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Was nüßt es nun, wenn allerdings im gleichen Lehrmittel gesagt wird : Liebe auch die Andersgläubigen und bete für sie. Das Kind lernt sie ja in den angeführten Säßen als Verirrte erkennen, die auf dem Wege zur Hölle wandern. Welche Liebe übrigens gegen Andersdenkende gepflanzt wird, das lehrt uns die Erfahrung. Wer gewürztere Kost aus ultramontanen Schulbüchern kennen lernen will, der kann sie in den Schulblättern für die freisinnigen Schweizer" kennen lernen.

Jene Säße beweisen uns, daß man sich in ultramontanen Schulen der Schweiz nicht schämt, unsere ehrwürdigsten Männer und unsere tiefsten Ueberzeugungen auf die schändlichste Weise zu besudeln. Solche Leute haben das Wort unseres Religionsstifters wenig beherzigt: Wer eines von diesen Kleinen ärgert, dem wäre besser, daß ihm ein Mühlstein an den Hals gehängt und er ersäuft würde, wo das Meer am tiefsten ist.

Denke man sich nun einen solchen Jugendunterricht und dazu noch einen Lehrer mit einem Minimum von Bildung. Welche Gewähr bietet uns dann eine solche Schule, daß die Geringschäßung Andersgläubiger nicht in der schroffsten Weise zum Ausdruck komme. Welche bedenkliche Situation ergibt sich daraus für eine kleine Minorität von Protestanten an Orten, wo solche religiöse Anschauungen den ganzen Unterricht durchziehen.

Nun kann man ja von diesem Punkte kaum sprechen, ohne auch die weiteren Spaltungen zu berühren, die sich im katholischeu wie im protestantischen Lager, einerseits zwischen römischen Katholiken und Altkatholiken und anderseits zwischen orthodoxen und freisinnigen Protestanten vollzogen haben, und die, gestehen wir es nur, bei all' dem vielen Gemeinsamen doch auch auf fundamentalen Gegensägen beruhen. Kann denn die Staatsschule dieses Trennende der Religionslehre auch als Bestandtheil ihres Unterrichtes sanktioniren? Doch gewiß nicht. Wenn man nun sagen wollte, diese Bedenken fallen dahin, weil ja durch den Art. 49 der Bundesverfassung jeder Besuch eines Religionsunterrichtes freigestellt sei, so wäre das die reinste Illusion.

Gerade die bestgesinnten Eltern wünschen ja, ihr Kind dem Lehrer in der Schule ganz anvertrauen zu dürfen, und wollen es ohne Noth nicht von einem Fache dispensiren, schon um den Lehrer nicht zu kränken oder das Kind am Ende gar zum Fingerzeig der Mitschüler zu machen. Aber gesezt der Fall, sie wollten hierauf keine Rücksicht nehmen, so vergegenwärtigen wir uns doch ein Kind, das in einer abgelegenen Gegend einen weiten Schulweg zu machen hat. Wo soll es sich denn im Winter während der Stunde des Religionsunterrichtes aufhalten, im Falle es dispensirt ist? Nehmen wir aber an, es sei auch hiefür gesorgt, so ist das Kind durch die Dispensation noch lange nicht geschützt; denn wenn der Lehrer ein Zelot ist, so bringt er seine Waare auch in den übrigen Unterrichtsfächern auf den Markt, namentlich im Sprach- und Geschichtsunterricht. Eben darum will man auch verlangen, daß jedes Lehrmittel, sowie auch eine Lehrweise, welche einem solchen Unterricht Vorschub leisten würden, in Zukunft untersagt seien.

VI.

Welche Stellung wollen denn aber die freistnnigen Schulmänner der Schweiz und mit ihnen das freisinnige Schweizervolk zum Religionsunterricht in der Volksschule einnehmen?

