ภาพหน้าหนังสือ
PDF
ePub

630

Die Herenverfolgung in Baden.

Breisgau hat man', verkündete eine gesangsweise gestellte,Neue Zeitung und wahre Geschichte aus dem Jahre 1576, ,in etlichen Städten und Flecken an die 136 Unholden gefangen und verbrennt'; nach einer andern,Neuen Zeitung' desselben Jahres waren es aber nur 55 an der Zahl1. Zu Freiburg wurde eine Landstreicherin aus der Schweiz im Jahre 1546 als Here gerichtet; im Jahre 1599 verurtheilte das städtische Gericht 18 Eingeborene zum Feuertod 2. In den Jahren 1557-1603 wurden in der Landvogtei Ortenau 28 verbrannt, unter diesen 6 in dem Oertchen Appenweier am 22. Juni und am 11. August 1595 3. Seit dem Jahre 1597 begannen viele Herenbrände in der Reichsstadt Offenburg, wo der Rath durch Unzufriedene aus der Bürgerschaft wider Willen zum amtlichen Einschreiten ge= drängt wurde. Die armen Rebleute', munterte im Jahre 1601 einer der Vorsteher dieser Zunft die Genossen auf,,müssen nun einmal noch die Wegschaffung einiger Weiber fordern, um endlich der Raupen und des Ungeziefers ledig zu werden. Einmal diente dort ein einfacher Feldfrevel zur Einleitung einer verhängnißvollen Frauenverfolgung. In Ersingen und Bilfingen, wo in den Jahren 1573 und 1576 bereits mehrere Heren gerichtet worden, baten Schultheiß, Gericht und Gemeinde im Februar 1577 den Markgrafen Christoph von Baden: er möge sie doch um Gottes willen von ihren vielen bösen Weibern, welche mit Lähmung und Tödtung des Viehs großen Schaden an= richteten, befreien. In Ersingen stand eine Hebamme in einem so schweren Verdacht der Zauberei, daß in ihrer Gegenwart die Pfarrer kein Kind mehr taufen wollten 5.

1 Weller, Annalen 1, Abth. 2, 244 No. 230 und 231. Weller, Zeitungen No. 461. Goedete, Grundriß 2, 313 No. m.

2 H. Schreiber, Die Herenprocesse zu Freiburg 2c., im Freiburger Adreßkalender 1836 S. 43 II. Baader, Gesch. von Freiburg 2, 70. 92. Im Jahre 1613 wurde ein Universitätsstudent von einem Pfarrer dem Senat als „Herenmeister' denuncirt und von der Anstalt verwiesen. Schreiber, Universität Freiburg 2, 125.

3 Volf 23-24.

* Volt 32-51. Die Geistlichkeit trug keine Schuld an den Verfolgungen. „In unseren Fällen', sagt Volk 102-103, ,ist es keineswegs der Geistliche, welcher zu den Processen drängt. Glaubensverfolgung zeigt sich nie. Man darf sicher annehmen, daß in Offenburg zwischen den Hauptführern der Herenverfolger und den Geistlichen keine Verbindung bestanden hat. Wenn je ein besonderes Eingreifen derselben erkenn= bar ist, so können wir nur ein wohlthuendes Bestreben wahrnehmen, die Leiden der Unglücklichen zu mildern und zu heben. Volk führt zwei besondere Fälle an. Der Kirchherr ist es, welcher der Bäcker-Else beklagenswerthem Töchterlein, welches selbst der Vater hartherzig verlassen wollte, das Leben rettete und die Ketten löste, und offenbar ist es der Kirchherr, welcher klug die zulegt verurtheilten Frauen dem hirnund herzverstockten Rath aus den Händen wand.'

[blocks in formation]

Die Herenverfolgung im Elsaß.

631

In dem Städtchen Waldsee wurden im Jahre 1581 am 3. und 12. Mai 4, am 5. Juli 5; im Jahre 1585 am 5. Juli 4, am 21. August 3; im Jahre 1586 am 9. März 3, am 22. Mai 5, im October und November 8 Heren dem Feuertode überliefert 1.

