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den Völkern und Königen gegenübergestellt werden, wie es 52, 15 geschieht? Muß nicht aus diesem Grunde der Ebed das Volk sein? G. druckt dies Argument auf S. 75 sogar gesperrt und sagt: „Wer Ohren hat zu hören, der höre. Diese Tatsache, möge doch S. erst erklären, ehe er über dies Problem mitzureden wagt." Dieser Erguß ist doch wohl geschrieben, ehe G. S. 60 f.. 109, 113 meiner „Studien" zu Gesichte kamen. Das Rätsel löst sich wirklich befriedigend, wenn der Ebed ein König, ein im messianischen Lichte betrachteter König war. Davon hoffe ich sogar G. selbst, wenn er sich überhaupt will überzeugen lassen, in III § 2 zu überzeugen. Zur vorläufigen Beruhigung will ich ihn nur auf 41, 5; 45, 7 verweisen, wo ja auch ein König den Nationen der Erde gegenübergestellt wird.

3. Bis jetzt haben wir von den beiden Hauptargumenten gehandelt, die G. für seine Deutung auf das Volk erbracht hat; es folgen nun die beiden, die ich vor allem gegen die Möglichkeit einer solchen aufgeführt habe. Das erste ist das, daß 53, 2-6 nach ihrem Inhalt schlechterdings nicht von Heiden hätten gesprochen werden können, sondern nur von Israel (I S. 52-58) eine Behauptung, die G. ebenso energisch in Abrede stellt (S. 94-104).

a) Mein erster Grund, auf den ich zwar keinen sonderlichen Nachdruck gelegt hatte, war der, daß das sv. 5 bei der Deutung der Verse als Rede der Heiden Schwierigkeiten mache, da es ja gerade nach G. bis jetzt den Heiden im Unterschiede von Israel so gut ergangen sei. Dieser V. schien mir vielmehr besonders die Deutung des Ebed auf Jojachin zu empfehlen, der, während das Volk auch litt (das Exil), noch sein besonderes Leid (die Kerkerhaft) erdulden mußte (S. 270 f.). G. belehrt mich nun, der Begriff des gemeinsamen Leidens sei absolut ausgeschlossen. Diese seine Superlative kennen wir nun ja allmählich. Daß sonst das Kapitel auf das gemeinsame Leid nicht reflektiert, ist selbstverständlich, da das Rätsel des besonderen. Leids des Ebed gelöst werden sollte, aber die Behauptung, daß durch dieses jenes absolut ausgeschlossen sei, ist kühn.

G. rechtfertigt seine Deutung weiter damit, daß er auch früher nur von einer relativen Beglücktheit" der Heiden ge

sprochen, dieselben nähmen ja auch an den allgemein menschlichen Leiden teil (nun also doch plötzlich ein gemeinsames Leid?), doch das einzelne sei hier an dem Gedanken vom stellvertretenden Strafleiden zu orientieren: die Heiden erkennen, daß der Ebed die eigentlich ihnen bestimmte Krankheit getragen hat, so daß sie heil blieben, während er krank wurde, und das kann, sonderlich in der Poesie, recht wohl mit den Worten ausgedrückt werden: unsere Krankheit ging auf ihn über, so daß er uns die Krankheit abgenommen und durch seine Krankheit uns geheilt hat. Ganz tüchtige Dialektiker diese Heiden Deuterojesajas. Doch zu einer Entscheidung werden wir, das ist richtig, auf Grund dieses Argumentes nicht gelangen. Viel stärker bleibt das Bedenken gegen G.s Grundidee: die Heiden erkennen, daß Israel die eigentlich ihnen bestimmte Krankheit getragen, Leiden und Exil unschuldig für sie erlitten hat.

b) Und damit kommen wir auf unsern zweiten Einwand gegen G.s Erklärung von v. 2-6. Es ist undenkbar, daß Deuterojesaja den Heiden den Gedanken in den Mund gelegt habe, Israel habe durch sein Leiden ihre Sünden gesühnt, undenkbar, weil er sich damit in krassen Widerspruch gesetzt hätte zu allem, was er über Israels einstigen und jetzigen sittlich-religiösen Zustand, vor allem aber über die Ursachen des Exils sonst selbst gesagt hat. Gerade dies habe ich Studien" I S. 53-58 so eingehend ausgeführt, daß, überhaupt darauf zurückzukommen, eigentlich überflüssig ist. G. ist denn auch diesmal auf die einzelnen Belegstellen so gut wie gar nicht eingegangen. Er spricht von den Unterdrückungen der Balten und Armenier, von der französischen Revolution, Griechenland und dem 30jährigen Kriege, er votiert dem Dichter der Ebedstücke seinen Dank dafür. daß derselbe neben aller Klarheit über das Verdiente des Exilleidens auch der hohen Tragik Ausdruck verliehen habe, welche dieses Geschick in sich schloßAber sachlich bringt er nur 2 Argumente zur Rechtfertigung seiner Ansicht vor; zunächst dies, daß im ganzen Buche die Gerechtigkeit Jahwes für den Knecht und das Volk angerufen werde. Damit werde doch augenscheinlich vorausgesetzt, daß. auf die Heiden und ihr Verhältnis zu Israel gesehen, der Knecht

