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Abfall von Epeiros und Leukas' Zutritt werden unmittelbar nach Pyrrhos' Tod fallen 1). Allein der dem bisherigen Verhältnisse zwischen den beiden Völkern widersprechende Bund 2) kann nicht von langer Dauer gewesen sein; gewiss werden wieder Zwistigkeiten zwischen den beiden Kompaziszenten ausgebrochen sein und die Aetoler kehrten zu ihrer alten Eroberungspolitik gegen die westlichen Nachbarn zurück. Es kam zwischen ihnen und Alexandros von Epeiros, der die schwierigen Anfänge seiner Regierung überwunden hatte, zu einer Verständigung, deren Erfolg war, dass zur Zeit des chremonideischen Krieges Akarnanien zwischen beiden Mächten aufgeteilt wurde und damit für eine Zeit lang aus der Reihe der selbständigen Staaten verschwand 3). In diesen Krieg ist die von Frontin (III 4,5) erwähnte Eroberung von Leukas durch Alexandros zu setzen 4). Der nördliche und westliche Teil von Akarnanien (mit Thyrrheion, Limnaia, Medion) und Leukas fielen Epeiros zu, während die Aetoler, welche bei ihrer damaligen Haltung den Spruch лéоv ov лаvtós praktisch betätigten, den Südosten Stratos, Phoitia, Matropolis, Oiniadai - erhielten 5). Erst um das Jahr 230 gelang es den unter der epeirotischen Herrschaft befindlichen Akarnanen, die sich im Genusse einer gewissen Autonomie befanden ), sich wieder unabhängig zu machen ').

1) Vielleicht gehören die älteren der von Imhoof-Blumer a. a. O. 24 ff. 45 zusammengestellten Silbermünzen des Bundes, welche in Leukas geprägt wurden und nach ihm der Zeit des Antigonos Gonatas zuzuweisen sind (1. 1. 37 ff.), in unsere Jahre 272-265. Gardner und Head setzen sie allerdings in die Zeit des Antigonos Doson (A Catalogue of the Greek Coins in the British Museum: Thessaly to Aetolia LII. 168 ff. Hist. Num. 283).

2) In der literarischen Ueberlieferung ist eine Erinnerung, die man früher nicht zu deuten wusste, an diese Verbindung zwischen Akarnanien und Aetolien bei Strabo erhalten ΙΧ 427 καὶ γὰρ τούτους (die Aenianen) ἐξέφθειραν Αἰτωλοί τε καὶ ̓Αθαμάνες, Αἰτωλοὶ μὲν μετὰ Ακαρνάνων πολεμοῦντες καὶ μέγα δυνάμενοι κτλ. Freilich ist die Mitwirkung der Akarnanen bei der Unterwerfung der Aenianen unmöglich, da letztere bei Abschluss unseres Bündnisses bereits zu Aetolien gehörten (s. S. 400). 3) Polyb. II 45, 1. IX 34, 7. Justin. XXVIII 1, 1. Pausan. X 16, 6. Dazu Oberhummer 1. 1. 145 ff. Salvetti a. a. O. 106 ff. Niese 1. 1. II 237. Beloch a. a. O. III 1, 616 ff. 633. 2, 319 ff. Die richtige Datierung zuerst, so viel ich sehe, bei Schorn, Gesch. Griechenlands von der Entstehung des aetolischen und achäischen Bundes bis auf die Zerstörung Korinths (Bonn 1833) 58, 2.

4) Ebenfalls von Schorn a. a. O. zuerst richtig auf den Sohn des Pyrrhos bezogen. Vgl. auch Oberhummer a. a. O. 145, 3.

5) Dies geht aus Polyb. IV 63, 7 ff. 64, 4 ff. hervor. Dazu besonders Kuhn 1. 1. 84. Oberhummer a. a. O. 145 ff. Salvetti 1. 1. 106 ff. 115 ff.

6) Dies wird dadurch nahe gelegt, dass sie sich nach Alexandros' Tod an die Römer um Schutz vor den Aetolern wandten, welche auch den epeirotischen Teil Akarnaniens erobern wollten (Justin. XXVIII 1, 5 ff.); wie Beloch Gr. Gesch. III 1, 621, 1 treffend bemerkt, kann dies nur im Einverständnis mit Alexandros' Witwe, der Königin-Mutter Olympias geschehen sein.