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Sie wollen in erster Linie selbstverständlich, daß es den Kantonen frei gestellt sei, in ihren Schulen Religionsunterricht ertheilen zu lassen oder nicht. Wenn es aber geschehen soll, dann darf es nur ein Religionsunterricht sein, den Jedermann als solchen anerkennen kann. Es soll aus den Stätten der Jugendbildung verbannt sein, was in den Herzen der unschuldigen Kinder nur Haß und Zwietracht erzeugt. Es soll gelehrt werden die Religion, die in den schönen Worten zum Ausdruck kommt: „Du sollst Gott deinen Herrn lieben von ganzem Herzen, von ganzer Seele und von ganzem Gemüthe und deinen Nächsten, wie dich selbst. Liebet eure Feinde, segnet, die euch fluchen, thut wohl denen, die euch hassen, und bittet für die, die euch beleidigen und verfolgen, auf daß ihr Kinder seid eures Vaters im Himmel. Denn er läßt seine Sonne aufgehen über die Bösen und über die Guten und regnen über Gerechte und Üngerechte." - Legen wir den Kindern doch vor Allem ans Herz die heiligen Pflichten gegenüber ihren Eltern und Geschwistern, gegenüber den Mitmenschen und sich selbst. Weisen wir sie hin auf die herrlichen Wunder der Natur und erwecken wir in ihnen Freude an allem Guten und Schönen. Leiten wir sie dazu an, die Ueberzeugung Anderer zu achten und zuerst den Balken aus dem eigenen Auge zu reißen, bevor sie den Splitter aus dem Auge des Nächsten ziehen. Bewahren wir sie vor dem gotteslästerlichen Hochmuthe, im Unheil Anderer immer eine wohlverdiente Strafe und im eigenen Glück einen wohlverdienten Lohn des Himmels zu erkennen. Lehren wir die Jugend vor Allem alle Heuchelei und alles nichtssagende Lippenwerk verabscheuen und führen wir sie zur Erkenntniß, daß der Mensch nur durch eine ernste sittliche Arbeit dazu gelangen kann, ein guter Mensch zu sein. Verschonen wir die lieben Kleinen vor allem unverständlichen Kram der Dogmatik und halten wir ihre jugendlichen und unverdorbenen Herzen offen, auf daß die freundlichen Lichtstrahlen ihres Lebensfrühlings ungehindert hineinscheinen und Früchte für das Leben zeitigen, die nicht die Finsterniß, sondern nur das Licht erzeugen kann.

Das ist weder römisch-katholisch, noch protestantisch, noch israelitisch, das ist die Religion des Menschenherzens ohne theologisches System. O, es gäbe so Vieles, was den jungen Menschen zum Frieden und zur Eintracht erziehen könnte, zum Segen des Einzelnen, der Familie und des Staates.

Die schweizerische Volksschule zur Mitwirkung an dieser schönen Aufgabe besser zu befähigen, das ist die Absicht der Bestrebungen, die heute zur Hebung dieser Volksschule zur Geltung gebracht werden möchten. Aber unsere Gegner wollen das nicht.

VIII.

Wer sind unsere Gegner?

Die Hauptmacht bilden die Ultramontanen, die Jünger des Ignaz Loyola. In diesem Heer gilt für die Fußtruppen das Losungswort: Denken ist eine Sünde; denn sie haben das Recht, oder sagen wir besser

die Pflicht, von ihrer eigenen Denkkraft Gebrauch zu machen, an den unfehlbaren Papst abgetreten. Er proklamirt durch die Organe seiner Priester, was geglaubt werden müsse, und will sich Einer unterfangen, zuerst zu untersuchen, ob es wahr oder auch nur glaubwürdig sei, so wird er durch die Zuchtmittel der Kirche daran erinnert, daß es ein Sakrilegium wäre, da noch zu denken, wo der h. Vater gesprochen. Das ist eben der neue Pfeiler, welchen Rom seiner Kirche gegeben, um sie zu schützen gegen die immer stärker andringenden Stürme einer modernen Weltanschauung. Festes Verharren auf den von der Kirche aufgestellten Sagungen und unablässiger Kampf gegen alles, was diesen mittelalterlichen Sagungen widerspricht, das ist der Tagesbefehl für diese Truppen, ein Tagesbefehl, den man nur willenLosen Sklaven geben kann. Freunde, wie können wir nun von unsern, in solchen Anschauungen erzogenen Mitbürgern erwarten, daß sie uns beistimmen, wenn wir heute kommen und sagen: Wir wollen für unsere Kinder eine Volksschule schaffen, die geeignet ist, so weit es wenigstens die Verhältnisse gestatten, allen zu einer bessern Ausbildung ihrer Kräfte zu verhelfen und ihnen die Erfüllung der persönlichen, familiären und sozialen Pflichten zu erleichtern. Wir wollen diese Schule voll und ganz dem neutralen Staat unterstellen, der es übernimmt, für alle seine Kinder unparteiisch zu sorgen und sie heranzubilden in der Liebe zum Vaterland zu einem einigen Volk von Brüdern. Wir wollen von dieser staatlichen Volksschule fernhalten alle Bestrebungen konfessioneller Sonderinteressen, um den Frieden unter den Mitbürgern zu schüßen.

Sind das nicht Wünsche, welche den Zielen der römischen Kirche diametral entgegenstehen? Ja, verehrte Freunde, auf dem Boden einer solchen Jugenderziehung könnten die Grundsäge der jeßigen ultramontanen Kirche nicht bestehen. Darum wollen sie diesen Boden nicht. Für uns bleibt heute nichts übrig, als dieses Faktum von ganzem Herzen zu bedauern.

