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mismatik der Könige des cimmerischen Bosporus S. 15 ff.), die ihren Kopf, wie ihre Legende zeigt: ΒΑΣΙΛΙΣΣΗΣ ΔΥΝΑΜΕΩΣ; dazu die Datierung 281 bosp. Aera 17/6 v. Chr. Diese Münze ist geschlagen zwischen dem Tode des Asander und der Ehe mit Scribonius, also als Dynamis als selbständige Königin herrschte. Sie trug das Diadem, sie war βασίλισσα nicht = γυνὴ βασιλέως, sondern als weiblicher Monarch; dem entspricht der Befund der Münze, es liegt kein spezielles Frauenbildnisrecht vor, sondern das allgemeine Münzrecht des Souveräns.

Interessante Münzen weist die Stadt Kios in Bithynien auf. Sie hat Kupfermünzen von zwei verschiedenen Königinnen. Die älteren zeigen einen weiblichen Kopf und die schon im Kreise stehende Aufschrift BAΣΙΛΙΣΣΗΣ ΟΡΣΟΒΑΡΙΟΣ ΜΟΥΣΗΣ, die Rückseite zeigt den Stadtheros Herakles und die Legende ΠΡΟΫΣΕΙΕΩΝ ΤΩΝ ΠΡΟΣ ΘΑΛΑΣZHI (Recueil S. 316), die wohl späteren tragen einen anderen Kopf mit der Umschrift ΩΡΟΔΑΛΤΙΔΟΣ ΒΑΣΙΛΕΩΣ ΛΥΚΟΜΗΔΟΥΣ ΘΥΓΑTPO (Recueil a. a. O.). Rs wie oben. Beides E.

Reinach, Trois Royaumes S. 138 ff. vermutet, dass Orso barisMusa von Pompeius, Oro d altis von Caesar eingesetzt ist; das letztere ist möglich, da wir 47 einen Lykomedes, der eventuell ihr Vater sein könnte, als Fürsten oder, wenn man will, König von Komana finden (Strabo XII. 3. 38, Reinach S. 139). Eine Orsobaris kennen wir als Tochter des Mithradat, die Pompeius im Triumph aufführte, aus App. Mithrad. 117. Dass nun diese nach der Gefangenschaft in Rom eine Herrschaft in Asien empfangen haben soll, wie Reinach S. 140 meint, ist nicht gerade wahrscheinlich, trotz Caesars Rede für die Bithyner 63 (s. Gellius V 13, Reinach S. 142). Immerhin ist eine bessere Erklärung mit unserem Material nicht zu beschaffen.

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Bei beiden Münzsorten ist zu beachten, dass nicht nur die Frau sor dern auch das Ethnikon des Ortes im Genetiv steht, man also zweifelhaft sein kann, wer der Münzherr ist. Namentlich der zweite Fall, Orodaltis, ist wohl am einfachsten so zu lösen: Lykomedes hat ein Aufsichtsrecht über eine Anzahl Städte von Caesar (?) erhalten, unter ihnen auch über Prusias am Meer. Dieses ist also sozusagen sein Aussenort und setzt, um ihm ein Kompliment zu machen, seine Tochter auf die städtische Münze. Daher kommt die auffallende Ausdrucksweise faoiléwg ... Dvyargós. Eine zweite Möglichkeit ist: Da Prusias von seinem Hauptort, Komana, zu weit entfernt liegt, hat Lykomedes seine Tochter dorthin delegiert und hat ihr zugleich ein beschränktes Münzrecht auf A übertragen, etwa wie Euergetes seiner Gattin ein unbeschränktes auf A und R übertrug. Βασίλισσα ist sie nicht, sondern nur θυγατὴς βασιλέως und nur als solche kann sie sich titulieren.

Die Orsobaris dagegen ist ẞaoiliooa, also entweder Königin oder Gattin eines Königs, dem die rólag eine Aufmerksamkeit erweisen will

oder aber eine Selbstherrscherin, die irgendwie in Parallele mit den Пgovouis, denn diese werden ausdrücklich genannt, ein Münzrecht ausübt.

