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Jahrhunderts vor Chr. erhalten. Dies ist ebenso irrelevant, wie die Beibehaltung des Doppelbildes 1).

Eine Generation weiter: Berenike II, die Gattin Ptolemaios III. Goldene 5-Drachmen-Stücke, sowie Silbermünzen von gleichem Werte zeigen auf der Vorderseite Berenike II mit Diadem und Halsschmuck, auf der Rückseite die Legende ΒΕΡΕΝΙΚΗΣ ΒΑΣΙΛΙΣΣΗΣ, ein Füllhorn mit Bändern und Früchten und je einen sechsstrahligen Stern rechts und links. Die Kupferstücke dieser Serie zeigen Ammon-Zeus 2), in der Weise wie die Stücke Ptolemaios II seit 270. Das Charakteristikum der Serie ist das Monogramm . (962 f.)

Ebensolche Serien von Gold- und Silberstücken mit dem Bilde Berenikes II und derselben Legende sind mit den Monogrammen E, H, ✯ unter Ptolemaios III auch geschlagen worden: Gold im Werte von 10, 5, 21/2, 1, 12, 1/4 Drachme, Silber zu 12, 5, 21/2, 1, 1/6 Drachme (Svor. Nr. 972, 978-991).

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Ich verAuflösungen von Svo

Die Erklärung der Monogramme geht uns hier nichts an. weise auf die z. T. recht problematischen ronos, vgl. dazu Regling a. a. O. 477, 480.

Wir sehen eine gänzlich veränderte Lage vor uns: keine einzige Kupfermünze, aber Gold und Silber in Massen zeigt das Bild der lebenden Königin, welche somit dem lebenden Könige gleichsteht oder aber, anders ausgedrückt, schon bei Lebzeiten die Ehren der Konsekration und Apotheose geniesst. Zwei Möglichkeiten der Erklärung gibt es :

Entweder kann die Entwickelung, die wir oben den Frauen ein sich allmählich erweiterndes Bildnisrecht einräumen sahen, jetzt soweit gekommen sein, dass auch Gold und Silber der Prägung mit dem Kopfe der lebenden Königin freigegeben wäre oder aber wir müssen eine Ausnahme annehmen. Die Entscheidung bringt ein Blick in die Reihe der Monarchinnen der folgenden Generationen: nirgends, werden wir sehen, wird das bei Berenike II überraschende Schauspiel wiederholt. Also nimmt diese eine Ausnahmestellung ein. Der Beweis ist klar: als Ptole

1) Als Parallele sei noch die geringe Ausbeute angeführt, die Inschriften und Papyri für die staatsrechtliche Stellung der Frau in dieser ersten Zeit geben. Letztere datieren nach der Königin überhaupt nicht, offiziell wird in allen Urkunden ihre Existenz ignoriert. Erst nach der Konsekration erscheint ihr Name in Datierungen, da ihre Priesterin eponym ist.

Auch die Inschriften entsprechen dem; zu ihrem Wohle „vлèg“ wird öfters etwas dargebracht oder errichtet (Strack Nr. 17 ff.), aber nach ihrem Tode, was der Beiname beweist, erscheint Arsinoë nicht nur auf Delos mit Apollo, Artemis, Leto u. a. in gleichem Range genannt (Nr. 33), sondern auch auf Kypern und Amorgos, in Mittelhellas und im Delta sind ihr Altäre und Weihgeschenke errichtet worden. Von Berenike gibt es entsprechend der an der Hand der Münzen gemachten Erfahrung fast keine inschriftliche Erwähnung; nur eine kurze Inschrift (CIG 2615 = Strack 3) auf Kypern nennt sie, aber ohne Titel.

2) 969 und 971: Alexander den Grossen.

maios III zu dem grossen asiatischen Kriege auszog, liess er bekanntlich seine Gattin als Vizekönigin und Bevollmächtigte in Aegypten zurück; bei dieser Gelegenheit hat er ihr offenbar auch das Münzrecht anvertraut und ihr auf diesem Gebiete alle Befugnisse, die er selbst genoss, eingeräumt.

Es liegt auf der Hand, dass die oben besprochenen Gold- (?) und Silbermünzen von Kyrene hierher gehören und nicht zu Berenike I. Sie fügen sich hier harmonisch ein, während sie an der von Svoronos ihnen zugewiesenen Stelle der ganzen übrigen in den Münzen erkennbaren Ordnung ins Gesicht schlagen. Allerdings möchte ich, wie auch z. B. Wilcken Pauly-Wissowa s. v. Berenike (III 1. 284) tut, diese Münzen in Kyrene vor die Vermählung mit Euergetes setzen, weil ihr Kopf noch jugendlicher ist und der Schleier noch fehlt. Das ist selbstverständlich möglich, denn damals regierte sie als Königin (ẞaoihooa = weiblicher Baotlevs, nicht = yvvǹ ßaoiléws), weil die männliche Seite der kyrenäischen Dynastie ausgestorben war.

