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die wir aber gleich hier wegen der Aehnlichkeit ihrer Wirksamkeit mit der der augures erwähnen. Standen die augures als Repräsentanten der einheimischen Auspizien in hohem Ansehen, so betrachtete man die haruspices immer als Fremde, ihre Kunst als mehr oder weniger abergläubisch. Sie waren die Wahrsager aus Etrurien, dieser genetrix et mater superstitionis. Wohl waren immer solche haruspices zu Rom angesiedelt, ja der Senat liess sogar in ausserordentlichen Fällen welche aus Etrurien kommen. Ihre Mantik unterschied sich von der Auguraldisziplin u. a. dadurch, dass die Fulguralwissenschaft bei ihnen viel mehr entwickelt war, und dass sie die Eingeweideschau (extispicium) betrieben; dabei hatten sie auch gewiss andere Regeln der Erklärung. Wir dürfen uns die Auguraldisziplin nicht als eine in bestimmter Richtung sich frei bewegende Erklärung der Auspizien denken, sondern als eine bis ins einzelne genau umschriebene und an feste Bestimmungen gebundene Praxis. Daher kam es, dass die einheimischen Auspizien nicht in allen Fällen genügten, und man sich auch an andere Wahrsager wandte, wie die haruspices, die man nebenher mehr oder weniger verachtete.

Der Staatskultus zu Rom umfasste nicht bloss die Verehrung der altväterlichen Götter, sondern auch Götter fremder Herkunft genossen einen öffentlichen Dienst. Dieser Dienst nun stand unter der Aufsicht eines besonderen Kollegiums, das zu den dii peregrini und dem ritus graecus dieselbe Stellung einnahm, wie die pontifices zu den dii patrii und dem ritus romanus. Dies waren die IIviri, später Xviri, zuletzt XVviri S. F. (sacris faciundis). Die Kulte, denen sie vorstanden, waren eng mit den sibyllinischen Büchern verbunden; der Hauptgott, dem man dabei diente, war Apollo'. Die Xviri hatten diese sibyllinischen Bücher unter ihrer Obhut; sie wurden in den Kellerräumen des kapitolinischen Heiligtums bewahrt. Wenn der Senat es verlangte, hatten die Xviri die sibyllinischen Orakel zu befragen (adire, inspicere libros) und zu erklären, d. h. ihre Sprüche auf den besonderen Fall anwendbar zu machen. Auch waren sie es, die über die Echtheit neuer sibyllinischer Sprüche urteilen mussten. Ferner hatten sie wahrscheinlich die Oberaufsicht über die fremden Kulte, welche vermutlich alle ihre eigenen Priester hatten. Für den Kult der Mater Magna lässt sich die Unterordnung seiner Priester unter die X(XV)viri bestimmt nachweisen.

Die pontifices, augures und X(XV)viri bildeten mit den epulones

1 Xviri s. f. carminum Sibyllae ac fatorum populi hujus interpretes, antistites eosdem apollinaris sacri caerimoniarumque aliarum, Livius X 8. Sehr wertvoll ist die Untersuchung von H. DIELS, Sibyllinische Blätter (1890).

(die für das ludorum epulore sacrificium bei den Ludi Romanii et Plebeji zu sorgen hatten) die vier summa oder amplissima collegia, denen die wichtigsten Staatskulte oblagen, und die daher auf das öffentliche Leben den grössten Einfluss übten. An Rang waren diesen höchsten Kollegien später die sodales Augustales gleich, die dem Kaiserkultus. vorstanden. Daneben gab es nun aber noch eine Reihe von andern Priesterschaften mit sehr beschränktem Wirkungskreis, deren Einfluss auf das öffentliche Leben sehr minimal war, deren Kulte aber zu den altertümlichsten der römischen Religion gehörten.

Zuerst begegnen wir einem Kollegium, welches das internationale Recht, die sakralen Verpflichtungen bei Krieg und Frieden repräsentierte. Es waren dies die Fetiales, ein altitalisches Institut. Sie fungierten als Botschafter im völkerrechtlichen Verkehr; dabei traten sie in Gruppen von zweien auf, von denen der eine, der Verbenarius, heiliges Gras vom Kapitol (sagmina oder verbenae) trug, der andere, der pater patratus, der als der eigentliche Bevollmächtigte galt, mit dem sceptrum und dem lapis silex aus dem Tempel des Jupiter Feretrius ausgerüstet war. Ein Bündnis (foedus) wurde in feierlicher Weise von den patres patrati beider Parteien abgeschlossen, und dabei das hierfür übliche Opfertier, das Ferkel, geschlachtet (foedus ferire). Vor einer Kriegserklärung musste der pater patratus zuerst wiederholt Genugtuung fordern (clarigatio, res repetere); blieb diese aus, so warf er nach 33 Tagen eine blutige Lanze über die Grenze in das Feindesland. Bei den späteren auswärtigen Kriegen hielt es schwer, diese Gebräuche zu beobachten; das feindliche Land wurde jetzt bei der columna bellica vor dem Tempel der Bellona fingiert und dort die Zeremonie verrichtet. Im einzelnen sind uns die Riten des jus fetiale nicht mehr vollkommen verständlich und auch die Formeln nicht alle genau. bekannt1.

