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wie früher schon Berenike II, in Gestalt und mit der Legende der Philadelphos erscheint (Svor. Nr. 1163 ff.). Auf ihnen finden wir die Datierungsbuchstaben A = 1 und A= 11. Beide bedeuten nach Svoronos dasselbe Jahr 211, das der Vermählung, weil dieses das 11. des Königs und zugleich das 1. der Königin war.

Ausserhalb Aegyptens finden wir in Marathos einen Kopf, den Svoronos wohl mit Recht als Arsinoë III deutet (Svor. 1197 ff.). Marathos ist also da die Münzen städtisch sind noch immer der getreue Aussenort des Reiches, der von ptolemäischem Münzregal befreit ist, aber auch unter der neuen Regierung die Gelegenheit benutzt, in gewohnter Weise der kgl. Familie zu schmeicheln.

Der Revers trägt neben dem Stadtnamen (phönikisch) Datierungen nach Seleukidenära; erhalten sind die Jahre von 95-108. Metall: Kupfer.

In gleichem Verhältnis zum Reiche steht die Stadt Phaselis, deren Silbermünzen (Svor. 1196) auf der Vs zwei Portraits, nach Svoronos, Ptolemaios IV und Arsinoë III, tragen. Die Rs zeigt die Abkürzung DAZH, den Namen des Beamten und ein Schiffsvorderteil.

Dazu kommt noch Methana im Peloponnes (Svoronos, Journ. d'arch. numism. VII 397 ff.), das wohl seit 243 Aussenort des ptolemäischen Reiches war.

A-Σ

A. Vs: Aphrodite als Arsinoë III, Rs: Ein Heros und Legende P--Ï· d. h. Αρσινοειτων).

Die Münze ist interessant dafür, wie weit der Einfluss der ptolemäischen Macht reichte, staatsrechtlich bietet sie nichts neues: aus Höflichkeit vor Ptolemaios gibt die Stadt auf ihren Münzen der lokalen Göttin die Züge Arsinoës. Die Umnennung des Stadtnamens in Arsinoeia ist gleichfalls nicht ohne Analogie.

Das Material, das Papyri und Inschriften für die staatsrechtliche Stellung Arsinoës III ergeben, entspricht völlig dem über Berenike Gesagten.

Der Gesamteindruck der Periode ist also ein Stehenbleiben auf dem unter Ptolemaios Euergetes beobachteten Verhältnis. Die Erwähnung des Namens der lebenden Königin auf Kupfer hat sich nicht durchgesetzt, überhaupt ist das erste leise Abflauen der Bewegung zu bemerken, die auf eine immer weitere Ausgestaltung des Bildnisrechtes der Frauen hinzudrängen schien.

Wie im grossen das Reich, so macht im kleinen unser Glied des Verwaltungsorganismus einen Umschwung durch eine rückläufige Bewegung beginnt. Unter Ptolemaios IV steht alles still, nicht nur das Bildnisrecht der Königinnen; jetzt folgt die Reaktion.

Von Kleopatra I, der Gemahlin Ptolemaios V, kennen wir zwei Sorten von Münzen:

1. Die Hochzeitsmünzen (Svor. 1241 f.), auf denen die Königin als Αρσινόη Φιλάδελφος erscheint, die uns bekannt sind.

2. Kupfermünzen, die in Paphos auf Kypern geschlagen sind (Svor. 1380 ff.) mit folgendem Aussehen:

Nr. 1380. Æ. Vs: Ammonkopf. Legende: BAZIAIH KAEONIAΤΡΑΣ.

Rs: 2 Adler. Legende: ΠΤΟΛΕΜΑΙΟΥ ΒΑΣΙΛΕΩΣ. Nr. 1381. Æ. Vs: Kopf der „Alexandria". Legende wie 1380. Rs: wie 1380.

Nr. 1382. A. Vs: Isis, Legende und Rs wie 1380.

Svoronos IV 280 deutet diese Stücke als Vormundschaftsmünzen; sie gehören nach seinem Ansatz in die erste Zeit der Regierung Ptolemaios' VI, ihres Sohnes. Natürlich lässt sich aus den Münzen Kleopatras I allein keine Entscheidung fällen, wir werden aber unten an mehreren Analogien sehen, dass Svoronos recht hat. Es handelt sich um das erste uns bekannte Beispiel eines auf Vormundschaft basierten Münzrechtes der Königin-Mutter. Die Form, in der es sich äussert, ist also im Ptolemäerreich: Kupferprägung ohne ihr oder des Mündels Bild, aber mit beider Namen auf beide Seiten verteilt. Dies ist ein Novum.

