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Stelle der alten Tempel. Von Christenverfolgung keine Spur. Und wie er nun in einen Laden ging, um Brod zu kaufen und bezahlen wollte mit den Münzen, die in der ersten Hälfte des dritten Jahrhunderts geprägt worden waren, da ließ ihn der Bäcker, dem er gleich verdächtig vorgekommen war, verhaften. Er kam vor den Richter. Er erzählt seine wunderbare Geschichte und kann es selbst am wenigsten fassen, daß er zweihundert Jahre geschlafen haben soll. Die Geschichte wird schnell ruchbar in der Stadt. Der Bischof und eine unabsehbare Volksmenge geht mit ihm hinaus zur Höhle, wo die übrigen Brüder sind. Aber es währt nicht lange, und die sieben Schläfer finden im Tod ihre ewige Ruhe.

Ob ein Kern geschichtlicher Wahrheit dieser Legende zu Grunde liegt, läßt sich nicht sagen. Sie will offenbar die gewaltige Veränderung zur anschaulichen Darstellung bringen, welche die schnell enteilende Zeit von zwei Jahrhunderten im Leben der Christen hervorgebracht hat. Und insofern trägt diese Legende eine ewige Wahrheit in sich.

Zur Abstimmung am 26. November erhält der Leser eine Beilage, die Jedem, dem es um die Sache zu thun, lauter und ohne Leidenschaft die Wahrheit sagt. Leider ist diese Schulfrage längst zu einem Kampf zwischen den zwei großen politischen Parteien geworden und so wird auch das Resultat der Abstimmung zu beurtheilen sein. Auf der einen Seite steht die jesuitischultramontane Partei nebst einem Anhang von orthodoren Protestanten und Gegnern der Centralisation, auf der andern Seite die Partei der Freifinnigen, vom gemäßigten Lieberalismus bis zum linkesten Flügel der Radikalen. Diese zwei Heerlager stoßen am 26. November in der Schweiz aufeinander.

Anzeige: Auf die kommende Festzeit und für die Konfirmation dürfen als sehr passende Geschenke bestens empfohlen werden: Der christliche Reisebegleiter, 500 Sprüche des neuen Testamentes mit Denkversen. Geheftet Fr. 2. 80, elegant gebunden Fr. 3. 60; und 250 Konfirmationsdenksprüche in 5 Serien à 50 Blätter, die Serie zu Fr. 1. 20. Der Verfasser Beider ist der rühmlich bekannte Sängerpfarrer J. Sprüngli, ehemals in Thalwil, nunmehr in Zürich in hohem Greisenalter, aber noch in geistiger Jugendfrische Lebend.

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Beilage zu Nr. 46 des „Schweiz. Proteftantenblattes“.

Der Referendumssturm

gegen den

Schulartikel.

(Vortrag von J. Huber, Lehrer, in Basel.)

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Schulsekretär und Art. 27. Ueber diese Angelegenheit ist nun seit Monaten so viel gesprochen und geschrieben worden, daß sich heute ein Referent über diese gleichen Fragen wohl kaum mehr einbilden darf, noch Neues bieten zu können; und dennoch darf man nicht müde werden, in diesem so heftig entbrannten, für unser Vaterland so bedeutungsvollen Kampfe immer wieder mit neuem Eifer einzustehen. Wir dürfen nicht unterlassen, uns fortwährend an die große Bedeutung der Sache zu erinnern, für die wir kämpfen, und deren Tragweite uns übrigens gerade in dem erbitterten Kampfe selbst als eine nicht unbedeutende vor Augen gestellt wird.

"

I.

Woher kommt der Art. 27, und wie ist er bis jeßt erfüllt? Indem wir nun zur Sache übergehen, wird es wohl kaum nothwendig sein, noch weitläufig auf die geschichtliche Entstehung der Streitfrage einzutreten. Immerhin darf daran erinnert werden, daß der Art. 27 ein ächtes Kind des Volkes ist; denn aus der Mitte des Volkes und nicht von oben herab kam seiner Zeit der Wunsch, es möchte in der neuen Bundesverfassung auch ein Grundstein niedergelegt werden, auf dem das schweiz. Volksschulwesen einen sesten Stützpunkt finden könnte.

