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Eine provincia Cilicia wurde allerdings schon 102 eingerichtet. Aber wie die Voraussetzung des Erwerbs von Cyrene und Creta, so zeigen auch die Worte Syriae regnum ..... Romana ricinitate coartatum ganz deutlich, dass hier die endgültige Provinzkonstituierung im J. 64 gemeint sei. Denn im J. 102 wurden nur einige cilicische Küstenpunkte okkupiert 1). Das ebene Cilicien, das sich bis zur Grenze von Syrien erstreckte, kam dagegen erst 66 aus dem Besitz des Tigranes von Armenien an Rom und wurde 64 mit dem rauhen Cilicien zu der späteren provincia Cilicia verbunden ). Also hat die mit der Einziehung Ciliciens verbundene, in der Epitome ihr sogar folgende Notiz über Erotimus unzweifelhaft auf das Ende der sechziger Jahre Bezug und Erotimus ist identisch mit dem ungefähr von 87-62 als Herrscher bekannten Aretas, auf den auch Justins rühmende Charakteristik vollständig passt; denn Aretas hatte bereits Antiochos Dionysos von Syrien bei Kana und Jannaios von Judäa bei Adida besiegt und seine Herrschaft über Coelesyrien und Damascus ausgedehnt 3), als er im Zusammenhang mit den jüdischen Thronwirren mit Pompeius in Konflikt kam.

Damals traten, wie der Prolog noch erkennen lässt, die Araber zum ersten Male in den römischen Gesichtskreis. Es war Trogus' Art, bei dem ersten bedeutenderen Eingreifen einer Stadt oder eines Stammes in die Geschichte die Vorgeschichte zu rekapitulieren. Der Prolog notiert das stets '); bei der Erwähnung der Nabatäer fehlt dagegen ein Hinweis dieser Art, ohne Zweifel, weil Trogus 5) von ihrer voraufgehenden Geschichte nichts wusste 6). E. Täubler.

Drobeta in Dacien.

Von W. Kubitschek.

Seit etwa 16 Jahren liest man in verschiedenen Aufsätzen, Handbüchern, Realencyklopädien und Kommentaren, dass Drobeta (j. Turn Severin) am linken „(nördlichen) Donauufer gelegen bereits in flavischer Zeit römisches Stadtrecht erhalten habe; man wird also vermuten dürfen, dass diese Ansiedlung nicht die einzige ihrer Art gewesen, dass vielmehr wie am Rhein die römischen Siedler unter dem Schutze der Donaufestungen ihren Pflug vorbei trieben in jener Ebene, deren Fruchtbarkeit auch heute noch das Staunen der Reisenden erweckt". Diese Folgerung wird aus einer (1865) dort gefundenen Inschrift vom J. 145 gezogen, die von der res publica municipi) Flavi) Hadriani Drobet. gesetzt worden ist (CIL III 1581 = 8017, vgl. p. 1018); der Name Flavium erinnere an die Entstehung der Stadt in flavischer Zeit, der Name Hadrianum führe auf die „Neukonstituierung durch Hadrian zurück, aus der sich auch die Tribus Sergia erkläre.

Diesen Ansatz eines flavischen Munizipiums jenseits der Donau wüsste ich aus der kulturellen und politischen Lage Moesiens nicht zu erklären. Zwar wäre an und für sich die frühe Einverleibung einer auf dem linken Donauufer gelegenen Ansiedlung in das römische Staatsgebiet nicht weiter bedenklich, wenn sich nur militärische, kommerzielle oder andere Gründe dafür geltend machen lassen. Hat doch auch z. B. Augustus Kolonien und vielleicht auch Munizipien an der mauretanischen Küste einige Dezennien früher geschaffen, bevor das mauretanische Königreich (40 n. Chr.) in eine römische Provinz verwandelt worden ist; von einer dieser Städte mit römischem Stadtrecht (Zulil) lesen wir in der plinianischen Naturgeschichte ausdrücklich: regum dicioni exempta et iura in Baeticam petere iussa.

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1) Marquardt, Röm. Staatsverw. I S. 379 f., Klebs bei Pauly-Wissowa I 2590. 2) Marquardt I S. 382. 3) Jos. Arch. 13 § 391 f. 4) repetita inde in excessu origo u. ä. 5) Oder vielmehr dessen Quelle Timagenes, auf dessen Conto auch die Namensform Erotimus zu setzen sein dürfte. — 6) Nur dies ist auch aus der Bemerkung, die Araber seien vorher ein unkriegerisches Volk gewesen, herauszulesen.

