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Betenden wende. Aber wenn auch mit diesem Ineinandergreifen der drei Arten von Gebeten bei den literarischen Erzeugnissen zu rechnen ist, so können wir doch in den meisten Fällen den Hauptzweck des Gebetes als Huldigung, Bittgesuch oder Klage einer erzürnten Gottheit gegenüber wohl erkennen. Jedenfalls liegen uns jetzt eine grosse Anzahl Gebete vor, in denen die Klage so stark hervortritt, ja die Grundlage des ganzen Stückes bildet, dass es vollständig gerechtfertigt erscheint, von Klageliedern als einer besonderen Gattung der babylonisch-assyrischen Gebetund Hymnenliteratur zu reden. Dazu kommt, dass die Babylonier selbst und zwar in verhältnismässig früher Zeit besondere Bezeichnungen einführten für Gebete, die die Klage über eingetretenes Unglück oder über missliche Zustände enthielten. Als eine solche Bezeichnung und zwar, wie es scheint, die älteste, ist die Unterschrift er-schem-ma1) zu betrachten, der wir in den Gebeten oft begegnen und die wohl phonetisch als schigú khalkhallati „Flötenklage“ 2) zu deuten ist. Falls diese Erklärung richtig ist, so hätten wir zugleich in dem Namen eine Hindeutung auf eine musikalische Begleitung bei diesen Klageliedern, wenn es auch wahrscheinlich ist, da die Flöte stets als das Klageinstrument par excellence galt,) dass der Ausdruck im Laufe der Zeit ein rein technischer wurde zur Verstärkung der Auffassung, der bereits in schigû vorliegt.

Reisner) hat richtig erkannt, dass sich die als er-schem-ma bezeichneten Dichtungen nicht mit dem Leid des einzelnen, sondern mit allgemeinen misslichen Umständen beschäftigen, und, wenn er auch durch seine Vermutung, dass sich solche Dichtungen auf die Klage einer Stadt oder eines Tempels beziehen, die Grenzen etwas zu eng zieht, so beweisen doch gerade die seit dem Erscheinen des Reisnerschen Werkes hinzugekommenen Texte dieser Art,5) dass es sich bei allen um ganz allgemein gehaltene Anrufungen an irgend einen Gott oder Göttin handelt, ohne

1) Cuneiform Texts XV, Pl. 10-23 in einer Reihe von Texten, die in der älteren Form der babylonischen Schrift geschrieben, nur in „,ideographischer" oder,,sumerischer" Form erhalten und daher gewiss zu den älteren Bestandteilen der babylonischen Literatur zu rechnen sind. Sodann in einigen Texten der Reisnerschen Sammlung, Sumerisch-Babylonische Hymnen (Berlin 1896) Nr. 45, 49, 53 u. 54, und wohl auch bei manchen andern Fragmenten dieser Sammlung, bei denen die Unterschrift fehlt. Auch sonst zerstreut z. B. die im vorigen Kapitel (Seite 530 folg.) mitgeteilte Hymne an Ischtar.

2) schem nach Brünnow Nr. 8894 = khal-khal-la-tu. Zu der Bedeutung ,,Flöte" siehe Meissner, Zeitschr. f. Assyr. XVII S. 242. Das nämliche Ideogramm mit der Aussprache likir bedeutet ,,Herz" und „,Inneres" (Brünnow Nr. 8896-7). Die Schreibung mit angehängtem na weist aber auf schem-ma hin.

3) Siehe Meissner a. a. O. In dem Klagelied Haupt, Akkadisch-Sumerische Keilschrifttexte Nr. 19 (S. 122), obv. 11 heisst es ,,aus seiner Brust ertönt (i-khallu-lu) Geschrei, wie eine Flöte (malilu) bricht er in Klage aus". Am Schlusse der Erzählung von Ischtars Reise nach der Unterwelt (Cuneiform Texts XV, Pl. 47, Z. 56 folg.) ist vom Flötenspiel bei der Totenklage die Rede.

4) a. a. O. S. XVIII.

5) Cuneiform Texts XV, Pl. 10–23.