Als in Schlettstadt, wo ,bei Mannes Gedenken und länger der Hererei halben keine Person gerichtet und abgethan worden 2, im Jahre 1570 vier zum Feuertode verurtheilt wurden, hielt es Reinhard Luz für ‚billich', des Nähern darüber zu berichten, wie ein so großes Volk, gewißlich etlich tausend Menschen, das sich von vielen Orten herzu verfüget und versammelt hat, diesem erschrecklichen und grausamen Spectacul zugesehen, und wie die Henkersbuben so emsig, gefliffen und ernstlich gewesen mit Stroh-Wellen zu tragen, auch zu schüren, und mit anderen Werken, also daß vielen gewesen, gleich wie sie des hellischen Vulcani, von dem die Poeten schreiben, Brennen und Braten sehen. Demnach so haben sich alle und jede, sammt den weisen Herren beiden Bürgermeistern und wohlgerüsten Bürgern wiederum zu Haus gemacht, und damit dem Urtheil stattgeben würde, hat man mit Brennen nicht nachgelassen so lang, bis diese Personen ganz und gar zu Pulver und Asche verbrennt worden. Eine dieser Heren' hatte die wohlgenannten Herren für das jüngste Gericht geladen' 3. Während der Jahre 1586 bis 1597 wurden zu Rufach 37 und bei St. Amarin beiläufig 200 Heren zum Richtplaze geführt. In den Lauf- und Sterberegistern der protestantischen Kirchengemeinde zu Buchsweiler finden sich bisher noch ungedruckte Nachrichten über dortige Herenprocesse aus den Jahren 1569-1609 5. Eine Chronik der kleinen Stadt Thann berichtet: Im Wintermonat 1572 hat man allhier angefangen, vier sogenannte Heren zu verbrennen, und hat dergleichen Execution gewährt bis auf Anno 1620, also daß innerhalb 48 Jahren nur allein hier, theils von hier, theils von der Herrschaft (den umliegenden Vogteien und Meierthümern), bei 152, darunter nur etwan 8 Mannspersonen gewesen, eingezogen, gefezt, gefoltert, hingerichtet und verbrennt worden, theils mit, theils ohne einige Reue. Unter währender dieser Zeit seind dergleichen Executiones so gemein gewesen, daß nur im Elsaß, Schwaben und Breisgau 800 dergleichen Personen verbrennt worden, dergestalten, daß man glaubte, daß je mehr und mehr verbrennt wurden, je mehr dergleichen Heren und

1 Haas 84-87.

2** Nach J. Klélé, Herenwesen und Herenprocesse in der ehemaligen Reichsstadt und Landvogtei Hagenau (Hagenau 1893) S. 15, kommen im Elsaß überhaupt Herenverfolgungen erst im sechzehnten Jahrhundert zum Vorschein.

3 3m Theatrum de veneficis 1-11.

• Reuss, Justice criminelle 268; vergl. Reuss, La sorcellerie 11.
6 * Mitgetheilt von Fr. Lempfrid in Straßburg.

632

Die Herenverfolgung im Elsaß und im Stift Fulda. Zauberin gleichsam aus der Aschen hervorkriechten.' 1 In dem Einen Jahre 1608 wurden zu Thann vom Mai bis Juli 17 Heren verbrannt; nicht selten bestiegen an Einem Tage 5-8 den Scheiterhaufen, unter diesen Weiber von 92-93 Jahren 2. Manche Verurtheilte wurden noch auf dem Wege zur Richtstätte alle 100 oder 1000 Schritt mit glühenden Zangen gezwickt oder an dem Schweife wilder Rosse zur Richtstätte geschleift 3.

Wie der Blutrichter Remigius aus Lothringen ‚erfahrungsmäßigʻ zu berichten wußte, daß oft Kinder bereits im Alter von 7-12 Jahren in allen Herenkünften unterrichtet seien 4, so machte man auch im Elsaß solche,Erfahrungen'. Zu Amanweiler legte im Jahre 1572 ein achtjähriges, zu Colmar in demselben Jahre ein zwölfjähriges Mädchen das „Bekenntniß“ ab, durch ihre Kunst schweres Unwetter erzeugt zu haben 5.

Einer der verrufensten Herenrichter, der,Malefizmeister' Balthasar Roß im Stifte Fulda, führte 205 Personen mit Namen an, welche er in den Jahren 1603-1605 ,gerechtfertigt habe. Er erfand bisher unerhörte Tor= mente', und sogar solche,Geständnisse der Angeklagten, welche sich im Processe selbst als unwahrheiten und Unsinnigkeiten erwiesen, wurden zur Begründung des Todesurtheiles benutt. So sagte eine der ,Heren' auf der Folter aus: erstens, sie habe eines der ungetauften Kinder einer Wittwe zu ihrer,Salb oder Schmier gebraucht, und doch hatte diese Wittwe niemals ein todtes Kind