Salier gab es zu Rom zwei Gruppen von je zwölf Mitgliedern patrizischen Geschlechts: Salii palatini, ursprünglich des Mars und Salii collini oder agonenses, ursprünglich des Quirinus, die aber in geschichtlicher Zeit im Kulte als ein einziges Kollegium auftraten. Ihre Riten bestanden in Tanz und Gesang, weshalb ein praesul und ein vates sie anführten. In ihren Liedern (axamenta) feierten sie mehrere Gottheiten, am Schluss Mamurius, den kunstreichen Waffenschmied, der zu dem unter Numa vom Himmel gefallenen Schild elf andere, vollkommen gleiche, hinzugemacht haben sollte. Das Hervorholen und Wiederbergen der heiligen Schilde (ancilia movere und condere)

1 Livius I 24, 32, IX 10; Gellius I 21, XVI 4.

im März und im Oktober in Verbindung mit einer Reihe von Zeremonien, die zum Teil die Lustration der Waffen bezweckten, war das wichtigste Geschäft der Salii'. In ihrer Kleidung zeigten sie ein eigentümliches Gemisch von kriegerischem und priesterlichem Charakter.

War die Lokalisierung der salischen Körperschaften auf dem Palatin und dem Quirinal schon ein Zeichen ihres hohen Altertums, so gilt dasselbe von den Luperci, den Priestern des Faunus, die am Sühnungsfest der Luperkalien, bei welchen die ganze Staatspriesterschaft des Pontifikalkollegiums mitfunktionierte, in wildem Lauf halbnackt um den Palatin rannten und die unfruchtbaren Frauen, denen sie begegneten, mit Riemen schlugen, um sie fruchtbar zu machen 2.

Schliesslich erwähnen wir noch die Brüderschaft der Arvales. Dachte man beim Dienste des Faunus, bei den Luperkalien, an die animale Befruchtung, so bezweckte der Kultus der Arvalbrüder ut fruges ferant arva. Dafür wurde der Dea Dia (die als eine Indigitation der Ceres zu betrachten ist) in ihrem fünf Meilen von Rom entfernten, auf der via Campana gelegenen Hain im Monat Mai ein städtisches dreitägiges Fest gefeiert. Ausserdem wurden aber gelegentlich, wenn die Umstände es erheischten, ausserordentliche piacula in luco mit Lustrationen verrichtet. Wie schon erwähnt, wurden Bruchstücke der Protokolle dieser Arvalbrüder von August bis Gordian aufgefunden. Auch an dem Kaiserkultus haben sich die Fratres arvales beteiligt; wahrscheinlich aber geschah dies in demselben Grade von allen Priesterschaften.

§ 6. Kalender und Feste.

Ueber den römischen Kalender ist gelegentlich bereits gehandelt worden. Einige Kalendarien sind uns erhalten; wir erwähnten schon. die Bruchstücke des Steinkalenders von der Schlacht bei Actium bis auf Kaiser Claudius. Mit der grossen Genauigkeit, welche die Römer in sakralen Angelegenheiten kennzeichnet, hatten die pontifices den. Charakter jedes Jahrestages genau zu bestimmen, damit ein jeder wissen sollte, wie er sich das ganze Jahr hindurch den Göttern gegenüber zu betragen hätte; wie schon erwähnt, wurde in älterer Zeit am Anfange des Jahres eine weisse Kalendertafel öffentlich aufgestellt. Leider aber entstand, ungeachtet aller Sorgfalt, im Kalender manchmal die grösste Verwirrung, weil die alte Jahresrechnung höchst un

1 Ihre verschiedenen Feste im März beschreibt ausführlich Ovid, Fasti III 259 ff., 523 ff., 809 ff.

2 Die Bräuche bei den Luperkalien beschreibt Ovid, Fasti II 267 ff.

genügend war, indem sie die Länge der Monate ganz willkürlich bestimmte und das ganze Jahr nur auf 355 Tage ansetzte. Die Reform des Caesar (45 v. Chr.) bezeichnete einen grossen Fortschritt. Sie betraf nur die Jahresrechnung, die Tage behielten ihren althergebrachten Charakter.

