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Heere und redete einen daraus an. Da ward ihm die Antwort:,,Wir sind nicht, wie ihr glaubt, bloße Einbildungen, noch eine Schar Soldaten, sondern die Geister der verstorbenen Ritter." Auch ein Graf, der vor wenigen Jahren getötet war (1117), wurde in dem gespenstischen Zuge wahrgenommen. Im Münchener Nachtsegen werden allerlei biblische Stellen zitiert, um die Schwarzen und Weißen, die die Guten heißen, d. h. die alten Hausgeister abzuwehren; denn auch sie können schaden, wenn sie erzürnt sind. Zwar sind sie nach dem Blocksberg ausgewandert und haben dort ihren ständigen Sitz; aber sie sind beleidigt und gekränkt dem Christentum gewichen, d. h. nach der Anschauung des Volkes in den Berg entrückt; und wenn sie des Nachts zum Hause zurückkehren, muß der im Bette liegende Schläfer ihren Zorn fürchten und versuchen, ihren feindlichen Einfluß abzuwehren.

In den Bergen ist auch der Wohnsitz der Lieblinge der deutschen Volksdichtung. Karl der Grosse ruht im Desemberge bei Paderborn oder im Unterberge bei Salzburg, Heinrich der Erste im Sudemerberge bei Goslar. Der im elsässischen Bergschlosse Geroldseck (richtiger: in dem Wasserschlosse Geroldseck an der Saar) hausende Siegfried ist von dem Dichter Moscherosch († 1669) erfunden, ebenso das Fortleben des Ariovist, Hermann und Widukind im Hügel Babilonie in Westfalen (D. S. Nr. 21). Nach dieser Vorlage hat dann unser Jahrhundert weiter gearbeitet; im Fichtelgebirge weilt Erzherzog Karl von Österreich, in der Sarner Scharte oder im Iffinger lebt Andreas Hofer fort und wird einst wieder erscheinen.

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Obwohl die Darstellung auf das wütende Heer bei Wodan zurückkommen wird, sei doch schon bemerkt, daß es noch im 13. Jhd., im Münchener Nachtsegen, Wûtanes her genannt wird. Wütendes Heer ist also entstellt aus Wutensheer Heer des Wuotan. Der Nacht- und Windgott ist in ältester Zeit bereits mit den im Sturme einherfahrenden Seelen in Verbindung gebracht und das Totenheer nach dem Führer benannt. Der nächtliche Schrecken des wilden Heeres wird noch durch die Begleitung anderer entfesselter Naturgewalten gesteigert, durch den aus schwarzen Gewitterwolken hervorleuchtenden Blitz. Glôzan und Lodevan, Wûtan und Wûtanes

her werden im Münchener Nachtsegen abgewehrt: ihr sollt von hinnen gehn! Glô-zan, Feuerzahn, (mhd. gelohe Flamme, ahd. mhd. zan Zahn) soll der Blitz sein; Lode-van (mhd. lode Zotte, ahd. ludo zottige Decke) soll Zottelfahne bedeuten, und unter der zottigen Fahne sei die Wolke zu verstehen; wahr scheinlich aber sind Gloczan und Lodowan slavische Namen. In demselben Segen werden Herbrot und Herebrant aufgefordert, in ein anderes Land auszufahren. Auch diese beiden Namen, wovon Herbracht in einer oberdeutschen Beschwörung als ein den Augen feindlicher Krankheitsdämon, und Heribrand in westfälischem Aberglauben als Feuerdrache, in Mecklenburg als Herddämon wiederkehrt, den ein geweihter Kesselhaken vertreibt, scheinen mit dem wilden Heere zusammen zu hängen. Sie sind kaum die bekannten Heroennamen Hildebrand und Hadubrand, auf mythische Geister übertragen. Her brot ist der im Gebälk des Hauses wohnende und auf Plünderung ausziehende Hausgeist und vergleicht sich dem bekannteren Ausdruck Heerwisch. Wird von einem Baume, der Feuer in sich birgt", d. h. den der Blitz versehrt hat, ein Balken zum Bau verwendet, so brennt das Haus ab. Wenn der Herbrand in ein Haus fällt, so brennt dieses nach sieben Jahren ab. Vielleicht ist Herbrot das Femininum dazu. Neuerdings erklärt man etwas gekünstelt Herbrant als die Brandstiftungen des einbrechenden feindlichen Heeres, und *Herebrort als die Vorhut, die nächtlicherweile verheerend einfällt, sieht also in den Namen nur poetische, nicht mythische Beziehungen.