Aber wie liegen die Dinge doch an beiden Orten verschieden! Dort war in augusteischer Zeit das seit jeher in starker Verbindung mit der afrikanischen Nordküste stehende Ost- und Südspanien ziemlich dicht mit römischen Ansiedlungen, auch Kolonien und Munizipien, besetzt, und der Seeweg nach Nordafrika und Karthago fand eine wesentliche Stütze und Sicherung durch die Umformung der wichtigsten afrikanischen Hafenorte in römische Städte; dabei soll gar nicht weiter in Erwägung gezogen werden, wie weit dieser Rechtsformulierung durch die mehr als anderthalb Jahrhunderte umfassende Ausgestaltung italischer Handelsfaktoreien vorgearbeitet worden sein mag. Der Verkehr auf der unteren Donau hat sich aber zu allen Zeiten hauptsächlich auf die am rechten Donauufer gelegenen Städte stützen müssen, und er war auch in der Gegend von Turn Severin auf die Beherrschung des anderen Donauufers nicht mehr als anderswo angewiesen. Es erscheint also umso weniger verständlich, warum die Römer noch vor der Erwerbung Daciens eine römische Ansiedlung hier hätten anstreben sollen als damals in Moesien selbst so lang und breit es war keine Stadt mit latinischem oder römischem Stadtrecht ausgestattet war; ja (dies füge ich an, obwohl ich weiss, dass es in diesem Zusammenhange keine Beweiskraft haben kann), als die Donau damals in ihrem gesamten Lauf keine römische Kolonie oder Munizipalstadt berührte oder aus ihrem Tal heraus erblicken konnte.

Auffällig erscheint es weiter, dass Kaiser Traian diese vermeintlich älteste und bis auf seine Zeit einzige römische Ansiedlung in Dacien nicht irgendwie gefördert haben sollte, als er das Städtewesen und die Verwaltung der neuen Provinz einrichtete. Aber vielleicht meinen die eingangs erwähnten Gelehrten, dass die römische Stadt Drobeta nach dem Untergang des Cornelius Fuscus von den Dakern vernichtet oder von den Römern verlassen worden sei; dann, dass Kaiser Hadrian sie habe neu konstituieren" müssen, während Traian sich um sie nicht bekümmert habe. Aber dann konnte man entweder die ehemalige Vernichtung des Munizipiums als gegebene Tatsache ansehen oder den Rechtsakt seiner Gründung als bestehend und fortwirkend ansehen. Wählte man den letzteren Standpunkt, dann hätte nicht bloss der flavische Ursprung, sondern auch die Tribus Quirina dem wieder erstandenen Munizipium erhalten bleiben müssen; ich bitte mir erst wenigstens ein Analogon dafür nachzuweisen, dass in der Kaiserzeit eine Stadt so neu konstituiert“ worden wäre, dass damit auch die Einschreibung in eine andere Tribus verbunden wurde; Drobeta ist aber aller Wahrscheinlichkeit nach 1), und wie auch allgemein angenommen wird, in die Sergia eingeteilt.

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Ich halte also den flavischen Ursprung Drobetas einerseits mit der sergischen Tribus andererseits mit der Entwicklungsform der römischen Verhältnisse in Moesien und Dacien nicht für vereinbar. Die Schwierigkeit liegt in dem FL der zehnten Zeile von CIL III 8017, dem einzigen Zeugnis ), das für jenen Ursprung beigebracht worden ist. Als ich nun durch jene Zweifel aufmerksam gemacht wie billig die Beglaubigung der beiden Buchstaben prüfte, ergab sich, dass obwohl mehrere Gelehrte Gelegenheit gehabt haben, den Stein zu sehen, anscheinend Rómer allein als Gewährsmann für die Lesung zu nennen ist. Ganz zu schweigen von Pfarrer Kretschmann, auf dessen Kopie CIL III 1581 zurückgeht, und der gar nichts in Z. 10 fg. zu entziffern wagte, hat Florian Rómer noch im Jahre der Auffindung des Steines im Archaeologiai Közlemények VI (1865) 184

RESPVBLICAMVNFL
HADRIANIFRONT

1) Vgl. mein Imperium Romanum tributim discriptum p. 230, gestützt auf die in Mehadia gefundene Inschrift CIL III 1579 mit L. Julio) L. fil(io) Sergia Basso, dec(urioni) mun(icipi) Drobetae, quaestori.