7) Oberhummer a. a. O. 152 ff. Niese a. a. O. II 267. Beloch 1. 1. III 1, 658.

Damit ist wohl das wichtigste gesagt, um unsere Urkunde in den grossen geschichtlichen Zusammenhang der Ereignisse einzureihen. Sie ist auch nach einer anderen Seite hin von Bedeutung, da sie neue Aufschlüsse über die Organisation sowohl des ätolischen als besonders des akarnanischen Bundes gibt. Da ich diese Dinge bei anderer Gelegenheit behandeln werde, kann ich sie für diesmal übergehen und beschränke mich darauf, nur einen Punkt hervorzuheben. Es geht aus ihr hervor (z. 10 ff.), dass es, was Szanto noch in Frage stellte 1), in Akarnanien ein von dem Einzelstaatsbürgerrecht unabhängiges akarnanisches Bundesbürgerrecht gab, also der akarnanische Bund bereits damals eine sympolitische Grundlage hatte 2).

Prag.

1) A. a. O. 137.

2) Ausser in dem Gebrauch des gemeinsamen Ethnikons 'Azaováv, 'Azagrāres (so auch in dem bekannten Beschluss von Ephesos für Euphronios aus 302/1, Syll.2 186, Z. 3) findet dies darin Bestätigung, dass in einem Dekret aus dem Anfange des dritten Jahrhunderts IG IX 1, 445 (gefunden in Stratos) das Bundesbürgerrecht, verbunden mit der Proxenie, als Auszeichnung verliehen wird; wenn für die Ausübung dieses potentiellen Bürgerrechtes dem Beliehenen die freie Wahl einer Bundesstadt anheimgegeben wurde, so hat dies dieselbe Bedeutung, wie wenn ein attischer Neubürger Phyle, Demos und Phratrie wählen konnte. Allerdings deutet dies auf eine gewisse Zentralisation hin; die Bundesstädte blieben aber im Besitze des Rechtes, Proxenie und Politie zu verleihen (IG IX 1, 443. 444).

406

Die Kämpfe um Sardinien und Korsika im ersten punischen

Krieg.

(259 und 258 vor Chr.).

Eine quellen kritische Untersuchung.

Von Oskar Leuze.

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Die Geschichte der beiden Kriegsjahre 259 und 258 bietet mehrere ebenso interessante wie schwierige quellenkritische Probleme, vor allem weil die literarische Ueberlieferung Erfolge des Scipio zu erzählen weiss, die in der zufällig im Original erhaltenen Grabschrift des Mannes nicht erwähnt sind, sodann auch weil des Polybios kurzer Bericht mehrfach teils in sachlicher teils in chronologischer Hinsicht der sonstigen Tradition zu widersprechen scheint. Sehr verschieden ist denn auch die Stellung der Kritiker zu diesen Fragen. Zuletzt sind sie von Ake Eliäson in seiner Dissertation1) ausführlich und sorgfältig besprochen worden. Aber die Ergebnisse, zu denen der neueste Bearbeiter kommt, erscheinen mir in den Hauptpunkten verfehlt. Er hat sich, wie die meisten seiner Vorgänger, durch eine unrichtige Verwertung des Elogiums zu einer allzu skeptischen Behandlung der literarischen Berichte verleiten lassen, und bei Polybios findet er mit Unrecht Irrtümer und Versehen, weil er die Eigenart von dessen Bericht über die beiden Jahre verkennt. Dies suche ich in den folgenden Zeilen nachzuweisen und glaube dabei zugleich die bisherigen Darstellungen der Kriegsgeschichte der beiden Jahre in mehreren Punkten auf Grund der Quellen berichtigen zu können 2).

1) Beiträge zur Geschichte Sardiniens und Korsikas im ersten punischen Kriege. Quellenkritisch-geschichtliche Untersuchungen. Upsala 1906. (Ueber 259 und 258 handeln S. 25-82.)

2) Nur mit dem Verfassernamen zitiere ich folgende Schriften: W. Bötticher, Gesch. d. Karth. 1827. K. Haltaus, Geschichte Roms im Zeitalter der punischen Kriege. 1846. C. Neumann, Das Zeitalter der punischen Kriege 1883. W. Ihne, Röm. Gesch. II 1896. Otto Meltzer, Gesch. d. Karth. II 1896. Ad. Holm, Gesch. Siziliens III 1898. Joh. Neuling, De belli Punici I scriptorum fontibus. Diss. Gött. 1873. O. Gortzitza, Krit. Sichtung d. Quellen zum I. pun. Kriege. Progr. 1883. Fr. Reuss, Zur Gesch. des I. pun. Kriegs. Philol. 60. 1901. S. 102 ff. P. Varese, Il calendario Romano all' età della I guerra Punica. 1902 (Studi di

I. Prüfung der vorhandenen Berichte auf ihre Glaubwürdigkeit.

§ 1. Der Bericht des Zonaras.