Bezugnahme auf ein den einzelnen treffendes Leid oder Unglück. Die Gattung eignet sich daher als Huldigung bei dem öffentlichen Kult, wo das allgemeine Wohl eben das Hauptaugenmerk bildete. Es ist durchaus nicht notwendig anzunehmen, wie Hommel glaubte,1) dass ein besondres nationales Unglück die Veranlassung zur Abfassung solcher öffentlicher Klagelieder gebildet habe. Die allgemeine Vorstellung von dem leicht erregbaren Zorn der Götter, auf die wir hingewiesen haben, genügt als Erklärung dafür, dass man bei der Bitte um das öffentliche Wohl den düsteren Ton anschlug. Anderseits ist es natürlich, dass man gerade in trüben Zeiten bei dem Eindringen des Feindes in das Land, bei misslungener Ernte oder bei dem Wüten einer Seuche zu Klageliedern in Verbindung mit einem Sühneritual seine Zuflucht nahm. Aber, da die Klagelieder in vielen, ja in den meisten Fällen nicht auf irgend ein spezifisches Unglück anspielen, so tun wir besser daran, die er-schem-maDichtungen und solche, die ohne diese Bezeichnung denselben Charakter tragen, im weitesten Sinne als Huldigungen an die Götter aufzufassen mit dem besonderen Zweck, dem drohenden oder bereits eingetroffenen Zorn zu begegnen. Eine andere Bezeichnung der Klagelieder, die, wie es scheint, mit Vorliebe auf solche Dichtungen angewandt wurde, die sich mit dem Leid des einzelnen beschäftigen, ist er-scha-ku-mal, d. h. „Klage zur Beruhigung des Herzens" oder, wie der phonetisch geschriebene abgekürzte Ausdruck lautete, schigû) „Klage", und daneben als Synonym takkaltu,3) das etwa unserm „Trauer", also „Trauerliede entspricht. Von diesen persönlichen Klageliedern, die aber meist den Herrschern und nicht gewöhnlichen Individuen in den Mund gelegt werden, liegen ebenfalls eine Anzahl vor, und bei diesen finden wir ihrem Charakter entsprechend die Klage in deutlicherer Weise betont und mit der Klage auch das mehr oder minder deutlich angedeutete Schuldbewusstsein den Göttern gegenüber. Aber auch bei diesen fehlt die

1) Zeitschr. f. Keilschriftforschung I S. 41.

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2) Eigentlich entspricht das erste Element er (ideographisch ausgedrückt durch a „Wasser“ und schi = Träne) dem Ausdruck schigû (Brünnow Nr. 11617) und takkaltu (Brünnow Nr. 11618), aber eine Stelle wie Rawlinson IV2, 54, Nr. 2, obv. 14 in Verbindung mit Rawlinson V, 4, 89 (tak-kal-tu u er-scha-ku-mal) beweist, dass beide Ausdrücke als termini technici aufzufassen und aus einer volleren Bezeichnung abgekürzt sind, die assyrisch etwa schigu (oder takkaltu) scha (oder ana) nukh libbi lautete. Siehe auch die von Zimmern, Busspsalmen S. 1 Anm. 2 angeführten Stellen, die die technische Gebrauchsweise vor schigû zwar nicht als Busslied", wie Zimmern meinte, wohl aber als Klagelied" weiter beleuchten. Vergl. ferner Hehn, Sünde und Erlösung nach biblisch und babylonischer Anschauung S. 11.

3) So mit Delitzsch, (Anmerkungen zu Zimmern's Busspsalmen S. 114 und Handwörterbuch S. 55 b) zu lesen, anstatt wie früher von Hommel, Zimmern und noch von Brünnow angenommen takribtu. Verwandt ist nakaltu, das im Sinne von zeremonieller Wechselklage in dem Briefe Harper V, 518 vorkommt. Vgl. Behrens, Assyr.-Babyl. Briefe S. 19.

Huldigung an die Götter nicht, und der Zusammenhang zwischen den er-schem-ma und er-scha-ku-mal Gebeten geht auch daraus hervor, dass die Götteranrufungen in den letzteren oft mit denen, die wir in ersteren finden, übereinstimmen1) und offenbar aus den öffentlichen" oder allgemeinen Klageliedern entlehnt sind. Wegen des in diesen er-schaku-mal Gebeten zum Ausdruck kommenden Schuldbewusstseins, das zuweilen mit einem direkten Sündenbekenntnis verbunden ist, hat man sie als Busspsalmen, oder Bussgebete bezeichnet.2) Der Ausdruck mag beibehalten werden, aber man muss sich stets vergegenwärtigen, dass selbst bei diesen Gebeten die Klage über das zugestossene Leid sei es eine Krankheit, Kummer, Bedrängnis oder ein Unglück irgend welcher Art die Grundlage bildet und die Bitte um Beschwichtigung des göttlichen Zorns den Zweck, während das Bussmotiv nur nebenbei mit hineingewebt ist als logischer Schluss aus der Annahme, dass der göttliche Zorn durch ein Vergehen erregt worden sei. Bereits hier sei aber vor der noch immer auftauchenden irrigen Annahme gewarnt, als ob Busspsalmen eine für sich bestehende Gattung bilden, und wir werden im Laufe dieses Kapitels Gelegenheit haben, den Beweis zu liefern, dass selbst in solchen Dichtungen, die man als wirkliche Busspsalmen betrachten kann, das Bussmotiv durchaus nicht die Hauptrolle spielt.