Diese Bestrebung begegnete in den eidgenössischen Räthen begeisterten Freunden, aber nicht minder auch einer heftigen Opposition, und die Aufnahme der Bestimmungen unseres Schulartikels war das Ergebniß einer heißen Redeschlacht. Der freisinnige Theil des Schweizervoltes aber begrüßte sie einstimmig unter den Perlen des neuen Grundgeseßes, und sein Jubel galt nicht in letter Linie dieser Errungenschaft, die jedem Freidenkenden eine schöne Perspektive auf eine segensreiche Entwicklung der schweiz. Volksschule eröffnet.

In der Anwendung dieser, vom Schweizervolke so freudig begrüßten Grundsäge hat man sich bekanntlich keiner Ueberstürzung schuldig gemacht. Bald sind neun Jahre verstrichen, seitdem das Fundament zum theilweisen Neubau des lieben Schweizerhäuschens gelegt wurde. Manches ist seither diesem stattlichen Unterbau angemessen renovirt und neu gebaut worden, und in verschiedenen Gemächern pulsirt ein neues Leben zum Segen des ganzen Haushaltes. Der Soldat ererzirt, der Nichtererzirende bezahlt, der Civilstandsbeamte liegt seinem minniglichen Geschäfte ob, der Fabrikarbeiter athmet bessere Luft, der wilde Strom wird eingedämmt und der Gebirgswald gepflegt.

Nun öffnet Mutter Helvetia die Schulstube, und siehe, ihre 25 Buben hantiren noch ganz nach der alten Verfassung. Der Eine liest Schiller und Göthe, sein Altersgenosse buchstabirt, ein Dritter memorirt Säße aus dem Syllabus, und in der hintersten Bank sigt einer der ältesten und merkt noch

kaum, daß er sein Lesebuch verkehrt vor sich hat. Wer sollte doch glauben, daß ihr alle meine Buben wäret! flagt die betrübte Mutter, das muß anders werden, soll mein Haushalt nicht durch Zwietracht untergehen; drum her mit dem Art. 27.

Dieser nun von Mutter Helvetia unter dem Eindruck der traurigen Zerfahrenheit in der schweiz. Schulstube so energisch in Erinnerung gebrachte Schulartikel ist uns allen wohl bekannt. Seine Bestimmungen, um derenwillen nun der heiße Kampf entbrannt ist, gelten der Volksschule, soweit sie eine gemeinsame ist, für alle Kinder unseres Landes. Sie verlangen nämlich vom Primarunterricht, daß er

1. genügend,

2. ausschließlich unter staatlicher Leitung,

3. obligatorisch,

4. unentgeltlich sei, und daß

5. die öffentliche Schule von den Angehörigen aller Bekenntnisse ohne Beeinträchtigung ihrer Glaubens- und Gewissensfreiheit besucht werden könne.

II.

Welches ist die allgemeine Bedeutung des Schulartikels ?

Betrachten wir nun die Bedeutung dieser Forderungen für die schweiz. Volksschule zuerst ganz kurz von einem mehr allgemeinen Standpunkte aus und hernach etwas eingehender in Bezug auf die religiöse Seite der Frage. Die allgemeine Bedeutung wird sich uns hauptsächlich ergeben aus der dreifachen Forderung, daß der Primarunterricht genügend, obligatorisch und unentgeltlich sei.

Um diesen drei Forderungen Genüge zu leisten, müßte nach der Ansicht des Herrn Bundesrath Schenk und nach den auf Grund seines Programmes von schweiz. Schulmännern aufgestellten Postulaten ungefähr Folgendes ge= schehen.

Der Primarunterricht müßte eine allgemeine Bildung vermitteln, wie sie jedes Kind des Landes zur Vorbereitung auf das bürgerliche Leben nothwendig hat. Um diesen Zweck zu erreichen, hätten die Kantone für eine Lehrerbildung zu sorgen, welche für die Erfüllung der angedeuteten Forderung Gewähr bieten könnte, was gegenwärtig durchaus nicht überall geschieht.

