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2.

Erklärung der Stelle Matthäus 19, 9.

Sin Konferenz-Aufsak

von

Pfarrer Dr. phil. Storz.

Die berühmte Stelle Matth. 19, 9 lautet: „Wer immer sein Weib entläßt, es sei denn um der Unzucht milen (μή per εἰ μή ἐπὶ πορνείᾳ, nisi ob formicationem) und eine andere heirathet, bricht die Ehe, und wer eine Entlassene heirathet, bricht die Ehe."

Der Stand dieser wichtigen und vielverhandelten Frage ist folgender. Bei den andern Synoptikern lehrt der Heiland ganz unbedingt die Unauflösbarkeit des Ehebandes. Lukas 16, 18 sagt der Herr: „Jeder, der sein Weib entläßt und eine Andere heirathet, bricht die Ehe und jeder, der eine vom Manne Entlassene heirathet, bricht die Ehe." Hier ist der einfache Wortlaut entschei= dend: das Eheband ist an sich unauflöslich; wer also sein Weib entläßt und eine Andere heirathet, bricht die Ehe, weil er das an sich unlösbare Band seiner Ehe mit dem entlassenen Weibe willkürlich löst. Bei Markus 10, 2 ff. treten die Pharisäer zu Jesus, um ihn zu ver=

suchen, und legen ihm die Frage vor, ob es dem Manne erlaubt sei, sein Weib zu entlassen. Der Herr verwies die fragenden Pharisäer auf Moses und sie antworteten, Moses habe angeordnet, daß man einen Scheidebrief schreibe. Diese Antwort war richtig. Denn Moses fand die Ehescheidung bei den Juden bereits vor, aber er duldete sie nur und gab die Verordnung einen Scheidebrief zu geben, eine Verordnung, welche den Zweck hatte, die Ehescheidungen zu erschweren. Daher gab der Herr den Juden, die bedeutsame Erklärung, Moses habe um ihrer Herzenshärtigkeit willen die Ehescheidung ge= duldet und deßhalb das Gebot des Scheidebriefes gegeben, aber die ursprüngliche, von Gott gesezte Ordnung sei dies nicht. Gott habe ursprünglich Mann und Weib geschaffen zu einer unauflöslichen Verbindung, so daß zwei in Einem Fleische, nicht mehr zwei, sondern Ein Fleisch seien. Der Herr erklärt sofort, daß nur diese ursprüngliche, von Gott gesezte Ordnung giltig sei und folgert hieraus: „Was Gott verbunden hat, soll der Mensch nicht trennen“, d. h. Gott, der die eheliche Verbindung angeordnet hat, ist allein berechtigt, das Eheband zu lösen. Diese Erklärung des Herrn, so wohl begründet sie war, machte nicht nur die Pharisäer, sondern auch seine Jünger stubig, weßhalb leztere ihn abermals frag= ten, um ihn um eine nähere Erklärung anzugehen. Eine solche gab der Heiland in den Worten: „Wer immer sein Weib entläßt und eine andere heirathet, begeht gegen fte (over an ihr) einen hebruch) (μοιχᾶται ἐπ' αὐτήν, adulterium committit super eam) und wenn ein Weib ihren Mann entläßt und einen Andern heirathet, so bricht sie die. Ehe". Auch hier ist, wie bei Lukas, die Theol. Quartalschrift. 1880. Heft III.

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Erklärung des Herrn deutlich und bestimmt; es fehlt jede Ausnahmsbestimmnng, nur daß hier die Gleichstel= lung beider Geschlechter in fraglicher Hinsicht deutlich ausgesprochen ist. Das Eheband ist unbedingt unauflösbar, das ist die Lehre Jesu.

Dagegen findet sich nun bei Matthäus eine Exception und zwar nicht bloß in cap. 19, 9, wo offenbar derselbe Vorgang, wie bei Markus erzählt wird, sondern auch in der Parallelstelle Matth. 5, 32, einer Stelle aus der Bergpredigt, wo der Herr spricht: „Es ist auch gesagt worden (zu den Alten): Wer sein Weib von sich entläßt, der soll ihr einen Scheidebrief geben. Ich aber sage euch, daß ein Jeder, der sein Weib von sich ent= läßt, außer um der Unzucht willen (ragentòs lóɣov лoovelas, excepta fornicationis causa), macht, daß sie διε Ghe bright (ποιεῖ αὐτὴν μοιχᾶσθαι, facit eam moechari), und wer eine Entlassene heirathet, bricht die Ehe". In diesen beiden Stellen findet sich dieselbe exceptionelle Bestimmung, aber die zweite Stelle dient uns doch zur vergleichenden Erklärung der ersten. Die katholische Wissenschaft hat die Aufgabe, diese Schriftstellen dem kirchlichen Lehrbegriff von der Unauflösbarkeit der The conform zu erklären. Diese Aufgabe involvirt nun allerdings eine Vorausseßung, aber eine solche, die der Wissenschaftlichkeit ihrer Lösung keinen Eintrag thut, sondern eine solche, welche auf rein wissenschaftlichem Wege gerechtfertigt werden muß, eine Synthesis, die auf dem Wege rein wissenschaftlicher Analysis zu begründen und zu erhalten ist. Bei der Lösung derselben ging denn auch die katholische Exegese von jeher von dem ganz richtigen Grundsag aus, daß die Ausnahmebestimmung, die