Weiter: Kleopatra II, Gattin Ptolemaios' VI, und Kleopatra III, Gattin Ptolemaios VIII, die gewaltigsten Frauen der Ptolemäerdynastie und zeitweilig die absoluten Herrinnen des Staates, haben überhaupt keine Münzen geprägt, erscheinen auch nicht auf Münzen anderer Prägeherren, weder innerhalb noch ausserhalb Aegyptens. Ausgenommen sind nur die Hochzeitsjubiläumsmünzen der alten Form, wo sie sub specie deae Philadelphi erscheinen (Svor. Nr. 1498 ff.). Die Legende lautet wie gewöhnlich ΑΡΣΙΝΟΗΣ ΦΙΛΑΔΕΛΦΟΥ. (Αρσ. βασιλίσσης bei Svoronos ist ein Druckfehler, vgl. IV 430 und die Abbildung III LV. 4).

Die hier gewonnenen historischen Resultate sind von höchster Bedeutung sie zeigen deutlich, dass die Stellung der Königin in dieser Periode ebenso wenig nominell dem Könige gleichberechtigt ist, wie früher. Wenn jemals in der Ptolemäergeschichte die Möglichkeit vorliegt, über die staatsrechtliche Stellung der Frau Zweifel zu hegen und sie auch de iure, nicht nur de facto als dem Monarchen gleichberechtigt anzusehen, so ist es hier. Nicht nur zeigen die Historiker, Polybios, Livius, Justin, die Chronographen, das gewaltige Uebergewicht der königlichen Damen mit grosser Deutlichkeit, sondern auch die Papyri und Inschriften ')

1) Die Inschriften Ptolemaios' V. und VI. zeigen in der Regel, die Ptolemaios' VIII fast stets den Namen der Frau. Und die Papyri entsprechen dem. Datierungen nach den Frauen Ptolemaios' V. und VI. finden wir zwar noch nicht, um so reichlicher sind wir aber mit solchen nach den beiden Gattinnen Ptolemaios' VIII gesegnet: P. Teb. I 5 (2 Frauen), P. Amh. II 44 (2 Frauen), P. Reinach 7 (2 Frauen), BGU. III 993 (1 Frau) u. a. m.

scheinen etwas wie eine Samtherrschaft anzudeuten, die ja Strack demgemäss auch annahm, während Breccia und ihm folgend Beloch — wie wir sehen durchaus mit Recht die entgegengesetzte Ansicht vertreten. Wir müssen den Ptolemäermünzen dankbar sein, dass sie uns eine so durchaus eindeutige Antwort geben durch die rapide Abnahme des Bildnisrechtes der Frauen gerade in dieser Periode äusserst entwickelter Frauenmacht 1).

Eine Art von Münzrecht, aber kein Bildnisrecht Kleopatras III weisen Svor. Nr. 1727-1731 auf. Es sind dies Silbermünzen, die in Пla(çoç) geprägt sind. Sie zeigen den Kopf des Soter I und die regelmässige Umschrift Ptolemaios ΧΙ (ΠΤΟΛΕΜΑΙΟΥ ΒΑΣΙΛΕΩΣ), sind aber durch ihre doppelte Datierung auffallend, die sowohl nach Jahren des Königs, wie nach denen Kleopatras III, also der Königin-Mutter und Vormündin, rechnet; z. B. Svor. Nr. 1727 IA (11) = H (8). Dies ist eine zweite Art, eine Vormundschaft auf Münzen auszudrücken. Sie steht hinter der oben bei Kleopatra I beobachteten Manier zurück, indem sie den Namen der Mutter nicht setzt, übertrifft sie aber durch die Ausdehnung der Gerechtsame auch auf Silber 2).

Ebenso geht es in den folgenden Jahrzehnten weiter: Kleopatra Selene, Gattin Ptolemaios X, (Svor. 1726) und vielleicht Kleopatra V Tryphaina, die des Ptolemaios Auletes (Svor. 1841, vgl. IV 508) haben nur solche Hochzeitsmünzen mit Namen der Arsinoë Philadelphos aufzuweisen.

Wir kommen zur letzten Frau des Ptolemäerhauses, die in Aegypten regiert hat, Kleopatra VII, der berühmten Geliebten Caesars und des Antonius.

Für die nächste Zeit (s. u.) sei das nicht-numismatische Material hier gleich kurz mit abgemacht: Datierungen nach Ptolemaios X und Frau: Fayúm-Towns II 11; II 14. P. Teb. I 7; I 78; II 33. P. Reinach 9 f., 14 ff., 20. P. Lond. I 23. Pap. d. Louvre (Extraits et manuscrits Bd. 82) 5. BGU. III 994 ff.

