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Deutung des Ebed auf das Volk behaupteten, nur sie retteten. die Einheit des Buches, gerade bei dieser dieselbe nicht zu halten ist. Ist aber seine Ergänzungshypothese unmöglich und sind die Stücke deuterojesajanisch, so wird nun auch ihm vor seinen Prämissen in bezug auf die Beurteilung Israels durch diesen aus nichts anderes übrig bleiben, als sich zu der individualistischen Deutung zu bekehren. Und zum anderen hat Roy nachdrücklichst auf einen Umstand verwiesen, der auch von den Vertretern der Einheitlichkeit des Buches mehr als bisher beachtet werden muß, daß nämlich die Ebedjahwestücke den Babyloniern gegenüber eine andere Stellung einnehmen als das sonstige Buch, oder genauer, daß von dem Hasse gegen dieselben, der uns in dem übrigen Buche entgegentritt, so gut wie nichts zu bemerken ist. Wir kommen darauf in IV § 1 zurück.

Kapitel II.

Der Gottesknecht der Ebedjahwestücke ist nicht das Volk, sondern ein Individuum.

Wir kommen nun zu der in den beiden letzten Jahrzehnten am heißesten umstrittenen Frage: ist der Gottesknecht der Stücke, wie sicher meistens im übrigen Buche, das Volk oder ein Individuum? Auch in bezug auf diese setze ich meine eingehende Untersuchung ,,Studien" I S. 11-63, die sämtliche bis zum Jahre 1901 über das Problem vorgetragene Ansichten berücksichtigte, voraus und werde nicht schon Gesagtes wiederholen.

Inzwischen ist nun aber jenes von Giesebrecht noch einmal gründlich aufgerollt, und mit ihm gilt es daher, sich noch einmal auseinanderzusetzen. Daß er es mir nicht ganz leicht gemacht hat, ihm gegenüber den sachlichen Ton in der Debatte wieder zu finden, ist im Anfange schon angedeutet. Aber seine Position

Sellin, Das Rätsel des deuterojesajanischen Buches.

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in dieser Frage ist eine so verzweifelte, daß es nur einer schlichten, ruhigen Darlegung bedarf, um dieselbe zu nehmen. So werde ich also, zwar auf die Gefahr hin, daß er abermals durch eine vermehrte und verbesserte Neuauflage persönlicher Injurien das Gottesknechtsproblem zu fördern suchen wird, sine ira et studio die in Betracht kommenden Stellen einer neuerlichen Prüfung unterziehen.1)

Vorausschicken möchte ich nur, daß Giesebrecht insofern eine ganz unbefangene Erwägung des Problems selbst ermöglicht hat, als er nicht, wie manche seiner Gesinnungsgenossen, bei dem sonstigen deuterojesaj anischen Buche seinen Ausgangspunkt nimmt und von diesem aus a priori Stimmung dafür zu machen sucht, daß der Ebed auch in den Stücken das Volk sein müsse, vielmehr objektiv diese exegetisch prüft, ja sogar für das Wahrscheinlichste hält, daß diese früher als das sonstige Buch geschrieben seien. Freilich fragt es sich, ob er nicht damit selbst den Ast abgesägt hat, auf dem bisher er und die Seinen saßen. Doch darauf kommen wir erst in § 5 dieses Kapitels zurück. Sicher ist der Weg, den er eingeschlagen hat, der einzig richtige, um überhaupt ans Ziel zu gelangen.

§ 1. Jesaja 49, 1-6.

Obwohl ich, wie in Kap. IV auseinanderzusetzen sein wird, die Abgrenzung dieses Stückes auf v. 1-6 für eine zu enge halte, vielmehr dasselbe auf v. 8 und 9a ausdehne, will ich hier, um nicht die Verständigung von vornherein unmöglich zu machen und weil v. 8 und 9a für die Entscheidung der uns hier beschäftigenden Frage nicht von ausschlaggebender Bedeutung sind, von diesen absehen.

