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3.

Der Codex Vaticanus gr. 859 und seine Descendenten.

Bon Prof. Dr. Funt.

Die oben bezeichnete Handschrift hat für die altchristliche Literatur eine sehr hervorragende Bedeutung. Sie ist die älteste in der Classe der Handschriften, die uns bis vor zwei Decennien allein, allerdings ohne den Anfang, den Barnabasbrief vermittelten und denen wir bis zur Stunde noch allein, freilich ohne das Ende und somit wieder nicht vollständig, den Polykarpbrief verdanken, die uns bisher außer dem codex Monacensis gr. 394 und seinen Descendenten allein die längere Recension der ignatianischen Briefe darboten. Es war daher ein großes Verdienst, daß Jacobson und Dressel auf sie zurückgingen, als sie ihre Ausgaben der apostolischen Väter veranstalteten.

Indessen gelang es ihnen nicht, die Bedeutung der= selben gebührend in das Licht zu stellen, bezw. ihr Verhältniß zu den Handschriften derselben Familie richtig zu bestimmen. Jacobson ging auf die Frage gar nicht ein, Dressel stellte sie und den mit ihr verwandten codex Ottobonianus 348 in derselben Bibliothek in das Ver

hältniß von Cognaten, indem er beide für Glieder einer und derselben Familie erklärte; eine dritte römische Handschrift, den codex Barberinus IV 68, ließ er sogar aus einem weiteren vatikanischen Codex, angeblich mit der Numer 428, abstammen 1). Richtiger sah Zahn 2), indem er er= klärte, daß ihm O (Ottobonianus) aus V (Vaticanus) als der jüngere aus dem ältern geschöpft zu sein scheine, da beide selbst in den kleinsten Dingen zusammenstimmen. Doch wagte er nicht, da er die Handschriften selbst nicht gesehen und Dressel die für Entscheidung dieser Frage wichtigsten Punkte, die Schreibfehler, meist nicht notirt hatte, mit seiner Ansicht Ernst zu machen. Er führte die Lesarten der beiden Handschriften vielmehr gesondert auf und ebenso verfuhr Gebhardt auch in der zweiten Ausgabe des Barnabasbriefes, obwohl ihm die Zahn'sche Anschauung probabel zu sein schien 3). Ich selbst faßte die bezüglichen Handschriften beim Barnabasbrief unter der Chiffre G zusammen, indem ich es, zumal für eine Handausgabe, als genügend und zweckdienlich ansah, neben den zwei vollständigen Handschriften vom Sinai und von Constantinopel die codices acephali als eine Familie auch in der Verzeichnung der Lesarten zu behandeln. Das Verfahren hat sich mir seitdem als völlig begründet erwiesen. Die bezüglichen Handschriften bilden in der That nur einen Texteszeugen. Die Ansicht Zahn's ist an sich vollkommen richtig. Nur ist sie noch nicht umfassend

1) Patr. apost. opp. ed Dressel p. LVI. LX.
2) Ignatii et Polyc. epp. p. XXXVIII.

3) Barnabae ep. ed. II p. XII. Hilgenfeld führt in seiner zweiten Ausgabe des Briefes p. XV bloß die Ansichten Zahn's und Gebhardt's auf, ohne sich selbst näher. auszusprechen.

genug, indem nicht bloß O, sondern noch mehrere andere Handschriften in V ihre Quellen haben. Als ich im Interesse des zweiten Bandes meiner Ausgabe der aposto= Lischen Väter die einschlägigen Codices zunächst in Italien, später in Paris verglich, kam ich, ohne daß mir jene Ansicht damals präsent war und somit unabhängig von ihr, zu demselben Resultat und ich will wenigstens das allgemeine Ergebniß meiner Studien, da es nicht bloß die pseudoignatianischen Briefe, sondern auch den Barnabas- und den Polykarpbrief betrifft, auch an diesem Orte mittheilen; die näheren Beweise und Belege werden in dem gedachten Werke folgen.

