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kung nennt Thomas noch ausdrücklich). Wenn die Thomisten diese Codd. auf Kempen beziehen, so wird man das keine Verwegenheit nennen dürfen.

e) Von 1450-1490 zählt man eine ziemlich stattliche Reihe datirter thomistischer Handschriften, ferner eine ziemliche Anzahl undatirter Hdschr. die für Thomas zeugen 1).

2) In Aufführung der Editionen unseres Buches unter dem Namen Kempens, beschränken wir uns auf folgende unbestrittene Daten. Die erste Druckausgabe der Nachf. gieng hervor aus der Offizin von Günther Zainer aus Reutlingen zu Augsburg; sie nennt Thomas als Verfasser, hat keine Jahrzahl, wird aber von den Bibliographen ins Jahr 1468 (oder 1472) verlegt. 1472-1500 folgen sich rasch Editionen von Tübingen, Augsburg, Straßburg, Nürnberg, Memmingen, Paris, Brixen 2c., in lateinischer, deutscher, französischer, portugiesischer Version, sämmtliche mit Kempens Namen an der Stirne. Aus dem 16. Jahrh. zählt Carré 40 thomistische Ausgaben 2).

Es läßt sich nicht leugnen, daß die gersonistischen

1) Malou 1. c. 107 ff. Dupin, biblioth. XII p. 164 f. 2) Thomas a se ipso restit. p. 45-50. Malou 1. c. 114 ff. Wolfsgruber, Katholik 1. c. p. 26. Gegen leztern bemerken wir, daß es gegen alle Wahrscheinlichkeit ist und jenem Antwerpner Coder zuviel Wichtigkeit und Schuld beilegen heißt, wenn man ihn auch für diese sämmtlichen Ausgaben verantwortlich macht. Ebenso ist es eine schwere Anklage der Urteilslosigkeit und Sorglosigkeit, die der gegen jene Editoren erhebt, der sie sämmtlich durch Einen Coder irregeleitet werden läßt. Die Rechnung daß von der ersten thomistischen bis zur zweiten, Nürnberg 1494, 10 gersonistische Editionen erfolgt seien, wird einer Revision bedürfen: die Nürnberger Ausgabe von 1494 ist nicht die zweite, sondern etwa die achtzehnte.

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und vollends die gerfenistischen Editionen sich gegenüber den thomistischen in bedeutender Minorität befinden. Man wird auch dieser Schaar von Editionen eine nicht zu verachtende Beweiskraft zuerkennen müssen, da sie immerhin Zeugen der herrschenden Tradition wohl eines Jahrhunderts find. Ungerechtfertigt ist es, den Editionen gar keine, den Mser. alle entscheidende Wichtigkeit beizulegen, denn auch die Editionen sind ja auf Grund von Mscr. angefertigt und berichten, wie die, welche der Entstehungszeit des Buches näher standen und denen auch die Mscr. besser zu Gebote standen als uns, über unsere Frage urteilten. Konnte die Sorgfalt bei Anfertigung der Editionen auch alle Frrungen nicht vermeiden, — ganz urteilslog gieng man dabei doch nicht zu Werke, wie schon der Beisah zu manchen alten Editionen beweist, daß dieses Buch des Thomas v. Kempen fälschlich auch schon dem Kanzler Gerson zugeschrieben worden sei. Der Umstand, daß die Mehrzahl dieser Editionen aus Deutschland und Flandern stammt, kann gewiß ihrem Zeugniß an Wahrheit und Wichtigkeit nichts entziehen, sondern ist, falls die Nachfolge nachweislich in Deutschland verfaßt ist, nicht mehr als natürlich.

3) Unter den zeitgenössischen Zeugen für Thomas gelangte durch unsere Frage zu einer von ihm wohl nie geahnten Berühmtheit Johannes Busch, Regularcanoniker zu ́ Windesheim und Chronist dieses Klosters. In seiner Chronik, die er 1464, 7 Jahr vor Kempens Tod schloß, berichtet er den Besuch zweier Brüder aus dem Agnetenkloster und nennt unter ihnen besonders Thomas »qui plures devotos libros composuit videlicet<< qui sequitur met de Imitatione Christi cum aliis.<<