Ferner wäre für die auf einen solchen Primarunterricht zu verwendende Zeit ein für Alle verbindliches Minimum festzusetzen und dafür zu sorgen, daß ein Lehrer gleichzeitig nicht allzu viele Schüler zu unterrichten hätte, weil sonst schwächere Kinder nicht genügend berücksichtigt werden können. Ebenso hätten die Kantone ihre Schulen mit den nöthigen Anschauungslehrmitteln auszustatten, wodurch dem Eintrichtern eines zum großen Theil unverständlichen und nußlosen Gedächtnißkrames Einhalt gethan würde.

Damit das Obligatorium nicht illusorisch gemacht würde, wäre das Absenzenwesen genau zu regeln; und für den Fall, daß in abgelegenen Gegenden eine größere Zahl von Kindern durch einen allzu weiten Schulweg am regelmäßigen Schulbesuch gehindert wäre, hätte der betreffende Kanton auf eine Theilung des Schulkreises hinzuwirken. Im Bedürfnißfall würde der Bund solchen kleinen und in der Regel auch armen Gemeinden mit einer Subvention beistehen.

Arme Kinder würden durch Behörden und gemeinnüßige Vereine mit den nöthigen Kleidern und Nahrungsmitteln versorgt, und die Kantone müßten die Pflicht übernehmen, ihre Schulhäuser und deren Einrichtungen den Anforderungen der Gesundheitspflege entsprechend zu erstellen.

Die Unentgeltlichkeit des Primarunterrichtes dürfte sich nicht allein auf den Wegfall des Schulgeldes erstrecken, sondern es würden sich die Kantone auch für unentgeltliche Verabreichung von Schreibmaterialien, sowie für die einmalige Abgabe von Lehrmitteln an die Kinder verpflichten.

Von all diesen Forderungen sind in vorgeschritteneren Kantonen die meisten schon längst erfüllt, ja mancherorts durch die Leistungen weit übertroffen, so daß diejenigen Theile unseres Vaterlandes, wo der gute Wille für die Pflege der allgemeinen Volksschule vorhanden ist, von diesen neuen Forderungen auch nicht im mindesten berührt werden. Ja, sagen wir es ganz ungeschminkt heraus: Wer nicht ein Feind der allgemeinen Volksschule ist, der kann diesen bescheidenen Wünschen nicht feindlich entgegentreten, sondern muß sie begrüßen, als eine wohlgemeinte Handreichung von Seite des Bundes gegenüber den Kantonen, in denen die Aermsten des Volkes in Bezug auf das allernothwendigste Maß von Schulbildung von Seite des Staates heute noch vernachlässigt werden.

Fragen wir uns nun: Worin besteht denn die praktische Bedeutung dieser an die Volksschule unseres Landes gestellten Forderungen? So lautet die Antwort hierauf ganz kurz: Sie besteht in der Hebung der allgemeinen Volksbildung. Stellen wir die weitere Frage: Ist es denn mit dieser Volksbildung in den Gauen unseres Schweizerlandes überall so gut bestellt, daß man zu dem Einwurf berechtiget wäre, der Wunsch nach einer Verbesserung desselben habe keine Berechtigung? Daran glaubt kein einsichtiger Schweizerbürger, und wer es mit dem Volke ehrlich meint, dem fällt es auch nicht ein, solches zu behaupten.

Abgesehen von der längst bekannten Thatsache, daß das Volksschulwesen in unserem kleinen Lande in Ermanglung jeder gemeinsamen Basis ein trauriges Bild der Ungleichheit darstellt, haben die Rekrutenprüfungen zur Genüge bewiesen, daß die Ergebnisse der Volksschule diesem Bilde vollständig entsprechen. Wer es gerade bei solchen Prüfungen schon mit angesehen hat, wie die jungen Leute aus den im Schulwesen zurückstehenden Theilen des Landes kaum im Stande sind, sich auch nur über die elementarsten Schulkenntnisse auszuweisen, der ist überzeugt, daß es in der Schweiz noch Schulen zur Genüge gibt, die nicht im Stande sind, jene allgemeine Bildung zu vermitteln, die jedes Kind des Landes zur Vorbereitung auf das bürgerliche Leben nothwendig hat. Und das müssen wir uns gestehen in einer Zeit, in welcher durch die mannigfaltigsten Errungenschaften des geistigen Strebens auf allen Gebieten der menschlichen Thätigkeit sich ein Wettkampf entsponnen hat, der es dem Einzelnen immer schwerer macht, den Kampf ums Dasein zu bestehen; ein Wettkampf, der uns immer lauter zuruft: Sorget für die geistige Ausbildung eurer Kinder!

