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im Interesse von Gortyn oder Kreta in einer gleichen Angelegenheit sich betätigt. Wenn aber der Schluß erlaubt ist, daß die Inschrift des Praetextatus aus gleicher Zeit wie die anderen Inschriften stammt, so dürfen wir wohl weiter schließen, daß er zu dieser Zeit im Sommer 383 noch nicht praef. praet. war (wie ihn ja auch die gortynische Inschrift tatsächlich nicht als solchen nennt), daß also der Beginn seiner ersten praefectura praetorii erst in die zweite Hälfte des Jahres 383 verlegt werden kann 1).

Den Zeitpunkt seiner zweiten Präfektur bestimmen zwei Gesetze: C. Th. VI, 5, 2 (= C. J. XII, 8, 1) und C. J. I, 54, 5 als ungefähr zwischen 21. Mai 384 bis 9. September 384 liegend. Praetextatus wird vermutlich die Präfektur bis gegen Ende des Jahres bekleidet haben, da er in diesem Amt als consul ordinarius designatus 2) starb.

Während seiner zweiten Präfektur erschien auf Betreiben des Praetex

rückzuführen, daß vielen Erlässen im Codex Theodosianus und Justinianus nicht die Konsuln des Jahres beigefügt sind, in welchem diese Gesetze erlassen wurden, sondern sehr oft das Jahr bezeichnet wurde als nachfolgend dem Konsulat der bereits außer Dienst befindlichen Konsuln. Dazu kommt noch, daß in den achtziger Jahren des vierten Jahrhunderts durch den Staatsstreich des Maximus Ruhe und Ordnung ins Reich nicht einziehen wollten und die Amtsgeschäfte wahrscheinlich nur lässig betrieben werden konnten. So mögen schon damals viele unrichtige Gesetzes-Subskriptionen entstanden sein und später im Codex Aufnahme gefunden haben. Viele Irrtümer kommen wohl auch auf Rechnung der Handschriftenabschreiber oder mittelalterlicher Herausgeber. Da man also auf Grund der Erlässe in den Codices allein nicht die Amtszeit der einzelnen praefecti bestimmen kann und Inschriften oder Autorenberichte nicht immer genügend Unterstützung bieten, so bleiben die Beamtenlisten jener Jahre vielfach ungelöste Rätsel. Seecks Ansicht, der für ein Jahr drei oder mehr praefecti praetorio gleichzeitig mit kollegialem imperium annimmt, kann ich nicht beistimmen (vgl. 1. 1. p. LIV adn. 210). Mit dieser Annahme ist die Tatsache der falschen Subskriptionen nicht aus der Welt geschafft, denn trotz seiner Theorie muß Seeck auch diese annehmen, und außerdem ist dieser Ausweg nicht für alle Fälle der koinzidierenden Präfekturen der achtziger Jahre anwendbar. Teberdies sind wir nicht in dieser Zeit allein genötigt, an schlechte Ueberlieferung zu denken. Auch in anderen Jahren haben wir ja Gesetze mit falscher Datierung. Ich erinnere nur an die Subskriptionen der Augusti Valentinianus und Valens als Konsuln (cum tradantur fere numeris omissis neque ubi per exceptionem adsunt, iis recte fidamus sagt Mommsen, Ausgabe d. C. Th. p. CCXLI). Dort können wir jedes einzelne Gesetz, wenn uns nicht andere Mittel zu Hilfe kommen, ebensogut ins Jahr 365, 368, 370 oder 373 verlegen. Ich möchte daher, bevor nicht reichlicheres Inschriftenmaterial mit chronologischen Angaben für die achtziger Jahre des vierten Jahrhunderts vorliegt, glauben, daß wir nur Vermutungen über eine Reihenfolge der Praefecti anstellen können, aber jeder Versuch genauerer Aemterdatierungen in den meisten Fällen der Beweise seiner Richtigkeit entbehrt.

1) Seeck p. LXXXIII verlegt diese gortynischen Ehreninschriften alle in die Zeit zwischen 382 und 384, gibt aber seine Beweggründe dafür nicht an.

