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Die aus allgemein-metrologischen Erwägungen abgeleiteten Thesen endlich1) konnten und sollten, nach dem klaren Wortlaut meines Textes, für sich allein die Existenz der und jener Gewichtsstufen oder ihr Verhältnis zueinander in Assyrien oder Babylonien nicht beweisen, sondern nur Analogien bieten. Diesen Analogien aber mit Weißbach) und anderen3) den Erklärungswert absprechen zu wollen heißt den gesamten logischen Aufbau jedweder historisch-philologischen Forschung zerstören, die im Gegensatz zu mathematischer Wissenschaft fast auschließlich auf dem Analogieschluß beruht.

Natürlich muß nicht, weil ein Talent von 125 Minen neben einem solchen von 120, eines von 63 Minen neben einem solchen von 60 irgend

D. In betreff der persischen Tribute bei Herodot III 89 ff., die ich ZDMG 63, 707 unter III heranzog, bedeutet mir Weißbachs letzte Äußerung im Philologus 71, 479 ff. als Antwort auf Lehmann-Haupts Aufsatz Klio 12, 240 ff. keine Lösung, da W. die Nachricht Herodots, daß die Perser die Silbertribute nach babylonischem, die Goldtribute nach euböischem Gewicht abgewogen hätten, für falsch hält und die Stelle zahlenmäßig auch nur, wie L.-H. im Anschluß an Mommsen-Brandis, durch Annahme zweier Fehler erklären kann.

Dagegen hat Weißbach mit Recht folgende Versehen bei mir festgestellt:
I. Reißner statt Reisner, ZDMG 63, 703, vgl. 65, 652 Anm. 2.

II. Mithraphernes statt Mithradates, ZDMG 63, 709 Anm. 1, vgl. 65, 685 Anm. 1. III. Irrige Verwertung der Tontafeln von Tello fürs Nebeneinander zweier Gewichtsnormen, ZDMG 63, 703; es sind vielmehr Hohlmaße, vgl. W., ZDMG 65, 652.

IV. Irrige Angabe über die Berechnung der „gemeinen Mine" aus dem Wasserkubus des Zehntels der Doppelelle; einmal nämlich ist ZDMG 63, 704 oben Zeile 2 vor „992 mm“ hinzuzufügen „ein Zehntel von"; sodann stammt der Minenbetrag von 982 g schwer, 491 g leicht nicht, wie ich angebe, aus dem Gewicht des Wasserkubus von 99,2 mm Kantenlänge, das vielmehr 976 g ergibt, also 488 g für die leichte Mine (ZDMG 65, 654), sondern aus dem Durchschnittsbetrage der seinerzeit bekannten altbabylonischen steinernen Normalgewichte, der übereinstimmt mit dem 11/2 fachen Betrage des römischen Pfundes (der Ilroɛuaizi und Italizi ura) (ZDMG 63, 703); doch hat die ursprüngliche Berechnung Lehmann-Haupts, auf der ich fuße (Kongreßakten 1893 S. 196-199), den Fehler natürlich nicht (vgl. L.-H., ZDMG 66, 646–653), und zu Unrecht also spricht Weißbach, ZDMG 65, 655 davon, daß der Minenbetrag von 491 g auf Rechenfehlern beruhe, und ebenso zu Unrecht ZDMG 65, 676, daß gar der Betrag der Dareikenmine von 504 g auf Rechenfehlern beruhe: dieser ist vielmehr aus 60 X 8,4 g errechnet.

V. Ferner fällt Punkt II meiner Darlegung ZDMG 63, 707 als Beleg für die 50er Mine fort,, seitdem Weißbach, ZDMG 65, 666 als Lesung der betr. Urkunde 512 Schekel (statt wie bisher gelesen 412 Schekel) ermittelt hat. Tilge schließlich ZDMG 63, 709 Anm. 2 das Wort Lampsakos.

1) ZDMG 63, 702f. unter II. III. V. VII, 707 unter IV.

