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dokumentiert. Genau so ist es umgekehrt, Kleopatra ist ein Typus der römischen Münzen, ebenso wie Antyllos (Svor. 1909 f.) oder irgend ein Emblem. Dass Antonius auf seinen Münzen neben ihrem Bilde auch ihren Namen setzte, ändert juristisch nichts, sondern zeigt höchstens, wie wenig er mit seinen Aufmerksamkeiten auf solch höchst amtlichem Gebiet Mass zu halten wusste.

Auf einer Reihe von Münzen führt Kleopatra das Beiwort ɛà vɛwTέoa. Es sind dies Svor. 1887 ff. (das kgl. Kupfer in Berytos von 32/1 v. Chr.), 1897 f. (römische Münzen, datiert durch Antonius IMP III = avτozgáτwo Toitov also seit 35 v. Chr. 1), 1899 f. (ebenfalls römische Münzen aus Antonius drittem Konsulat = 31 v. Chr. 2). Die Münzen gehören also alle in die letzte Zeit des Lebens des Antonius und der Kleopatra, entsprechend der literarischen Ueberlieferung bei Plutarch, Antonius 54, wo die Proklamation zur véa "Iois in Parallele mit der zur Grosskönigin und dem Triumph von 34 v. Chr. steht.

2. Das Seleukidenreich.

Antiochos III Mέyas hat als erster aller seleukidischen Könige Geld mit dem Kopfe einer Königin geprägt (Babelon, Rois de Syrie 424 ff.): A. Vs: Weibliche Büste, die wohl mit Babelon als Königin anzusprechen ist. Rs: Elephant und Dreifuss. Legende ΒΑΣΙΛΕΩΣ ΑΝΤΙΟΧΟΥ.

Weitere Beispiele bietet erst die Zeit Demetrios' I Soter (Babelon a. a. O. 791 ff.) Hier erscheint auf Silber, wie auf Kupfer der Kopf der Königin Laodike, der Witwe des Perseus, neben dem des Gemahls, niemals allein. Die Legende der Stücke lautet einfach BAXIΛΕΩΣ ΔΗΜΗΤΡΙΟΥ, bei Silber mit dem Zusatze ΣΩΤΗΡΟΣ. Die Rückseite zeigt bei Silber eine Psyche, bei Kupfer eine Nike. Die chronologische Fixierung der Emission ist sicher dadurch, dass einzelne Exemplare (Silber) sich als überprägte Münzen des Timarchos von Babylon herausgestellt haben, der 162 unterworfen wurde. Das Beiwort 2THP stimmt auch hierzu, denn Demetrios nahm es nach der Ueberwindung des Tyrannen an. Der Schluss, dass danach die Kupferstücke in die Zeit vor 162 gehören, da sie diesen Namen nicht tragen, ist nicht sicher. Ebensogut kann auch auf Münzen der gleichen Zeit das Epitheton weggelassen sein, da seine Nennung keineswegs obligatorisch war.

Ferner haben wir Münzen aus der Zeit Alexanders I Balas, die hier in Betracht kommen und zwar sowohl Silber (Svor. Ptol. I tлε' und Literatur daselbst) wie Kupfer (Babelon a. a. O. Nr. 928 f.).

Vs: Die Köpfe Alexanders und seiner Gattin Kleopatra Thea (Tochter Ptolemaios VI). Rs: Verschiedene Typen mit der Legende nur des Königs selbst.

1) Drumann-Groebe Gesch. Roms I2 337. 2) Drumann-Groebe Gesch. Roms I2 346.

Kleopatra erscheint dann in derselben Weise auch mit ihrem zweiten Gatten auf Münzen verbunden (Svoronos a. a. О. л9), auch hier nur der Name des Königs selbst: ΒΑΣΙΛΕΩΣ ΔΗΜΗΤΡΙΟΥ.

Am wichtigsten sind aber die Münzen Kleopatras aus der letzten Zeit ihres Lebens, als sie für ihren jungen Sohn Antiochos VIII Grypos die Regierung führte, die Münzen, die sie als Vormündin und nicht als Gattin des Königs darstellen.

1. Ein Unikum des britischen Museums, eine silberne Tetradrachme mit nur ihrem Bilde und nur ihrem Namen ΒΑΣΙΛΙΣΣΗΣ ΚΛΕΟΠΑΤΡΑΣ ΘΕΑΣ ΕΥΕΤΗΡΙΑΣ. Das Bild hat vollen königlichen Schmuck: Diadem, Stephane. (B. M. Cat. Seleucid Kings of Syria S. 85.) Datiert auf 125 v. Chr.

