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Schriften unterschoben worden ist, haben wir aber Beweise in Hülle und Fülle. Die Kirchengeschichte selbst unterstüßt uns in unserer Annahme. Dieselbe ist in einer so wissenschaftlichen Form uns überliefert worden, die in derselben enthaltenen Gedanken sind so hochpoetisch und dabei doch so positiv lehrreich abgefaßt und wiedergegeben worden, daß man gar nicht umhin kann, der Meinung beizupflichten, daß nur auf der höchsten Stufe der Bildung stehende Männer die Verfasser dieses trok seiner vielen Widersprüche doch so lehrreichen und interessanten Buches gewesen sein können.

Daß aber die in den ersten Jahrhunderten unserer jezigen neuen Zeitrechnung lebenden Geistlichen und Gelehrten zum Mindesten unserer jezigen Gelehrtengeneration in wissenschaftlicher Bildung in gewisser Beziehung gleichkamen, ja dieselbe, wo möglich, noch übertrafen, liegt klar auf der Hand, wenn es auch heutzutage vielleicht nicht eingestanden werden mag.

Viele hunderte, ja vielleicht tausende von gelehrten Geistlichen lebten damals, welche durch ihre streng fromme Sittlichkeit, durch ihre asketische, in jeder Weise zurückhaltende, nur ihrem Stande und dessen Pflichten nachkommende Lebensweise sich der größten Achtung erfreuten und dieselbe auch im reichsten Maße verdienten. Sie waren echte Diener Gottes, sie kannten nichts weiter vom Leben, als dem Höchsten zu dienen, ihm zu Gefallen zu leben, ihre Mitmenschen aber nach Kräften zu unterstüßen, ihrem Wohle förderlich zu sein. Die Geistlichen dieser ersten Jahrhunderte lebten nach streng moralischen Grundsäßen, irgendwelche Vergehen in sittlicher Beziehung, oder auch nur vielleicht beabsichtigte Verlegungen des Sittlichkeitsgefühls war vollkommen ausgeschlossen. Der ganze Bildungsgrad der geistlichen Gesellschaftsklasse ließ einen solchen Gedanken im winzigsten Keime gar nicht aufkommen. Wenn wir, bezugnehmend auf diese Gelehrten, auf diese geistlichen Führer aber die nach Jahrhunderten die civilisierte Welt regierenden geistlichen Herrscher, die Päbste und ihre geistlichen Diener, betrachten, ja, wenn wir, bedauerlicherweise müssen wir es aussprechen, auch bis auf den heutigen Tag den geistlichen Stand durchforschen, so müssen wir vor Abscheu schaudernd bekennen, daß wir, trog der Höhe der Kultur, auf der wir uns jet befinden, doch unendlich tief unter dem moralischen Niveau stehen, welches zu der damaligen Zeit als bestehend angenommen werden kann. Selbstverständlich können wir nicht den ge= samten geistlichen Stand der verflossenen Jahrhunderte und der Jeztzeit verdammen, in Acht und Bann thun. Ein altes Sprichwort sagt: Keine Regel ohne Ausnahme, und, so abgenußt dieses auch sein mag, so läßt es sich auf unsern Fall doch gut anwenden. Aber diese Ausnahmen sind leider doch häufiger zu verzeichnen gewesen, sind auch heutzutage leider zu häufig vorkommend, als daß sie nicht schwerwiegend bei einem Urteil über die Moralität des geistlichen Standes in's Gewicht fallen dürften. Denken wir zunächst an den schon erwähnten Pabst Innocenz VIII. und seine geistlichen Helfershelfer, so sehen wir, wie moralisch verkommen, wie niedrig gemein

die Gesinnung der zu dieser Zeit lebenden Geistesfürsten gewesen sein muß. Die von Innocenz erlassene Herenbulle gibt uns den besten Beweis. Wie konnte ein wirklich gebildeter, ein nur ein ganz klein wenig human denkender Mensch sich zu so einer abscheulichen That verstehen! Diese Hexenbulle gibt uns über den ganzen zu Innocenz Zeiten herrschenden Bildungsgrad genügend Aufschluß.

Papst Innocenz und die Hexenbulle.