Neben diesen zwei Gattungen von Klageliedern gibt es nun noch eine Anzahl Bezeichnungen entweder für bestimmte Texte oder für Serien, in denen ebenfalls das Klagemotiv zur Geltung kommt. Wenn uns noch vorläufig manches bei diesen Bezeichnungen unklar bleibt, so können sie dennoch als Beweis für den weiten Umfang gelten, den dieser Zweig der Hymnen- und Gebetliteratur annahm.) Aus diesen Texten ist mit

1) Beispiele werden unten angeführt.

2) So bereits Hommel, Semitische Völker S. 316 und ihm folgend Zimmern. Es ist daran zu erinnern, dass die Unterschrift er-scha-ku-mal nur in drei Fällen vorkommt, nämlich Rawlinson IV2, 10 und 21*, Nr. 2 und Reisner Nr. 30, obwohl man gewiss berechtigt ist, bei einigen andern der von Zimmern bearbeiteten Texte diese Unterschrift zu ergänzen. Konsequent wird man bei solchen Unterschriften kaum verfahren sein, und für uns kommt es nur auf den Charakter der Dichtungen an, die durch die verschieden angewandten Bezeichnungen gekennzeichnet wurden. So haben wir z. B. ein ganz unverkennbares Klagelied mit Hervorhebung auch des Bussmotives und Sündenbekenntnisses (bei King, Seven Tablets of Creation II, Pl. 84, Z. 106) als ,,Handerhebung" bezeichnet.

3) Von diesen Bezeichnungen ist leider ein Name, der auf dieselbe Stufe mit er-schem-ma und er-scha-ku-mal zu stellen wäre, nur teilweise erhalten (Nr. 22, Rev. 37-38).. mesi (vergl. Reisner S. XVIII). Das betreffende Zeichen hat nach einem Syllabar (Brünnow Nr. 8907) den Wert nis-su-u,,Klage", so dass also wohl anzunehmen ist, dass dem ganzen Ausdruck wiederum die Bedeutung „Klagelied" zukam. Von anderen Bezeichnungen in der Reisnerschen Sammlung sind folgende hervorzuheben, die ebenfalls auf das Klagemotiv hinweisen, uru a-sche-ir,,Stadtklage" (Nr. 45, Rev. 19), uru khul-a-ge (Nr. 51–53 u. 55),,Stadtunheil", a-sche-ir gig-ta,,Nachtklage" (?) (Nr. 27, 54 und 63). Wie Hommel (Geographie und Geschichte des alten Orients 2. Auflage S. 21. Anm. 4 darauf kommt eme-sal „Frauen

Bestimmtheit auf ein einst vorhandenes umfangreiches Klageritual zu schliessen, das den mannigfachen Gelegenheiten öffentlicher und privater Natur entsprach, bei denen man sich um Beschwichtigung oder Ablenkung des göttlichen Zorns an einen Gott oder eine Göttin oder an eine Anzahl von Göttern wandte.

In unserer Behandlung dieser Klagelieder brauchen wir uns also nicht auf Dichtungen zu beschränken, die als er-schem-ma oder er-schaku-mal bezeichnet werden oder als solche vermutlich zu gelten haben, sondern dürfen auch solche in Betracht ziehen, die, ob mit oder ohne erklärende Unterschriften versehen, das Klagemotiv als Grundlage aufweisen und die Sehnsucht um Aussöhnung mit einer grollenden Gottheit deutlich kundgeben oder auf indirektem Wege andeuten. Als Berechtigung zu diesem Vorgehen genügt es, auf den Umstand aufmerksam zu machen, dass viele der in Betracht kommenden Texte, ohne als erschem-ma oder er-scha-ku-mal angeführt zu werden, nicht nur den Charakter dieser Dichtungen aufweisen, sondern oft mit denselben ganze Absätze gemein haben und nach denselben scharf markierten Schablonen abgefasst sind. Das nähere über diese Schablonen werden wir Gelegenheit haben bei der Vorführung der Texte selbst zu beleuchten.

Es ist das Verdienst Heinrich Zimmerns, das gründlichere Verständnis dieser Klagelieder in seinem bedeutendem Werke über die „Babylonischen Busspsalmen" 1) angebahnt zu haben, aber erst durch die reiche Sammlung von Hymnen und Gebeten, die Reisner vor einigen Jahren herausgab,2) lernte man den weiten Umfang der „Klagelieder"Gattung kennen und konnte den richtigen Massstab zur Beurteilung der beschränkten Anzahl von Texten, die Zimmern bearbeitet hatte, gewinnen.

sprache als Klagelied und Busspsalm aufzufassen, ist schwer zu ersehen. Einen Übergang von,,Frauensprache" zu,,Klagelied" anzunehmen durch ein nicht nachweisbares Mittelglied ,,Frauen-Klagelieder" hindurch, sollte selbst Hommel etwas zu kühn erscheinen.