2) Die ganz unvollkommenen Lesungsversuche der Inschrift 8129, die ins Belgrader Museum gelangt ist, dort aber verschollen zu sein scheint, lässt man besser ganz beiseite.

abgeschrieben. Boissière hat

RESPVBLICMVNI
HADRIANIDROBET

(Desjardins ann. d. ist. 1868, 36) und bemerkt (Mommsen CIL III p. 1018), dass die Lesung der ganzen zehnten Zeile fragwürdig sei. Otto Hirschfeld hat in seinem Reisebericht (Sitzungsberichte Wien LXXVII, 1874, 422; daraus Eph. ep. II 444 nicht 481 -) keine vollständige Abschrift, sondern nur wenige Varianten mitgeteilt; wenn er nun zu Z. 10 PVBLICAMVN, zu Z. 11 DROBET und nichts weiter anführt, so kann das nur so verstanden werden, dass er lediglich zwischen den Lesungen Rómers und Boissières vermitteln will; dann hat auch er RES und HADRIANI gesehen, nicht aber FL (Róm.) und nicht I (Boiss.). Später hat den Stein nur noch Domaszewski 1885 gesehen, der die Inschrift so verwischt fand, ut de locis difficilioribus iudicari non posset. Wie man sieht, ist eine Bestätigung von Rómers Lesung an der fraglichen Stelle von keiner Seite erfolgt, und ich sehe mich unter diesen Umständen berechtigt, sie abzulehnen (Rómers Namen dabei in allen Ehren). Eine Nachprüfung des Steines, die ich nicht in der Lage bin einzuleiten, die ich aber den ungarischen Gelehrten sehr ans Herz legen möchte, könnte wohl zuverlässig darüber entscheiden, ob nach respublica etwa MVNIC oder MVN EL steht; richtiger wäre natürlich die Schreibung AEL 1), aber sie scheint durch das Zusammentreffen von Rómer und Boissière ausgeschlossen zu sein, da beide eine vertikale Hasta nach MVN setzen. Alle Wahrscheinlichkeit spricht dann für MVNIC. Eine gründliche Reinigung des Steines dürfte geboten sein, da Rómer wenn er auch seine Abschrift für gut gelungen anzusehen geneigt ist, auf die von ihm besiegte Schwierigeit der Lesung hinweist und hervorhebt, dass die Inschriftplatte gerade innerhalb der Buchstaben durch Kalkbewurf an Leserlichkeit eingebüsst habe. Das m(unicipium) H(adrianum) Drobetae) wird auch CIL III 14216° erwähnt; ebenso auf einer Inschrift aus Cherchel Rev. arch. VI (1905) 208 n. 110 municipium Hadrianum Drobetense ex Dacia. Aelium Hadrianum ist eine Ueberfülle des Ausdruckes, vergleichbar z. B. der colonia Ulpia Traiana Poetorio.

Aelia) Dru[b(eta)] scheint auch in der Liste städtischer Soldaten, die 204 n. Chr. ihre Entlassung erhielten, zu stehen (CIL VI 32523 a Z. 32). Wenn aber ausserdem in einer Prätorianer-Liste des dritten Jahrhunderts ein [C.] Valer(ius) C. f. Claudia) Valerianus Drub(eta) VI 32640, 4 aufgeführt wird, so werden wir uns nicht verleitet sehen, was wir jetzt für etwa Domitian unannehmbar angesehen haben, für einen noch früheren Kaiser glaubhaft zu finden. In derselben Inschrift finden wir Zeile 21 auch einen [M.] Aurel(ius) M. f. Ulp(ia) Emeritus Hadr., und ähnliches 17; und ebenso in der Prätorianer-Liste 32624 c 13. 14 je einen Soldaten Ulp(ia) Hadriano)p(oli) und d 11 Ulp(ia) Hadrian (opoli). Daraus aber auf die Richtigkeit der Verbindung beider Namen zu schliessen, wie dies Pick und Wilhelm Weber getan haben, erscheint unstatthaft. Pick hat Antike Münzen Nordgriechenlands I 183 Anm. 4 diese Verbindung zur Entscheidung der Frage, ob Traian wirklich die Adoption Hadrians beabsichtigt habe, scharfsinnig zu verwerten gesucht: wenn die Stadt unter Hadrian gegründet worden wäre, hiesse sie Aelia; da sie Ulpia heisst, ist als ihr Gründer Traianus anzusehen, der sie nach seinem Verwandten und präsumptiven Nachfolger benannte, wie unser Marcianopolis nach seiner Schwester". Weber hat in seinen Untersuchungen zur Geschichte des Kaisers Hadrianus (1907) 15 ff. Picks Beobachtung zwar anders als dieser zu verwerten gesucht, hält aber „Picks Forderung, dass Traian die Stadt gegründet hat, für völlig berechtigt und verweist auf die unfern gelegenen Neugründungen Traians Plotinopolis und Traianopolis. Eine Widerlegung von Webers Beweisführung muss ich mir hier versagen, 1) Anstatt EL.