Wir müssen es uns gestehen, in diesen Tagen, während Tausende unserer Mitbürger den heimatlichen Boden verlassen, der ihnen die Bedingungen für eine genügende Existenz nicht mehr erfüllt, um den Kampf aufzunehmen unter Völkern, die uns in der Sorge für die allseitige Ausbildung ihrer Landeskinder bereits überflügelt haben.

Solche Wahrnehmungen sind betrübend für unsere kleine Republik, aber mehr als betrübend, tief beschämend wäre es, wenn unser republikanisches Volk sein eigenes Machtwort dazu benußen würde, eine Besserstellung des schweiz. Volksschulwesens von der Hand zu weisen.

III.

Welches ist die soziale Bedeutung des Art. 27?

Eine ungenügende Einrichtung der Volksschule schädigt natürlich nur die Aermsten und Wenigbegüterten des Volkes. Würde sie die Reichbegüterten benachtheiligen, dann wären wir heute verschont von diesem leidenschaftlichen Kampfe, der gegen Hebung des Schulwesens geführt wird; aber diese haben die Mittel in der Hand. Auch die mangelhafteste Organisation einer staatlichen Volksschule hindert sie nicht, für die geistige Ausbildung ihrer Kinder zu sorgen, und sie zu befähigen, über das weniger gebildete Volk zu_dominiren.

O, ihr so zahlreichen Verblendeten unter den Bedrängten des Volkes, die ihr heute mit euren eigenen Feinden gemeinsam protestirt gegen die Hebung der Volksschule! Wie reimt sich das zusammen mit euern so viel berechtigten Klagen? Ihr seufzet über eure soziale Stellung und steht jammernd an der großen Kluft, die sich immer mehr erweitert zwischen euch und den Begünstigten dieser Erde, zwischen den gedrückten Preisen eurer Arbeitskraft und der Macht des Kapitals. Mit kummervollem Herzen denkt ihr an eure lieben Kleinen, die ihr allein mit ihren physischen und geistigen Kräften dem Leben anvertrauen müsset, und bange fragt ihr euch: Wie werden sie mit diesen Kräften den Kampf des Lebens bestehen? Wie oft verliert ihr den Muth, und wie viele von euch kommen in trüben Stunden in Gefahr, sich jenen falschen Propheten in die Arme zu werfen, die euch vorspiegeln, daß ihr eine Rettung nirgends mehr finden könnet, als in roher Gewalt, die nur zum Verderben führt.

Könnte man doch allen diesen Klagenden zur Ueberzeugung bringen, in welch' hohem Maße in ihrem Interesse gehandelt wird, wenn der Staat darnach trachtet, die geistigen Güter allen Kindern des Landes möglichst zugänglich zu machen und dadurch die Konkurrenzfähigkeit ihres geistigen Kapitals so viel als möglich zu erhöhen!

Es ist bemühend zu sehen, wie es noch so viele engherzige Menschen gibt, welche solchen Bestrebungen feindlich entgegentreten können; aber nahezu unbegreiflich ist die Thatsache, daß gegen eine vermehrte Ausbildung der Jugend auch solche protestiren, welche sie in Folge ihrer Lebensstellung am nothwendigsten hätten, und welche unter dem Mangel einer bessern Bildung so schwer zu leiden haben.

Die Einflüsse einer höheren Ausbildung der geistigen Kräfte machen sich auf allen Arbeitsgebieten in immer höherem Maße geltend. Der Landwirth sowohl als der Handwerker, sie sind längst genöthigt worden, ihrén Geschäftsbetrieb nach alten Schablonen aufzugeben und die Errungenschaften der neueren Zeit im Sinne einer rationelleren Ausführung der Arbeit zur Anwendung zu bringen. So schritt die geistige Entwicklung auf den verschiedensten Gebieten menschlichen Schaffens über den zähesten Willen für das Festhalten am Althergebrachten zur Tagesordnung, und nöthigte den Konservativsten, den Forderungen einer gesteigerten Geistesarbeit nachzu=

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