Die zweite Abtheilung unserer Gegner bilden streng orthodoxe Protestanten. Warum diese? Wenn es einerseits eine bekannte Thatsache ist, daß unter den Führern dieser Gruppe die Geldaristokratie eine starke Vertretung hat, von der man längst weiß, daß ihr die Aufklärung des allgemeinen Volkes, dieses billigen Arbeitermaterials, nicht sehr am Herzen liegt, und daß das Almosengeben ihren Juteressen besser entspricht, als die Selbständigkeit eines geistig gehobenen Volkes, so muß ich doch gestehen, daß ich diese Männer an der Seite der römischen Armee nicht recht begreife. Als Protestanten müssen sie doch wissen, daß die römische Macht, einmal zur Alleinherrschaft gelangt, ihre Keulenschläge auch gegen sie richten würde. Ich kann darum an die Haltbarkeit dieser Vereinigung nicht glauben und habe einige Hoffnung, daß in der Stunde der Entscheidung das protestantische Gewissen den Einen und Andern aus der Gruppe II von dieser zweifelhaften Allianz zurückhalten werde.

Wir erblicken im Heer eine dritte Abtheilung mit einer Fahne ohne hervortretende Farbe und ohne Wappenthier, zum großen Theil liebenswürdige Männer, die mit ihren Anschauungen doch eigentlich mehr auf unserer Seite stehen, sich aber doch gar zu sehr ängstigen, wenn man es wagen will, wieder einen Schritt vorwärts zu rücken. Es sind das die Auch- Liberalen. Mit Rücksicht auf ihr eigenes Verständniß für die Sache hätten wir eigentlich Grund, diesen am meisten zu zürnen. Indessen wollen

wir auf ihre ohnehin schwache Position keinen Stein werfen. Vielen von ihnen ist im römischen Heerbann ohnehin peinlich zu Muthe. Wenn wir uns tapfer wehren, werden wir später die meisten auf unserer Seite haben. Hoffen wir, daß sich auch von der Gruppe III noch Manche besinnen, bevor sie sich ernstlich in einen Kampf einlassen, der gegen die heiligsten Interessen des Volkes gerichtet ist.

Die IV. und legte Gruppe bildet sich aus Männern verschiedener Art. Zahlreich vertreten sind diejenigen, die eben von ihren Führern durch verschiedene Mittel gewonnen worden sind und nun mitziehen in der bestimmtesten Meinung, daß sie sich für eine gute Sache wehren, weil ihnen eine tiefere Einsicht in die ganze Bewegung vollständig abgeht. Diese Leute handeln korrekt und sind nicht zu tadeln. Andere dieser Gruppe huldigen dem Grundsay: Weß' Brot ich eß', deß' Lied ich sing'.

Unter diesen sind nicht wenige, welche die Referendumsbogen mit schwerem Herzen unterschrieben, weil die Verweigerung für sie schwer empfindliche Folgen gehabt hätte. Es fehlt aber auch nicht an solchen, die sich aus Wohldienerei angeschlossen, etwa einem großen Herrn zu Gefallen. Diesen Charakterlosen gebührt die Verachtung.

Aus diesen vier Abtheilungen besteht der Feind, vor dem wir uns am Morgarten zu hüten haben.

IX.

Welches find die Einwendungen der Gegner?

Diese sind mannigfacher Art.

Es sei nicht nöthig, ein Schulgesetz zu erlassen. Und doch sind in einzelnen Kantonen die Bestimmungen des Art. 27 bis heute beinahe vollständig unbeachtet geblieben, troßdem die neue Bundesverfassung schon seit mehr als acht Jahren besteht.

Der Bund sei nicht berechtigt, ein solches Gesez zu erlassen. Nun steht allerdings im Art. 27 der Passus: „Die Kantone sørgen für genügenden Primarunterricht 2c." und am Schluß heißt es: „Gegen Kantone, welche diesen Verpflichtungen nicht nachkommen, wird der Bund die nöthigen Verfügungen treffen." Kann es nun eine loyalere Ausführung geben, als wenn der Bund gemeinsame Gesezesbestimmungen für Alle er läßt! Was für ein Geschrei würde erst dann entstehen, wenn er gegen diejenigen Kantone, welche der Bundesverfassung mit ihren Schuleinrichtungen geradezu Hohn sprechen, extra eingeschritten wäre, wozu er doch gewiß das Recht gehabt hätte! Es ist mehr als sonderbar, dem Bund das Recht zur Ausführung eines Verfassungsartikels durch gesetzliche Bestimmungen abzusprechen, während die Verfassung selbst dieses Recht durchaus nicht bestreitet.

