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der Chatoullenbriefe, nicht zum Nachtheil der Arbeit, Rechnung getragen werden können.

Funk.

7.

Der spanische Cardinal Johann von Torquemada, sein Leben und seine Schriften. Gekrönte Preisschrift von Dr. Stephan Lederer, kath. Pfarrer. Freiburg 1879. XI u. 270 S. 8.

Vorstehende Arbeit ging aus einer von der theologischen Fakultät von Würzburg im J. 1866 gestellten Preisfrage („Leben und Schriften des span. Card. Joh. v. Turrecremata") hervor und es läßt sich dem Vf. das Zeugniß ausstellen, daß er fleißig arbeitete und in einigen Punkten auch die Wissenschaft förderte. Ich verweise in dieser Beziehung auf S. 44 (über die Zeit der Veröffentlichung des Traktates über das Nichtigkeitsdecret), S. 72 ff. über die Zeit der Abfassung der Apologie der Revelationen der hl. Birgitta), S. 261 ff. (über den Versuch, dem Decret Gratians nach der Ordnung der Decretalen Gregors eine mehr sachgemäße Eintheilung zu geben und über die Stellung Torquemadas zu Pseudoisidor). Es ist freilich nicht viel, was ich verzeichnen kann, und auch hier werden wohl noch einige Zweifel erhoben werden. Aber man muß auch das Wenige dankbar annehmen, zumal wenn es von einem Mann kommt, der nicht am Siße einer größeren Bibliothek wohnt.

Indem ich das Verdienstliche der Arbeit betone, darf ich indessen auch ihre Schattenseiten nicht verschweigen

und ich muß sie um so eher hervorheben, als eine Fortsehung in Aussicht gestellt wird, indem zu hoffen ist, eine gerechte wenn auch etwas strenge Kritik werde dem zweiten Theile des Werkes zum Besten gereichen. In dieser Beziehung ist nun vor allem zu bemerken, daß der Vf. viel zu viel fremdartigen Stoff in seine Arbeit hereinzog. Anstatt sich in erster Linie an das Leben Torquemadas zu halten und die andern gleichzeitigen Begebenheiten so weit kurz zu berühren, als sie in jenes eingreifen, verfuhr er gewissermaßen umgekehrt; er gibt uns beinahe eine Geschichte der Synoden von Basel und Florenz, an denen T. einen hervorragenden Antheil nahm, und verflicht in sie das wenige, was er von dessen Verhältnissen während dieser Zeit mitzutheilen weiß. Freilich könnte man auch dieses Verfahren gutheißen, wenn nur hinreichend Neues geboten würde. Allein dem ist keineswegs so. Von wenigen Punkten abgesehen erfahren wir nur, was wir bereits auch aus der Conciliengeschichte des H. Bischofs v. H. wissen; der Vf. benüßt leßtere öfters wörtlich und an einigen Orten, wie S. 62 und 156 f. werden sogar die Anführungszeichen ganz oder theilweise vermißt. Der Umfang des ersten Theils der Schrift wäre in jenem Fall allerdings ein beträchtlich geringerer geworden. Die Arbeit selbst indessen hätte gewonnen und sie würde uns klarer und übersichtlicher bieten, was sie auf dem Titel verheißt, während wir es jezt erst mühsam unter fremdartigem Ballast zusammensuchen müssen. Es wäre dann ferner vielleicht auch eine größere Genauigkeit und Sicherheit erzielt worden. So ist Harduin S. 142, 144 und 145 unrichtig citirt und S. 146 wird mit Berufung auf die Conc.-Gesch. S. 720

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Anm. 1 gesagt, T. habe in die Verhandlungen über den päpstlichen Primat zu Florenz vorübergehend eingegriffen. Der Autor einer Monographie muß, zumal wenn es sich um den Hauptgegenstand der Arbeit handelt, stets auf die Quellen selbst zurückgehen, und hätte der Vf. dieses gethan, so hätte er die Wahrnehmung gemacht, daß in der Note der Conc.-Geschichte, auf die er die fragliche Bemerkung stüßt, wohl eine Verwechslung zwischen T. und Johann von Ragusa oder Montenegro vorliegt. Endlich hätte, wie man es in einer Monographie zu erwarten berechtigt ist, das hierarchische System T.'s oder die Summa gegen die Feinde der Kirche eine allseitigere Darstellung erfahren sollen und es hätte dieses geschehen können, ohne daß das Buch zu umfangreich geworden wäre, wenn der Vf. sich nur der gebührenden Präcision und Kürze beflissen und mit seinen kritischen Reflexionen etwas mehr zurückgehalten hätte.

