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Sie mögen also, wenn man will, weggelassen werden : die Sache bleibt die gleiche.

Ich bin nach der vorstehenden Ausführung sicherlich berechtigt, Clemens von Alexandrien als Zeugen gegen den Bestand eines Cölibatsgesetzes in den ersten Jahrhunderten festzuhalten, und ich kann dieses um so ver= trauensvoller thun, als ich mit meiner Ansicht keineswegs allein stehe. Die philologischen Capacitäten der hiesigen Universität, deren Urtheil über die fragliche Stelle ich mir noch zum hellen Ueberfluß erbat, sprachen mir alle ihre ganz entschiedene Zustimmung aus, und ebenso find die Herausgeber und Ueberseger des Alexandriners, bei denen ich Umschau hielt, obwohl sie die Frage als solche nicht ins Auge faßten, nach ihrer Interpunktion eher auf meiner Seite als der meines Gegners. Hier muß sich also vor allem unsere Controverse entscheiden, und ich ersuche Herrn B. die Gründe umzustoßen, die ich beigebracht habe.

Zum Schluß noch ein Wort über den Ton, in dem meine Abhandlung gehalten ist. Herr B. findet denselben „etwas scharf“ und fügt bei, daß er ihn seines Wissens durch nichts provocirt habe. Ich gebe ihm in legterem Punkte, soweit es sich um seine Person handelt, vollkommen Recht, und was den ersteren anlangt, so habe ich zu bemerken, daß das Manuscript etwas zu rasch in die Druckerei wanderte. Ich wünschte nachträglich selbst das eine und andere Wort gestrichen, die eine und andere Wendung gemildert; allein die Sache war zu meinem Bedauern nicht mehr zu ändern. Daß ich aber im Moment des Schreibens einen entschiedenen Ton anschlug, rührt vor allem daher, weil ich der Ansicht war, die ich

auch jezt noch habe und die aufzugeben mein Gegner nach der bisher abgelegten Probe mich schwerlich zu nőthigen im Stande sein wird, so gerne ich hiezu auch bereit bin, sobald mir nur stichhaltige Gründe vorgelegt werden, die Frage sei genügend gelöst und wir thäten besser daran, sie liegen zu lassen und Zeit und Kraft dringenderen und nüglicheren Aufgaben zuzuwenden. Da= bei will ich zwar nicht behaupten, daß schon alle Schwierigkeiten ohne Ausnahme vollkommen beseitigt waren. Doch konnte, alles in allem genommen und das Für und das Wider richtig abgewogen, die Entscheidung nicht mehr zweifelhaft sein, und soweit etwa noch einzelne Bedenken obwalteten, waren sie durch eine genaue, sorgfältige und umsichtige Prüfung der in Betracht kommenden Väterstellen vollends zu heben. Eine derartige Prüfung fand ich aber nicht vor, obwohl ich sie von einem so bewährten Philologen, als den ich meinen Gegner schäße und achte, gewiß zu erwarten berechtigt war, und daher meine etwas scharfe Sprache. Dazu kommt noch ein Añderes. Wer ein Verständniß für die Wissenschaft hat und wem das Gedeihen der katholischen Wissenschaft ernstlich am Herzen liegt, der konnte in den lezten Jahren nicht ohne Betrübniß wahrnehmen, wie eine Reihe von literarischen Produkten zu Tage trat, die weder der Wissenschaft noch der Erbauung irgendwie dienen. Man stellte Dinge in Frage, die für jeden Unbefangenen längst gelöst waren; man erging sich in Speculationen, die eher Träumereien als wissenschaftliche Untersuchungen zu nennen sind, u. s. w. und ich will nicht leugnen, daß ein Seitenblick auf diese gewiß nicht erfreulichen Auswüchse unserer katholischen Literatur seinen Theil zur

Schärfung meiner Feder beitrug. Ich bin nun weit entfernt, die Arbeit meines Gegners mit jenen Erscheinungen auf gleiche Linie zu stellen. Ob ich sie aber wenigstens nicht in eine gewisse Parallele zu ihnen sehen durfte, wird der Ausgang unseres Streites zeigen.