5. Der Seelenkultus.

Verschiedene Gebräuche der Seelenabwehr sind über den ganzen Erdkreis verbreitet. Zu gleichen Zwecken hat der Mensch überall Vorkehrungen getroffen, um die spukende Seele zu vertreiben oder unschädlich zu machen. Die Geister und Gespenster scheuen den nackten Menschen. Wer von bösen Träumen heimgesucht wird, kann sich dagegen wehren, wenn er beim Schlafengehen sich in der Mitte der Stube ganz entkleidet und rückwärts zu Bette geht. Nach einem

Todesfalle werden sogleich die Fenster geöffnet, damit die Seele nicht länger im Hause bleibt. Die Töpfe werden umgekehrt, damit die Seele nicht irgendwo unterschlüpfen kann. Hinter dem Sarge her wird die Stube ausgekehrt, um das Wiederkommen zu verhüten, oder man gießt, wie schon zur Zeit Burchards von Worms schweigend unter die Totenbahre, so heute der Leiche einen Eimer Wasser nach, dann kann sie nicht umgehen. Auf großen Umwegen wird die Leiche nach dem Kirchhofe gefahren, damit der Tote den Weg nicht zurückfindet. Der Wunsch, die Rückkehr des Verstorbenen zu verhindern und zugleich seine Reise ins Jenseit für ihn selbst bequemer und sicherer zu machen, hat zu dem weitverbreiteten Brauche geführt, dem Toten Schuhe mit ins Grab zu geben (s. u. Einrichtung der Welt). Rind und Roß dem Toten ins Jenseits mitzugeben, war altgerm. Brauch sie sollen nicht nur dem Verstorbenen im Jenseits. dienen, sondern sie sollen ihm, wie die Schuhe, Wagen und Schiffe, helfen, daß er bequem und ungefährdet ins Totenreich gelange. Pommersche Leidtragende lassen, wenn sie vom Kirchhofe zurückkehren, Hirsenstroh hinter sich zurück, Idamit die wandernde Seele darauf ruhen und nicht nach Hause zurückkehren möge. Wie Stroh einst das Wesentlichste am Lager war, so knüpfen gerade hieran noch alte Bräuche. Das Revestroh (got. hraiws, ahd. hrêo, mhd. rê Leichnam, ursprünglich der blutige, getötete Leib, caro, cruor, xgéαs) wird im Hause verbrannt oder auf das Feld geworfen, damit es schnell verwese; denn von seiner Vernichtung hängt die Wiederkehr des Toten ab. Nimmt man es mit nach Hause, so kommt der Geist des Nachts immer wieder auf die Hofstätte zurück, um sein ihm entzogenes Eigentum zu suchen. Sogleich nach dem Tode legt man den Verstorbenen auf das Rehbrett, d. i. Leichenbrett, um dem häuslichen Gebrauche nichts anderes entziehen zu müssen, da auch diese Unterlage dem Toten gehört: der tote Siegfried wird gewaschen und,,ûf den rê" gelegt (N. L. 967).

Diese Leichenbretter entsprechen den Bauta- und Runensteinen des Nordens, sie deckten den Toten unmittelbar,

Herrmann, Deutsche Mythologie. 2. Aufl.

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legten ihn fest und verhinderten seine gefürchtete Wiederkehr. Besonders in Oberbayern und im Bayerischen Walde sieht man lange Schmalbretter im Erdreich aufgepflanzt, gruppenweise oder vereinzelt: oft mitten im Walde, wo die

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Fußsteige vorübergehen, an Waldbäumen oder auch an Feldwegen, bisweilen am Acker, den der Tote einst bestellte (Fig. 1 und 2). Auf dem Rehbrett bleibt der Tote bis zum Begräbnisse liegen; der Maler streicht es dann blau an und setzt den Namen, Geburts- und Todestag des Verstorbenen darauf,

eine Bitte um ein Vaterunser und auch wohl einen Spruch, der die Vergänglichkeit alles Irdischen lehrt. Niemals aber findet man Totenbretter an geweihter Stätte, und heilige Scheu umgibt sie; niemand vergreift sich an den ungeschützt im Freien stehenden Denkmälern, bis sie morsch verwittern. Wahrscheinlich kommt das Totenbrett auch den Alemannen und Franken zu. Ein ,,lignum insuper positum" erwähnen die leges Bajuvariorum (Tit. 19, C. 8), das salische Gesetz

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(Tit. 339) spricht von einem „,Haristado h. e. stapplus super mortuum missus", d. h. von einer Heersäule oder einem Stappel (= Stütze, Säule, Pfosten), der über dem Toten ins Grab gelegt wird, und von einem,,nach altem Brauche aufs Grab gelegten Steg": alle drei Zeugnisse scheinen doch von Totenbrettern zu sprechen.

Um die Rückkehr des Toten abzuwehren, beseitigt man also alles, woran sich die Seele besonders gern zu heften pflegte: man vernichtete entweder die Gegenstände oder legte

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