2) ZDMG 65, 647, 691f. der aber selbst dann mit solchen Analogien arbeitet, vgl. unten S. 94 Anm. 1.

3) v. Fritze, Nomisma 6 (1911), 32; dagegen Lehmann-Haupt, Klio 13, 119 ff.

wo im Altertum nachweisbar ist, die Existenz von Normen, die um 1/24 oder 1/20 höher sind als die üblichen, nun auch für Assyrien-Babylonien vorausgesetzt werden; wohl aber dienen diese Analogien dazu, die Koexistenz solcher höheren Normen glaublich zu machen, wenn sie aus anderen Gründen wahrscheinlich gemacht ist. Natürlich ist das russische Pfund von 409,5 g mit seinem „Goldstück" benannten Sechsundneunzigstel nicht ein Beweis der Existenz der Goldmine von 409 g, doch dient sie zur Verstärkung des Postulates nach einer solchen. Gälte ein solcher Analogieschluß nichts, so wären auch die Ableitungen der Worte verschiedener Sprachen aus der gemeinsamen Wurzel einer Ursprache nichts als „bedenkliche Spielereien", und wir ziehen, sobald etwa ein Volksgebrauch des Altertums nicht aus sich selbst begriffen werden kann“, doch mit Erfolg und ohne Gefahr heilloser Verwirrung" gleiche oder verwandte Bräuche anderer, oft genug nach Zeit, Ort und Stamm völlig verschiedener Völker zur Erklärung heran. Gerade im Münz-, Maß- und Gewichtswesen sind Konservativismus und zähes, ja halsstarriges Festhalten an überkommenen Beträgen und Ausdrücken, auch wenn sie überholt, sinnlos oder geradezu sinnwidrig geworden sind, in einer Weise verbreitet, wie kaum auf einem anderen Gebiete1), und ähneln sich oft Er

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1) Einige Beispiele mögen das illustrieren: das zähe Festhalten des Volkes an den alten Gewichts- und Maßeinheiten trotz längst eingeführten neuen Systemes (z. B. Pfund, Lot, Scheffel, Metze, Klafter, Elle, Meile, Rute, Morgen, Temperaturmessung nach Réaumur und Fahrenheit statt nach Celsius); das Fortleben der alten Münznamen, auch wenn sie offiziell längst abgeschafft sind, wie Taler, Groschen, Gulden, Kreuzer, Sou, Soldo, oder gar völlig sinnwidrig sind wie der römische denarius (Zehner) von 16 Denaren und unser Sechser (in Posen Szostak) zu 5 Pfennigen, Sechsdreier = 15 Pfennig, Achtehalber 25 Pfennig, das österreichische Sechserl von 10 (Neu)-Kreuzern 20 Hellern, im Maßwesen z. B. das Quart, als es längst nicht mehr 1 der Einheit betrug; die Weiterbeibehaltung der alten Beträge, auch wenn sie zum neuen System nur unbequem passen, wie 1 £ 1 sh = der alten Guinee in England, Mietstaler in Norddeutschland, Karolinrechnung in Bayern bei gewissen Käufen. Auch die Weiterexistenz ursprünglicher Gewichtsbeträge als Münznamen auch dann, wenn die Münze längst nur einen Bruchteil jenes Gewichtes wiegt oder mit jenem Gewichte gar nichts mehr zu tun hat (As, Drachme, Lira, Mark, Pound) sowie von Münznamen, die ursprünglich nach dem Münzbilde oder Münzäußeren gegeben, auch bei völliger Veränderung desselben populär oder offiziell für die Sorte beibehalten werden (Gulden, auch als er längst nicht mehr von Gold ist, Silbergroschen auf unsere Nickel-10-Pfennige angewandt, Groschen selbst [grossus], auch wenn die Münze längst nicht mehr dicker ist als andere, Kreuzer, Krontaler, Floren etc., als sie längst nicht mehr ein Kreuz, eine Krone, eine Blume tragen), gehört hierher, ebenso die Fälle, wo der Münzname nach einem Herrscher (z. B. Louisdor, Paolino) oder Herrschergeschlecht (z. B. Maravedi), einer Stadt (z. B. Turnose), einem Land (z. B. Böhm), gegeben auch unter oder in andersnamigen sinnwidrig beibehalten wird. Besonders zählebig sind die alten Beträge und Namen, wenn sie zum neuen System in einem bequemen rechnerischen Verhältnis stehen, sei es genau oder ungenau, wie das