Dass Berenike damals in Kyrene selbständig herrschen durfte, ist eine Abweichung des Staatsrechtes dieses Landes von dem ägyptischen, wenigstens des ersten Jahrhunderts vor Chr., denn bekanntlich hat dort Berenike IV, die in ähnlicher Lage war, wie hier Berenike II, nicht regieren dürfen, sondern sofort einen Gemahl wählen müssen, um die Kontinuität der Regierung zu sichern.

Ferner lernen wir aus den Vorgängen unter Ptolemaios III, dass, wie zu erwarten, der absolute König das Recht hatte, seine Befugnisse, wie hier das Münzrecht auf Gold und Silber, auf bestimmte Zeit oder dauernd der ihn vertretenden Gattin zu überlassen, die sie dann aber übte, weil sie die Vertreterin, nicht weil sie die Gattin des Monarchen war; das muss scharf geschieden werden.

Soviel über Berenike II in Aegypten und Kyrene. Wie steht es in Phoinikien und auf Ky pern? Zunächst werden, wie oben gesagt, die A und A-Münzen der Arsinoë weitergeprägt, der Kopf der Berenike dagegen tritt nur auf Kupfer auf, weil der König hier selbst im Felde stand und die Vertretung, die Berenike in Aegypten ausübte, hier keine Geltung mehr hatte. In Tyros, Sidon, Gaza, Jope, Ptolemais prägt man auf der Vs Berenike mit der Legende ΒΕΡΕΝΙΚΗΣ ΒΑΣΙΛΙΣΣΗΣ, auf der Rs Horn und andere Symbole mit der Legende BAƐIAEQE IITOAEMAIOr (vgl. Svor. von Nr. 1047 an). Hier tritt also die Kontinuität der Entwickelung klar zu Tage: die Königin, d. h. die Gattin des lebenden Herrschers erscheint im Bereich der kgl. Münze nur auf Kupfer, wie eine Generation vorher, nur dass ihr Name neben dem des Gatten in der Legende erscheint. Letzterer ist aber gleichwohl der Münzherr, sorgfältig hält man seine Legende fest und opfert lieber das bekannte Prinzip hellenistischer Prägungen, die Vereinigung von Kopf und

Namen (also als Umschrift) auf einer Seite der Münze zu vermeiden. Dieses Aufkommen des Namens der Königin ist der freilich bald wieder verschwundene - Fortschritt der Entwickelung dieser Generation.

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Hierher gehören auch die schönen, aber seltsamen Stücke 899 f. bei Svoronos: Goldene 8-Drachmen-Stücke deutlich nicht-ägyptischer Prägung. Vs: wie in Aegypten Berenike, Rs: BEPENIKH】 BAZINIZZHZ, Füllhorn, Biene. Svoronos lässt die Frage offen, ob die Stücke unter Ptolemaios II oder III gehören; ist ersteres der Fall, so kommt nur Kyrene in Betracht, wo es vor dem Antritte des Euergetes einzig und allein eine Begɛvizη ẞaoihooa gab. Ephesos als Ursprungsort (so Svoronos a. a. O. und Head. H. N. 714 u. a.) ist trotz des Beizeichens Biene sehr problematisch. Es gibt nun doch einmal keine Königin von Ephesos. Hat Ephesos aufgehört, Aussenort zu sein und ist kgl. Münze und während Ptolemaios III in Syrien kämpfte ebenso wie die Münze in Afrika Berenike übertragen? Das ist doch alles sehr unwahrscheinlich. Sicher ist es, dass die Münzen aus kgl. Prägestätte stammen. dass diese Prägestätte bei der Uebertragung der Reichsverweserschaft mit an Berenike kam und dass sie doch ausserhalb Aegyptens zu suchen ist. Wir kennen die staatsrechtlichen Verhältnisse an den Peripherien der Grossstaaten für diese Zeit herzlich schlecht, wissen vor allen Dingen nicht, wie weit in Kleinasien königliches Gebiet ging und wo der Kranz der Aussenorte sich daran schloss. Das wahrscheinlichste ist mir, dass die Münze aus unmittelbar kgl. Gebiet entweder aus Kleinasien oder von einer der Inseln stammt. Die Stadt Ephesos ist m. E. gänzlich ausgeschlossen 1).