Dieses Papyrusmaterial, das keineswegs irgend welchen Anspruch auf Vollständigkeit macht, gibt die Lage wieder, wie sie tatsächlich war, wie die Petenten und Briefschreiber sie sahen. An offiziellem Werte kann sich natürlich ein Papyrus nicht mit einer Münze messen. Zu beachten ist auch noch, dass unter den Inschriften die offiziellen den Namen der Königin weglassen, vgl. die offiziellste von allen, das Dekret von Rosette unter Ptolemaios Epiphanes.

1) Es sei noch auf Svoron. Nr. 1732 hingewiesen. Æ. Vs: Ammon. Rs: Adler und K-4. Svoronos löst dies als K2(coлátoas) auf, analog Nr. 1733 A-B als Alɛğávdoov facilέws. M. E. ganz irrtümlich, die Abkürzung eines Personennamens ist ganz unerhört, nur Ortsnamen findet man so. Und βασιλεὺς Αλέξανδρος ist staatsrechtlich unmöglich. Der Bagiheç heisst Ptolemaios. Alexander ist der Götterbeiname. Es gibt doch auch keinen βασιλεὺς Εὐεργέτης oder βασιλεὺς Σωτήρ

2) Dies ist eine Parallele zu den häufigen Papyrusdatierungen nach Kleopatra III und Ptolemaios XI, z. B.: Fayûm-Towns II 12; P. Teb. I 210; P. Leipz. 1; P. Reinach 22 ff.; BGU. III 998 II. Vgl. auch P. Amh. II 51 und BGU. III 999 f. (Ptol. XI mit seiner Schwester).

Für die einzelne Zuweisung der Münzen verweise ich auf Regling a. a. O. IV 507 und Journ. d'arch. num. XI. 244 ff., wo die Anordnung bei Svoronos richtig gestellt wird; die grosse Serie von Tetradrachmen Svor. 1815 ff. gehört zu Kleopatra VII, dagegen die zweite von 1847 an an erste Stelle unter Auletes.

Die Münzen, die in die Zeit Kleopatras VII gehören, teilen sich in drei Gruppen:

1. Königliche Münzen ihres Reiche s.

A. Svoronos 1815-35. Datum: Jahr 1-22. Kopf Ptolemaios I. Legende ΠΤΟΛΕΜΑΙΟΥ ΒΑΣΙΛΕΩΣ. (Tetradrachmen.)

A: Svor. 1853. Datum: Jahr 6. Kopf Kleopatras. Legende KAEOΠΑΤΡΑΣ ΒΑΣΙΛΙΣΣΗΣ. (Drachme.)

E. Svor. 1871-73. Kopf Kleopatras. Legende KAEONIATPAΣ ΒΑΣΙΛΙΣΣΗΣ.

Æ. Svor. 1874. Kleopatra mit Kaisarion als Isis mit Eros. Legende ΚΛΕΟΠΑΤΡΑΣ ΒΑΣΙΛΙΣΣΗΣ.

A. Svor. 1887 ff. (in Berytos geschlagen). Vs: Kleopatra mit Legende ΒΑΣΙΛΙΣΣΗΣ ΚΛΕΟΠΑΤΡΑΣ. Rs: ΕΤΟΥΣ ΚΑ ΤΟΥ ΚΑΙ Ε Kopf des Antonius.

2. Münzen der Aussenorte.

R. Svor. 1883 ff. Askalon. Vs: Kleopatra und Datierung (33-30 v. Chr.?). Rs: lokale Legende.

Æ. Svor. 1886. Berytos. Vs: Kleopatra. Rs: Lokaler Gott Poseidon. BH und Datierung. Jahr 21 = 6.

A. Svor. 1890 ff. Damaskus. Vs: Kleopatra. Rs: Lokale Embleme und Legende. Datierung 36-32 v. Chr.

A. Svor. 1894 ff. Tripolis. Vs: Kleopatra. Rs: Lokale Embleme und Legende und Datierung Jahr 22, bezw. 23. Statt d. Embleme 1896: Antonius.

E. Svor. 1905. Patrai. Vs: Kleopatra. Legende: BAZAIZZA KAEOIATPA. Rs: Isisschmuck und lokale Legende.

3. Münzen des römischen Beamten Antonius.

A. Svor. 1897 f. (Antiochia Prägeort??). Vs: Kleopatra. Legende: ΒΑΣΙΛΙΣΣΑ ΚΛΕΟΠΑΤΡΑ ΘΕΑ ΝΕΩΤΕΡΑ. Rs: Antonius. Legende: ΑΝΤΩΝΙΟΣ ΑΥΤΟΚΡΑΤΩΡ ΤΡΙΤΟΝ ΤΡΙΩΝ ΑΝΔΡΩΝ.

