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den die Werke als das Erkennungszeichen des Glaubens bezeichnet, müssen also in enger Beziehung zu demselben stehen. Da er V. 17 eine rioris vorausseßt, welche Werke hat, also doch nicht bloß neben Werken existirt, sondern solche hervorbringt, so sind auch bei xaya oya ἔχω olde ἔργα τῆς πίστεως aut verftehen und ein 3eigen des Glaubens aus den Werken ist bloß möglich, wenn die Werke auf den Glauben Bezug haben. Dagegen hilft die Berufung auf V. 22 nichts, wonach erst die zoya den Glauben zur Vollendung führen, ihn voll= kommen zu dem machen, was er sein soll. „Nun ist aber nichts klarer, als daß durch das Vorhandensein des vollendenden Dinges aufs Sicherste auch die Existenz des durch dasselbe zu vollendenden bewiesen wird“ (Weiff. S. 19). Aufs Sicherste“ mag allenfalls richtig sein, aber sicher" ist demnach ein Beweis auch vor der Vollendung und da diese successive erreicht wird, so sind wir bei V. 18 durch V. 22 nicht behindert. Den Werken sieht man es natürlich an und für sich nicht an, daß fie aus dem Glauben stammen oder doch mit ihm zusammenhängen. Sie haben aber bei dem, welcher seinen

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mit dem Glauben zufrieden geben, wie er seinerseits, der Werkreiche, auf den Glauben verzichte. Jakobus aber weise mit detov po xr2. die Vermittlung zurück. Dieß ist aber mit einer unbedeutenden Modifikation die Erklärung des Erasmus: proponit duos colloquentes, quorum alter fretus sua fide negligat opera. Hinc dicitur tu fidem habes sit hoc tibi satis. Rursus alter fidens operibus neglecta fide, respondet illi: Et ego facta habeo, mihi satis est. Jacobus utriusque sermonem refellit: Imo neutri, inquit, quod habet sufficit ad salutem (Annotat. ad 2, 18). Darüber sagt Estius: multis modis peccat haec interpretatio. Vgl. Hofmann S. 67.nking and vangu

Glauben bekennt, nicht nur das Präjudiz für sich, sondern tragen zum Theil auch das Gepräge des Glaubens. Denn es ist nicht zu vergessen, daß Jakobus im 1. Kapitel bon ποιηταὶ λόγου, von einem νόμος τέλειος τῆς ἐλευθερίας gefproden, δαβ er eine θρησκία καθαρὰ καὶ ἀμίαντος παρὰ θεῷ verlangt hat, ο δαβ δεν νόμος einen Gegenstand des Glaubens bildet und also von der Erfüllung desselben auf den Glauben geschlossen werden kann 1). Nun gibt Holzmann zwar dies zu, behauptet aber, daß für diejenigen Werke, zu denen nach des Ja= kobus Ausdruck der Glaube mitgeholfen", Paulus nicht den Namen Werke, sondern Früchte des Geistes (nαποì tov nveúμatos) im allgemeinen habe, während er einzelne Eugensen (ἀγάπη, χαρά, εἰρήνη u. f. w. Gal. 5, 22) im speciellen namhaft mache. Mit eben diesen vom Glauben begleiteten Werken habe es nun aber Jakobus zu thun, wie schon Beda, Ökumenius, Theophylakt den Gegensatz richtig bestimmen und wozu die Neueren in der Regel die ergänzende Bemerkung machen, daß auch bei Jakobus das neue Leben des Christen durch eine freie göttliche Machtwirkung zu Stande komme, also vermittels einer Wiedergeburt (1, 18. 21. 25). Allein um nicht wieder die čoya vóμov Röm. 3, 28 und die i̇lovıs di άɣáπηs évεgyovμém Gal. 5, 6 besprechen zu müssen, ἀγάπης ἐνεργουμένη

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1) Darauf weisen auch Ritschl 1. c. S. 115 und Mangold S. 638 hin. Lesterer sagt: „Fällt aber für Jakobus das Christenthum mit dem Gesetz zusammen freilich nicht mit dem jüdischen, fondern mit sem von Chriftus sum νόμος τέλειος τῆς ἐλευθερίας vergeistigten und vertieften, das aber nach dem Beispiel Christi auch die Erfüllung des Cäremonialgeseķes neben sich zuläßt — so muß für ihn glauben und die Werke dieses Gesèßes wirken identisch sein; denn einem Gesetz gegenüber ist glauben gleich gehorchen."