N.-S. Zu dem Qu.-Schr. 1879. S. 234 f. Be= merkten sei hier noch nachträglich beigefügt, daß ebenso wie Haneberg auch I. W. Bickell (Gesch. des Kirchenrechts I 148 ff.) den syrischen Text der apostolischen Constitutionen als eine Abkürzung des griechischen, nicht diesen als eine Erweiterung des syrischen faßte. Freilich hatte er noch keine ganz vollständige Kenntniß von dem syrischen Text, da derselbe zu seiner Zeit noch nicht ge= druckt war. Was aber die Frage anlangt, ob die vermeintliche Interpolation des griechischen Textes von den Arianern ausging, auf die Herr B. das Fehlen des Cölibatsgefeßes in der späteren griechischen Kirche zurückführen will, so wird sie durch eine demnächst in der Du.-Schr. erscheinende Untersuchung zwar nicht direkt, aber indirekt eine neue Beleuchtung erhalten. ·

3.

Eine werthvolle Nachlassenschaft des Mauriners Pierre

Couftant

und seiner Fortseker in der bibliothèque nationale zu Paris. Die Briefe des Papstes Nikolaus I.

Von
Mar Sdralet.

I.

Die Lebensschicksale Pierre Coustant's eines der größten Gelehrten seiner Zeit, bieten nichts außerordentliches. Am 30. April 1654 zu Compiègne ge= boren, erhielt er in seiner Vaterstadt eine sorgfältige Erziehung und vollendete auch daselbst die GymnasialStudien. Noch nicht 17 Jahre alt trat er zu Rheims in den in Frankreich von Laurent Bénard i. J. 1618 reformirten Orden der Benediktiner, welcher in Frankreich eine besondere Congregation bildete und den Namen des Hl. Maurus, St. Benedikts Lieblingsschülers und Be= gründers des Ordens in Frankreich, angenommen hatte. Mit seinem 18. Jahre legte Pierre Coustant die Ordensgelübde ab. Nachdem er seine Studien theils in der Mauriner-Abtei zu St. Remi in Rheims theils im St.

Medardus-Kloster zu Soissons gemacht hatte, wohin er geschickt wurde, um bei seinem berühmten Ordensbruder François Lami Philosophie zu studiren, wurde er nach St. Germain-des-Prés, in der Vorstadt von Paris, berufen. Für dieses Hauptkloster der Congregation, welches als Sitz des Superior generalis mit fürstlichen Einkünften und bischöflichen Rechten ausgestattet war, wurde besonders die Einrichtung einer Bibliothek, welche zu den reichsten und kostbarsten Europa's zählte, überaus folgenreich. Seitdem der Ordensgeneral Grégoire Tarisse (1630—1648) die Thätigkeit der Ordensmitglieder besonders auf gelehrte Studien geleitet hatte, wurde St. Germain der Sammelpunkt der ausgezeichnetsten Köpfe aller Maurinerklöster, welche dort mit den nöthigen wissenschaftlichen Hilfsmitteln in reichster Fülle versehen, jene herrlichen Werke schufen, welche zum allergrößten Theil noch jezt weder übertroffen noch erreicht, die Zierde unserer Bibliotheken sind. So wurde auch Pierre Coustant Mitglied jener Gelehrtenfamilie zu St. Germain, von der man nicht mit Unrecht sagen kann, daß sie so viel berühmte Männer als Mitglieger zählte. Im J. 1693 mußte Pierre Coustant St. Germain auf drei Jahre verlassen, um die Priorstelle zu Nogent sous Couch zu verwalten. Seit 1696 lebte er bis zu seinem Tode am 18. Oktober 1721 in St. Germain.

Die Schriften Pierre Coustant's sind nicht so zahlreich wie die vieler seiner Ordensgenossen; um so mehr eignet ihnen der Charakter der Vollendung und Classicität. Es zeugte von keinem geringen Vertrauen auf ihre Kräfte, daß die Mauriner, welche bis dahin dem Vorschlag d'Achery's gemäß nur Schriften heraus

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