Als ich in der vatikanischen Bibliothek nach V den O verglich, ward es mir schon beim Lesen der ersten Seiten klar, daß dieser nichts anderes als eine Kopie von jenem ist; denn er hat mit ihm nicht bloß die Lesarten gemein, die Dressel verzeichnete; er theilt mit ihm noch Hunderte von Accent- und Spiritus- und anderen kleinen Fehlern, er stimmt mit einem Worte im kleinen wie im großen so vollkommen mit ihm zusammen, daß über ihr Verhältniß zu einander auch nicht der leiseste Zweifel bestehen kann. Der jüngere ist eine Kopie des älteren und zwar eine Kopie bis ins einzelnste. Ganz allerdings fehlen die Abweichungen nicht. Aber sie sind selten und unbedeutend und ihr Vorhandensein begreift sich bei einem ziemlich umfangreichen Schriftstück von selbst. Dressel hat aber nicht bloß darin gefehlt, daß er das Verhältniß der beiden Handschriften unrichtig bestimmte; er irrte sicherlich auch in der Datirung der jüngern, indem er sie dem 14. Jahrhundert zuwies. Nach meinem Dafürhalten gehört die Handschrift dem Anfang des 16. Jahrhunderts

an.

Die Schriftzüge weisen mehr auf diese Zeit als jene hin, und überdieß hat man allen Grund zu der Annahme, daß die Handschrift erst gefertigt wurde, als durch die Veröffentlichung des lateinisches Textes der pseudoignatianischen Briefe das Interesse auf diese Schriftstücke ge= lenkt wurde.

Schon vor O und V verglich ich die beiden die ignatianischen Briefe enthaltenden Handschriften in der Laurentiana in Florenz, von denen hier aber nur die jüngere (Plut. VII N. 21) in Betracht kommt, und die Beobachtung dieser Ordnung, zu der mich die Lage der Ferienzeit der Florentiner Bibliothek veranlaßte, war der Erkenntniß des Verhältnisses der dortigen Handschrift zu den römischen nicht günstig. Ich konnte noch nicht daran denken, einen Descendenten von diesen in Händen zu haben, und collationirte demgemäß in F (Florentinus) sämmliche ignatianischen Briefe, während Dressel den Coder nur an den wichtigeren Stellen zu Rath gezogen hatte. Als ich aber in Rom O zu Gesicht bekam, erweckte die auffallende äußere Aehnlichkeit desselben mit F (beide haben die gleiche Anlage und fast, vielleicht wirklich, dieselbe Schrift), sofort den Gedanken in mir, beide seien Brüder, und als ich sodann die Wahrnehmung machte, daß O aus V stammt, konnte ich nicht mehr länger im Zweifel sein, daß F einen ähnlichen Ursprung habe. Fraglich war nur noch, ob er von V selbst oder von dessen Abbild O stamme, und die Entscheidung dieser Frage fiel bei näherer Prüfung in lezterem Sinne aus, da F da, wo O und V auseinandergehen, die Eigenthümlichkeiten des ersteren hat. Andererseits ist aber F nicht so ängstlich von O topirt wie dieser von V. Wenn

er auch noch viele Schreibfehler mit ihm gemein hat, so hat sein Librarius doch zugleich eine beträchtliche Anzahl vermieden und an einzelnen Stellen den Text der Vorlage sogar mit Conjecturen zu verbessern gesucht. Bandini 1) verseßt die Handschrift ins 15. Jahrhundert. Nach meinem Urtheil entstand sie ebenfalls wie O im 16. Jahrhundert zu und zwar sehr bald nach dieser.

Die Descendenz von V ist noch nicht erschöpft. Derselbe hat nicht bloß einen Sohn und einen Enkel, sondern auch noch einen zweiten Enkel sowie einen Urenfel, und dieser ist der cod. Parisinus 937, jener der cod. Parisinus Suppl. gr. 341. Das Abstammungsverhältniß des ersteren ist zweifellos, indem er sich ganz unzweideutig als Abkömmling von F darstellt. Das Abstammungsverhältniß des zweiten war weniger leicht zu erkennen, da er von den in dieser Beziehung nicht wenig ins Gewicht fallenden Schreibfehlern beinahe gänzlich frei ist. Doch konnte es sich bei ihm, da er von den charakteristi= schen Eigenthümlichkeiten des F gänzlich frei ist, nur darum handeln, ob er aus V oder aus O stammt, und eine nähere Prüfung ließ ihn als Abkömmling des legteren erscheinen. Nebenbei sei noch bemerkt, daß er sich weiterhin als der codex Thuaneus darstellte, aus dem schon Cotelier einige Lesarten verzeichnete 2). Die Zeit seiner Entstehung ist die erste Hälfte und höchst wahrscheinlich das vierte Decennium des 16. Jahrhunderts. Die fünf ersten Stücke der Handschrift sind datirt. Vier wurden 1533 zu Padua, eines 1535 zu Venedig geschrie

1) Catal. codd. gr. I 269.

2) Auch Harna & erkannte ihn als solchen. Vgl. Theol. Literaturzeitung 1877 Sp. 627.

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