Wir müssen uns nun mit diesem geistlichen Machthaber be fassen, welcher durch sein Herenbuch, durch die Erlassung dieses fürchterlichen Gesezes, so unsägliches Elend auf die ganze damals zivilisierte Welt brachte. Es ist dieses Kapitel für uns von großer Wichtigkeit, weil durch dasselbe bewiesen wird, auf welch niedrigem Niveau die wissenschaftliche Bildung der zu dieser Zeit lebenden Geistesfürsten im allgemeinen sich befand, wie weit sich die damaligen Führer des geistigen Lebens punkto Menschlichkeit unter den kultivierten Völkern befanden.

Durch unsere Ausführungen werden wir ersehen, daß der Bildungsgrad der zu Innocenz Zeit lebenden Geistlichen und Gelehrten weit unter dem stand, den sich die Vertreter des jüdischen Standes zu Anfang der jezigen Zeitrechnung zu eigen gemacht hatten. Wir müssen selbst zugestehen, daß solch minderwertig geistig veranlagte Menschen sich schwerlich zu besonderen schriftstellerischen Leistungen aufschwingen konnten; daß sie durch ihre entarteten Gesinnungen mehr und mehr in geistigen Verfall gerieten. Durch diesen Umstand läßt sich auch die lange Pause erklären, die nach den Talmudaufzeichnungen, nach der Abfassung von Eusebius Kirchengeschichte in schriftstellerischer Beziehung entstand, bis dann erst spät nach Beendigung der Herenprozesse wieder das geistige Leben in neuer Frische aufblühte.

zurück.

Kehren wir aber zu Pabst Innocenz, zu seiner Herenbulle,

Dieses Herengeseh gibt uns über den ganzen zu Zeiten Innocenz herrschenden Bildungsgrad genügend Aufschluß.

Die Bulle wurde im Jahre 1484 durch Pabst Innocenz VIII. veröffentlicht und zwar auf Veranlassung der Dominikanermönche Jakob Sprenger und Heinrich Institorei, welche in der Rheingegend als Inquisitoren fungierten, dort aber gegen die weltlichen und geistlichen Behörden nichts ausrichten konnten.

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Die Bulle fängt mit folgenden Worten an: Wir wünschen mit sehnlichstem Verlangen, wie es die Pflicht unseres Hirtenamtes erfordert, daß der katholische Glaube besonders in unseren Zeiten erwache und blühe und daß alle kezerische Verworfenheit weit von den Grenzen der Kirche vertrieben werde. Daher erklären und gewähren wir gerne alles das, wodurch dieser unser fromme Wunsch verwirklicht werden kann."

Nach diesen Einleitungsworten klagt der Pabst, daß in vielen Teilen Deutschlands und namentlich in den geistlichen Aemtern Salz

burg, Mainz, Trier, Köln und Bremen viele Personen beiderlei Geschlechts vom wahren Glauben abgefallen seien, sich zauberischer Mittel und teuflischer Künste bedienen; Menschen und Vieh quälen und viel Unheil anrichten; sie sollen durch ihre Verbindung mit dem Teufel die Früchte der Erde, Weinberge, Wiesen und Obstgärten verderben, Männer geschlechtlich schwächen und Frauen unfruchtbar machen, neben diesen Hauptverbrechen aber noch einer Unzahl anderer Laster huldigen.

In Verbindung mit dieser Bulle erteilt nun Innocenz den schon erwähnten beiden Priestern Jakob Sprenger und Heinrich Institorei in Gemeinschaft mit einem dritten Johann Gremper den Auftrag und gibt ihnen die Vollmacht, in den verrufenen Gegenden das Wort Gottes zu verkündigen, die Kezer auszuspähen und daran anschließend Erkommunikationen und schwere Strafen, die natürlich stets im Verbrennungstod gipfelten, zu verhängen; ausdrücklich war bemerkt, daß eine Appellation gegen das Urteil nicht zulässig war. Der Erzbischof von Straßburg wurde beauftragt, diese Bulle öffentlich bekannt zu geben und diese öffentliche Kundmachung so oft zu wiederholen, als die drei Inquisitoren es verlangen und für nötig erachten sollten. Auch wurde dieser Bischof ermahnt, für den Schuß der Inquisitoren zu sorgen und jeden, der gegen sie rebelliere oder sich gegen ihre Thaten und Verfügungen auflehne, sofort streng zu bestrafen, ohne Ansehen der Person. So unglaublich es klingt, geht aus dieser Verfügung doch hervor, daß dieser greise Kirchenfürst als Diener fanatischer, mörderischer Mönche handeln mußte; daß er eigentlich zum Untergebenen derselben herabsank.

