefeßeserläuterungen, oder erläuterte früher ausgehobene Abschnitte aus Talmudtraktaten. Eine besondere Stellung nahmen sie in ihrem Verhältnisse zu dem Erilarchen ein. Bei feierlichen Gelegenheiten saß der Gaon von Sura zur rechten Seite des Erilarchen und das Schuloberhaupt von Pumbadita zur Linken. Bei jeder Gelegenheit wurde ihnen der Vortritt gestattet. Der Gaon von Sura vertrat oft den Erilarchen und vollzog seine Amtsthätigkeit. Zur Ernennung des Erilarchen gehörten die Zustimmungen der Häupter der Hochschulen. Das Zeremoniell der Huldigung des Exilarchen war: die Schuloberhäupter von Sura und Pumbadita mit ihrem Kollegium und den angesehenen Männern des Landes begaben sich zum Erilarchen, wo für sie in einem geschmückten Raum Ehrensize errichtet standen. Der Gaon von Sura hielt eine Ansprache an den künftigen Erilarchen, ermahnte ihn auf die Pflichten seines Amtes und warnte ihn, sich nicht über seine Brüder zu er heben. Darauf erfolgte die eigentliche Huldigung in der Synagoge. Die beiden Schuloberhäupter legten ihre Hände auf sein Haupt und riefen unter Trompetenschall: „Es lebe unser Herr, der Fürst, der Erilarch N. N." Das zahlreich versammelte Volk stimmte jubelnd mit ein. Danach wurde der Erilarch unter Ehrengeleit nach Hause geführt, wo die Huldigungsgeschenke entgegengenommen wurden. III. Fernere Thätigkeit, Einkommen und Lebensunterhalt. Thätigkeit der Schuloberhäupter in Sura und Pumbadita mit ihren Kollegien erstreckte sich auf die Pflege und Ueberwachung des Religiösen in den Gemeinden des Landes, die Erhaltung der Einheit im religösen Volksleben. Es gehörten hierzu: 1. die Auslegung des Talmuds in Bezug auf die religiöse Praxis; 2. die Anordnung neuer notwendigen Geseze und Bestimmungen und die Sorge für deren Verwirklichung mit Befugnis zur Bestrafung der Widerspenstigen; 3. die Vollziehung der richterlichen Funktionen, soweit dieselben nicht von dem Erilarchen ausgeübt wurden und 4. die Beantwortung von Anfragen religiös-geseßlichen Inhalts. Die meisten Juden in dem ausgebreiteten moslemitischen Reiche, sowie in den christlichen Ländern Europas erkannten die Geonim von Sura und Pumbadita als ihr religiöses Oberhaupt an, deren geseßliche Entscheidung in zweifelhaften Fällen für sie maßgebend war. Die Einkünfte zu ihrem Lebensunterhalt bezogen sie von den Gerichtsbezirken, die ihnen unterstanden, ferner von den Spenden auswärtiger Gemeinden, auch von den Gaben, die den Anfragen um Gesezesentscheidungen u. a. m. beigelegt wurden. In Sura bezog der Gaon zwei Drittel von dem Einkommen der eingegangenen Gelder. Später jedoch kamen diese Gelder zu gleicher Verteilung an die Hochschulen von Sura und Pumbadita. IV. Die Reihenfolge und die Angabe ihrer Zeit. Dieser Teil ist einer der dunkelsten und unsichersten in der Geschichte der Hochschulen zu Pumbadita und Sura. Die Berichte über die Reihenfolge der Geonen sind bei den Historikern sehr lückenhaft und von einander abweichend. Die Hauptquelle ist in dem Sendschreiben des Gaon Scherira (s. d. A.); ferner enthalten die Responsen der Geonen wichtige Nachrichten hierzu, die nicht unbeachtet gelassen werden dürfen.2) Im

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1) Vergl. Graetz, Geschichte Band 5 Note 13. 2) Siehe den Artikel „Responsen“. Hierzu verwetsen wir auf die Arbetten von Rappoport in Kerem Chemed VI, 236 ff. Brülls Jahrbuch II 73,