Von ihm wird dann ein Traumgesicht referirt, das auf den Hingang des Priors van Heusden Bezug hatte. Dasselbe Gesicht referirt auch die Chronik vom Agnetenberg, aber ohne den Namen Kempens zu nennen: --Kempen selbst war nämlich der Chronist. Die obige Stelle findet sich abgesehen von der druckgelegten Chronik Busch's in 4 Mscr. derselben. Betreffs des Mser. zu Löwen (im Martinskloster) ward 1760 durch den Notar Eyckermans ein Protokoll aufgenommen, welches bezeugt, daß die obigen Worte „von derselben Hand, mit denselben Schriftzügen, mit derselben Tinte, im laufenden Context, auf denselben Linien ohne jegliche Radirung, ohne Auzlassung eines einzigen Wortes, ohne Parenthese“ dem Coder einverleibt seien. Beizufügen ist nur noch, daß dies Mscr. das Autograph von Busch ist. In gleicher Weise findet sich der fragliche Passus im Mscr. zu Rebdorf in Baiern, geschrieben 1477, 2 Jahre vor dem Tode Busch's. Mooren 1) versichert eine Abschrift der Chronik von 1478 in Händen gehabt zu haben, die obigen Abschnitt ad verbum enthielt. Die denkbar möglichen äußern Garantien für die Aechtheit der Stelle sind somit gegeben; wenn man diese gleichwohl angefochten hat, so kann das kaum mehr als berechtigter wissenschaftlicher Zweifel angesehen werden, sondern nur mehr als Verlegenheitsausrede. Aeußere Gründe gegen die Aechtheit sind nicht aufzubringen; auf die unglücklichen und wahrhaft jammervollen innern Gründe, mit denen man sie bekämpfte, haben wir schon früher aufmerksam gemacht 2). Wir wollen diesen Punkt, bei welchem Parteilichkeit und 1) Nachr. üb. Th. v. R. p. 204.

2) Du. Sch. 1879 p. 297. Anm. cfr. Malou 1. c. p. 79.

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Voreingenommenheit wahre Triumphe feierte, nicht weiter berühren, glauben aber sagen zu dürfen, daß wer nur 20 Seiten einer Klosterchronik jener Zeit gelesen hat, sich nicht versucht fühlen wird, an der Aechtheit der obigen Chroniknotiz ihrer Fassung wegen irre zu werden. Eine Verlegenheitsausrede ist es auch, wenn man selbst dieses Zeugniß auf den großen Schuldschein von Täuschungen, die der Cod. Antverpiensis verursacht, schreiben will oder wenn man sagt, wenn Busch so geschrieben habe, so habe er eben Frriges geschrieben. Man gestehe ein, daß durch solche Kritik alle gesunden Nerven historischer Untersuchung durchschnitten werden. Das Zeugniß von Busch steht fest und solange nicht erwiesene historische Thatsachen ihm entgegenstehen, hat man kein Recht es anzuzweifeln.

Auch dem weiteren Zeugnisse des Hermann Ryd im Kloster Neuwerk (Novi operis) bei Halle, der 1454 Thomas als Verfasser der Im. nennt und die persönliche Bekanntschaft erwähnt, die er auf einem Generalcapitel mit ihm machte, wußte man nur so beizukommen, daß man die Aechtheit zwar zugab, die Frrthümlichkeit desselben aber behauptete 1).

Von einiger Wichtigkeit ist auch das Zeugniß Hardenbergs, des bekannten Reformator's und Biographen von Wessel. Dies Zeugniß ist enthalten in einem Mscr. der Schriften Hardenbergs, das Ullmann auf der Bibliothek zu München fand; es steht dafür ein 1) daß zu Hardenberg's Zeiten im Agnetenkloster die Nachfolge unter Kempens Namen aufbewahrt und ihm handschriftlich gezeigt ward,

1) Die Zeugnisse sind zu lesen bei A mort, deductio critica p. 98. Malou p. 82 ff. Katholik 1877 p. 26 f. Delfau 1. c. LXVII.

2) daß durch dies Buch Wessel ins Kloster geführt und an Thomas gekettet worden sei. Nun ist zwar beizufügen, daß des Biographen Hardenberg historische Treue ziemlich anrüchig ist und häufig von seinem protestantischen Hypereifer sich vergewaltigen ließ. Darum wird man den zweiten Theil seines Zeugnisses jedenfalls mit großem Bedenken aufnehmen müssen; das Streben, nicht bloß Wessel sondern auch Thomas mit seiner Imitatio wenigstens zu einem Quasi-Vorläufer Luthers zu stempeln, beseelte Hardenberg sichtlich und mag ihm auch dieses Zeugniß eingegeben haben. Auch die Glaubwürdigkeit seiner ersten Nachricht leidet unter dieser Parteirichtung Hardenbergs, wiewohl ihn protestantisches Interesse zu einer dießbezüg= lichen Lüge nicht wohl wird verleitet haben 1).

Es genüge noch kurz anzuführen, daß eine im Jahr 1448 von Gaspar Pforzheim geschriebene deutsche Uebs. der 3 ersten Bücher aus dem Wengenkloster Thomas als Verfasser nennt und daß eine französische Uebs., edirt zu Paris 1493 die Imit. Kempen vindicirt mit Ausschließung Bernards und Johannes Gerson's 2). Die Zeugnisse von Peter Schott in Augsburg 1488 (er verwirft Gerson als Autor und sagt: constat a quodam Thoma canonico regulari editum), von Joh. Mauburnus, eines Zeitgenossen des Thomas (er citirt an mehreren Stellen seiner Schrift »exercitia spiritualia <<

1) Den Wortlaut des Zeugnisses siehe bei Ullmann, Reformatoren vor der Reformation II. 295 und 732 oder bei Mooren 1. c. p. 121. Malou p. 88. Ueber die historische Zuverlässigkeit Hardenbergs: Friedrich, Joh. Weffel, Regsbg. 1862 p. 90 f.

2) Zugleich ein Beweis, daß man von andern Prätendenten nichts wußte.

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