Ich gehe von diesem sog. zweiten Ebedjahwestück aus, weil neuerdings immer allgemeiner anerkannt ist, daß dasselbe den locus classicus für die Entscheidung der Frage bildet. Was

1) Ich würde mir etwas vergeben, würde ich auf die persönlichen Invektiven, mit denen Giesebrecht mich S. 1, 71–73, 79, 84–88 usw. geradezu überschüttet, auch nur mit einer Zeile reagieren. Will er in unserer Zunft die traurige Thersitesrolle spielen, so ist das seine Sache.

Giesebrecht S. 28-37 nun über v. 1-4 sagt, können wir vorläufig zurückstellen, es sind oft gehörte und ebenso oft schon widerlegte Argumente, die sich aber nicht auf die Frage: Kollektivum oder Individuum?, sondern auf die nach Stand, Beruf, Stellung des Ebed beziehen. So mag es hier genügen, auf die eine Bemerkung zu v. 4 S. 34 hinzuweisen: „Es ist klar, daß diese Darstellung nur verständlich ist, wenn der Verfasser dieser Stücke die Angriffe, unter denen der Knecht litt, die Vergewaltigung, die ihn traf, als etwas allgemein Bekanntes voraussetzen konnte. Das ist bei einer Einzelpersönlichkeit unmöglich." Ich konstatiere demgegenüber nur, daß diese Argumentation hinfällig wird, sobald es sich um den in messianischem Lichte betrachteten Fürsten des Volkes und dessen Schicksale handelt, denn daß die Gola, aber auch Nichtjuden über diese orientiert waren, wird ja wohl auch Giesebrecht annehmen. Daß aber der Verfasser jenen hier sprechen läßt, werden wir erst in Kap. III zu beweisen haben.

Zur definitiven Entscheidung kann die uns hier beschäftigende Frage nur bei v. 5 und 6 kommen. Ich habe a. a. O. S. 27-32 gegenüber dem damals neuesten Versuche von Budde, sich der Beweiskraft dieser Stelle zu entziehen, dargetan, wie wir hier mit zwingender Evidenz auf ein Individuum hingeführt werden, das die Aufgabe hat, das Volk aus der babylonischen Gefangenschaft zurückzuführen. Und mit Befriedigung kann ich feststellen, daß Giesebrecht mehrere Male nachdrücklichst betont, daß der überlieferte Text einzig und allein diese Deutung zuläßt (S. 42,,Zu dem hier beschriebenen Werke gehört ein strammer Organisator, eine Esranatur oder ein höherer Beamter wie Serubbabel resp. Nehemia", desgleichen S. 43,,Dann ist der Knecht unweigerlich als Mittel und Werkzeug bei der Zurückführung gedacht" usw.). Nun kann es doch von vornherein nicht gerade schlecht bestellt sein um eine Deutung, von der ihr heftigster Gegner selbst zugeben muß, daß sie die einzige dem überlieferten und bis zum Jahre 1902 n. Chr. einstimmig für authentisch gehaltenen Texte entsprechende ist.

Aber so hören wir nun dieser Text ist eben nicht intakt, Giesebrecht hat ihn reinigen und erleichtern" zu müssen

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geglaubt, und zwar in doppelter Richtung. Zunächst streicht er in v. 6 das und erhält so Jahwe als Subjekt in dem usw. Als Gründe führt er einmal mit Duhm an, daß der überlieferte Text einen barbarischen Satz enthielte, und zweitens, daß das in v. b als das Natürliche erscheinen lasse, Jahwe auch in dem Parallelglied v. a als Subjekt zu denken (S. 38 f.).