Allgemeinen wäre folgende Reihenfolge aufzustellen: I. Die der Hochschule zu Pumbadita: Chanan aus Iskia, 589-613; Mari ben Mar, 613-14; Chinena, 614; Mar Rab, 670–80; Huna Mari b. Joseph, 689–700; Natronai b. Nehemia, 700-12; Jakob aus Nahar Pakod, 712-20; Joseph, 720—47; Samuel b. Mari, 747-54; Abraham Cohen, 754-60; Dodai b. Nachman, 760-63; Chananja b. Mescharschaja, 763-70; Malka b. Acha, 770-72; Rabba b. Dudai, 772-82; Chanina b. Abraham, 782; Huna Mar Halevi ben Isaak, 784-87; Menasche b. Joseph, 787-95; Jesaia Levi b. Abba, 795—97; Joseph b. Schili, 797-803; Kehana b. Chanena, 803-809; Abimai b. Marka, 809-15; Joseph b. Abba, 814-16; Abraham b. Scherira, 816-24; Joseph b. Chia, 827; Joseph b. Chanina, 827-40; Paltoi b. Abaji, 852-56; Acha 856; Menachem b. Joseph, 857; Metatjahu, 859-69; dessen Gegengaon Natronai II. ben Hilai, 859-69; Abba b. Ami, 869-71; Zemach b. Paltoi, 872-90; Hai b. David, 890-97; Kimah b. Acha, 897-905; Jehuda b. Samuel, 906-17; Kohen Zedek, 917-36; 3emach b. Kafnai, 936-38; Chanina ben Jehuda, 938-44; Ahron Kohen, 944–59; Nechemja b. Kohen Zedek, 959–67; Scherira, 967–997; Hai ben Scherira, 997-1038. II. Die Häupter, Geonim, der Hochschule zu Sura: Mari b. Huna, 609–13; Mar Jizchak, 657-70, eigentlich der erste Gaon in Sura, vom Kalifen zu dieser Würde erhoben; Schimena Mescharschia ben Chalephta, 670-89; Chaninai aus Nehar Pakor, 689-97; Nahilai Halevi, 697–711; Samuel, Enkelsohn von Maremar, 730-47; Jehudai, 759-62; Mari Kohen, 748–56; Jehuda b. Nachmani, 756–62; Mari Halevi, 764-67; Bibi Halevi aus Nahar Pakor, 767-77; Nahilai Mari, 777-86; Abjumi, 786-94; Zedek b. Aschi, 794-99; Nahilai b. Chanina, 799-800; Mescharschaji b. Jakob Kohen, 803-12; Kohen Zedek b. Abumai, 814-25; Schalom b. Mordechai, 825-35; Natronai b. Chilai, 835-46; Amram b. Schefchma, 869-81; Nachschan b. Zedek, 881-89; Chilai b. Mischael, 906-914; Natronai, Jomtob, 917-28; Saadja ben Joseph, 928-42; Joseph ben Satia, 943-60. V. Ihre Litteratur und Zeit. Von diesen Gelehrten zeichneten sich litterarisch durch Abfassung von Schriften aus: 1. Ach a oder Achai, Gaon aus Schabcha, Verfasser der Schrift: „Scheelthoth" nsw, Untersuchungen des R. Achai Gaon, sie besteht aus 191 Vorträgen, die sich an Abschnitten des Pentateuchs anschließen und die sittliche, religiöse Führung des Israeliten angeben. Das Material ist aus der talmudischen Litteratur zusammengetragen. Für die Praxis wird gewöhnlich ein spezieller Fall hervorgehoben und geseßlich erörtert. Das Buch wurde 760 in Palästina, wohin Achai auswanderte, verfaßt.') 2. Jehudai Gaon, ein hervorragender Gelehrter, der das Unglück hatte, blind zu werden; er schrieb eine Sammlung kurzer, ritueller Gefeße: „Halachoth Kezuboth" oder „Halachoth Pesukoth".2) Eine Ergänzung zu diesem Werke ist die von Simon Kahiro (900) verfaßte Schrift: „Hauptgeseße“, 172 17.3) 3. 3emach ben Paltoi Gaon von Pumbadita; er schrieb zur Erklärung dunkler Ausdrücke und Angaben in den Talmuden ein Wörterbuch unter dem Namen „Aruch",

') Gedruckt wurde dieses Werk Venedig 1546; Dyhrenfurt 1786 mit Kommentar Scheilath Schalom von Jejaia Berlin; Saloniki 1817 mit Kommentar Toafoth Reim von Jaak Pordo und Wilna; ferner mit Kommentar Haamek Scheola von Naftali Zebt Jehuda, Berlin und Wilna. Vergleiche über R. Achat Rappoports ,,Naihan“, Anmerkung 4, 24 und Zusäße. 2) Vergleiche Rappoport in Kerem Chemed VI. Seite 236-237; Luzzato Beth hoazar S. 53-54. 3) Mehrere Gelehrten halten die Schrift „Halachoth Gedoloth“ als „Hauptwerk“ und die Schrift „Halachoth Pesukoth“ als Ergänzung zu „Halachoth Gedoloth". Siehe Weiss, Tradition IV. Seite 32-35.