2. Silbermünzen mit den Köpfen von Mutter und Sohn; auf dem Revers ΒΑΣΙΛΙΣΣΗΣ ΚΛΕΟΠΑΤΡΑΣ und ΒΑΣΙΛΕΩΣ ΑΝΤΙΟΧΟΥ mit verschiedenen Emblemen. Die Datierungen führen auf die Jahre 125, 124, 121, 120; daneben sind einige undatierte Stücke. (Die Münzen von 125 und 124 sind als in Sidon geschlagen bezeichnet: 142 und tragen manchmal den Zusatz OEA zum Namen der Königinmutter, der auch 121 noch vorkommt.) Babelon Nr. 1336 ff.

3. Die entsprechenden Kupferstücke (Babelon a. a. O.) haben, soweit sie datiert sind (125-120), nur den Kopf des Antiochos, einige undatierte Stücke haben auch die beim Silber beobachtete Vereinigung beider Köpfe, einige wenige von beiden Sorten haben nur Götterköpfe (1335 f., 1367). Die Legende ist stets, auch wo der Kopf des Grypos allein erscheint: ΒΑΣΙΛΙΣΣΗΣ ΚΛΕΟΠΑΤΡΑΣ ΚΑΙ ΒΑΣΙΛΕΩΣ ΑΝΤΙΟΧΟΥ, öfters mit Zusatz OEAZ; manchmal fehlt das KAI.

Damit sind die Frauenbilder auf seleukidischen Münzen erschöpft. Ueber das hier herrschende System ist folgendes zu sagen. Noch unter Antiochos III, wo ein Bildnisrecht der Frau zum ersten Mal greifbar wird, ist die Prägung der ptolemäischen analog: die lebende Gattin des Königs erscheint ohne Namensnennung auf Kupfer. Dann aber lenkt das System in andere Bahnen: Demetrios I. Alexandros I, Demetrios II haben das Silber der Prägung mit dem Bilde der Gattin geöffnet, zugleich aber eine Beschränkung eingeführt, dass nämlich der Kopf der Gemahlin nicht allein, sondern stets nur mit dem des Monarchen zusammen erscheint. Eine Nennung des Namens der Frau erfolgt auch hier niemals.

Interessant ist aber vor allem die Ausgestaltung des Vormundschaftsmünzrechtes unter Kleopatra 125-120. Auch in Aegypten hatten wir ein solches Recht gefunden, aber es beschränkte sich auf die Setzung beider Namen auf Kupfer, bezw. beider Datierungen auf Silber. So wurde die Stellung von Mutter und Sohn angedeutet, nie durch Setzung des Bildnisses der Regentin offen ausgesprochen.

Hier dagegen erscheint die letztere mit Bild und Titel auf Silber,

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teils mit teils (selten) ohne ihren Sohn. Auf dem Kupfer wird sie stets genannt, wenn auch nicht immer abgebildet. Die Prägung von Silber nur mit dem Kopfe der ẞaoihooa und deά ist aber augenscheinlich bald eingestellt worden: das einzige erhaltene Exemplar stammt aus dem ersten Jahre der Vormundschaft. Offenbar hat das Novum zu viel Aufsehen erregt. Dagegen hat sich die Prägung mit den Köpfen von Mutter und Sohn die ganze Zeit der Vormundschaft gehalten, auf Silber stets, auf Kupfer zum Teil. Wir werden sehen, wie die hier geschaffene Norm für das Vormundschaftsmünzrecht der Königinmutter fortgewirkt hat. Die Silberprägung mit beiden Köpfen ist in solchen Fällen immer wieder nachgeahmt worden, dagegen hat der Präzedenzfall der völlig autonomen Alleinprägung Kleopatras höchstens einen nach sich gezogen.

3. Sonstige hellenistische Staaten.

Der drittbedeutendste der hellenistischen Staaten, Pergamon, weist überhaupt kein Frauenbild auf Münzen auf. Keine Frau des Attalidenhauses ist auf dem Gelde des Reiches abgebildet oder genannt; nicht einmal die Aussenorte haben es für gut befunden, die den Ptolemäern gegenüber beliebte Schmeichelei auch hier anzuwenden. Dasselbe gilt von der Dynastie von Bithynien.

Von den übrigen klein asiatischen Staaten, in denen uns Frauenbildnisse auf Münzen begegnen, ist chronologisch an erster Stelle zu nennen das Fürstentum, oder wenn man will Königreich Amastris (vgl. Rec. d. monn. Gr. d'As. min. 135 f. und Six, Num. Chron. 1885, 63 ff.).