Von den Staaten Kleinasiens bleibt Galatien zu behandeln. Hier kommt eine Silbermünze in Betracht. Vs: BAƐIAEQE A[HIOTAPOY ΦΙΛΑΔΕΛΦΟΥ. Kopf des jungen Königs Deiotaros. Rs: ΒΑΣΙΛΗΣΣΗΣ[ΑΔΟΒΟ]ΓΙΩΝΑΣ. Büste des Adobogiona (vgl. Reinach l'hist. p.l.m. 151 ff., Recueil S. 127, Dressel, Z. f. Num. XXI 226). Mit vollem Rechte hat man aus der Münze des jungen Deiotaros (III) geschlossen, dass es sich um Vormundschaft handelt, dass die auf der Münze dargestellte Adobogiona als Königinmutter die Regierung leitet. Recueil a. a. O. wird die Münze 31-5 v. Chr. gesetzt. Dazu ist zu bemerken: Deiotaros III kommt durch den Tod seines Vaters Kastor auf den Thron. Dieser erfolgt wahrscheinlich 36 v. Chr. Die Münze gehört also sicher in die Mitte der 30er Jahre, ist auf keinen Fall über 31 hinunterzurücken, wo Deiotaros als erwachsener Fürst den Antonius nach Aktion begleitete 1). Damit ist nun die Datierung auf der Vorderseite in Verbindung zu bringen: ZKV. Man hat dies 427 lesen wollen. Damit ist garnichts anzufangen. Was soll das für eine Aera sein, die ungefähr 463/2 beginnt, nach der die galatische Dynastie rechnet, und die doch fast zwei Jahrhunderte über die Begründung des galatischen Staates überhaupt hinausreicht? Ich lese daher lieber V als Jahreszeichen 2) (400 ist auch nicht V sondern Y) und rechne Jahr 27" 36 v. Chr. Denn 62 v. Chr. ist die Dynastie durch Pompeius in Galatien eingesetzt worden, das ist ein Zeitpunkt, der eine Aera begreiflich macht.

Staatsrechtlich liegt kein Novum vor, sondern nur ein neues Beispiel für die verbreitete Vormundschaftsprägung auf Silber, die sowohl die Mutter, wie den Sohn zur Geltung kommen lässt.

Im has monäischen Judenstaat kommt ebenfalls ein Fall von Frauenregierung vor: Salma Alexandra, die Witwe des Alexandros Johannes, als Vormündin ihrer aus der Geschichte des Pompeius bekannten Söhne Hyrkanos und Aristobulos. Wellhausen, Isr.-Jüd. Geschichte S. 268, bestreitet die Existenz von echten Münzen der Alexandra überhaupt, während Madden, Coins of the Jews, 2. Aufl. S. 91 f. ihr einige Kupfermünzen zuschreibt, die aber alle einen äusserst ungewissen Charakter zeigen. Stücke mit der Legende BAZ.. AAEE.. und

יהחנען הכהן הגדל והחבר היהדים

sind ihr sicher abzusprechen, die hebräische Legende weist sie unbedingt dem König, bezw. Hohenpriester Alexander Johannes zu, dem Gemahl der Salma Alexandra.

1) Plut. Ant. 61. 63. Dio 50. 13. 5. Drumann-Groebe Gesch. Roms I2 347 Anm. 13. 2) V wäre dann nichts als eine abweichende Form des auf seleukidischen Münzen und Inschriften oft genug belegten Jahreszeichen L, dessen verschiedene sonstige Gestalten aus den Papyri bekannt sind.

Ganz unsicher sind die von Reichhardt in den Wiener numismatischen Monatsheften 1869 und von Madden im Num. Chron. 1865 veröffentlichten Münzen. Keine Legende ist völlig lesbar, auf dem einen sind nur die Buchstaben AIZ zu unterscheiden.

Ein drittes Kupferstück von nicht viel besserer Erhaltung trägt nach Madden a. a. O. S. 92 die Legende BAXIAIS AAEE und einen Anker. Die Rs zeigt eine achtstrahlige Sonne, zwischen deren Strahlen hebräische Buchstaben gestanden haben sollen, von denen man noch ein zu erkennen glaubt.

Irgend welche Schlüsse aus diesem Material zu ziehen, ist unmöglich. Auf Vormundschaftsmünzrecht fehlt jede Anspielung und an eine Prägung des Königs mit der Legende seiner Gattin zu denken, ist auch nicht eben ratsam, da nirgends ausser auf der ersten sicher ihm zuzuweisenden ein Münzherr eindeutig zu erkennen ist. Auf dieser aber ist von der Gemahlin garnicht die Rede. Auch der Anker zwingt nicht eine besondere Emission mit dem Namen der Alexandra anzunehmen, im Gegenteil; dieses Zeichen ist auf den Münzen des Alexandros Johannes ganz gewöhnlich.