und ich will mich darauf beschränken zu behaupten, dass Ulpia 1) nicht wie er meint, einen Stadtnamen bilden kann. Vielmehr ist in den beiden genannten hauptstädtischen Soldatenlisten neben so und so vielen richtigen Zusammenstellungen von Heimatsnamen und Tribus oder an deren Stelle tretenden andersartigen Beinamen auch sicher Unrichtiges verstreut, so z. B. die Flavia Mursa. Augenscheinlich ist das Streben des Redaktors auf ein Ausfüllen der Tribusrubrik gerichtet, im Notfalle womit immer, z. B. b 19 dom(0) Ant[i]o(chia)

c 19 Antiochia) Dafne

d 17 Antiochia) Syria

Welche Behelfe der Redaktor bei dieser Arbeit herangezogen hat, weiss ich nicht zu sagen, auch mag der Steinmetz seine Vorlage gerade in der Tribusrubrik ab und zu wiederholt schlecht gelesen haben. Aber gewiss ist diese Rubrik von einem Mann ausgefüllt worden, der aus seinem Gesichtskreise und seiner Zeit heraus eine lebendige Vorstellung mit den Tribus zu verbinden nicht mehr im Stande war. Wien.

Zwei wichtige Neufunde.

1. Eine neue Semiramis-Inschrift.

Bei den Ausgrabungen der Deutschen Orient-Gesellschaft) in Assur sind zwei Stelenreihen mit Inschriften, die eine von Königen, die andere von Statthaltern, gefunden worden; in der ersteren folgende Inschrift der Semiramis :

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1 Denksäule der Semiramis 2 der Palastfrau Samsi-Adads, Königs der Welt, Königs von Assur; der Mutter Adadniraris, Königs der Welt, Königs von Assur; ❝ der . . . . . . Salmanassars, des Königs der vier Weltgegenden3). Semiramis war also nicht, wie man bisher zunächst annehmen musste, die Gemahlin Adadniraris IV, als dessen Palastfrau sie in der längstbekannten Inschrift der NeboStatuen bezeichnet wird, sondern vielmehr dessen Mutter, die Gemahlin Samsi-Adads, Sohnes des von 860-826 regierenden Salmanassar, der auf Grund neuerer Funde in Assur nicht mehr als der zweite, sondern als der dritte König dieses Namens zu rechnen ist). Auch hat man sich auf der neuen Stele nicht begnügt, von ihr etwa zu sprechen als der Gemahlin Samsi-Adads, des Vaters Adadniraris, sondern das Verhältnis der königlichen Frau zu drei Assyrerkönigen wird besonders hervorgehoben. Der an dritter Stelle erscheinende Salmanassar kann an sich der Vater ihres Gemahls oder Salmanassar IV, der Nachfolger ihres Sohnes sein. Ersteres hätte als sicher zu gelten, sobald festgestellt würde, dass das erste Zeichen in Z. 6 der 1) Bildungen von Stadtnamen wie Julia und Fulvia (beide in Phrygien) oder Antonia (Palaestina) sind noch in der Triumviralzeit möglich. In der Kaiserzeit bilden nur Fortbildungen von Gentilnamen Stadt- oder Ortsbezeichnungen: Claudias, Flavias, Aurelianum usw.; durch gelegentliche Abkürzungen komplizierter Stadtnamen, besonders in späterer Zeit, darf man sich nicht beirren lassen, also auch nicht durch die Gewohnheit später Autoren Jerusalem bloss durch Aelia zu bezeichnen; der Gebrauch kürzt eben irrationell, vgl. die schon in den Itinerarien nachweisbare Bezeichnung der colonia Claudia Ara Agrippinensis bloss durch Colonia. Eine zusammenfassende Darstellung der Entwicklung der römischen Stadtnamen wäre übrigens sehr wünschenswert.

2) S. deren Mitteilungen Nr. 40 (Mai 1909) S. 24 ff.; Nr. 42 (Dez. 1909) S. 34 ff., bes. S. 38 Anm.

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3

3) 1 Sa-lam Ša-am-mu-ra-mat 2 zinnisti ekulli [Sam]-si-Adad 3 sar kissati [sar mat A]-sur * 'ummi [Adadnirari 5 sar kissati [sar mat A-surf KID. LAT (kal-lat ?) [Su]lma-nu-asaridusar kib-rat ir-bit-ti.

4) S. Delitzsch, Mitteil. d. D. Or.-Ges. Nr. 42 S. 35 Anm.