Ich zweifle die Berechtigung dieses Reinigungsverfahrens an; mit den Phrasen von leichtflüssiger Diktion" und „barbarischem Satze" geht man leicht zu weit. So ganz leichtflüssig ist die Diktion in 52, 13-53, 12 doch gewiß nicht. Und da der Gedanke des überlieferten Textes gewiß ein logischer ist, so müßte man erst angeben, wie der Verfasser ihn etwa weniger barbarisch" hätte wiedergeben sollen. Man könnte denken, indem er etwa statt der drei Worte einfach ein gesetzt hätte. Aber dann würde man sich ja mit Recht an dem schroffen Subjektswechsel zwischen v. a und b stoßen. In dem gewiß etwas schwerfälligen kommt indes gerade zum Ausdruck, daß bereits in v. a Jahwe ideelles Subjekt ist, Jahwe, der sich den Ebed zum Knecht berufen. Giesebrecht übersetzt zu gering für deinen Knechtsberuf", aber das " darf nicht verschluckt werden: zu gering für dein mir Knecht sein, ist es usw., daß ich dich mache" usw. Und somit entfällt auch Giesebrechts zweites Argument. Gerade ein Glossator hätte vermutlich nur ein eingeschoben. Daß aber Giesebrecht überhaupt nicht genügend motiviert, wie, warum und wann solche Glossen, durch die Jahwes unmittelbares Walten eingeschränkt wurde, entstanden sein können, wenn er schreibt. ,,die Glosse will dafür sorgen, daß die Aktivität des Kn. bei der Wiederherstellung Israels gewahrt werde" usw., werden wir gleich noch näher sehen.

Doch an jenen drei Worten hängt die Entscheidung nicht; bekanntlich sieht Duhm, der sie streicht, in dem Ebed des Abschnitts ein Individuum, und Giesebrecht selbst betont, daß im Grunde alles auf v. 5a ankommt. Aber gerade an diesem setzt er den Haupthebel seiner Argumentation an, erklärt auch die Worte von bis für Glosse und erhält so folgenden

Text: „Aber nun sprach Jahwe zu mir, der mich von Mutterleib zu seinem Knecht geschaffen, und ich bin geehrt in Jahwes Augen und mein Gott ward meine Stärke. (Und er sprach:) Zu gering ist's Jakob aufzurichten und die Bewahrten Israels zurückzuführen" usw. Und damit meint er denn definitiv den individuellen Ebed aus dem Texte hinausbefördert zu haben. Gegen dies Verfahren ist nun bereits von Laue (S. 333 f. „Giesebrechts Exegese von 49, 5, 6 ist und bleibt ein Gewaltakt gegen die Verse") und Greßmann (S. 313-316) begründete Einsprache erhoben. Die Sache ist aber so wichtig, daß sie noch etwas gründlicher geprüft werden muß. Soviel ich sehe, hat Giesebrecht vier Gründe für seine Textpurifizierung erbracht.

1. In v. 5a erscheint der Ebed als Volksführer und Organisator. „Der Prophet kann aber unmöglich seine Leser mit dunklen Andeutungen aus dem Hinterhalt überfallen, indem er ohne jede Vorbereitung in einem halb hingeworfenen Nebensatz auf etwas bisher nicht Dagewesenes verweist. Und was die Hauptsache ist wo blieben in den späteren Aussagen dieses und der folgenden Ebedstücke die Ausführungen dieses Gedankens? Wird der Knecht noch einmal als derjenige geschildert, der Israel aus dem Exil zurückführt?“ (S. 43).

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Der erste Satz gehört in eine Kategorie von Argumenten hinein, mit denen Giesebrecht oft arbeitet, an die man sich erst allmählich gewöhnen muß. Das sie Verbindende ist die Maxime, die ja sonst im Aussterben begriffen ist, daß die Verfasser der biblischen Schriften außer demjenigen, was auf uns gekommen ist, nie etwas gesagt oder geschrieben haben (vgl. S. 34 f. usw.); unter Umständen nimmt sie sogar folgende Gestalt an: „Der Verfasser dieses Stückes konnte uns ganz unmöglich zumuten, ihn zu verstehen, wenn" usw. (S. 47). Gewöhnlich nimmt man ja jetzt an, daß die Verfasser für ihre Zeitgenossen, nicht für uns geschrieben hätten. Daß jene Maxime aber in diesem Falle nicht einmal von Giesebrecht selbst hätte verwertet werden dürfen, werden wir in § 2 bei 42, 7 sehen. Tatsächlich ist auch das v. 5a Gesagte bereits im deuterojesajanischen Buche „dagewesen".

Was aber den zweiten Satz anbetrifft, die postulierten

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