Uebrigens muß hier bemerkt werden, daß der Bund in den geseßlichen Bestimmungen zur Ausführung des Art. 27 nur die Leitenden Grundsäge aufzustellen hätte. Gewiß denkt kein Mensch an ein eidgenössisches Schulgeset, welches so in alle Details einginge, daß die Volksschule in der ganzen Schweiz nach einer einheitlichen Organisation eingerichtet werden müßte. Die Verschiedenheit der Verhältnisse würde ja so etwas geradezu unmöglich machen. Die Gesezgebung nach den vom Bund auf

gestellten Normen müßte also selbstverständlich nach wie vor den Kantonen überlassen bleiben.

Man vergreife sich an der kantonalen Souveränität. Also wenn der Bund allgemeine Bestimmungen erläßt und sogar noch Subsidien in Aussicht stellt, um die Saumseligen zur endlichen Erfüllung eines der wichtigsten Verfassungsartikel anzuhalten, dann verstößt er gegen die Rechte der Kantone. Verlegt er diese Rechte etwa auch, wenn er mit seinen Millionen die verheerenden Ströme eindämmt, deren Verwüstungen die betreffenden Landesgegenden ohnmächtig gegenüber stünden ?

Man störe den Wettkampf der Kantone. Diese Einwendung kommt von Solchen, die der Sache ein Bein unterschlagen wollen, ohne daß es Andere merken sollten. Sie schämen sich, in den Ruf der Extremsten einzustimmen, müssen aber ihre Haltung doch auch durch ein Schlagwort decken; und nun passirt es ihnen, von allen Schlagwörtern das bodenloseste zu haben. Man will im Gegentheil die im Schulwesen bis jetzt Zurückgebliebenen zu einem Wettkampf heranziehen, an dem sie sich bis jetzt noch nie ernsthaft betheiligt haben. Und wenn es gelingt, das Volksschulwesen in Innerrhoden, Wallis, Freiburg xc. zu verbessern, werden dann die vorgeschrittenen Kantone ihren Wettkampf aus diesem Grunde einstellen ? Diese Einwendung ist nicht einmal werth, besprochen zu werden.

Alle die genannten Wehrufe werden aber übertönt durch das Geschrei über Religionsgefahr. Wo ist denn die Religionsgefahr? Verbietet etwa Jemand den konfessionellen Religionsunterricht? Nein. Man will ihn nur nicht mehr als Bestandtheil des Volksschulunterrichtes, sondern er soll den Geistlichen überlassen sein, der Kirche, einem Institut, dem die Eltern ihre Kinder übergeben können, wenn sie es wollen und wie sie es wollen, die Einen der orthodoxen, die Andern der freisinnigen und die Dritten der israelitischen Kirche. Kommt denn der Katholizismus in Gefahr, wenn der Staat sagt: Es ist der für alle Landeskinder gemeinsamen obligatorischen Schule nur noch gestattet, zu lehren, was Allen gemeinsam ist. Sie darf nicht mehr vor unschuldigen Kindern Andersdenkende verfluchen, das darf nur noch der Pfarrer in seinem Unterrichtszimmer und in der Kirche. Kommt die Orthodoxie in Gefahr, wenn die Schule den Religionsunterricht nur noch so weit ertheilen darf, als er sich stüßt auf die religiösen Grundsäße, die allen gutdenkenden Menschen gemeinsam sind? Gewiß nicht! Im Gegentheil. Für die wahre Religion wird auf diese Weise in den Herzen der Kinder ein fester Grund gelegt. In Gefahr kommt nur die Frreligion der Selbstgerechtigkeit, des Hochmuthes, der Lüge und der Verdammungssucht, die Religion, welche nur darauf ausgeht, das arme Volk in die Finsterniß des Aberglaubens zu verbannen, um es desto besser ausnußen zu können für selbstsüchtige Zwecke; die Religion, welche der Menschheit schon mehr Unheil bereitet hat, als alles Böse in der Welt zusammengenommen.

Auch in der Vorschrift, daß die Schule unter staatlicher Leitung stehe, ist absolut nicht gesagt, daß ein Geistlicher nicht Mitglied der Schulbehörde sein dürfe. Dagegen soll weder ein Pfarrer noch eine kirchliche Behörde von Amtswegen an der Schule betheiliget sein. Daß in einer Staatsschule Personen, welche in ihrer Eigenschaft als Lehrende auch den Weisungen religiöser Genossenschaften gehorchen müßten, nicht zugelassen werden sollen, ist selbstverständlich. Ebenso werden die Privatschulen nicht unmöglich ge

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