scheinungen bei Völkern, die ganz verschiedenen Stammes, verschiedener Kultur, nach Raum und Zeit weit getrennt sind, in einer so frappanten Weise, daß gerade auf diesem Gebiete Analogieschlüsse einen höheren Grad der Sicherheit beanspruchen, als auf irgend einem anderen 1).

Auf diese zwei Gruppen von Zeugnissen, die keilinschriftlichen und und die allgemein-metrologischen, gehe ich also nicht wieder ein und beschränke mich auf das Numismatische.

A.

Hier ist der wesentliche Streitpunkt die Ansetzung des persischen Reichsgoldstücks, des Dareikos. Im Jahre 1907 setzte Weißbach ihn auf Grund eines Londoner Gewichtsstückes auf 8,3362 g), 1909 ich (nach Brandis und anderen) auf Grund der Münzen auf 8,4 g an3), wogegen W. seine frühere Ansetzung eingehend verteidigt hat4).

So unbedeutend die Differenz unserer Beträge (sie beläuft sich auf weniger als 1%) nun ist, so wichtig ist der grundsätzliche Unterschied ihrer Errechnung. Ich berechnete den meinigen aus den Münzen 5). Wie nun allgemein bekannt), ist die Methode der Errechnung des Normalgewichts Zollpfund zum Kilogramm, die Meile zum Kilometer, österreichische Krone und Heller zum Gulden und Kreuzer, Taler und Groschen zur Mark, skandinavische Krone zum Riksdaler; will man daher die alten Namen ausrotten, so muß man das neue System in ein un bequemes Verhältnis zum alten bringen (wie die Markrechnung zur süddeutschen Guldenwährung), aber auch dann gelingt es, wie die oben genannten Belege zeigen, oft nur unvollkommen. Auch die offizielle Beibehaltung des Namens „Pferdekraft“ als Krafteinheit in stark verändertem Ausmaß darf man hier nennen.

1) Weißbach selbst arbeitet denn auch seinerseits mit diesen modernen Analogien, z. B. ZDMG 65, 658 Anm. 1, 685, 687, Bulletin S. 485 Anm. 1 (genaueres Zitat unten S. 98 Anm. 2), ebenso z. B. Willers, Gesch. der röm. Kupferprägung, Einleitung S. 6, der sonst sich als Gegner der vergleichenden Metrologie bekennt. 2) ZDMG 61, 402. Auf Grund des Petersburger Steines (siehe hernach S. 98) hätte er ihn auf 8,33409375 g ansetzen müssen.

3) ZDMG 63, 708 m. Anm. 1. So auch Mommsen! Denn wenn W., ZDMG. 65, 677 ihn als Zeugen gegen den Betrag von 8,4 g nennt und sagt, Mommsen habe sich mit 8,385 g begnügt, so irrt er; Mommsen schreibt, Röm. Münzwesen S. 9 Anm. 25: „Das Normalgewicht wird danach nicht unter 8,385 angesetzt werden können und kann 8,39 bis 8,40 gewesen sein“.

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4) ZDMG 65, 676-680.

5) Von denen ich hier S. 103 ff., da mir Weißbach, ZDMG 65, 676 nicht glaubt, daß Hunderte von erhaltenen Exemplaren erheblich höher stehen" als seine Norm von 8,3362 g (ZDMG 63, 708 Anm. 1), eine möglichst reichhaltige Tabelle beifüge. Weißbachs Überblick über die Dareiken und Sigloi aus Queipo, Brandis, Head und Babelons zwei Werken ZDMG 65, 680 ist nicht verwendbar, da es sich bei allen fünf Verzeichnissen großenteils um die identischen Exemplare handelt.

