ÀҾ˹éÒ˹ѧÊ×Í
PDF
ePub
[merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][ocr errors][merged small][merged small][merged small]

II 6144

22 May, 1890.

From the Library of

PROF. E. W. GURNEY.

Inhalt

des siebenten Bandes.

1. Ueber die erfrühete Erbfolge, von Dr. Chr. Ludw. Runde, Oberappellationsgerichts - Präsidenten und Geheimenrathe in Ol

denburg

II. Ueber den Ursprung des Lehenrechts, von Geheimerath Z a cha-
riä in Heidelberg

III. Ueber die Collifion der Gefeße, von G. v. Struve, Ober-
Struv
gerichts- Advokaten in Mannheim

IV. Das Cöllner Recht und die gesammte Hand im Elsaß, von
Dr. Euler in Frankfurt a. M.

V. Von der bauerschaftlichen Meent - Verfaffung in Dithmarschen
und ihrer heutigen Reform, von Michelsen, Prof. in Jena
VI. Ueber die gleichartige Entwicklung des römischen und deutschen
Rechts, von F. W. Unger, Privatdocent der Rechte in Göt-
tingen

VII. Für und wider das deutsche Recht, von Reyscher
VIII. Die neuesten Ausgaben des Schwabenspiegels, nebst einer Er-
klärung des Freiherrn J. v. Laßberg, von Reyscher
IX. Ueber die f. g. Gregorische Computation, von Dr. Otto Mejer,
Privatdocenten der Rechte zu Göttingen

X. Die Hauptstufen in der Entwicklung des deutschen Rechts, von
Zachariä v. Lingenthal, Geh.Rath und Prof. in Heidelberg
XI. Beiträge zur Lehre von der Organisation der Bundesregierung,
von A. Doerr in Darmstadt

XII. Zur Lehre von der Erbfolgefähigkeit der vorehelichen Kinder in
Lehen und Stammgüter. Zwei Rechtsfälle, mitgetheilt von
Göriz in Ulm. Nebst einem Zusaße der Redaction
XIII. Praktische Bemerkungen zu dem Entwurf eines bürgerlichen Ge-
segbuchs für das Großherzogthum Heffen, von Fr. Purgold,
Hofgerichts- Advokat zu Darmstadt

XIV. Zu den neuesten Ausgaben der Lex Salica, von Advokat
Dr. Binding I. in Frankfurt a. M.

Seite

1

.

36

.

50

80

89

[ocr errors]

111

121

157

173

222

[ocr errors]

243

319

[ocr errors][merged small][ocr errors][merged small]

1

I.

Ueber die erfrühete Erbfolge

(successio mortis causa anticipata)
im Gebiete des deutschen Privatrechts.

Von

Dr. Chr. Ludw. Runde,

Oberappellationsgerichts: Pråsidenten und Geheimenrathe in Oldenburg.

Die Jurisprudenz bedarf, wie jede Wissenschaft, zu ihren Systemen technischer Ausdrücke, und wo ihr die geseglichen fehlen, da schafft sie sich selbst solche. In den neueren Lehrbüchern des römischen Rechts hat man diese, zur Unterscheidung von den geseßlichen, mit einem Stern bezeichnet, und es möchte gut, wenn auch nicht so leicht sein, diese Sitte auch in den Lehrbüchern des deutschen Rechts nachzuahmen. Denn der Unterschied ist sehr wichtig. Nicht immer sind sie richtig, bedeutend und begrenzend gewählt; oft erinnern sie an den Ausspruch des Dichters:

Wo Begriffe fehlen,

da stellt ein Wort zu rechter Zeit sich ein.

Und wenn man dieses Wort denn wieder zu einer Rechtsquelle macht, so erhält man leicht trübes Waffer, was namentlich im Gebiete des deutschen Privatrechts aus solcher Quelle recht oft hervorgegangen ist.

Jener Vorwurf ist auch dem Worte gemacht 1), mit welchem dieser Aufsag überschrieben ist; und da ich zu dessen Gebrauche in der deutschen Rechtswissenschaft durch meine Rechtslehre von der Leibzucht oder vom Altentheile auf deutschen Bauergütern (Olden

1) Von W. H. Puchta über die rechtliche Natur der bäuerlichen Gutsabtretung überhaupt und mit Altentheilsbestellung besonders. Gießen 1837.

Zeitschrift f. deutsches Recht. 7. Bd. H. 1.

1

« ¡è͹˹éÒ´Óà¹Ô¹¡ÒõèÍ
 »