2) Das geht aus CIL VI 1777 und 1780 hervor. Vgl. Hieron. lib. contr. Ioann. Hierosol. cap. 8.

tatus ein kaiserlicher Erlaß 1), in welchem dem Stadtpräfekten Symmachus der Auftrag erteilt ward: cultum spoliatorum moenium investigare. Dieses Gesetz, das dazu angetan schien, die Christen von Uebergriffen gegen heidnisches Gut abzuhalten, entfesselte eine Intrigue. Von christlicher Seite ward anonym die Klage eingebracht, daß Christen zufolge dieses Gesetzes aus dem Innern der Kirche zur Folter geschleppt worden seien, ja sogar Bischöfe mit Gefängnis bedroht wurden. Am Hofe schenkte man der Denunziation Glauben. Das Vorgehen gegen die Christen von Seite des Symmachus wurde gerügt, die Befreiung der Christen verfügt, das oben erwähnte Edikt aufgehoben. Doch gelang es Symmachus, sich glänzend zu rechtfertigen, da er die anbefohlene inquisitio überhaupt noch nicht begonnen hatte 2).

Wie ich schon früher erwähnte 3), ward Praetextatus während seiner Präfektur zum consul ordinarius ) designiert. Erlebt hat er den Amtsantritt nicht; er starb im Jahre 384, sein Todestag läßt sich nicht genau ermitteln 5).

Außer mit diesen Aemtern war Praetextatus siebenmal mit dem Ehrenamt eines Senatsgesandten betraut 6). In der Literatur haben wir nur über einen einzigen derartigen Fall eine Nachricht, wo er mit Namen als Gesandter angeführt ist). Diese Gesandtschaft fällt in die Zeit der Tätigkeit des praefectus annonae Maximinus ), der als außerordentlicher Gerichtsherr in religiösen Angelegenheiten gegen die Pagani und gegen die Anhänger des Ursinus wütete.

Vielleicht ist es aber erlaubt, auch bei drei anderen in der Literatur uns überlieferten Gesandtschaften Praetextatus als Teilnehmer zu vermuten, indem man dem Winke folgt, den CIL VI 1777 über den Charakter seiner Sendungen gibt: ad impetrandum rebus arduis semper opposit(us): Als Gratian die Reihe seiner Feindseligkeiten gegen das Heidentum mit Ablehnung des Oberpriestertitels") begann, dürfen wir wohl ver1) Symm. X, 21, 3, 5. Es ist sicher, daß der Befehl an Symmachus direkt gerichtet war (1. 1. 3.)

2) Symm. X, 21, 5.

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3) Vgl. S. 469 Anm. 2. 4) CIL VI 1779.

5) M. L. de Tillemont Hist. d. emp. V hält den von Hieronymus ep. XXIII (siehe im Folgenden) erwähnten Praetextatus für identisch mit den in den Inschriften angeführten. Es dürfte daher seine unzweifelhaft richtige Annahme ein näher bestimmbares Datum ermöglichen. Seine Meinung ist gestützt auf die Koinzidenz des seltenen Falles, daß der consul designatus vor dem Amtsantritt stirbt und der Angabe, daß dieser consul ein Hauptvertreter des Paganismus gewesen ist; 1. 1. ep. XXIII, (1), (2), (3).

6) CIL VI 1777 und 1779.

7) Amm. Marcell. XXVIII, 1, 24. Auf diese Stelle weist auch Seeck 1. 1. p.

LXXXVIII adn. 406.

8) Amm. Marcell. XXVIII, 1, 12.

9) Zos. V 36, 5: τῶν οὖν ποντιφίκων κατὰ τὸ σύνηθες προσαγαγόντων Γρατιαν τὴν στολὴν ἀπεσείσατο τὴν αἴτησιν, ἀθέμιτον εἶναι Χριστιανῷ τὸ σχῆμα νομίσας.

muten, daß unter den zu ihm entsendeten römischen pontifices Praetextatus war.

