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diese Lösung entweder mit einer nach außen gerichteten, durch eine körperliche Bewegung vermittelten Wirkung verbunden sein; oder sie kann in einer auf die subjektiven psychischen Vorgänge beschränkten Veränderung bestehen: so bei den Aufmerksamkeitsvorgängen, bei der sogenannten Phantasie- und Verstandestätigkeit. Im ersten dieser Fälle reden wir von äußeren, im zweiten von inneren Willenshandlungen.

Hiernach ist das Wollen so wenig wie der Affekt ein spezifisches Element des Bewußtseins. Vielmehr gibt es nur eine Form spezifischer Elemente von subjektiver, das unmittelbare Verhalten des an allen Erfahrungsinhalten beteiligten Subjektes ausdrückender Bedeutung: die Gefühle, die auf solche Weise den objektiven Elementen, aus denen sich die Vorstellungen zusammensetzen, den Empfindungen gegenüberstehen. Da alle Bewußtseinsinhalte subjektive Erlebnisse sind, die sich auf eine uns gegebene objektive Welt beziehen, so sind schließlich alle unsere unmittelbaren Erfahrungsinhalte in diese beiderlei Elemente zu zerlegen, die, ebenso wie die mannigfachen psychischen Gebilde, zu denen sie sich zusammensetzen, überall auf das innigste aneinander gebunden sind.

Ist nun aber auch der Wille kein spezifisches Element des Seelenlebens, so bezeichnet er gleichwohl einen spezifischen Vorgang, der sich durch die eigentümliche Verbindung der Elemente, aus denen er besteht, von allen andern psychischen Vorgängen unterscheidet. Dabei gehören die charakteristischen Eigenschaften, die vor allem seinen Unterschied von den ihm nächstverwandten Prozessen, den Affekten, begründen, wesentlich dem letzten Stadium des Vorgangs, nämlich eben jener durch eine äußere oder innere Willenshandlung vermittelten Lösung des vorausgehenden Affektverlaufs an. Hier bilden nämlich, abgesehen von diesen Lösungserfolgen selbst, die jenes Endstadium begleitenden Gefühle die charakteristischen subjektiven Merkmale des Wollens. Wie alle Gefühle, so sind auch diese in ihrer qualitativen Beschaffenheit je nach den begleitenden Vorstellungen und dem vorausgehenden Affektverlauf in unendlich mannigfaltiger Weise abgetönt. Immerhin können sie aber auf gewisse Hauptrichtungen zurückgeführt werden, denen alle Gefühle und insbesondere auch diejenigen, die einen Affektverlauf konstituieren, einzuordnen sind. Es sind dies jene Richtungen, die wir in ihren komplementären Gegensätzen als die der Lust und Unlust, der Erregung und Beruhigung und der Spannung

und Lösung bezeichnen *). Die meisten Gefühle sind wohl an und für sich schon aus je drei Komponenten gemischt, die diesen Hauptrichtungen angehören, indem nur jeweils solche Komponenten sich ausschließen oder doch nur im Wechsel miteinander vorkommen, die gegensätzlichen Richtungen entsprechen. Auch kann es sich selbstverständlich ereignen, daß eine einzelne der Hauptkomponenten überwiegt, oder daß in gewissen Grenzfällen einzelne Gefühlsrichtungen ganz verschwinden, ja daß vorübergehend gleichzeitig in allen Richtungen die Komponenten auf Null herabsinken, was dann eine indifferente Gemütslage bezeichnet. In dieser relativen Beteiligung der einzelnen Richtungen tritt außerdem noch ein bemerkenswerter Unterschied hervor, je nachdem der qualitative Charakter eines aus irgend einem Verlauf herausgegriffenen einzelnen Gefühls, oder aber die Beschaffenheit des aus einem solchen Verlauf bestehenden Affekts, oder endlich eben jene spezifische Form eines Affektverlaufs in Betracht gezogen wird, die wir einen Willensvorgang nennen. Bei den Einzelgefühlen haben nämlich die Hauptrichtungen der Lust und Unlust insofern eine vorwiegende Bedeutung, als sie bei den konstantesten und darum für den Gesamtzustand des Bewußtseins wichtigsten Gefühlen, den sogenannten Gemeingefühlen, durchaus dominieren. Dem gegenüber sind die hauptsächlichsten Unterschiede der Affekte wesentlich nach den Komponenten der Erregung und Beruhigung oder, wenn der letzteren Unlustgefühle beigemengt sind, der Depression orientiert. Darum pflegt man z. B. längst die Freude, die Hoffnung, den Zorn als erregende, die Traurigkeit, den Kummer, die Sorge als deprimierende Affekte zu bezeichnen. Hier reihen sich nun die Willensvorgänge als eine dritte spezifische Art von Gefühlsprozeßen in dem Sinne an, daß die diese Vorgänge von den eigentlichen Affekten unterscheidenden Endstadien wesentlich durch das eigentümliche Verhalten der Spannungsgefühle und deren Verbindung mit Erregungsgefühlen charakterisiert sind. Dabei sind es die letzteren, die unmittelbar aus den die Ausgangspunkte der Willenserregung bildenden erregenden Affekten in dieses Endstadium herüberreichen. Diese Gefühlsverbindung ist es, die wir als das dem Wollen spezifisch eigentümliche Tätigkeitsgefühl bezeichnen, und auf Grund dessen schon die gewöhnliche Sprache den Vorgang einen aktiven, spontanen oder

*) Grundzüge der physiol. Psychologie, 5. Aufl., II, S. 284 ff. Grundriß der Psychologie, 6. Aufl., S. 99.