Es gibt von Amastris, der Gattin des Klearch und Lysimachos, der Gründerin der nach ihr genannten Stadt, Münzen folgenden Aussehens: 1) A Vs: Amastris als Amazone Rs: Amastris sitzend, hält einen Eros. mit Mitra. Bogen. Legende AMΑΣΤΡΙΟΣ ΒΑΣΙ ΛΙΣΣΗΣ.

2) A desselben Typus.

A mit anderen Beizeichen.

4) mit Nike statt Eros auf der Rs.

An diese Münzen schliessen sich Stücke, die der Amastris nicht mehr gedenken: die Amazone wandelt sich in ein Wappen ohne Portraitähnlichkeit, der Name der Gründerin weicht dem Ethnikon.

Die zeitliche Ansetzung dieser Serien im Recueil ist unmöglich. Der Einschnitt wird dort beim Jahre 300 gemacht, als Amastris von Lysimachos verstossen wird. Die Münzen, die sie nennen, sollen in die Zeit der Ehe mit dem Diadochen gehören, während nach ihrem Sturze, also 300/299. eine Ehrung der Amastris unterblieben sei.

Dem widerspricht ganz deutlich Memnon IV am Schluss (FHG. III. 530), der sagt, dass Amastris nach ihrer Trennung von Lysimachos und der Beschränkung auf die Vormundschaftsregierung in Herakleia die Stadt

Amastris anlegte. Die Münzen der Baoiliooa 'Audorois gehören also in die Zeit von 300/299 bis zu ihrem Tode, die zweite Klasse von Münzen fällt später als ihr Tod.

Daraus geht deutlich hervor, ebenso wie aus der Legende „AMAΣΤΡΙΟΣ ΒΑΣΙΛΙΣΣΗΣ", dass es sich hier um ein wirkliches Münzrecht handelt, nicht etwa um die Ehrung einer Basiliooa durch einen Aussenort. Amastris, die in Herakleia nur Königinmutter ist, ist in Amastris Monarchin, so gut wie Ptolemaios in Alexandria, und schlägt als Königin, d. h. als absolute Herrscherin, ihre kgl. Münzen. Als nach ihrem Tode Herakleia an das Reich des Lysimachos kommt durch Ueberwältigung ihrer Söhne, verwandelt sich auch Amastris aus einem Fürstentum in eine πόλις.

Wir kommen zu Kappadokien, zu Ariarathes IV und Nysa, seiner Mutter.

A Vs. Die Köpfe von Mutter und Sohn mit Diadem und Schleier, bezw. Tiara.

Rs. Pallas. Legende: ΒΑΣΙΛΙΣΣΗΣ ΝΥΣΗΣ ΚΑΙ ΒΑΣΙΛΕΩΣ ΑΡΙΑΡΑΘΟΥ ΕΠΙΦΑΝΟΥΣ ΤΟΥ ΥΙΟΥ.

Die Annahme von Reinach, Trois royaumes, 46 ff., dass es sich um Vormundschaftsmünzen handelt, ist selbstverständlich richtig. Der Zusatz TOù vioù beseitigt alle Zweifel. Wir finden hier also ein genaues Analogon zu der zweiten Klasse der Vormundschaftsmünzen Kleopatras von Syrien, nur noch deutlicher als solche kenntlich gemacht, als diese.

Königreich Pontos. Hier kennen wir aus der Zeit Mithradats IV Silbermünzen (Recueil. S. 12), die auf der Vs den König mit seiner Gattin und Schwester Laodike, auf dem Revers Zeus und Hera stehend zeigen, während die Legende lautet: ΒΑΣΙΛΕΩΣ ΜΙΘΡΑΔΑΤΟΥ ΚΑΙ ΒΑΣΙΛΙΣΣΗΣ ΛΑΟΔΙΚΗΣ ΦΙΛΑΔΕΛΦΩΝ. Andere Silberstücke haben nur Laodikes Kopf und dementsprechend nur ihre Legende und nur Hera.