1 Stöber 307-308.

2 Reuss, La sorcellerie 90. 192-194.

3 Stöber 280. Reuss, La sorcellerie 117. 192.
• Vergl. oben S. 611.

5 Reuss, La sorcellerie 80.,Solch junge Hexenbrut' trieb ‚schier allerwärts ihr teuflisches Wesen'. Zu Hildesheim wurde im Jahre 1615 ein Knabe verbrannt, der nach seinem Bekenntniß die Kunst verstand, den Leib einer Kaze anzunehmen; ein Mädchen, weil es durch Verwendung einer aus Kinderleichen bereiteten Teufelssalbe fich unsichtbar machen konnte. Neues vaterländ. Archiv Jahrg. 1825 Bd. 2, 272. Zeitschr. des Harzvereins 3, 823. Der Kronstädter Pfarrer Marcus Fuchs meldete mit Entsehen, daß im Jahre 1615 ein zehn- bis zwölfjähriges Mädchen ein Hagelwetter er= zeugt und auf die Frage des Vaters: woher es Solches gelernt, die Mutter als Lehrmeisterin genannt habe. Der Vater selbst zeigte die Schuldigen dem Gerichte an, und beide erlitten den Feuertod, nebst einer großen Menge von Herenmeistern und Heren', welche sie als Mitschuldige des verbrecherischen Vorhabens, ganz Siebenbürgen und Ungarn durch Hagelschlag zu verderben', angegeben hatten. So wurde durch die Anzeige des Mädchens ein unsägliches Unheil abgewendet; denn wäre die Sache nicht entdeckt worden, so würde', versichert der Berichterstatter, in Kurzem von den Früchten und Reben in Ungarn und Siebenbürgen Nichts übrig geblieben sein'. Müller, Beiträge 32. Als im Jahre 1595 zu Utrecht ein fiebenzehnjähriges Mädchen als Here verbrannt wurde, mußten ihre drei Brüder, acht, dreizehn und vierzehn Jahre alt, als Mit= schuldige der Hinrichtung beiwohnen, wurden bis auf's Blut gegeißelt und dann in's Gefängniß geführt. Scheltema 255-256. Bekker 4, 235.

Die Herenverfolgung im Stift Fulda und im Erzbisthum Mainz. 633

zur Welt gebracht noch war eines ihrer Kinder vor der Taufe gestorben; zweitens, sie habe ihren ersten Mann durch Zauberei getödtet, und doch war im ganzen Stifte Fulda bekannt, daß dieser Mann vor fünf Jahren durch einen mit Weinfässern beladenen Wagen, der ihm über den Leib gefahren, um's Leben gekommen war. Eine andere,Here' bekannte auf der Folter, ihre beiden Kinder durch Zauberei umgebracht und einem Bauer einen Schimmel ,gesterbt zu haben, und doch lebten die beiden Kinder noch und dem Bauer war kein Schimmel gestorben. Eine dritte Angeklagte erklärte sich der Tödtung eines Wirthes für schuldig, und doch stand dieser Wirth sogar leibhaftig bei dem Gericht, als selbige falsche Aussage vor der Hinrichtung vorgelesen wurde. Alle drei „Heren mußten sterben auf Grund ihrer ‚Bekenntnisse. Roß trieb außerdem bei den Processen durch Gelderpressungen ein so scheußliches Unwesen', daß er im Jahre 1606 in's Gefängniß geworfen und nach lang= jähriger schrecklicher Haft im Jahre 1618 öffentlich enthauptet wurde 1.

Am frühesten unter den geistlichen Gebieten begannen, wie es scheint, die Herenbrände in den Erzstiften Trier und Mainz.

Eine Mainzer Chronik aus dem Jahre 1612 führt den im Jahre 1601 zur Regierung gekommenen Johann Adam von Bicken als den ersten Erzbischof an, welcher ,den abscheulichen Gräuel der Zauberei und Hererei',mit großem Ernst auszurotten angefangen' habe, ‚zu Aschaffenburg und anderen Orten etlich viel Personen, so mit solchem Laster behaftet, mit dem Feuer' habe strafen und hinrichten lassen 2. Jedoch schon früher hatten im Erzstifte Verfolgungen stattgefunden, namentlich im mainzischen Odenwalde seit dem Jahre 1593. Damals gerieth dort das ganze Volk in eine wilde Bewegung, welche allerdings zunächst die Ausrottung alles vorgeblichen teuflischen Ge= schmeißes bezweckte, aber auch die Unzufriedenheit mit den allgemeinen elenden materiellen Zuständen kundgab. Worauf die weltlichen Räthe' bei der Verfolgung der Heren vorzugsweise ausgingen, zeigt ihr Befehl: Man solle nicht so viel Umstände machen und vor Allem das Vermögen einziehen.',Wenn den Leuten', sagten zwei Mainzer Edelleute in einer dem Kurfürsten über das Verfahren der Beamten eingereichten Beschwerde, Alles weggenommen würde, so bleibe für sie, die Edelleute, Nichts mehr übrig. Die Gesammt= bürgerschaft der Stadt Buchen richtete an den Landesherrn eine durch den