in den genannten Stellen enthalten ist, nicht im Widerspruch stehen könne mit den Aussprüchen des Herrn bei Lukas und Markus, ihre Erklärung also mit diesen Aussprüchen in Harmonie gebracht werden müsse. Die akatholische Exegese dagegen ging den umgekehrten Weg, indem sie jene exceptionelle Bestimmung dahin deutete, daß nach der Lehre Jesu wenigstens durch die Unzucht d. h. durch die eheliche Untreue oder den Ehebruch des Weibes das Eheband völlig gelöst und dem Manne das Recht der Wiederverehelichung gegeben werde und daß dieser Ausnahmsfall bei Markus und Lukas supplirt werden dürfe.

Schon vom rein exegetisch-wissenschaftlichen Standpunkt aus hat die katholische Exegese unstreitig den Vorzug vor ihrer Gegnerin. Denn bei Lukas und Markus spricht der Herr ganz allgemein: Wer immer sein Weib entläßt und eine Andere heirathet, bricht die Ehe, also bricht sie auch derjenige, der sein Weib wegen Ehebruchs entläßt und eine Andere heirathet. Ist die eheliche Verbindung an sich, als göttliche Institution, unauflöslich, so kann sie auch durch die Unzucht des einen Ehegatten nicht aufgelöst werden. Die Exception bei Matthäus wäre somit, im Sinne der akatholischen Exegese gedeutet, nicht eigentlich eine bloße Exception, sondern eine abweichende, widersprechende Bestim= mung. Wir dürfen aber nicht ohne weiteres eine exceptionelle Bestimmung bei Matthäus so deuten, daß sie einen Widerspruch enthält gegen die exceptionslosen Aussprüche des Herrn bei den anderen Evangelisten, und dürfen nicht einer solchen Deutung zulieb den Sinn jener Aussprüche abschwächen. Die richtige Methode

der Wissenschaft verlangt vielmehr, dasjenige, was auf den ersten Anblick als ein Widerspruch erscheint, in der Weise zu untersuchen, daß man sich darüber vergewissert, ob der Widerspruch nicht bloß scheinbar sei. Nun sprechen, wie sich zeigen wird, auch die inneren wie die äußeren sachlichen Gründe für die katholische Auffassung. Nach diesen Gründen werden wir daher sowohl die akatholische Exegese, als auch die verschiedenen Erklärungen, die im Laufe der Zeit vom katholischen Standpunkt aus der fraglichen Stelle gegeben wurden, zu prüfen haben, um uns entweder für eine bestimmte Exegese endgiltig und ausschließlich zu entscheiden oder uns wenigstens für die am besten begründete auszusprechen. Von dem Ver= such Einzelner, wie Hug, v. Berlepsch, die Worte: un 'enì noqveig als Interpolation ganz aus dem Text zu entfernen, wollen wir absehen, da ganz überwiegende Gründe für ihre Echtheit sprechen, und von den verschie= denen eregetischen Ansichten, in Anbetracht der großen Zahl derselben, nur die wichtigsten zur näheren Erwägung auswählen.

Vor allem kommt für uns der Umstand in Betracht, daß es eine in der katholischen Exegese herkömmliche, traditionelle Deutung der fraglichen Stelle gibt. Nach ihr ist dieselbe also zu übersehen: Wer immer sein Weib entläßt, es sei denn um der Unzucht d. h. des Ehebruchs willen, und eine Andere zur Ehe nimmt, der bricht die Ehe, und wer eine Entlassene heirathet, bricht die Ehe. Die traditionelle Erklärung aber lautet, in Uebereinstimmung mit den Stellen bei Markus und Lukas: Christus verwarf die beiden jüdischen Schulmeinungen, welche darin übereinkamen, daß eine Ehescheidung im

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