Wir wenden uns zu den östlichsten Staaten der hellenistischen Welt, den Fürstentümern Bak triens.

Hier ist zunächst eine Silbermünze des Königs Eukratidas zu nennen, dessen Legende ΒΑΣΙΛΕΥΣ ΜΕΓΑΣ ΕΥΚΡΑΤΙΔΑΣ und Bild mit Diadem und Helm die Vs einnimmt, während die Rs 2 Büsten mit der Legende ΗΛΙΟΚΛΕΟΥΣ ΚΑΙ ΛΑΟΔΙΚΗΣ zeigt. Ich sehe mit dem B. M. Cat. S. 19 in ihnen die Eltern des Münzherrn Eukratidas 1). Die Münze soll das Andenken der Eltern feiern, etwa wie die ptolemäischen Goldmünzen der Θεοὶ 'Αδελφοί unter Energetes.

Interessanter sind die Silber- und Kupfermünzen der Agathokleia (vgl. Rapson in der Corolla numismatica 06, Festgabe für Head S. 245 ff.): Vs: ΒΑΣΙΛΕΩΣ ΣΩΤΗΡΟΣ ΣΤΡΑΤΩΝΟΣ ΚΑΙ ΑΓΑΘΟΚΛΕΙΑΣ. Beide Büsten.

Rs: Athene und Monogramm P. Indische Legende, die nur Strato nennt (R) 2).

Ferner (ebenfalls ) Vs: ΒΑΣΙΛΙΣΣΗΣ ΘΕΟΤΡΟΠΟ[1] ΑΓΑΘΟΚΛΕΙΑΣ, ihre Bilste.

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Rs: Indische Legende, nennt nur Strato; der stehende König“ auf der Rs ist natürlich Typus, nicht Portrait. A ebenso. Rs sitzender Herakles.

1) B. M. Cat. S. 21 setzt dagegen auch den älteren der beiden Heliokles als Sohn oder Bruder des Eukratidas an. Ich wäre entsprechend der Gedächtnismünze geneigt, die Münzen des Königs Heliokles eben dem von seinem Sohn gefeierten Vater Heliokles zuzuschreiben.

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Dazu Kupfer Vs: ΒΑΣΙΛΕΩΣ ΕΠΙΦΑΝΟΥΣ ΚΑΙ ΔΙΚΑΙΟΥ ΣΤΡΑΤΩΝΟΣ, aber Agathokleias Buste. Rs: nur seine Legende auf

indisch.

Endlich Silber, das von Agathokleia überhaupt nichts mehr weiss. Wir haben hier also Münzen, die nur die Frau, solche die nur den Mann, solche die beide als Münzherren nennen. Rapson a. a. O. hat die Vermutung geäussert, dass Agathokleia die Mutter und Vormündin des jungen Straton gewesen sei; nach dem oben beobachteten Material kann dies nicht bezweifelt werden. Wir beobachten hier also ein allmähliches Zurückdrängen des Vormundschaftsrechtes in vier verschiedenen Phasen. I. Agathokleia: Portrait und griechische Legende. R. Æ. Straton: Indische Legende, kein Portrait.

II. Agathokleia: Portrait und griechische Legende. A.

Straton: Portrait, griechische, indische Legende.
III. Agathokleia: Portrait, aber keine Legende. .
Straton: Legende auf griechisch und indisch.

IV. Agathokleia: nichts. R.

E.

Straton: Portrait und Legende auf griechisch und indisch.

I und II zeigen zwei Phasen ausgebildeten Vormundschaftsrechtes, die Königinmutter erscheint in Bild und Legende. III ist schon nicht viel mehr als eine Ehrung der abgedankten Mutter durch den emanzipierten Sohn, er allein ist Münzherr, das Portrait Agathokleias ist auf das Niveau der Prägung mit dem Kopfe der lebenden Königin in Aegypten und sonstwo gesunken 1). IV nennt dann die Mutter überhaupt nicht mehr. Dazu kommt noch die vereinzelte R-Prägung, die uns Hermaios und Kalliope nennt (B. M. Cat. S. 66):

Vs: ΒΑΣΙΛΕΩΣ ΣΩΤΗΡΟΣ ΕΡΜΑΙΟΥ ΚΑΙ ΚΑΛΛΙΟΠΗΣ. Beide Köpfe mit Diadem.

Rs: Dasselbe auf indisch. Der König sitzend.

