ภาพหน้าหนังสือ
PDF
ePub

Umschnallen eines Gürtels ein riesenstarker Wolf wird, um andere Leute zu quälen. Besonders liebt er es, wie die Mare oder der Alp, dem Menschen auf den Rücken zu springen und sich eine Strecke weit tragen zu lassen. In Westfalen, Hessen und im Schaumburgischen giebt es kein Dorf, wo sich nicht jemand fände, dem dies schon begegnet sein soll. Der Name scheint auf das plattdeutsche böxen Hosen zurückzuführen und einen Wolf zu bezeichnen, der Hosen trägt, also einen männlichen Werwolf.

Nicht immer ist der Werwolf ein verwandelter lebender Mensch, sondern ein dem Grabe in Wolfsgestalt entstiegener Leichnam. Der Werwolf hat im Grabe keine Ruhe und erwacht wenige Tage nach der Bestattung. Dann wühlt er sich, nachdem er das Fleisch von den eigenen Händen und Füssen abgefressen hat, um Mitternacht aus dem Grabe hervor, fällt in die Herden und raubt das Vieh, oder steigt in die Häuser, legt sich zu den Schlafenden und saugt ihnen das warme Herzblut aus; nur eine kleine Bisswunde auf der linken Seite der Brust zeigt die Ursache ihres Todes an. In diesen Sagen ist deutlich die Vorstellung von der Verwandlungsfähigkeit der Seele mit dem unheimlichen Glauben an den blutsaugenden Alp verbunden.

3. Die Seele in Menschengestalt.

Die ursprüngliche Vorstellung, dass eine entkörperte Seele mit dem Schlafenden in Verkehr tritt, musste zu der Überzeugung führen, dass der Verstorbene in Menschengestalt wieder erscheinen könnte, um zu ermuntern oder zu quälen, zu warnen oder zu benachrichtigen, oder um die Erfüllung seiner eigenen Wünsche zu fordern. Ganz folgerichtig behauptete man, dass die Seelen oder Geister nur zuweilen und für manche Personen sichtbar wären, nicht immer und nicht für jeden. Fastenspeisen (Mehlspeisen und Fische) kannte bereits das deutsche Altertum. Die Sitte des religiösen Fastens ist nicht ein ausschliesslich durch das Christentum eingeführter Brauch, sondern Gemeingut aller Religionen. Man entzog sich die Nahrung, legte sich Bussen auf und

Herrmann, Mythologie.

3

brachte sich durch allerhand Mittel in einen krankhaft überreizten Zustand, um sich den Anblick von gespenstischen Wesen zu verschaffen, um von ihnen geistige Kenntnisse oder weltliche Macht zu erhalten. Es ist bezeichnend, dass sich die Gabe des zweiten Gesichtes, durch die man den Tod eines Menschen nicht ahnt, sondern vor Augen sieht, auch bei Blödsinnigen und anderen Geistesgestörten zeigt.

Wenn man sich am Weihnachtsabend auf einen Kreuzweg stellt, so sieht man alle die vorüberziehen, die nächstens sterben werden; dabei sieht man zuweilen sich selbst. In Schlesien und Tirol kommt die Gabe des doppelten Gesichtes noch häufig vor; der Volksaberglaube wimmelt von den gewöhnlichen Erzählungen von Leichenzügen, Kirchen, Kreuzwegen und kopflosen Gespenstern. Manche können sich auch selbst im Sarge sehen, und wenn einer sich im Leichenzuge nicht sieht, so liegt er wahrscheinlich im Sarge und muss sterben. Wer einen Doppelgänger, d. h. sich selbst gewahrt, muss im Laufe eines Jahres sterben. Sonntagskinder dürfen nicht des Sonntags getauft werden, weil sie sonst Geister sehen, was meist als eine unglückliche Gabe gilt; sie sehen bei einem Sterbenden den Kampf des Teufels und des Engels um seine Scele; sie verstehen die Sprachen der Vögel, schauen die Zukunft und erfahren im Traume höhere Eingebungen.