6) Vgl. Weißbach, ZDMG 65, 677 nach Lexis.

einer Münze aus den erhaltenen Exemplaren strittig. Bei einer Justierung al marco, wo die Vorschrift nur lautet, aus einer bestimmten Menge Metalles eine bestimmte Anzahl Münzen herzustellen, wie diese Art beim aes grave und vielen anderen Kupfer- und kleineren Silbermünzen vom Altertum an bis an die Wende zum 19. Jahrh. üblich war, ergibt das Durchschnittsgewicht der erhaltenen Exemplare, zuzüglich eines gewissen, freilich nur etwa durch Analogie moderner Passiergewichtsvorschriften (s. S. 97) abzuschätzenden Plus für Gewichtsverluste durch Abnutzung und Beschädigung, zugleich das Normalgewicht. Und wenn man dabei neuerdings1) die Norm lieber in der durch die meisten Exemplare belegten Gewichtsstufe erblicken will, so kommt das wohl meist auf dasselbe hinaus wie das Durchschnittsgewicht und ist gleichfalls nur für al-marcoJustierung gemeint). Bei Justierung al pezzo, wie sie für die Goldund groben Silbermünzen vorauszusetzen ist und für die Dareiken auch durch die geringen Schwankungen des Gewichtes bestätigt wird, wird man sich an das Höchstgewicht zu halten haben3); indessen wird nicht mechanisch das absolute Höchstgewicht als Norm zu gelten haben -- da gelegentlich doch einmal übermünzte Stücke unterlaufen und sich erhalten haben können, sondern, wie ich bei anderer Gelegenheit ausgeführt habe1), dasjenige Gewicht, bis zu dem die einzelnen Wägungen lückenlos fortschreiten und das seinerseits noch durch mehrere Exemplare belegt ist. Einen mathematisch genauen Betrag erhalten wir bei keiner Methode, zumal ja ein paar neu bekannt werdende Exemplare das Resultat um Bruchteile verschieben können. Mathematisch genau läßt sich aber auch das gesetzliche Gewicht moderner Goldmünzen nicht angeben, da neben dem theoretischen Soll z. B. das deutsche Gesetz für die Praxis ein

1) Babelon, Traité des monn. gr. et rom. I 577 Anm. 4; vgl. auch Hill, Num, chronicle 1906, 342.

2) Übrigens steht selbst bei diesen beiden Methoden die Weißbachsche Dareikennorm (8,3362 g) zu tief, da der Durchschnitt der Dareiken 8,35 g, die durch die meisten Exemplare belegten Stufen 8,38-8,36—8,35—8,34 g sind! Vgl. ausführlicher unten S. 97.

3) Die Zugrundelegung des Durchschnitts bei al pezzo signierten Münzen würde ja nicht einmal die Fehlerquelle des Remediums ausschalten, da die Stücke mit Remedium nach oben allmählich durch Auskippen oder Beschneiden aus dem Verkehr verschwinden (infolgedessen ist auch die Gefahr gering, daß etwa das Höchstgewicht, wie ich es zugrunde lege (S. 95 f.), durch Stücke mit Remedium nach oben entstanden ist und meine Norm daher zu hoch ist; diese Gefahr wird zudem dadurch ausgeglichen, daß auch unter den Stücken vom Höchstgewicht zuweilen noch Exemplare mit Gewichtsverlust durch Abnutzung oder Beschädigung vorkommen). Zudem wirken zum Durchschnittsgewicht die Stücke mit Erhaltungsfehlern mit (und das sind die Mehrzahl); diese Stücke auszumerzen ginge aber nur an, wenn man alle Münzen im Original vor sich hätte. 4) Klio 6, 512.