Zwei weitere Erscheinungen sind zu besprechen: 1) Berytos zeigt Berenike II in der Gestalt Arsinoës II und mit der Legende APZINOHY DIAAAEADOY auf Gold (Svor. Nr. 1061 f.). Dies ist das erste Beispiel einer Münzsorte, die sich fortan öfters wiederholt: Gold und Silber, auf dem die jeweilig lebende Königin Arsinoë II, der vergotteten Ahnfrau, angeglichen wird. Ein Münzrecht der lebenden ẞaoilooa folgt nie daraus, denn ein Gott θεὰ φιλάδελφος ist der Münzherr. Die Veranlassung der Prägung des Typus wird, wie Svoronos bei späteren mit K bezeichneten Münzen gleicher Art wahrscheinlich gemacht hat, das zehnjährige Hochzeitsjubiläum der Königin sein. Sie bedeuten kein Novum,

1) Bürchner bei Pauly-Wissowa s. v. Ephesos. (V 2, 2794) denkt daran, dass Ptolemaios nach dem Tode des Antiochos Theos 247/6 die Stadt, die ihm zufiel, seiner Gattin geschenkt habe. Das würde also bedeuten, er stellt sich zu ihr, wie seinerzeit Lysimachos. So unptolemäisch wie möglich; nichts zwingt uns, eine so ungeheure Vergewaltigung der ersten Stadt Kleinasiens anzunehmen. Ephesos ist sicher nóig, Aussenort. geblieben und der kann nicht vom Monarchen verschenkt werden. Auch die ägyptische Besatzung c. 241 (Euseb. Chron. Arm. I 251) ändert daran nichts. Die deckte eben den Verbündeten, die Republik Ephesos, gegen den gemeinsamen Feind, Seleukos II, bezw. Antiochos Hierax.

denn das Münzrecht gehört ja eben der verstorbenen Arsinoë. Uebrigens ist es durchaus überflüssig, mit Svoronos IV 184 eine Veränderung in der staatsrechtlichen Stellung im Berytos (wo Nr. 1061 f. wegen des Beizeichens wohl sicher geprägt sind) anzunehmen. Unter Ptolemaios II gehört die Stadt zum Königreich, es folgt nun aus den vorliegenden Münzen keineswegs, dass sie jetzt Aussenort war, im Gegenteil, die Prägung ist genau die königliche mit Andeutung der Einzelgelegenheit, bei der sie erfolgte, ein Aussenort setzt den Namen der Stadt auf die Münze, die hier fehlt. Die Goldstücke sind also einfach kgl. ptolemäisch.

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2) Abweichend ist, wie zu erwarten, die Prägung des Aussenortes Marathos (Svor. Nr. 1064 ff.). Hier erscheint Berenike auf Silber, ohne ihren Namen, aber mit Szepter, das sie in Aegypten nicht führt. Die Rs trägt den Stadtnamen teils griechisch, teils phönikisch und wieder Datierungen nach der Aera von 312/1. Es handelt sich also auch hier um Münzen der autonomen Republik Marathos, die dem Könige in Alexandrien ein Kompliment machen will. Ausser auf Silber erscheint Berenike auch auf Kupfer, was nichts ändert. Auch diese Stücke sind städtisch.

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Svoronos schreibt übrigens, um dies auch zu erwähnen, einen Teil der Exemplare der Gold- und Silbermünzen der Berenike in Aegypten der Zeit Ptolemaios IV zu (Nr. 1113 ff.) mit der Begründung, dass sonst keine silbernen Dekadrachmen unter der Regierung des Philopator geschlagen wären 1). Dagegen hat schon Regling a. a. O. 481 polemisiert, und aus dem Vergleich mit den bisher gesicherten Resultaten ergibt sich sofort die äusserste Unwahrscheinlichkeit des Ansatzes. Die Münzen unter Ptolemaios IV versetzt würden eine Prägung mit dem Bilde der lebenden Königin nach dem Tode ihres Gatten bedeuten, was an sich recht unwahrscheinlich ist und jeden Sinn verliert, wenn man bedenkt, dass die ganze reiche Prägung der Berenike auf dem Vizekönigtum an Euergetes' Statt basiert war, ein Grund, der nach dem Tode des letzteren wie auch schon in den letzten Jahren vorher - eo ipso wegfiel.