Die Sprache selbst bestätigt den Zusammenhang von Seelenglauben und Traumleben. Ahd. troc, as. gidrog dämonisches Wesen, wurde ursprünglich nur ursprünglich nur von Toten gebraucht, die im Traume erschienen; das Wort Traum hatte. anfangs nur die Bedeutung Totentraum. Zu Grunde liegt die idg. Wurzel dhreugh,,schädigen"; der Draug (urgerm. draugaz) ist also das Unheil stiftende Wesen. Der Zustand aber, in dem die Seele von den Unholden heimgesucht wurde, hiess urgerm. draugwmós,,Traum". Später überwiegt mhd. gespenste (ahd. gispanst),,Verlockung, teuflisches Trugbild", ein Verbalabstraktum zu spanan,,locken". Die ursprüngliche Konstruktion des Verbums,,träumen" zeigt noch deutlich den Glauben an die Wirklichkeit der Traumwelt: Die Person, von der nach unserer Anschauungsweise geträumt

wird, galt im Altertum als die erzeugende Ursache des Traumes; man sagte nicht bloss unpersönlich,,mich träumte", sondern ,,der Mann hat mich geträumt": offenbar wird das Traumbild noch als ruhestörende, beängstigende Erscheinung gedacht. Schon im ahd. wurde die Passivität des Traumzustandes minder lebhaft empfunden: es hiess,,mir troumte"; und als endlich das aufgeklärte Bewusstsein die völlige Subjektivität der Traumerscheinungen erkannte, sagte man stolz: ich habe geträumt.

Um seiner vielen Sünden und der grossen Blutschuld ledig zu werden, lässt sich Wolfdietrich eine Nacht auf einer Totenbahre in die Klosterkirche tragen; der Abt befiehlt ihm, diese nicht zu verlassen, was auch geschehen möge. Da musste er mit allen denen kämpfen, die er je zu Tode schlug ; wem er jemals etwas gethan hatte, der kam in feindlicher Absicht zu ihm. Es klang wie ein leeres Bett, wenn er auf sie einschlug; er kam von all den Toten, die er zu bekämpfen hatte, in grosse Not, und das Haar auf seinem Haupte ward ihm weiss wie Schnee. Auch seine besten Freunde und Verwandten, selbst seine Frau, wurden ihm vor Augen gebracht; nur mit Mühe konnte er an sich halten und auf seiner Bahre bleiben (D. X. 123-125).

Im allgemeinen gilt das Wiedererscheinen als ein Unglück oder eine Strafe, nicht nur unheimlich und störend für die Lebenden, sondern auch als Qual für die Toten. Sie erscheinen in menschlicher Gestalt, grau, schattenhaft schwebend, meist im Leichengewande. Selbstmörder haben im Grabe keine Ruhe; Meineidige, Scheidengänger (Grenzsteinverrücker), Geizige, Wucherer, Hartherzige, Ungetreue und die, die mit einer nicht gesühnten und nicht selbstbekannten Sünde gestorben sind, müssen als Spukgeister erscheinen. Ein vergrabener Schatz lässt dem Toten keine Ruhe, bis er gehoben ist. Eine unvollendete Arbeit, ein nicht erfülltes Versprechen treibt ihn auf die Oberwelt zurück. Ein Kind hat von der Mutter zwei Heller bekommen, um sie einem armen Manne zu geben, aber für sich behalten und in die Dielenritzen versteckt. Nach seinem Tode kommt es alle Mittage gegangen und sieht ängstlich nach den beiden Hellern, bis sie endlich

von den Eltern gefunden und den Armen gegeben werden (K. H. M. Nr. 154). Der Geist der toten Mutter kehrt wieder, um sich der vernachlässigten Kinder gegen die böse Stiefmutter anzunehmen; Mutterliebe ist stärker als der Tod (K. H. M. Nr. 11; 13). Aber es stört auch die Ruhe des Toten, wenn er zu viel beklagt und beweint wird. In der Sage vom Thränenkrüglein bittet das Kind die Mutter, vom Weinen abzustehen. Im Märchen kann das Kind vor den Thränen der Mutter im Sarge nicht einschlafen: das Totenhemdchen wird nicht trocken vor all den Thränen, die darauf fallen (K. H. M. Nr. 109).