schuldlos leide. Mit welchen Ehrentiteln G. wohl diesen Schluß, wenn er ihn bei anderen läse, belegen würde! Ganz gewiß führt Deuterojesaja die Rettung Israels auch auf Gottes p zurück, vgl. 41, 10; 45, 25 (wie anderswo auf dessen Namen oder seine Absolutheit 43, 12, 15, 25; 48, 11 usw.). Aber nie reflektiert er dabei auf Israels Rechtbeschaffenheit. Er braucht den Ausdruck schon bei der Berufung des Knechtes 42, 6 wie der des Cyrus 45, 13, vgl. 41, 2, derselbe ist ihm geradezu ein Parallelbegriff zu yo?, vgl. 45, 8 (19); 46, 13; 51, 5 Die p Gottes bei Deuterojesaja ist nichts weiter als sein seinen einmal gefaßten Plänen, die in bezug auf Israel Pläne der Gnade und des Heils sind, entsprechendes Verhalten. (Vgl. auch die Zurückweisung dieses Arguments G.s bei Laue, a. a. O. S. 356 ff.)

Aber steht es nicht besser mit G.s zweitem Argumente: Israel getröstet sich doch nach Deuterojesaja im Exile seines. Rechtes? Was da zunächst der Hinweis auf den Ebed von 50, 4 ff. soll, weiß ich nicht, denn G. soll ja erst beweisen, daß der das Volk ist. Daneben verweist er auf 51, 5, wo ebenso wenig etwas von Israels, wohl aber von Jahwes Recht zu finden ist. So bleibt nur 40, 27 übrig: Zion soll sich nicht beschweren ,,mein Recht wird nicht berücksichtigt von meinem Gott"; also hat das Volk jetzt im Exil das Recht auf seiner Seite und wem gegenüber wohl mehr, als gerade den Heiden gegenüber, die es mit äußerster Willkür behandeln. Ja, wenn nur etwas von „Beschweren" dastünde, und wenn nur als Antithese folgte: dir wird dein Recht werden, und nicht vielmehr: dir wird geholfen werden. Und auf jeden Fall bleibt es doch ein himmelweiter Unterschied, ob Israel, nachdem es seine Schuld überreich gebüßt hat (40, 2), sagt: ich bekomme mein Recht nicht, oder ob gesagt wird, daß jene Schuld überhaupt nicht vorhanden und dementsprechend das überreiche Leiden ein unschuldiges war. Und diese Kluft hat G. abermals nicht überbrückt.1)

1) Daß dies ebensowenig Zillessen geglückt ist, ist schon in der Einleitung angedeutet. Man versteht einfach nicht, wie er nach seiner gründlichen zutreffenden Darlegung, daß im übrigen Buche mit der Personifizierung des Volkes als Jakob-Israel immer die Erinnerung an dessen Schuld und Strafe verbunden ist (S. 276 ff), plötzlich (S. 293) zu dem Schlusse kommen kann, daß

Daran möchte ich noch eine Bemerkung knüpfen. G. meint, daß die Beurteilung natürlich eine verschiedene sein müsse, je nachdem Israel im Verhältnis zu seinem Gotte und als der große Gottesbote an die Heidenwelt aufgefaßt werde. Aber gerade auch, wo Israel in dieser seiner Eigenschaft, also als Ebed erscheint, haben wir bei Deuterojesaja die Reflexion auf Israels Sünde, die zwar vergeben wird, aber doch in Fülle vorhanden ist, nämlich 44, 21 f.: „Ich wische ab wie die Wolke deine Missetaten und wie das Gewölk deine Sünden". Und damit vergleiche man nochmals 53, 9: „Obwohl er keinen Frevel getan und kein Betrug in seinem Munde war." Ich denke, es ist kein Wunder, wenn inzwischen auch Roy, der gerade Kap. 53 auf das Volk deuten will, sich unserer Meinung angeschlossen hat, daß dann ein und derselbe Verfasser nie beides hätte sagen können.