Um noch einmal das Resultat der Entwickelung dieser Generation zu wiederholen: die Königin prägt Kupfer, und legal nur Kupfer, weiter; aber jetzt mit Namen neben dem des Münzherrn. Ausnahmsweise wird ihr als Vertreterin, nicht als Gattin, volles Münzrecht zugestanden. Sodann beobachteten wir hier den ersten Fall der Anähnlichung der Göttin Arsinoë an die Züge der lebenden Monarchin. Damit betritt das Reich einen Pfad, den die Städte längst beschritten haben: die Königin der Staatsgöttin im Portrait anzuähneln. Es ist interessant, zu

1) Im Text IV 191 ff. werden diese Stücke seltsamerweise gar nach Syrien verwiesen, wo eine BEPENIKH BAZIAIZZA ganz auffallend wäre. Daran ist gar nicht zu denken. ▲ auf Nr. 1116 als 4(ucozos) zu lesen, ist reine Hypothese, vgl.

IV 480.

sehen, wie vollständig gleichmässig die Arsinoë mit z. B. der Artemis von Ephesos als Göttin behandelt wird, wie die erstere als Göttin genau so real ist, wie irgend ein altehrwürdiges Numen 1).

Nun zu Arsinoë III, der Gattin Ptolemaios IV. Ihre Münzen zerfallen, wie nach den aufgestellten Prinzipien zu erwarten ist, in zwei Klassen: erstens Goldmünzen (Svor. 1159. 1269. 1272) mit Szepter und allen Attributen der Göttlichkeit, dazu dem Beinamen DIAОIATOPO und zweitens Kupfermünzen (Svor. 1160 ff., 1174?) mit ihrem Kopfe und der Legende des Königs selbst. Es ist klar, dass die Kupferstücke vor, die Goldmünzen nach dem Tode Arsinoës geschlagen sind.

Die letzteren fallen dann aber auch was Svor. 1269 und 1272 richtig annimmt - später als der Tod des Ptolemaios Philopator selbst, denn Arsinoë wurde von Ptolemaios selbst umgebracht, ohne dass etwas davon in der Oeffentlichkeit verlautete. Erst nach dem Tode des Königs wird es bekannt und führt nun zu hohen Ehren seitens der neuen Regierungsmänner und der Bevölkerung für die verstorbene Königin (vgl. Polyb. XV 25, 7 ff.; 33, 11 ff. Justin XXX 2, 7). Da hat natürlich Ptolemaios IV keine Münzen wie Svor. Nr. 1159 schlagen lassen, denn jeder, der sie in die Hand nahm, musste stutzen und sich mindestens darüber wundern, dass der Arsinoë, von deren Ableben man nichts gehört hatte, plötzlich in einer Weise gedacht wurde, die man sonst nur bei apotheosierten Königsfrauen gewöhnt war. Die Münzen gehören also in die Anfänge Ptolemaios V, später als der Sturz der Schreckensmänner um Sosibios, deren Opfer Arsinoë III geworden war.

Zu erklären ist hier nichts. Dass die Typen der vergotteten Gattin des Vorgängers auch unter dem Nachfolger weitergeprägt werden, haben wir bei Arsinoë II und in beschränkter Weise bei Berenike I gesehen; im vorliegenden Falle kann es aber noch weniger Wunder nehmen, denn Arsinoë wurde ja eben erst unter Ptolemaios Epiphanes nachträglich apotheosiert.

Auch die Kupfermünzen vor dem Tode der Arsinoë sind selbstverständlich und bedürfen keiner Erläuterung. Zu bemerken ist lediglich, dass die Nennung des Namens neben dem des Gatten sich nicht durchgesetzt hat und hier wieder aufgegeben ist, vermutlich weil der doppelte Name die gänzlich verschiedene Stellung von Münzherr (der König) und dargestelltem Typ (die Frau) zu verwischen drohte.

Daneben stehen die goldenen Hochzeitsmünzen, auf denen Arsinoë III,

1) Auf Inschriften tritt Berenike II nicht mehr hervor, als Arsinoë II. Sie erscheint natürlich bei Lebzeiten als 9ɛà evɛgyétis (Strack Nr. 43, 45, 48 f.), daneben aber einfach als yvv zaì áðɛλøý (Titular). In Papyri wird nicht nach ihr datiert, auch nicht, als sie Vizekönigin von Aegypten war. Die Bezeichnung als 9à entspricht dem grossen Fortschritt zum Gottkönigtum, der in die Zeit des dritten Lagiden fällt, wurde natürlich ferner dadurch begünstigt, dass sie mehr als yvvù facilέwę, nämlich βασίλισσα weiblicher Baoɛvę, wurde, d. h. die göttliche Stellung des Monarchen auf sich selbst übernahm, wenigstens so lange, als sie Reichsverweserin war.

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