Die Münze ist genau analog den Vormundschaftsmünzen in Syrien. und bei Agathokleia in Baktrien; es ist also wohl, wenn auch nicht zu erweisen, doch das wahrscheinlichste, auch hier an eine Vormundschaft der Mutter über den Sohn zu denken. Im genaueren entspricht das Stück der Phase II der Agathokleia, nur dass hier die Mutter auch in der indischen Legende genannt wird.

Noch ein Staat bleibt im Osten zu erledigen: die Parther. Zwei Beispiele können wir aus dem Bereiche ihrer Münzprägung heranziehen. Zunächst Silber- und Kupfermünzen Phraates V Phraatakes, des Sohnes Phraates IV und der Thea Musa, der diesem von Augustus geschenkten italischen Sklavin, die bald zur legitimen Königin erhoben wurde. Sie setzte die Entfernung ihrer Stiefsöhne zugunsten ihres eigenen Sohnes

1) Es erscheint, wie dort auch nur auf Kupfer.

durch und ihr ist Phraates auch erlegen, worauf Phraatakes den Thron bestieg.

Aus dessen Regierungszeit nun gibt es Silbermünzen, deren Vorderseite den König mit der Legende ΒΑΣΙΛΕΩΣ ΒΑΣΙΛΕΩΝ und deren Revers Thea Musa zeigt mit der Legende ΘΕΑΣ ΟΥΡΑΝΙΑΣ ΜΟΥΣΗΣ BAXIMIZEHE. Man kann hier nicht an Vormundschaftsmünzen denken, denn wenn auch Phraatakes als Knabe auf den Thron gekommen ist wahrscheinlich 9 v. Chr. und er kann nicht vor 21 geboren sein, da Thea Musa erst 22 nach dem Osten ging, so sind doch die Münzen nicht darauf basiert, dass die Mutter die Zügel der Regierung führte; denn die Datierung gerade der Stücke, die Musa zeigen und nennen, führt in die Jahre 313-315 seleukidischer Aera, d. h. 1-3 n. Chr., und die Stücke aus den ersten Jahren des Phraatakes nennen die Mutter gar nicht (B. M. Cat. Parthia S. 139 ff.).

Das Kupfer folgt dem nämlichen Prinzip (a. a. O. S. 141), nur dass die Namen nicht genannt werden.

Da ein Vormundschaftsrecht ausgeschlossen ist, bleiben nur zwei Möglichkeiten; entweder ist Thea Musa schon gestorben und die Münzen verherrlichen die Vergottete, analog den Diáôɛλgos-Münzen der Ptolemaier, wozu der Beiname OTPANIA sehr gut passen würde, oder aber wir greifen auf die Nachricht zurück, die Josephus (Ant. XVIII 2. 4) überliefert, dass Phraatakes mit seiner Mutter eine bei den Parthern eheliche Verbindung eingegangen sei. Diese Annahme ist wohl noch die wahrscheinlichere von beiden.

nicht so ungeheuerliche

Dann wäre kein Novum zu konstatieren; Prägungen mit dem Bilde des Königs und seiner Gattin sind uns schon wiederholt begegnet. Gerade in Syrien, wo man zuerst nach Analogien zu suchen hätte, begegnet uns eine solche Prägung unter drei Königen (Demetrios I, Alexandros I, Demetrios II). Abweichend ist nur, dass Phraatakes die Köpfe auf beide Seiten verteilt, wie eine Generation vorher Antonius und Kleopatra getan hatten, von wo es vielleicht entnommen sein könnte.

Noch einmal, unter König Gotarzes (41-51 n. Chr.), gibt es Kupfermünzen, die auf der Vorderseite den König, auf der Rückseite einen weiblichen Kopf tragen, den man als seine Gattin deutet (B. M. Cat. Parthia S. 171 f.). Sicher ist die Deutung keineswegs, es ist nicht zu ersehen, warum gerade Gotarzes seiner Gemahlin ein Bildnisrecht einräumt. Immerhin enthält sie nichts Unmögliches, wenn es auch in Parthien selten ist. dass die Gattin des Monarchen neben ihm auf Münzen erscheint. Genannt wird ihr Name niemals, ebenso wenig wie der der Thea Musa auf den entsprechenden Kupferstücken.

Damit ist das System der orientalischen Staaten, die noch nicht unter den Regeln römischer Prägungen stehen, erledigt.

Es ergaben sich folgende Grundregeln: die lebende Gattin eines leben

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