c) Ich möchte nun aber noch zwei weitere Argumente gegen G.s Auffassung des Subjekts von 53, 2 ff. geltend machen, die bis jetzt nur ganz flüchtig in der Debatte berührt sind, zunächst ein formales. Wenn wirklich hier die Völker sprächen, so müßte sich doch irgendwie äußerlich bemerkbar machen, wo deren Rede aufhört und die des Propheten beginnt. Gottes Rede geht bei Deuterojesaja oft in die des Propheten über und umgekehrt, aber ein stillschweigender Übergang aus einer Rede der Heiden in die des Propheten ist doch ausgeschlossen. G. belehrt uns (Beiträge S. 164), daß v. 8-12 den Stempel göttlicher Bestätigung unter den Erguß der Heiden setzen. Aber diese Grenze ist von ihm ganz willkürlich gezogen (v. 7 schildere noch die Geduld des Gottesknechts); er selbst ist unsicher, wie sein wohl" zeigt. Kein Mensch kann bei v. 8 bemerken oder auch nur ahnen, daß ein Stempel göttlicher Bestätigung beginnt. Bei v. 7, 9 usw. liegt die Sache gerade so; erst v. 12 macht den Eindruck eines Stempels. Wer aber nur etwas Deuterojesajas Diktion kennt, wird nicht zweifeln, daß er auf ein solches in der Geschichte

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bei dem „Enthusiasten und Optimisten" in den Stücken die Reflexion auf Israels Sünde ganz hätte zurücktreten können. Denn diese würden nach 41, 8; 49, 3 doch gerade in jene Kategorie hineingehören, nicht aber in die mildere „Zion--Jerusalem".

noch nie dagewesenes reumütiges Bekenntnis der Völkerwelt nach Art von 42, 10; 45, 8 usw. mit vollen Tönen respondiert hätte.

d) Und dazu kommt schließlich noch ein sachliches Argument. Wir sahen oben, daß G. sich zu der Behauptung versteigt, die Völker in v. 1-7 sagten genau das, was man von den in 52, 15 vorgeführten erwarten müsse, und haben dieselbe bereits zurückgewiesen. Aber wir müssen noch einen Schritt weitergehen. Gerade das, was man in erster Linie erwarten würde. wäre in Wirklichkeit nicht gesagt. Ich will nicht davon reden, daß die Völker sich doch selbst aktiv an Israels Elend beteiligt haben, wovon die 53, 1 ff. Sprechenden nichts bekennen; man könnte erwidern, es sprächen alle mit Ausnahme der vernichteten Babylonier, obwohl auch dann noch die bösen Nachbarn wie Edomiter, Sidonier usw. blieben, die nach Ezechiel (28, 26; 35, 35 ff.) nicht nur gehöhnt hatten. Aber was nach sonstigen deuterojesajanischen Gedankengängen nicht fehlen könnte, ist das, daß die Völker nun einsehen, daß die Götter, die sie bis jetzt verehrt haben, nichtige, daß der Gott, der den Ebed so wunderbar erhöht hat, der einzig wahre sei (vgl. 41, 2. 4. 25; 43, 11; 45, 14. 20 ff.) usw. Da mag man sagen was man will, Deuterojesaja hätte ein Bekenntnis wie das von 53, 1 ff., in dem gerade diese Erkenntnis fehlt, den Völkern nicht in den Mund legen können. Auch wenn G. mit seiner neuen Auffassung, auf die wir in § 5 zu sprechen kommen werden, recht haben sollte, daß die vor dem Buche konzipierten Ebedstücke mehr esoterischen Charakter trügen, daß sich Deuterojesaja in diesen liebevoll in die welt- und religionsgeschichtliche Bedeutung seines Volkes versenkt hätte, um von dieser aus alle drückenden Rätsel seiner bisherigen Schicksale zu lösen (S. 140), so hätte doch gerade hier am wenigsten der zentrale Gedanke der Lösung fehlen können, daß der Ebed hätte leiden müssen, um ein Zeuge des wahren Gottes für die Bekennenden, die Völker, die bis jetzt nichts von ihm gewußt, zu werden.

4. Wir kommen zu unserer letzten Streitfrage. Ich habe „Studien" I S. 41-44 behauptet, daß auch noch das fernere Kapitel einen deutlichen Hinweis darauf enthielte, daß der Ebed

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