Der sterbende Wolfhart beauftragt seinen Neffen Hildebrant, die Totenklage um ihn abzustellen (N. L. 2239):

[ocr errors]

Und wollten meine Freunde im Tode mich beklagen,

Den nächsten und den besten sollt ihr von mir dann sagen,

Dass sie nicht um mich weinen, das thu nimmer Not."

Schon Tacitus sagt von unseren Vorfahren, dass sie Wehklagen und Weinen schnell, Schmerz und Thränen langsam aufgeben (Germ. 27).

Dem milden, versöhnenden Glauben, dass die Liebe auch die Pforten des Todes und der Hölle überwindet, steht die finstere, grausige Anschauung gegenüber, dass die Thränen der Braut, die über das Ableben des Geliebten in den Volksliedern meist unaufgeklärt ist, den Verstorbenen aus dem Grabe locken: er holt die Braut auf seinem Rosse und führt sie im gespenstischen Ritte in sein Totenreich. Das ist der volkstümliche Hintergrund von Bürgers Lenore.

„Das unentdeckte Land, von dess Bezirk
Kein Wandrer wiederkehrt*

ist das Totenland, das Geisterreich. Hamlet selbst muss die Unrichtigkeit seiner Worte einsehen; der ermordete Vater besucht in vollem Stahl aufs Neue des Mondes Dämmerschein; aber als der Geist Morgenduft wittert, als der Hahn zu krähen beginnt, muss er zurück in sein Totenreich.

Mit dem Erwachen des Tages findet der von schweren Träumen Heimgesuchte Ruhe.

Auf derselben Vorstellung beruht das Verbot, nach der Heimat des Geistes zu fragen oder in seiner Gegenwart zu

[blocks in formation]

fluchen; denn vor der Wirklichkeit zerfliesst der Traum, der den Toten wieder dem Lebenden beigesellte. Wiederum berühren sich Seelen- und Marenglaube. In Luthers Tischreden ist eine altertümliche Erzählung aufgezeichnet (D. S. Nr. 94): Ein Edelmann hatte ein schön jung Weib, die war ihm gestorben und auch begraben worden. Nicht lange danach, da liegt der Herr und der Knecht in einer Kammer beieinander, da kommt des Nachts die verstorbene Frau und lehnet sich über des Herren Bette, gleich als redete sie mit ihm. Da nun der Knecht sah, dass solches zweimal nach einander geschah, fragt er den Herrn, was es doch sei, dass alle Nacht ein Weibsbild in weissen Kleidern vor sein Bett komme, da saget er nein, er schlafe die ganze Nacht aus und sehe nichts. Als es nun wieder Nacht ward, giebt der Junker auch acht darauf und wachet im Bette, da kommt die Frau wieder vor das Bett, der Junker fraget; wer sie sei und was sie wolle? Sie antwortet: sie sei seine Hausfrau. Er spricht: ,,bist du doch gestorben und begraben!" Da antwortet sie: ,,ja, ich habe deines Fluchens halben und um deiner Sünden willen sterben müssen, willst du mich aber wieder zu dir haben, so will ich wieder deine Hausfrau werden." Er spricht: ja, wenns nur sein könnte;" aber sie bedingt aus und vermahnet ihn, er dürfe nicht mehr fluchen, sonst würde sie bald wieder sterben; dieses sagt ihr der Mann zu, da blieb die verstorbene Frau bei ihm, regierte im Haus, ass und trank mit ihm und zeugte Kinder. Als aber der Edelmann sein Versprechen vergisst und flucht, verschwindet die Frau von Stund an und war mit ihr aus. Da sie nun nicht wiederkommt, gehen sie hinauf in die Kammer, zu sehen, wo die Frau bliebe. Da liegt ihr Rock, den sie angehabt, halb mit den Ärmeln in dem Kasten, das andere Teil aber heraussen, wie sich das Weib hatte in den Kasten gebückt, und war das Weib verschwunden und seit der Zeit nicht gesehen worden. Wie die ahd. Glossen,,necromantia hellirûna" oder,,dohot(dôt) rûna, d. i. Höllenzauber, Totenzauber" und ,,mortiferi cantus seu spani, d. i. Lockung" zeigen, kannten die Deutschen Zaubergesänge, die den Toten aus dem Grabe zurückrufen

« ก่อนหน้าดำเนินการต่อ
 »