Als dann Gratian seine Erlasse gegen die Heiden erscheinen ließ, die Stiftungen für die Tempel einzog 1), die Staatsdotationen für den Kultus 2). alle Privilegien der Kollegien und einzelnen Priester aufhob und die Entfernung des Altars der Victoria aus dem Sitzungslokal des Senates gebot3), ward eine Gesandtschaft im Namen des Senates an Gratian entsendet, um die Zurücknahme des Ediktes zu erwirken. Ihr Sprecher sollte Symmachus sein. Es ist sehr wohl möglich, daß ein Mitglied dieser so wichtigen Deputation Praetextatus war.

Als ferner im Sommer 384 Symmachus seine Bittschrift an Valentinian um Aufhebung jener Anordnung des Gratian bezüglich der Viktoriastatue abgefaßt hatte 1), ist dieses Schriftstück wohl nicht ohne Spezialgesandtschaft nach Mailand geschickt worden, wo sich Valentinian fast das ganze Jahr hindurch aufhielt 5). An ihr kann recht wohl Praetextatus wieder beteiligt gewesen sein. Seine Stellung und persönlichen Eigenschaften schienen schon allein Gewähr zu bieten für den Erfolg einer Gesandtschaft.

Daß das Volk seine Person zu schätzen wußte, zeigt der Eindruck, den die Nachricht seines Todes hervorrief: allenthalben herrschte tiefe Trauer) und alles pries seine edlen und vorzüglichen Eigenschaften ). Die festlichen Theatervorstellungen, die an jenem Tage stattfinden sollten, mußten abgesagt oder unterbrochen werden), so sehr war alle Freude geschwunden.

Wie groß sein Einfluß auf das Volk gewesen sein muß, zeigt die Tatsache, daß man am Hofe nach Praetextatus Tod seine Reden an das Volk zu lesen wünschte 9). Der Senat faßte den Beschluß, das Andenken dieses ausgezeichneten Menschen zu ehren, und es ward für ihn eine Statue, eine damals nicht häufige Ehrung, beantragt 10).

Symmachus legte die Bitte zur Gewährung der Errichtung dieser

1) Diese Erlasse Gratians werden C. Th. XVI, 10, 20 (= C. J. I, 11, 5) erwähnt. Ebenso Ambros. ep. I, 17, 5; vgl. auch Ambros. I, 17, 14; I, 18, 16; I, 18, 11; I, 57, 2. Symm. X, III, 6, 7; X, III, 11; X, III, 12, 13; X, III, 15.

2) Symm. X, III, 7; Ambros. ep. I, 17, 3; I, 18, 11; I, 18, 13; I, 18, 3.

3) Die Viktoria-Statue in der Kurie war als altrömisches Kultbild gewissermaßen ein Wahrzeichen des Paganismus. Vgl. Claud. de cons. Stilich. III, 206, 212 f. Ambros. ep. 1, 18 (30-32); Claud. panegyr. de sexto cons. Honor. XXVIII (597–599).

4) Es ist dies jene berühmte relatio, die damals auf Kaiser und Senat einen mächtigen Eindruck machte und auch noch heute dem modernen Leser zu Herzen geht (X, III).

5) Vgl. die Reskripte der Erlasse dieses Jahres: C. Th. IX, 38, 7; VI, 5, 2; VI, 30, 6; IV, 17, 4; XI, 30, 44.

6) Symm. X, X, 2; XXII, 1. 2; X, XI. - 7) Symm. X, XXIV, 3. — 8) Symm. X, X, 2. Vgl. C. Th. I, 6, 6.

9) Symm. X, XXIV, 1.

10) Symm. X, XII, 2.