1 Malkmus, Fuldaer Anecdotenbüchlein (Fulda 1875) G. 101-151. Vergl. Soldan-Heppe 2, 55-59. Dieser Herenrichter hieß Roß, nicht, wie gewöhnlich angegeben wird, Nuß oder Voß; vergl. Mittheil. des Vereins für Gesch. und Alterthums= kunde in Frankfurt am Main 6, 36.

2 Meynzische Chronic (Franckfurt, bei C. Corthoys, 1612) S. 141; daß dort 1601 statt 1604 zu lesen, hat schon Stieve (Die Politik Bayerns 2, 680 Note 1) bemerkt.

634

Die Herenverfolgung im Erzbisthum Mainz.

Schreiber des Freiherrn Hans von Rüdt verfaßte Bittschrift: ‚Es wolle die liebe, von Gott eingesezte und von Gott mit scharfem Verstand wohl begabte Obrigkeit eine heilsame Strafe verordnen gegen die dem leidigen Satan fürsichtig ergebenen Zauberer.' Zum Beweise dafür, daß solche in großer Menge vorhanden, wurde angeführt: ein Thorwart habe in der Vorstadt ein Springen, Tanzen und Getümmel vernommen, wie wenn alle Häfen zerschmissen würden, worauf ein gräulicher Plazregen gefolgt sei; ferner habe ein Bürger, der um Mitternacht aus einem Wirthshaus gekommen, Alles um sich herum tanzen sehen und,eine merkliche Anzahl teuflischen Zaubergesindels in Menschengestalt, schwarz angethan, auf der Gaffe herum tanzen und springen bemerkt, und sei das vom leidigen Satan wider alles Verbot geistlicher und weltlicher Obrigkeit mit seinen untergebenen teuflischen Instrumenten zu keinem andern Ende gerichtet, denn sein Reich durch solche verdammliche Freude zu erheben'. Sofort erfolgten darauf Einziehungen und Folterungen von Heren. Eine der= selben wurde beschuldigt, sie habe einen Fiedelbogen in eine Kuh_hineingezaubert. Gegen diejenigen, welche mit der Sprache nicht losschlagen wollten, solle, verfügten die mainzischen Räthe, mit den Schrauben und Daumeisen angefangen und dann mit den anderen Instrumenten fortgefahren werden; sintemalen aber diese Leute allem Ansehen nach unsichtbare Geister bei sich hätten und vom bösen Feinde angereizt seien, sollen geistlicher Leute Mittel gegen diese teuflischen Verführungen gebraucht werden'. Als der Oberamtmann eines Tages berichtete, er habe ,wieder fünf verbrennen lassen', wurde er von den Räthen, obgleich er nicht einmal die Namen der Unglücklichen bezeichnete, wegen seines Eifers belobt. Im Jahre 1602 entstand in Buchen ein Auflauf, bei welchem zwei der Hererei verdächtige Weiber von dem Pöbel ergriffen, mißhandelt und auf das Rathhaus geschleppt wurden. Weil der Amtskeller dem Verlangen, dieselben zu verbrennen, nicht entsprach, sondern fünf der Rädelsführer in den Thurm werfen ließ und sie mit einer schweren Geldstrafe belegte, erging eine gewaltige Beschwerdeschrift an den Kurfürsten, worin die ärgsten Klagen wider den Amtskeller erhoben und die Bitte um Zerstörung der gräulichen Tyrannei des Satans' ausgesprochen wurde. Der Kurfürst erhörte aber die Bitte nicht, befahl vielmehr, die Bürger, welche die Schrift nach Mainz gebracht hatten, einzusperren und Urphede schwören zu lassen 1. Zu Miltenberg wurde in den Jahren 1615 bis 1617 eine Herenverfolgung in Scene gesezt 2. Im Jahre 1603 erschien zu Frankfurt am Main,Eine wahrhaftige Zeitung von etlichen Heren oder

1 E. Huffschmid, Zur Criminalstatistik des Odenwaldes im 16. und 17. Jahrhundert, in der Zeitschr. für deutsche Culturgesch. 1859 S. 425-432.

2 Diefenbach 104.

« ก่อนหน้าดำเนินการต่อ
 »