Im Jahr 495 Varr. (259 v. Chr.) zog der Konsul L. Cornelius Scipio gegen Sardinien und Korsika. Er landete zuerst auf Korsika, eroberte die Hauptstadt Aleria mit Waffengewalt und unterwarf dann mühelos das Uebrige 1).

Auf der Fahrt nach Sardinien erblickte er ein karthagisches Geschwader und wandte sich sofort gegen dasselbe. Die Punier zogen sich ohne Kampf zurück, er selbst aber gelangte nach Sardinien und landete bei der Stadt Olbia. Als dann später die Karthager mit den Schiffen erschienen, fürchtete er ihre Uebermacht denn er hatte kein entsprechend grosses Landheer und segelte nach Hause 2).

Im folgenden Jahr 496 Varr. (258 v. Chr.) durchzog der Konsul C. Sulpicius den grössten Teil von Sardinien. Durch seine Erfolge übermütig gemacht, wollte er nach Afrika fahren. Besorgt um die Heimat folgten ihm die Karthager unter Hannibal. Ein widriger Wind trieb beide Flotten nach Sardinien zurück. Sulpicius fuhr zum zweitenmal aus, scheinbar um den Versuch der Fahrt nach Afrika zu wiederholen, in Wahrheit um die Punier auf die offene See zu locken. Als Hannibal ihm wieder folgte, überfiel Sulpicius unter Benützung eines Nebels die ahnungslose feindliche Flotte und vernichtete den grössten Teil der Schiffe. Die übrigen fielen am Ufer den Römern in die Hände. Denn Hannibal hatte, da er den Hafen nicht für genügend geschützt hielt, mit den Seinen die Schiffe verlassen und hatte sich in die Stadt Sulci zurückgezogen. Dort fand er infolge einer Meuterei seiner Soldaten den Tod.

Als die Römer hierauf allzu sorglos das Land durchzogen, erlitten sie durch die Karthager unter Führung des Hanno eine Schlappe 3).

storia antica, fasc. III). M. Schermann, Der I. pun. Krieg im Lichte der Liv. Trad. Diss. Tüb. 1905. F. Luterbacher, Beitr. zu einer krit. Gesch. des I. pun. Kriegs. Phil. 66. 1907. S. 396 ff. Fr. Reuss, Der I. pun. Krieg. Phil. 68. 1909

S. 410 ff.

1) Zon. VIII, 11, 7: Λούκιος δὲ Σκιπίων . . . ἐπὶ Σαρδὼ καὶ ἐπὶ Κύρνον ἐστράτευσε, (κεῖνται δὲ ἐν τῷ Τυρσηνικῷ πελάγει ὀλίγον ἀλλήλων ἀπέχουσαι, ὡς μίαν αὐτὰς πόρρωθεν εἶναι δοκεῖν), καὶ προτέρᾳ τῇ Κύρνῳ προσβαλὼν τὴν μὲν Ουαλλερίαν [Boissevain bemerkt dazu: Dio procul dubio Ἀλερίαν] τὴν κρατίστην αὐτῆς πόλιν βία εἷλεν, ἀπόνως δὲ τὰ λοιπὰ ἔχειρώσατο.

2) Anschliessend an das Vorhergehende: Ες δὲ τὴν Σαρδὼ πλέων κατεῖδέ τι ναυ τικὸν Καρχηδόνιον, καὶ ἐπ ̓ αὐτὸ ἐτράπετο. καὶ οἱ μὲν ἔφυγον πρὶν ἢ συμμίξαι, αὐτὸς δ' ἐπὶ πόλιν Ολβίαν ἦλθεν· ἔνθα τῶν Καρχηδονίων μετὰ τῶν νεῶν ἐπιφανέντων φοβηθείς – οὐ γὰρ εἶχε τὸ πεζὸν ἀξιόμαχον ἐπ' οἴκου ἀπῆρεν. (Niebuhr R.G. II 681 Α. 1060 vermutete μετὰ τῶν νησιωτῶν statt μετὰ τῶν νεῶν. Seine Konjektur hat aber nirgends Beifall gefunden, s. Meltzer II, 567. Eliäson S. 53, 3.)