Statue Theodosius in einem Schreiben vor1). Die spärlichen Reste der Basis der Statue sind wahrscheinlich dem Fundorte, dem Forum Romanum, nach zu schließen in CIL VI 1779 a erhalten. Wabrscheinlich ist auch die Inschrift CIL VI 1778, welche die Angabe: dedicata Kal. Febr. d. n. Fl. Valentiniano Aug. III et Eutropio conss. 2) enthält, auf Veranlassung des Senates erfolgt. Aufgefunden ist diese Inschrift auf dem mons Caelius in einer Villa, wo eine kleine Antikensammlung bestand. Daß aber der Charakter des Praetextatus nicht nur auf alle, die näher mit ihm in Berührung kamen 3), sondern auch auf Fernerstehende einen gewaltigen Eindruck gemacht haben muß 1), zeigen die Urteile zeitgenössischer Autoren 5), besonders der Umstand, daß Macrobius in seinen Saturnalien Praetextatus als Hauptsprecher figurieren läßt, ja den Ort der Handlung in dessen Haus verlegt und soviel des Lobes über ihn zu sagen hat), daß wir deutlich sehen, daß Macrobius für Praetextatus ehrliche Bewunderung gefühlt hat, daß also dessen Andenken lange Jahre nach seinem Tode hoch geehrt fortlebte im Herzen derer, die noch treu zum alten Glauben standen ).

In der Erhaltung und Ausübung der verschiedenartigsten Götterdienste, einheimischer wie fremder, sah Praetextatus eine wichtige Defensivmaßregel zur Kräftigung des abwelkenden Heidentums. Er übernahm selbst nicht nur zahlreiche priesterliche Würden altrömischer, sondern auch in Rom eingeführter fremden Kulte ). Die hereinbrechende Flutwelle des neuen

1) Symm. X, XII, 2.

2) Diese Basis ist im Jahre 387 errichtet, nicht im Jahre 390, wie Marquardt, Röm. Staatsverw. S. 260 Anm. 9 annimmt. Vielleicht liegt an dieser Stelle ein Druckfehler bei Marquardt vor.

3) Praetextatus zählte zu den vertrautesten Freunden des Symmachus und die Briefe, die an ihn von diesem gerichtet sind, zeigen seine aufrichtige Ergebenheit und Bewunderung für die Persönlichkeit des Praetextatus. So Symm. X, 12, 3; X, 11 X, 21, 5.

4) Vgl. Symm. X, 24, 2.

5) Amm. Marcell. XXII, 7, 6; XXVII, 9, 8-10.

6) Die auf Praetextatus bezüglichen ehrenden Stellen sind zusammengestellt in der Ausgabe der Saturnalien von L. v. Jan, vol. 1 p. XXII.

7) Vgl. Zos. IV, 3: Πραιτεξτᾶτος . . . ἀνὴρ πάσαις διαπρέπων ἀρεταῖς. Hieronymus bestätigt durch sein Urteil nur die günstigen Urteile nichtchristlicher Autoren; vgl. Hieronym. lib. contra Joann. Hierosol. cap. 8.

8) CIL VI 1778 und CIL VI 1779 zählen je neun Priestertümer auf, die er bekleidet hat. Während ihn aber 1778 augur und pater sacrorum nennt, attribuiert ihm 1779 die Würde eines pater patrum und eines sacratus Libero et Eleusinis. Einzelne der von ihm bekleideten Priestertümer haben bis jetzt noch keine eingehende Erklärung gefunden: so das Amt eines neocorus, vgl. IG XIII 915 = C'IL XIV, 47; IG XIII 914 = CIL XIV 1732; IG XIII 917 CIG 5973 (v. IG XIII 919, 920, 921); IG XIII 1030; CIL XIV, 188; vgl. Jahn, Ber. über d. Verhdlg. d. k. sächs. Ges. d. Wissensch. z. Leipzig 1851/52 S. 239; P. Habel, Comment. in honorem Studemundi, p. 101 sq.; siehe Bull. d'Inst. 1882 p. 152 sq. Ueber das Amt eines curialis Herculis, tauroboliatus,