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Ebenso wie er ein Opfer darbringt oder ein Weihgeschenk spendet, kann der Mensch auch auf sein Verfügungsrecht über einen Arbeitstag zu Gunsten der Gottheit Verzicht leisten, ferias observare" (WISSOWA). Dies konnte sowohl von seiten eines einzelnen, als von seiten des Staates geschehen, feriae privatae und publicae. Um die erstere, die feriae singulorum, auch familiarum oder gentium, hatte der Staat sich nicht zu kümmern; sie gingen nur beschränktere Kreise an und standen nicht im Kalender verzeichnet. Welche Tage des Jahres der Staat den Göttern zu schenken hatte, war aus verschiedenen, meistens gar nicht mehr erkennbaren Gründen bestimmt worden; an diesen hatte er sich seiner Geschäfte zu enthalten, war es nefas" Recht zu sprechen, Volksversammlungen abzuhalten usw. Auf dem Kalender wurden nur die dies fasti und nefasti mit verschiedenen Zeichen angedeutet: F, N. Dann reservierte der Staat sich einige Tage als comitiales für die Comitia; nur wenn sie hierfür nicht zur Verwendung kamen, durften diese zu andern Zwecken gebraucht werden (C). Halb den Göttern geweiht waren die dies intercisi, endotercisi (EN); erst nach Vollendung einer gewissen sakralen Handlung frei waren die dies fissi. Aber nicht nur der Staat selbst enthielt sich an den dies fasti seiner nichtsakralen Tätigkeit, er forderte dasselbe auch von seinen Bürgern, und so mussten alle Geschäfte an denselben ruhen, oder wenigstens musste die Arbeit soweit als möglich eingeschränkt werden. Es gab 109 dies nefasti. Jedoch waren diese nicht alle von der gleichen Bedeutung. Eigentliche Feste fanden nur an einem Teil derselben statt; von diesen hatten 45 Tage Individualnamen; weiter ragten alle Idus als feriae Iovis, auch viele Calendae und Nonae hervor, mit jenen 45 zusammen betrugen sie 61. Diese scheinen im besonderen Sinne als feriae publicae gegolten zu haben, und WISSOWA vermutet nicht ohne Grund, dass man diese im Kalender durch das bis jetzt unerklärte Zeichen NP angedeutet hätte.

Eine Unterscheidung ganz anderer Art war die der dies religiosi. Es waren dies Unglückstage, an denen es nicht ratsam war, etwas Bedeutendes zu unternehmen. Man trat an solchen Tagen z. B. keine Reisen an und schloss keine Ehen; auch der Staat enthielt sich öffentlicher Handlungen, ja sogar Opfer wurden soweit als möglich unterlassen und die Tempel verschlossen. Derartige Tage waren z. B. die,

an welchen die Unterwelt regierte (mundus patet), die der Lemuria und Parentalia, besonders aber die, an denen grosse Unglücksfälle, z. B. grosse Niederlagen der römischen Heere, wie bei der Allia (18. Juli 390 v. Chr.), vorgefallen waren. Dann auch wurden alle sog. dies atri, d. h. die den Calendae, Nonae und Idus eines jeden Monats unmittelbar nachfolgenden Tage zu dies religiosi gemacht. Mit dem Charakter der Tage als dies fasti, nefasti, comitiales hatte diese Unterscheidung nichts zu schaffen. Ein solcher Unglückstag konnte ebensogut auf einen, dies fastus als auf einen dies nefastus fallen.

Nicht im Kalender verzeichnet waren alle Feste, welche nicht von der Gesamtheit des Volkes begangen wurden, so, ausser den schon erwähnten feriae privatae, die nur von Unterteilen des Staates gefeierten sacra popularia, wie das Septimontium. Auch die sog. feriae conceptivae, Wandelfeste, welche in verschiedenen Jahren auf verschiedene Zeitpunkte angesetzt werden mussten, wie die Ambarvalia (Flurumgang), die Sementivae (Saatfest), deren richtige Zeit nach dem jedesmaligen Stand der Felder bestimmt wurde, konnten nicht im Kalender verzeichnet werden. Ebenso wenig die sog. feriae imperativae, welche auf Grund unerwarteter Vorfälle verordnet wurden. Die im Kalender verzeichneten waren die feriae stativae, die statae annuae, jähr lich, wie gesagt, 109. Indem nun auch die conceptivae und imperativae die Tage, auf welche sie angesetzt wurden, zu dies nefasti machten, wuchs die Zahl derselben bedeutend. In späterer Zeit, bei gesteigertem Verkehr und Wirtschaftsbetrieb, musste diese grosse Anzahl hemmend wirken. Man fing dann an, aus den verschiedensten Gründen allerlei Arbeiten auch an Feiertagen zuzulassen. Auch kam die Regel auf, dass Werktagsarbeit erlaubt war, wenn sie nur nicht von bestimmten Priestern gesehen würde. Anderseits wurden besonders freudige Festfeiern, wie die Compitalia, das Handwerkerfest der Quinquatrus, die Saturnalia über die gesetzmässige Zeit ausgedehnt.

Auf das Unvollkommene der älteren römischen Jahresrechnung wurde schon hingewiesen. Wir bemerken noch, dass in den römischen Monatsnamen nur wenige Gottheiten hervortraten. Ausser dem Maius, der wohl von der Frühlingsgöttin Maia seinen Namen hatte, standen mit Sicherheit nur der Januarius mit Janus, dem Gott des Anfangs, und der Martius mit Mars, dem Gott des Frühlings, in Zusammenhang. Es liegt hier ein doppelter Anfang des Jahres vor; ursprünglich galt sicher der März, später der Januar als der erste Monat. Der Februar trug in sakraler Hinsicht ganz den Charakter des Jahresschlusses; er war schon dem Namen nach „, der allgemeine Reinigungs-, Sühnungs- und Allerseelenmonat, in dem gewissermassen alle An

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