Die Arbeit läßt uns indessen nicht bloß nach ihrer Anlage und Durchführung unbefriedigt. Auch das Urtheil des Vf. ruft theils als unrichtig, theils als einseitig die Kritik heraus. In dem Conflikt zwischen Eugen IV und dem Concil von Basel steht ihm schon von Anfang an unbedingt wie alles Recht auf der einen so alles Unrecht auf der andern Seite. Die Basler sind ihm Papstfeinde von Haus aus und nicht etwa erst in ihrer späteren Periode, und nur das wird vorübergehend (S. 23 f.) zu einiger Entschuldigung angeführt, daß die papstfeindlichen Ideen, wie er sich ausdrückt, damals eben weit verbreitet waren. Nach dem näheren Grund und Anlaß ihrer Stellung wenigstens für die Anfangszeit des Concils zu fragen, fällt ihm so wenig ein als die Entstehung der

Ideen gebührend zu würdigen, die er einfach und schlecht= hin papstfeindlich nennt.

Es wären hier noch mehrere einzelne Bedenken zu äußern. Um indessen nicht zu weitläufig zu werden, will ich mich auf eines beschränken. Der Vf. faßt die bekannte Erklärung Martins V in der Schlußsißung des Constanzer Concils in der Weise auf, als ob sie sich auf das Concil als solches bezöge und demgemäß wie einen Theil seiner Beschlüsse bestätigte, so einen andern von der Approbation ausnähme (S. 10. 19 f.). Die Auffassung war früher die gewöhnliche. Sie ist aber unrichtig. Die fraglichen Worte beziehen sich nach dem Zusammenhang auf die in der lezten Sizung noch einmal zur Sprache gebrachte Falkenberg'sche Angelegenheit und zwar nur auf sie und auch die Deutung, als ob sie wenigstens zugleich der Synode als solcher gelten würden, ist als unbegründet abzuweisen; denn die näheren Umstände, unter denen jene Erklärung abgegeben wurde, lassen dieselbe als völlig unwahrscheinlich erscheinen. Der Papst hatte überdieß allen Grund, mit einer Erklärung in jenem Sinne zurückzuhalten, da er sonst nicht geringen Widerspruch und Streit befürchten mußte, und daß die Synode bei ihm nicht um Bestätigung ihrer Beschlüsse nachsuchte, das wird jedem klar sein, der mit ihrer Geschichte auch nur ein wenig bekannt ist.

Möge der Vf. bei der Fortsehung sich mehr an den Gegenstand seiner Arbeit halten, diesen aber auch gründlicher und allseitiger durcharbeiten! Der zweite Theil wird dann der Wissenschaft mehr zu Statten kommen und das ist ja doch der Zweck einer derartigen Monographie als der erste.

Funk.

8.

Die heilige Ursula und ihre Gesellschaft. Ein kirchenhistorischer Versuch von Albert Gereon Stein, Pfarrer zur hl. Ursula in Köln. Köln, Bachem 1879. 128 . 8.

Das Martyrium der hl. Ursula und der elftausend Jungfrauen wurde in der neueren Zeit wiederholt in Untersuchung gezogen und unter den Ansichten, welche darüber ausgesprochen wurden, verdienen namentlich zwei erwähnt zu werden. Der Bollandist V. de Buck (De S. Ursula etc. 1858. und Acta SS. Oct. t. IX) und J. H. Kessel (St. Ursula und ihre Gesellschaft 1863) glaubten den wesentlichen Inhalt der Legende in ihrer späteren und volleren Ausbildung aufrecht erhalten zu können und seßten das blutige Ereigniß in das Jahr 451 oder die Zeit des Rückzuges der Hunnen nach der Schlacht bei Chalons durch Belgien nach dem Rhein. Friedrich nimmt, indem er sich an die Clematianische Inschrift im Chor der Ursulakirche als das einzige zuverlässige historische Denkmal hält, das Martyrium von mehreren Jungfrauen in der Römerzeit an und führt die spätere gewaltige Zahl der Martyrerinnen auf den Umstand zurück, daß bei ihren Gräbern ein Begräbnißplaß errichtet wurde, auf dem die Christen ohne Unterschied des Geschlechtes und Standes beerdigt wurden, bis Clematius nach Wiederherstellung der verfallenen Basilika nur noch die Bestattung von Jungfrauen auf dem Plaze erlaubte (K.G. Deutschlands I 147).

Der Vf. der vorliegenden Schrift sucht nun diese beiden Ansichten, freilich ohne die zweite zu nennen, mit Theol. Duartalschrift. 1880. Heft III.

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