verweise ich auf 1 Kor. 13, 1 ff. wo die ayάnn als zu jedem guten Werke, auch zum Glauben nothwendig erflärt wird. Ist aber die rioris ohne dyάлn werthlos, so kann die lettere nicht eine Frucht derselben sein. Man kann aber auch mit den angeführteu Exegeten einen Fortschritt der niotis annehmen. Erst wenn sie sich so weit entwickelt hat, daß sie auch den Willen beherrscht, mit der Liebe vereinigt ist, bewirkt sie die Rechtfertigung. Da aber der Gerechtfertigte weiter thätig ist und erst in diesem Zustande wahrhaft gute Werke hervorbringen fann, so kann man dieselben Werke, welche im unvollkommenen Zustande bei der Vorbereitung auf die Rechtfertigung auf Grund des Glaubens mitgewirkt haben, nun auch in ihrer vollkommeneren Form Früchte der Rechtfertigung oder des Geistes nennen. Damit kommen wir freilich wieder auf einen anderen Rechtfertigungsbegriff, aber wir glauben wenigstens so viel gezeigt zu haben, daß ohne einen solchen keine Uebereinstimmung herzustellen ist. Trog desselben ist noch anzuerkennen, daß Paulus vorwiegend die eine, Jakobus die andere Seite betont, aber ebendeßhalb müssen beide Seiten im Begriff vertreten sein. Man kann sich nur freuen, wenn der Jakobusbrief wieder von allen Seiten solche Aufmerksamkeit erfährt, denn die praktischen Folgerungen daraus können nur heilsam sein. Läßt man einmal Jakobus wieder zu Ehren kommen, so muß man auch die an ihn sich anschließende Lehre als biblisch gelten lassen, wenn man auch bei der alten Formel stehen bleibt.

5.

Armenische Kirchenlieder.

Uebersetzt von
Rep. Dr. phil. Vetter.

Ble Nachstehende Auswahl religiöser Lieder ist dem Gesangbuche der nicht-unirten armenischen Kirche entnommen. Die Ausgabe, die ich der Uebersehung zu Grunde gelegt habe, ist im J. 1853 zu Konstantinopel gedruckt worden und führt den Titel: Sammlung geistlicher Lieder der hl. und rechtgläubigen Kirche der Armenier, verfaßt von unsern hl. Uebersegern, dem hl. Schnorhali und anderen hl. Vätern und Lehrern." Die Lieder dieser Sammlung, durchgängig in altarmenischer Sprache gedichtet, sind zum Theil, wie sich nicht bezweifeln läßt, sehr alt. Daß sie bei der armenischen Nation selbst diesen Ruf genießen, zeigt schon die oben citirte Ueberschrift unserer Ausgabe. Denn unter den „hl. Uebersegern“ sind die berühmten Ueberseßer des V. Jahrh. unserer Zeitrechnung zu verstehen; der „hl. Schnorhali" ist Nerses IV., der im J. 1166 den Stuhl des Katholikos bestieg, und dem sein Volk wegen der herrlichen Sprache seiner Dichtungen den Beinamen Schnorhali“, d. i. der Anmuthige, ge

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geben hat. Außerdem nennt die armenische Tradition als Dichter der kirchlichen Lieder: Isahak, Mesrop, Moses von Chorene (5. Jahrh.), Johannes den Philosophen (8. Jahrh.), Nerses von Lampron (12. Jahrh.; u. a. (vgl. Sammlung geistl. Lieder 2c." S. I. ff.).

Ich habe es vorgezogen, eine metrische Wiedergabe der Lieder zu versuchen. Doch sind die gewählten 'Metra feineswegs dem armenischen Texte getreu nachgebildet. Denn es ist sehr schwierig, das Metrum des einzelnen Liedes mit Sicherheit herauszufinden 1). Andererseits dürfte eine getreue metrische Wiedergabe altarmenischer Kirchenlieder in einer fremden Sprache mit nicht geringen Schwierigkeiten verbunden sein, sowohl wegen des Accen= tes (die armenischen Wörter find fast alle Oxytona), als auch wegen der eigen gearteten, cäsurenreichen Metra. Den Grundstock des Liedes bilden nämlich in metrischer Hinsicht bestimmte Gruppen von Silbenkomplexen, deren je eine oder mehrere eine Verszeile bilden, so daß z. B. ein zwölffilbiger Vers in folgende Gruppen zerfällt; 4 + 4 + 4, oder 5 + 2 + 5 u. s. w.

1. Heiliggeißtlied 2).

1. Der heil'ge Geist war allezeit,
Ist heut', wird immer sein,
Ohn' Anfang, ohne End!

Denn gleicher Ordnung ewiglich
3ft zugezählet er

Dem Vater und dem Sohn.

1) Die mir vorliegende Druckausgabe kennzeichnet äußerlich (weitaus in den meisten Fällen) nur den Abschluß der Strophe, nicht auch den des einzelnen Verses oder Verstheiles.

92) Sammlung geistlicher Lieder 2c. S. 455 ff.net Line!

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