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Remedium von 21/200 im Schrot des Goldes gestattet; ein 20-MarkStück, theoretisch 7,96495 g schwer, darf also in praxi zwischen 7,98486 g und 7,94504 g schwanken1), d. h. die mathematische Genauigkeit beschränkt sich auch hier auf eine Stelle hinter dem Komma! Darum habe ich gerade in dem von W. bekämpften Aufsatze (wie vordem schon Lehmann-Haupt) betont2), daß ich mir bewußt bin, daß unsere, nur aus dem Betrage des römischen Pfundes als 327,45 g errechneten genaueren Beträge in den Dezimalstellen hypothetisch sind", und habe darum gerade in jenem Aufsatz stets 8,4 g“, nicht „8,40 g" als Dareikenbetrag gedruckt. Es handelt sich also nur um einen erreichbar wahrscheinlichsten Betrag, der nach meiner Methode deswegen für den Dareikos auf 8,4 g steht, weil von 8,27 g bis 8,40 g die Skala jedesmal durch mehrere genügend beglaubigte Wägungen lückenlos fortschreitet; die wenigen höheren Stücke fast auf jeder Stufe der Skala nur ein Exemplar, dabei manche Stufen schlecht bezeugt, dürfen als Übermünzungen gelten. Sobald wir aber eine um ein oder gar mehrere Zentigramm tiefere Stufe als Norm des Dareikos ansprechen, erhalten wir eine größere Zahl Übermünzungen, als, zumal bei Gold, denkbar ist3). Denn gerade hier wird natürlich sowohl die Ausgabe übermünzter Exemplare der Kostbarkeit des dann verschwendeten Materiales wegen durch sorgfältige Kontrolle. erschwert wie auch ist das Erhaltensein zahlreicher übermünzter Stücke des lohnenden Auskippens wegen besonders unwahrscheinlich.

Bei Weißbachs Norm von 8,3362 g dagegen wäre die Hälfte aller ihrem Gewichte nach bekannten Exemplare übermünzt!4). Allein diese Erwägung zeigt unbedingt, daß sein Satz falsch, erheblich zu niedrig ist3).

1) Alles bequem bei Kummer, Die Deutschen Reichsmünzen, Dresden 1899, S. 18. Mehr ältere und neuere Vorschriften über Remedium bei Roscher, System der Volkswirtschaft III § 42 Anm. 6 (7. Aufl., Stuttgart 1899, S. 274).

2) ZDMG 63, 702, Anm. 2. Vgl. L.-H., Verhandl. Berl. anthrop. Gesellschaft 1889, 257 Absatz 2.

3) Gegen Annahme weitgehender Übermünzung hat sich Lehmann-Haupt von vornherein und mehrfach geäußert.

4) Ich betrachte dabei als seine Norm (den Betrag von 8,3362 g zu seinen Gunsten auf 8,34 g aufrundend) 8,34 g und lasse diese Stufe selbst also bei der Zahlung der über der Norm stehenden Stücke weg; ebenso zähle ich die 125 Stücke aus dem Athosfund, deren Durchschnitt 8,3849 g beträgt, nicht mit! Dennoch bleiben aus Tabelle II fast genau ebensoviel Stücke über wie unter Weißbachs Norm (80 gegen 81)!

5) Weißbach, ZDMG 65, 680 (vgl. 676) bemerkt, „daß von den ungefähr 12 bisher bekannten Doppeldareiken überhaupt keiner das von R. und L.-H. angenommene Normalgewicht erreicht, sondern alle ohne Ausnahme der von mir berechneten Norm näher stehen"; abgesehen davon, daß es doch (vgl. meine Tabelle I, 48 Ex.) 3 Stücke gibt, die der Norm von 8,4 (doppelt = 16,8 g) näher stehen als der von 8,3362 (doppelt 16,6724 g), so müssen die Doppeldareiken unter der metrologischen Norm deswegen stehen, weil sie nach Ausweis ihres Stiles

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