3) Zon. VIII, 12,4-6. Den Wortlaut herzusetzen ist hier weniger nötig, da diese Vorgänge nicht umstritten sind.

Von allen erhaltenen Berichten über die beiden Expeditionen nach Korsika und Sardinien ist der des Zonaras verhältnismässig der ausführlichste. Er wird auch allgemein von den neueren Historikern für glaubwürdig gehalten und ihren Darstellungen zugrunde gelegt 1). Und gewiss gibt er die Hauptpunkte in dem Gang der Ereignisse richtig an. Nur wird bei Korsika die Einschränkung zu machen sein, dass es sich nicht um eine Unterwerfung der ganzen Insel handelt, sondern nur, wie Eliäson S. 42 es ausdrückt, um eine Eroberung des karthagischen Korsika, d. h. um eine Verdrängung der Karthager aus den gewiss wenigen Plätzen, die sie besetzt hatten (vgl. Meltzer II 283). Bei dem Bericht über Scipios Tätigkeit auf Sardinien sodann ist eine gewisse Kürze und Undeutlichkeit zu bemerken. Aus Zonaras ist nicht zu entnehmen, wie lange Scipio auf Sardinien gewesen war, als die Flotte erschien, die ihn zur Rückkehr veranlasste, und ferner sagt Zonaras nicht, ob Scipio dort Erfolge hatte oder nicht. Nun finden sich in anderen Quellen mehrere Notizen, die bei Zonaras fehlen. Dürfen wir durch diese den Bericht des Zonaras ergänzen oder müssen wir sie als erfundene Zutaten ablehnen? § 2. Nicht durch Zonaras bezeugte Notizen in anderen Quellen.

Zunächst sollen der Uebersichtlichkeit halber die in der Periocha Livii 2), bei den Epitomatoren Florus 3), Eutropius) und Orosius 5), bei

1) Dies ist noch nicht der Fall bei Niebuhr RG. III 680, der die Katastrophe des Hannibal, die Zonaras unter Sulpicius' Konsulat 496 erzählt, vielmehr unter Scipios Konsulat 495 geschehen sein lässt. Der Grund dieser Abweichung ist eine falsche Auffassung des Polybianischen Berichts, s. darüber unten S. 426, Anm. 1. Niebuhrs Ansicht folgen noch Neumann S. 106 und Gortzitza S. 11.

2) Per. XVII: L. Cornelius consul in Sardinia et Corsica contra Sardos et Corsos et Hannonem, Poenorum ducem, feliciter pugnavit. Dann nach Erwähnung des Atilius Calatinus consul, also aufs Jahr 496 bezüglich: Hannibal, dux Poenorum, victa classe, cui praefuerat, a militibus suis in crucem sublatus est.

3) Florus I 18: L. Cornelio Scipione consule, cum iam Sicilia suburbana esset populi Romani provincia, serpente latius bello Sardiniam adnexamque Corsicam transiit [sc. populus Romanus]. Olbiae hic, ibi Aleriae urbis excidio incolas terruit, adeoque omni terra et mari Poenos purgavit, ut iam victoriae nihil nisi Africa ipsa restaret. (Die Tätigkeit des Sulpicius 496 wird von Florus nicht erwähnt.)

4) Eutr. II, 20: C. Aquilio Floro L. Scipione consulibus Scipio Corsicam et Sardiniam vastavit, multa milia inde captivorum abduxit, triumphum egit. (Das Jahr 496 wird von Eutrop nicht erwähnt.)

5) Oros IV, 7: Postea Carthaginienses C. Aquilio Floro L. Cornelio Scipione consulibus Annonem in locum Annibalis subrogatum pro Sardis et Corsis defensandis narali proelio praefecerunt: qui a Scipione consule victus, amisso exercitu, ipse confertissimis hostibus se immiscuit, ibique interfectus est. IV, 8: Anno ab hoc proximo (also 496 Varr.)... Annibal senior, a Carthaginiensibus iterum classi praepositus, infeliciter cum Romanis navali proelio congressus et victus, ab exercitu suo seditione orta lapidibus coopertus interiit.

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