Die Münzen stellen das erste Geschwister-Ehepaar im pontischen Hause dar. Die Betonung des „DIAAAEADOI" und die Beziehung auf Zeus und Hera legen es nahe, die Stücke als Hochzeitsmünzen aufzufassen, die diese erste Ehe solcher Art gebührend verherrlichen sollen. Für die Stücke mit Laodike allein hat man (vgl. Reinach Hist. p. 1. monn. 131 ff. und dazu Regling, Wochenschr. f. kl. Philol. 1903, 316) die Vermutung geäussert, dass sie Vormundschaftsmünzen seien, dass Laodike für einen uns unbekannten Sohn die Regentschaft geführt habe. Unbedenklich ist die Annahme freilich nicht. Die Reihe der pontischen Könige ist uns seit Reinachs Untersuchung a. a. O. so gut greifbar, dass fühlbare Lücken nicht mehr auszufüllen sind, aber gerade bei diesen kleinasiatischen Herrscherreihen, z. B. Bithynien, hat man so oft einen aus der Literatur nicht bekannten Fürsten einschieben müssen, dass die Vermutung immerhin einige Wahrscheinlichkeit hat, so wenig man sie als

sicher betrachten und staatsrechtliche Maximen darauf aufbauen darf. Ist sie richtig, so haben wir hier einen Fall von Vormundschaftsprägung in der Art wie die einzelne Silbermünze Kleopatras von Syrien, einen Präzedenzfall für diese; denn die pontische Münze gehört dann bald nach dem Tod Mithradats IV. also etwa 20-25 Jahre vor die Vormundschaft Kleopatras in Syrien; diese Annahme aber, dass was selbst in Syrien sich nicht durchsetzt, schon viel früher in Pontos, das doch wirklich nicht fortgeschrittener war, als jenes, möglich gewesen sein sollte, ist nicht ohne Bedenken. Eher könnte man versucht sein, die Laodike auf der Münze mit der Mutter des grossen Eupator zu identifizieren und in die Zeit von deren vormundschaftlicher Regierung setzen (120 ff.). Das wäre dann eine Nachahmung des soeben in Syrien gegebenen Beispiels.

Letztere Annahme ist auch entschieden der einer Prägung der Gattin ohne Nennung des Gemahls vorzuziehen, denn diese wäre ganz singulär, die Vormundschaftsprägung hätte aber doch wenigstens ein Analogon. Ein Bedenken wäre höchstens, dass die zweite Laodike dann nicht mit der ersten zu identifizieren wäre, wobei die deutliche Identität des Rückseitentyps (Hera) Schwierigkeiten macht1). Immerhin wird man bei der Vormundschaftsmünze stehen bleiben müssen 2).

Ehe ich die späteren uns hier angehenden Fälle pontischer Prägung behandele, muss ich die noch übrigen hellenistischen Staaten oder Staaten der hellenistischen Kulturwelt besprechen, denn diese späteren Pontier sind bereits dem römischen Einflusse unterworfen, zeigen also nicht mehr eine rein hellenistische Form des Münzrechtes.

Dagegen gehört die Prägung der Dynamis noch vor die Geltendmachung kaiserlicher Normen für die von ihr beherrschten Gebiete. Dynamis war die Gattin des Asander, des Mörders des Pharnakes, später des Scribonius, der ihrem ersten Gatten nachfolgte und zuletzt, nach Scribonius' Sturz, des römischen Vasallenfürsten Polemo I von Pontos. Von ihr ist eine Goldmünze erhalten (Sallet, Beiträge zur Geschichte und Nu

1) Die Aehnlichkeit der Gesichtszüge ist nicht so gross, dass sie die Trennung absolut verbietet. Die Laodike auf der Münze mit Mithradat hat ein ganz anderes Kinn als die auf der anderen Münze (Reinach a. a. O. Pl. VI und S. 12: veuve de M IV ou V).

2) Reinach L'histoire p. 1. monn. S. 132 macht auf eine Drachme von Amisos aufmerksam, die nach dem Monogramm in die Zeit Mithradats III gehört. Diese zeigt einen Frauenkopf auf der Vs, auf der Rs das Monogramm BA-1A, das Reinach , Ba(siλioons) Ac(odizyg) lesen will. Die Abkürzung wäre ganz ungewöhnlich und ich kann mir nicht vorstellen, wie eine Stadt oder ein kgl. Münzbeamter denn wahrscheinlich war Amisos damals bereits königliche Stadt den Namen der Königin so verstümmelt. Sollte es sich auch hier um Vormundschaft handeln? Das wäre also abermals eine Alleinprägung auf Silber. Aber sicher ist die Auflösung keineswegs, selbst wenn man mit Reinach sich dazu entschliesst, anzunehmen, dass Laodike ehrenhalber in dem nach R.s Ansicht noch autonomen Amisos das Jahresamt führt und ihr Name gleich dem anderer Archonten abgekürzt wird.

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