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Glaubens, des Christentums, erstreckte ihr Zerstörungswerk aber auch auf andere Gebiete als das der Religion. In der Philosophie und Literatur machte die neue christliche Strömung sich immer stärker bemerkbar. Da aber die Nachkommen der alten, berühmten Geschlechter ihr Ansehen verknüpft glaubten mit der alten, heidnischen Religion, so suchten sie, in Philosophie und Literatur die alten Güter festzuhalten. So war auch Praetextatus1) selbst philosophischen Studien ergeben 2). Er bearbeitete die Paraphrase des Aristoteles von Themistius 3) und ihm würde nach Vermutung von Fabricius) die unter Augustins Namen erhaltene Schrift de X categoriis zuzuschreiben sein. In engem Zusammenhang mit seinem Festhalten am nationalen Glauben steht auch seine literarische Tätigkeit. Er war bemüht 5), den großen Autoren der Vergangenheit erhöhte Verbreitung durch korrekte Ausgaben zu verschaffen 6).

Ueber das Privatleben des Praetextatus haben wir nur wenig Nachrichten. Wie schon Seeck 1. 1. pg. LXXXVI nachgewiesen hat, darf man C. Vettius Cossinius Rufinus), den Konsul des Jahres 323, als den Vater des Praetextatus ansehen. Vermählt war Praetextatus mit Fabia Aconia Paulina. Sie war die Tochter des Aconius Philomatius, der praef. urb. 342-44, cos. 349 war). Persönliche Nachrichten über sie fehlen"). Wähhierophanta (Hecatae) vgl. Wissowa, Religion und Kultus der Römer p. 229 adn. 6; Bull. arch. com. XXI, 1892 p. 57, 269, addnn. 4, 6; p. 316. Ueber pontifex solis und pontifex Vestae siehe P. Habel 1. 1. p. 102 sq. Als pontifex Vestae muß sich Praetextatus große Verdienste um dieses Kolleg erworben haben. Das Pontifikat ist nicht nur in den Inschriften, sondern auch bei Symmachus erwähnt (I 47; I, 49), worauf Seeck 1. 1. p. LXXXVII adn. 396 aufmerksam gemacht hat; vgl. Symm. I, 51; II, 36. Die Vestalinnen beschlossen, nach seinem Tode ihm eine Statue zu errichten (Symm. II, 36, 2). Ob dieser Plan zur Ausführung gelangte, wissen wir nicht, jedenfalls erregte er Widerspruch (Symm. II, 36). Tatsächlich aber hat Coelia Concordia, Vestalis maxima, sei es nun privatim oder offiziell, dem Praetextatus eine Statue errichten lassen; denn dies lehrt ihre eigene, ihr von der Gemahlin des Praetextatus aus Dankbarkeit dafür gesetzte Ehrenstatue: CIL VI 2145; vgl. unten S. 475, Anm. 2. Ueber das Amt eines pater vgl. Hieron. ep. C VII, 2, der die sieben Stufen der Mithraspriester aufzählt. Vgl. Wissowa a. a. O. S. 309.

1) Vgl. Schanz, Röm. Lit. IV, S. 128.

2) Boeth. comm. in Arist. de interpr. ed. sec. I, 1, p. 289, welche Stelle Seeck 1. 1. p. LXXXVII adn. 395 anführt.

3) Siehe Jahn, Ueber die Subskriptionen in den Handschriften röm. Klassiker (Ber. über d. Verhdlgen. d. k. sächs. Ges. d. Wiss. z. Leipz. 1851/52 S. 341).

4) Bibl. grec. III, c, 6 p. 480. 5) CIL VI 1779 (in parte postica).

6) Symm. ep. 1, 53; 1, 47.

7) CIL X 5061. Auf ihn bezieht sich, wie Mommsen meinte, auch CIL VI 32 040. Da Praetextatus aus einem der angesehensten stadtrömischen Geschlechter stammte, hat Seeck 1. 1. adn. 386 festgestellt.

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Vgl. Chronogr. a. 354; v. Pallu de Lessert, Fastes des pro

vinces Africaines II, 1 p. 25 sqq. u. 183 sqq.

9) Vgl. CIL VI 1780; 1779 (in latere sinistro) und (in parte postica). Symm. I, 48 spricht einmal von einer schweren Erkrankung der Paulina und fordert Praetextatus

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