von dem sich noch Bruchstücke erhalten haben.) 4. Nachschon ben Zadok, er schrieb ebenfalls Erklärungen über dunkle Stellen in den Talmuden zu mehreren Traktaten2); ferner eine Abhandlung Rëumoh über das rituelle Schlachten. Berühmt von ihm ist sein Auffinden des Schlüssels zur Kalenderberechnung: „Iggul di Nachschon".3) 5. Amram Gaon, bekannt als Abfaffer einer Zusammenstellung der Gebete nach den talmudischen Anordnungen und den Bräuchen an den Hochschulen zu Sura und Pumbadita, für Wochen-, Sabbat-, Fest- und Fasttage mit einer ausführlichen Angabe der Gebräuche und der religiösen Zeremonien, aber mit Ausschluß der Pijutim (s. d. A.), dagegen wurden die „Selichoth“, Gebete um Vergebung der Sünden, hinzugefügt.4) 6. Saadja Gaon. Hervorragender Gelehrter, über den wir wegen seiner zahlreichen verdienstvollen Schriften auf den Artikel Saadia Gaon" verweisen. 7. Scherira Gaon; 8. Samuel ben Chofni und 9. Hai Gaon. Auch über diese lezten drei haben wir besondere Artikel gebracht, auf die hier verwiesen wird. Nicht geringer sind die litterarischen Leistungen der Geonim in den vielen ausführlichen Gutachten, die sie auf verschiedene Anfragen angefertigt und versandt hatten; ebenso verdienen ihre getroffenen Gesebesinstitutionen, p, einer Beachtung. Wir verweisen über dieselben auf die Arbeiten von Joel Müller und Weiß: „Dor Dor Wedorschow", Bd. V.

גבירול

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Gabirol oder Gebirol, vollständig: Salomo ben Juda Jbn Gabirol,

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12 112, arabisch: Abu Ajub Sutecinan ben Jachja Jbn Gabirol; bei christlichen Scholastikern im Mittelalter: „Avicebron" oder „Avencebrol". Bedeutende wissenschaftliche Persönlichkeit der Juden in Spanien, ein gefeierter Dichter, berühmter Philosoph und Ethiker, geb. in Cordova oder Malaga) im Jahre 1020, der später in Saragossa lebte und nach einem weitern unsteten Leben in Valencia im Jahre 1070 starb. I. Seine Jugendzeit und sein späteres Leben. Gabirol verlor früh seine Eltern, eine sorglose, frohe Jugend war ihm nicht beschieden. Ernster Sinn erfüllte ihn und regte ihn zur regsamen Thätgkeit für seine geistige Ausbildung an und verscheuchte in ihm jede Lust zu Spiel und Scherz. Wir hören ihn darüber in einem Gedichte:

,,,Schwer gebeugt, ohne Vater und Mutter,

„Jung und vereinzelt stand ich da!

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Keinen Bruder, keinen Freund, nannte ich mein."6)

Die Natur hatte ihn mit hohen Geistesgaben ausgestattet, eine heiße Schnsucht nach Wissenschaft bemächtigte sich seiner in den Jahren, wo sonst die Jugend im Spiel umher tummelt. Philosophie und Dichtkunst waren die zwei Lieblingswissensfächer, die ihn mächtig anzogen und ihm keine Zeit zu weltlichen Zerstreuungen übrig ließen. Die Folge davon war eine gewisse Melancholie, eine Verdüsterung der Lebensanschauungen, die ihn nie verlies; unzufrieden mit sich selbst spricht er:

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1) Siche Rappoports ,,Nathan" 1829, Seite 26. Vergleiche noch Kohut, Vorrede zum Werke,,Aruch haschalom". 2) Vergleiche Responsen der Geonim edit. Cassel Anfang und Ende daz Rappoports Einleitung daselbst. 3) Luzzato, Calendario Ebraice, Padua 1819.) In Warschau wurde dieses liturgische Werk von N. Amram Gavn nach einer Handschrift aus Hebron 1865 gedruckt. 5) Da er sich selbst oft „Malagenser“ nennt. 6) Dukes Schire Schelomo 1858, Nr. 1.

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