A. Svoronos 1906 ff. Vs: Kleopatra. Legende: CLEOPATRAE REGINAE REGUM (evt. dies mit dem Zusatz FILIORUM REGUM). Rs: Antonius. Legende: ANTONI ARMENIA DEVICTA.

A. Svor. 1899 f. (Kyrene Prägeort??) Vs: kein Bild. Legende: BAZIA-OEA-NE. Rs: auch kein Bild. Legende: ANTQ—YпA—г. Dieses Verzeichnis lehrt folgendes:

Kleopatra VII ist die einzige Königin des Ptolemäerhauses gewesen, die ein eigenes, nicht auf Vertretung des Gatten basier

tes Münzrecht ausgeübt hat. Svor. 1853, eine Silberdrachme vom Jahre 46 v. Chr., zeigt uns ihr Bild als vollkommen autonome und souveräne Münzherrin, ohne jede Andeutung von Vormundschaft. Dem entspricht das Kupfer 1871 ff.

Recht eingebürgert hat sich die unerhörte Neuerung aber noch nicht. Bei weitem der grösste Teil des Silbers zeigt den Namen des Schattenkönigs Ptolemaios XIV als den des Münzherrn (Svor. 1815 ff.). Auch flüchtet sich die Monarchin noch gelegentlich unter die species deae als Isis (A. Svor. 1874), wenn sie sich auch selbst als ẞaoiliooa nennt.

Wie in Aegypten, so verfährt sie auch in den wiedergewonnenen Nebenländern. Æ. (Svor. 1887 ff.) aus der Münzstätte von Berytos ist königliches Geld mit ihrem Kopfe, ihrem Namen und ihrer Doppeldatierung nach Jahren in Aegypten und in Syrien. Der Kopf des Antonius deutet keine Münzherrlichkeit an, er ist nur ein aus politischen Gründen gewählter Typ.

Die Aussenorte, deren Zahl durch die Schenkungen des Antonius wieder beträchtlich gestiegen ist, benehmen sich genau wie in der Zeit ptolemäischer Grossmacht, sie prägen das Bild der Königin in Alexandrien auf ihre lokalen Münzen.

Interessant ist Berytos, wo aus demselben Jahre (21 = 6 der Kleopatra =32/1 v. Chr.) städtische Münzen (Svor. 1886) und königliche (Svor. 1887 ff.) erhalten sind. Man kann nun die königlichen als früher annehmen und an einen Abfall der Stadt denken, dann wäre es aber schwer, die fortgesetzte Höflichkeit der Münzen auch des rebellischen Berytos gegen Kleopatra zu erklären, ausserdem geht das Jahr Kleopatra 21 noch vor der Schlacht bei Aktion zu Ende, ein Abfall der Phoinikier ist also unwahrscheinlich. Umgekehrt wird man das Richtige treffen: im Jahre 32/1 ist die Münze in Berytos königlich, d. h. ist die Stadt zum Königreich gezogen worden. Es liegt nahe, dies mit den Seerüstungen gegen Octavian in Verbindung zu setzen, die man wohl dadurch zu sichern glaubte, dass man ein unmittelbar königliches Regiment über die grossen Werftplätze, z. B. Berytos einrichtete und die lockere Stellung als Aussenort abschaffte. Das Datum der Abänderung (zwischen August 32 und August 31) passt recht gut. Warum gerade Berytos davon betroffen wurde und nicht auch z. B. Tripolis, ist natürlich nicht mehr zu bestimmen.

Die Münzen der dritten Gruppe sind römische und als solche später zu behandeln. Kleopatra ist auf ihnen nicht Münzherrin, sondern von dem Münzherrn Antonius auf seinen Münzen dargestellt. Es handelt sich nur um eine Ehrung der verbündeten Monarchin seitens Roms, bezw. des Mannes, der die Autorität Roms zu repräsentieren behauptete. Die entsprechende Aufmerksamkeit von der anderen Seite stellt das kgl. Kupfer von Berytos dar (Svor. 1887 ff.), wo Kleopatra auf eine Seite ihrer Münzen den Kopf des Antonius setzt. Dieser steht hier in Parallele mit einer Nike und Athene, wird also deutlich als Münztyp, nicht als Münzherr

Klio, Beiträge zur alten Geschichte X 3.

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