Dies ist der Hauptinhalt der am 5. Dezember 1484 zu Rom erlassenen Bulle des Pabstes Innocenz.

Durch dieses Ausnahmegesez brachte aber der Pabst unsägliches Elend über die ganze Welt; da infolge desselben nun die Herenprozesse ihren Anfang nahmen, welche bald zu ungeahnter Zahl anwuchsen. Es wäre ein vergebliches Bemühen, wollte man statistisch feststellen, wie viele solche Unglückliche männlichen und weiblichen Geschlechts den Tod durch die Folter oder auf dem Scheiterhaufen fanden. Nur einige ganz hervorragende Ziffern und mehrere hochinteressante Daten aus dieser Schreckenszeit wollen wir hier feststellen. Wohl weiß jeder gebildete Mensch heutzutage von den grausamen Hinrichtungen, die seinerzeit die Folge der Herenprozesse waren, doch sind sich die meisten über die Zahl derselben sehr im Unklaren; die meisten unserer geehrten Leser werden gewiß staunen, wenn sie erfahren werden, welche Stände z. B. von diesem Herenkultus und seinen traurigen Folgen in Mitleidenschaft gezogen wurden. Eine irrige Anschauung ist es, wenn vermutet wird, daß nur die ärmeren, wissenschaftlich untergeordneten Gesellschaftsklassen unter diesen Verfolgungen leiden mußten. Wir werden uns bald von dem Gegenteil überzeugen.

Karl Kiesewetter gibt in seinem, das Thema wunderbar ausführlich behandelndem Werk „Die Geheimwissenschaften" den weitgehend

sten Aufschluß über die Zeit der Herenprozesse. Wir entnehmen demselben einige Daten, die für uns von Wichtigkeit sind, im Uebrigen aber noch speziell auf das hochinteressante Buch hinweisend. Selbstverständlich würde es zu weit führen, und zusehr über den Rahmen, den wir uns selbst gesetzt haben, hinausgehen, wollten wir uns eingehend mit diesen Prozessen befassen. Wir wollen also nur mit kurzen Auszügen aus Kiesewetters Werk einen Ueberblick Herstellen, durch den sich erkennen läßt, welchen nummerischen Umfang die Herenverfolgung im allgemeinen in der Folgezeit nach Erklärung der Bulle genommen hatte.

So wurden z. B. in den Jahren 1590-1594 in Nördlingen 35 Heren verbrannt, darunter die Witwen mehrerer Ratsherren und sogar die des 1589 verstorbenen Bürgermeisters; Kiesewetter erzählt, daß eine gewisse Maria Holl sechsundfünfzigmal gefoltert wurde. In der Grafschaft Meiningen wurden von 1589 bis 1592 48 Heren verbrannt.

In der Grafschaft Henneberg in Sachsen wurden im 16. Jahrhundert im Ganzen ungefähr 144 Personen verbrannt, von diesen entfielen auf Wardenfels allein 59.

In der Göttinger Chronik heißt es, daß im Jahre 1561 der Magistrat von Göttingen so mit Herenverbrennen beschäftigt gewesen sei, daß fast kein altes Weib vor der Folter und dem Scheiterhaufen sicher gewesen wäre. Im Jahre 1565 ließ Herzog Heinrich von Wolfenbüttel 10 und bei Lichtenberg 7 Heren an einem Tag verbrennen. Im Jahre 1573 wurde sogar Anklage gegen die Herzogin Sidonie von Braunschweig-Calenberg erhoben; nur durch die Flucht zu ihrem Bruder, dem Kurfürsten August von Sachsen, konnte sie sich vor der Verbrennung retten. Unter Herzog Heinrich Julius nahmen dann seit 1590 die Herenprozesse so zu, daß an manchem Tag zehn bis zwölf Heren zu Wolfenbüttel, wo die Brandpfähle wie ein Wald standen, hingerichtet wurden. Interessant ist Folgendes:

Im geistlichen Kurfürstentum Mainz kommen bis 1570 nur einzelne Herenprozesse vor; von diesem Jahre an jedoch mehrten sie sich, bis 1593 eine reguläre Jagd auf die Heren losging. Weder alters noch geistesschwache, noch schwangere Frauen entgingen dem Holzstoß. In diesem Jahre aber machte die gesamte Bürgerschaft der Stadt Buchen eine Eingabe an den Churfürsten, in der es heißt: Der Torwart Veit Meffert habe in der Nacht vom 4. auf den 5. Juli gegen 12 Uhr ein unerhörtes Rumoren von Pfeifen, Trommeln, Reitern und ungeschmierten „Gutschen“ gehört, so daß er vor Schreck in's Horn gestoßen, aber niemand habe aufwecken können. Darauf habe er in der Vorstadt ein Getümmel, Springen, Tanzen und einen Lärm gehört, als ob alle Häfen in der ganzen Stadt zerschmissen würden. Endlich sei um den Torturm herum ein greuliches Unwetter mit entseglichem Plazregen losgebrochen, und ein aus dem Wirtshaus heimkehrender Bürger habe das schwarzvermummte Zaubergesindel auf der Gasse tanzen sehen. Deshalb

wolle die liebe, von Gott eingesezte und von ihm mit scharfen Verstand wohlbegabte Obrigkeit eine heilsame Strafe gegen die Zauberer und Heren verordnen.

Und was geschah? Auf diesen wüsten Traum eines vielleicht betrunkenen Menschen hin wurden eine Menge Personen eingekerfert, gefoltert und verbrannt.

Im Erzbistum Köln wurden gegen Ende des 16. Jahrhunderts eine Unzahl Personen jeden Geschlechts, Standes und Alters verbrannt. Der Pfarrer Düren zu Alftern schreibt an den Grafen. Werner von Salm u. a.: „Es gehet gewiß die halbe Stadt darauf. Denn allhier sind Professores, Candidati juris, Pastores, Canonici und Vicarii, Religiosi eingelegt und verbrannt. Ihre fürstliche Gnaden haben siebenzig Alumnos, welche folgends Pastores werden sollen, von welchen Quidam onsignis musicus gestern eingelegt; zwei andere hat man aufgesucht, sind aber ausgerissen. Der Canzler samt der Canzlerin und des geheimbden Secretarii Hausfrau sind schon fort und fort gerichtet. Am Abend unserer lieben Frauen ist eine Tochter allhier, so den Namen gehabt, daß sie die schönste und züchtigste gewesen von der ganzen Stadt, von neunzehn Jahren, hingerichtet, welche von dem Bischof selbst von Kindheit an auferzogen. Einen Thumbherrn mit Namen Rothensahe habe ich schon enthaupten und folgend verbrennen sehen. Kinder von drei bis vier Jahren haben. ihren Buhla (Buhlteufel). Studenten und Edelknaben von neun, zehn, eilf, zwölf, dreizehn und vierzehn Jahren sind hier verbrannt. Summa, es ist ein solcher Jammer, daß man nicht weiß, mit was Leuten man konversieren und umgehen soll."

Aus diesem Briefe geht hervor, mit welch wahnsinniger Wut, mit welcher Verblendung gegen das Volk, gegen Reich und Arm, gegen Gebildete und Ungebildete vorgegangen wurde. Ja sogar Geistliche selbst wurden von ihren, demselben Stand angehörenden Ankläger und Richtern nicht geschont.

Am schrecklichsten raste der Herenteufel im Erzbistum Trier, wo Ende des 16. Jahrhunderts ungefähr 6500 Menschen wegen Hereret verbrannt wurden. Von 1587 bis 1593 wurden allein aus zwanzig um Trier gelegenen Dörfern 368 Personen verbrannt. Man sagt aus dieser Zeit: „Felder und Weinberge lagen wüst, aber die Frau des Henkers ritt auf stolzen Rappen, in Purpur und Goldbrocat gekleidet, einher."

In dieser Zeit erscheint uns Fürstbischof Bernhard von Ransfeld in Münster gleich einem Licht und Frieden ausstrahlenden Engel. Er befahl in den 60er-Jahren des 16. Jahrhunderts, die Herenprozesse einzustellen und ordnete an, daß die Geistlichen auf Grund der Bibel die Leute ermahnten, von ihren teuflischen Phantasien abzulassen, da dieselben auf Aberglauben gegründet seien. Leider steht dieser Fall ziemlich vereinzelt da.

In der Deutschordenskomthurei Ellingen in Franken wurden 1590 achtundsechzig Heren verbrannt, ein Jahr vorher in Quedlinburg an einem Tag hundertunddreißig, und im Stift Zuckmantel beförderten

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