1) Leipzig 1885 als Bd. 6 der assyriologischen Bibliothek ed. Delitzsch und Haupt erschienen.

2) Sumerisch-Babylonische Hymnen nach Thontafeln Griechischer Zeit (Berlin 1896). Stammen auch die Kopien aus späterer Zeit (164 v. Chr. bis 81 v. Chr., vergl. Banks, Sumerisch-Babylonische Hymnen, (Leipzig 1897) S. 4-6), sosind doch die Texte selbst alle bedeutend älter und stammen wohl zum grossen Teil aus dem Mardukarchiv zu Babylon. Ein Text a. a. O. Nr. 53 deckt sich zum Teil mit verschiedenen Kopien aus Aschurbanapals Sammlung. Siehe oben S. 530 Anm. 8. Beispiele von Klageliedern sind auch in Kings Sammlung (Babylonian Magic and Sorcery, London 1896) und bei Craig, Assyrian and Babylonian Religious Texts (Leipzig 1895-1897) mit einbegriffen und werden im Laufe des Kapitels berücksichtigt werden. Siehe ferner King Creation Tablets I S. 222-237 und II, Pl. 75-84. Auch in der 2. Ausgabe von Rawlinson IV sind einige Texte hinzugekommen so vornehmlich Pl. 60* die hier in Betracht kommen, als weitere Beleuchtung der religiösen Vorstellungen besonders über Sünde und Sühne, die sich in den Klageliedern kundgeben.

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was auch

Nicht von dem Bussmotiv müssen wir ausgehen, sondern von dem Klagemotiv, und wir haben uns die Entwickelung der Klagelieder so vorzustellen, dass man zuerst, nachdem man sich einmal über das Niveau der reinen Beschwörungstexte erhoben hatte, für den öffentlichen Kult Klagelieder zur Besänftigung des göttlichen Zorns verfasste, in denen naturgemäss Huldigungen und Anrufungen der Hauptgötter einen hervorragenden Platz einnahmen. Mit den Göttern verknüpfte man die Namen der Städte, in denen sie verehrt wurden, und die Namen der Tempel, die man ihnen zu Ehren erbaute. Götter, Städte und Tempel wurden aufgefordert, Fürsprache bei dem speziell angerufenen Gott oder bei der speziellen Göttin zu gunsten des vorgetragenen Gesuches einzulegen. Man rief den erzürnten oder grollenden Gott unter seinen verschiedenen Namen und Bezeichnungen an und versuchte die Zahl der Anrufungen so umfangreich als möglich zu machen. Damit nicht zufrieden, rief man oft alle Hauptmitglieder des Pantheons unter ihren mannigfachen Titeln an und bei der Erwähnung der Tempel als Fürsprecher oder oft geschah in der direkten Anrede an dieselben,1) war man ebenfalls bemüht, so viele Tempelnamen als möglich in die Huldigung mit hineinzuziehen, genau dem Bestreben in den Beschwörungstexten entsprechend,2) die Anzahl der angerufenen Götter und Göttinnen ebenfalls so gross als möglich zu gestalten. In der Tat erinnern die Absätze in den Klageliedern, in denen eine Reihe von Göttern oder Tempelnamen oder beide zugleich vorgeführt werden, an die Beschwörungsformeln und sind als deren natürliche Ausläufer in dem fortgeschritteneren Stadium der Gottesidee zu betrachten. Gar oft bestehen die Klagelieder nur aus einer zusammengesetzten Reihe solcher Absätze, in denen mit der stetigen Wiederholung eines gewissen Refrains entweder a) ein Gott unter seinen Bezeichnungen, b) eine Reihe von Göttern, c) Städte und Tempelnamen mit oder ohne Erwähnung der bei diesen Städten und Tempeln in Betracht kommenden Götter angerufen oder gepriesen werden. Aber die Übereinstimmung dieser Absätze mit Texten, in denen neben solchen Anrufungen und Huldigungen der Grund der Klage deutlich angedeutet oder ausführlich beschrieben wird, liefert den Beweis, dass diese Dichtungen zu den Klageliedern zu rechnen sind und dass bei diesen die Klage in den Aufforderungen an Götter, Städte oder Tempel oder in gegebenem Falle an alle drei mit inbegriffen ist.

Man darf wohl annehmen, dass man lange, nachdem man für den öffentlichen und daher offiziellen Kult an Stelle von Beschwörungsformeln oder neben den Beschwörungsformeln Klagelieder mit angemessenem Ritual bei besondern Veranlassungen eingeführt hatte, fortfuhr, bei eingetretenem Unglück persönlicher Art sich durch Hersagung der Beschwörungsformeln von dem Drucke der Dämonen oder Zauberer, denen

1) Beispiele weiter unten.

2) Siehe oben I, S. 291 folg.

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