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Inschrift nicht KID, sondern das ihm sehr ähnliche KAL ist. Dann wäre zu lesen kal-lat (vgl. Anm. 1) Semiramis würde bezeichnet als die Schwiegertochter Salmanassars III. Kallâtu bedeutet zwar ursprünglich Braut, junge Frau". Aber auch im Hebräischen findet sich für kallâh der gleiche Bedeutungsübergang, den nach Calder's Darlegungen oben S. 239 auch bei dem griechischen Worte viuen offenbar unter orientalischem Einfluss νύμφη Schwiegertochter besonders im Neuen Testament nachweisbar ist. Dann griffe die Genealogie, die in dieser Inschrift von oben nach unten fortschreitet, zurück. Erwiese sich dagegen bei Prüfung des Originals, dass wirklich KID. LAT dasteht, so müsste Semiramis als Grossmutter oder Vormündin Salmanassars IV genannt sein. Dass der betr. Salmanassar anders als die beiden vorausgehenden Könige, nur den uralten babylonischen Königstitel König der vier Weltgegenden", führt, ist besonders bedeutsam, war doch unter den Auspizien der Semiramis durch die Einführung des Nebokultus in Assyrien die staatsrechtliche Grundlage für die Vereinigung Assyriens und Babyloniens unter dem nominellen Vortritt Assyriens geschaffen worden'). Dass die kluge und umsichtige Herrscherin sich von vornherein im Klaren darüber war, dass schliesslich der Gewinn dieser von ihr geforderten religiös staatsrechtlichen Verschmelzung den Babyloniern als den in jeglicher Kultur höherstehenden zufallen würde, wurde bereits im ersten Bande dieser Zeitschrift (S. 278) hervorgehoben. Ist Salmanassar III gemeint, was ich jetzt für wahrscheinlicher halten möchte als früher gelegentlich meiner ersten Aeusserung zur Sache 2). so soll der Schwiegervater der Semiramis als der grosse Eroberer, der auch in die babylonischen Thronwirren nachdrücklich ordnend eingegriffen und so die neue Lage der Dinge vorbereitet hatte, gekennzeichnet werden. Wäre dagegen der Enkel der Semiramis, der Sohn Adadniraris, mit dem Titel „König der vier Weltgegenden" bedacht, so müsste er noch zu Lebzeiten seines Vaters und seiner Grossmutter zum Unterkönig von Babylonien ernannt worden sein oder aber, es wäre ihm überhaupt eine Mitregentschaft übertragen worden und man hätte dabei — in diesem ersten Falle der rechtmässigen Vereinigung beider Reiche auf Grund des Nebokultus — das babylonische Königtum in den Vordergrund treten lassen. Dass die bei den Medern entstandene sagenhafte Tradition, wie sie uns Ktesias nach iranischen Gesängen und Mären wiedergibt, wesentlich mehr historische Elemente in sich schliesst als man bisher annehmen konnte und dass auch Berossos' Kunde von der historischen Semiramis klarer hervortritt und besser verwertbar wird als ohnehin schon früher, sind weitere wichtige Ergebnisse dieses bedeutsamen Neufundes 2). 2. Prozess des Phidias nach Apollodor.

Der Prozess des Phidias nach der Chronik Apollodors ist die neueste Ueberraschung, die uns die Papyrusforschung spendet; diesmal entstammt sie der Genfer Sammlung, und Jules Nicole hat den Schatz gehoben 3). Zwei Fragmente, beide, besonders das zweite, stark verstümmelt —, aber doch zweifellos grösstenteils *)

1) S. 265 ff. meiner Abhandlung Die historische Semiramis und Herodot, Klio I. 2) Siehe vor der Hand meinen in der Deutschen Orientgesellschaft im Februar 1910 gehaltenen Vortrag Die historische Semiramis und ihre Zeit, Deutsche Rundschau 36, Heft VII, April 1910 S. 70-90 und meinen Artikel Semiramis in Roschers Lexikon der griechischen und römischen Mythologie.

3) Le Procès de Phidias dans les Chroniques d'Apollodore d'après un papyrus inedit de la collection de Genève, déchiffré et commenté. Genève 1910.

4) Es liegen wiederholte Verstösse gegen das Metrum vor, die Nicole als Schreiberversehen durch Umstellungen etc. zu heilen sucht. Da jedoch Apollodor's Chronik später in einer erweiterten, grossenteils sicher nicht metrischen Bearbeitung verbreitet gewesen ist, die u. a. auch ägyptische Königslisten mit verarbeitete (Klio IV S. 123 f.), so fragt es sich, ob nicht vielmehr der neue Papyrus einer solchen BearKlio, Beiträge zur alten Geschichte X 2.

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