gewollten nennt, indes wir solchen aktiven Vorgängen alle andern als passive Erlebnisse gegenüberstellen. Jene Zusammensetzung des den Willensakt bezeichnenden Tätigkeitsgefühls tritt am klarsten dann hervor, wenn man auf experimentellem Wege durch einen äußeren Sinnesreiz in vorher verabredeter Weise einen Willensvorgang auslöst, der in einer bestimmten Bewegung endet. Der Beobachter bemerkt dann deutlich im Moment des einwirkenden Reizes ein starkes Anwachsen des vorher in Form einer unbestimmten Erwartung vorhandenen Spannungsgefühls, das sich zugleich besonders in der Nähe des kritischen Punktes mit einem intensiven Erregungsgefühl verbindet. Im Moment der ausgeführten Handlung schlägt dann aber das Spannungsgefühl plötzlich in ein kontrastierendes Lösungsgefühl um, indes das begleitende Erregungsgefühl noch kurze Zeit andauert, um hierauf langsam abzuklingen oder in Beruhigung überzugehen. Bei den verschiedenen in der Wirklichkeit vorkommenden Formen von Willensvorgängen pflegen sich aber außerdem noch je nach den besonderen Bedingungen Lust- oder Unlustgefühle oder beide im Wechsel miteinander mit jenen dem Willensakt spezifisch eigentümlichen Gefühlskomplexen zu verbinden. Solche hinzutretende Elemente aus der Lust-Unlustreihe sind es, die, wie wir unten sehen werden, jene wichtigen Bestandteile der Willensvorgänge bilden helfen, die wir vom Standpunkt der praktischen Beurteilung aus die Motive des Wollens nennen *).

c. Willens motive und Willensursachen.

Bewußtsein und Wille sind, soweit wir beide aus der subjektiven Wahrnehmung kennen und aus der objektiven Beobachtung anderer Wesen auf sie zu schließen vermögen, untrennbar aneinander gebunden. Auch ist der Wille keine Funktion, die bald dem Bewußtsein zukommt und bald fehlt, sondern es ist eine integrierende Eigenschaft desselben. Demgemäß nimmt der Wille an der Entwicklung des Bewußtseins teil, oder, wie vielleicht besser gesagt würde, diese Entwicklung ist zu ihrem wesentlichsten Teile Willensentwicklung. Der wachsende Reichtum innerer Erlebnisse spiegelt sich so in den Formen der Willenstätigkeit. Durch jenen gewinnen

*) Die oben angedeuteten, der Analyse der Willensvorgänge dienenden Versuche sind die sogenannten „Reaktionsversuche" der experimentellen Psychologie. Vgl. über sie Grundzüge der physiologischen Psychologie, 5. Aufl., Bd. 3, S. 377 ff. Über die Willensvorgänge im allgemeinen ebend. S. 242 ff., und Grundrik der Psychologie, 6. Aufl., §. 14.

die Willensvorgänge eine immer größere innere Mannigfaltigkeit. Willensregungen verschiedener Art laufen nebeneinander her und durchkreuzen sich, und die wirkliche Willenshandlung wird zu einem immer komplexeren Erzeugnis. Frühere Eindrücke, die in der Form der Vorstellung kaum merklich das Bewußtsein berühren, können hierbei durch die an sie gebundenen Gefühle gleichfalls einen Einfluß ausüben. Demnach betrachten wir allgemein die Gefühle nicht nur als die wesentlichsten den Willensvorgang konstituierenden Bestandteile, sondern auch als die nächsten Bedingungen der Willenstätigkeit: sie gelten uns, insofern sie die Willenshandlung ihrer allgemeinen Qualität und Richtung nach antizipieren, als die unmittelbaren Motive des Wollens. Als solche nennen wir sie die Triebfedern der Willenshandlung, und stellen ihnen die von den begleitenden Vorstellungen ausgehenden mittelbaren Motive als Beweggründe des Wollens gegenüber. Die Motive überhaupt lassen sich demnach auch in Gefühls- und Vorstellungsbestandteile unterscheiden. Dabei bleiben jedoch die ersteren, die Triebfedern, stets die direkten Motivelemente, da, soviel wir wissen, Vorstellungen für sich allein niemals einen Willensakt auslösen können. Im übrigen sind aber beide keine spezifischen Bestandteile des Willensvorgangs, sondern die gleichen Gefühle und Vorstellungen, die uns als Motivinhalte begegnen, kommen vielfach auch ohne eine solche Beziehung vor. Die Ausdrücke Motiv, Triebfeder, Beweggrund empfangen also immer erst durch diese Beziehung eines Bewußtseinsinhaltes zu einem in seinem Gefolge eintretenden wirklichen Willensakt ihre Bedeutung. Hierbei bilden nun zugleich diese Motivelemente des Wollens und die für den Willensakt als solchen kennzeichnenden Tätigkeitsgefühle durchaus unabhängige Willensbestandteile, die schon dadurch deutlich sich sondern, daß die Motive vorwiegend der LustUnlustreihe der Gefühle angehören und dabei in ihrer qualitativen Beschaffenheit unendlich variieren können, während sich die Tätigkeitsgefühle regelmäßig in der oben beschriebenen Weise ohne merkliche qualitative Unterschiede aus Erregungs- und Spannungsgefühlen mit dem nachherigen Übergang in Lösungsgefühle zu

sammensetzen. Eben diese relative Konstanz der in allen Willensvorgängen wiederkehrenden Tätigkeitsgefühle und ihrer endlichen Lösung ist es, die uns bestimmt, unser Wollen immer als den gleichen seelischen Vorgang aufzufassen, während doch der unbegrenzte Wechsel der Motive uns gleichzeitig zwingt, das einzelne Wollen wieder als ein ganz konkretes, von jedem andern durch seinen be

sonderen Inhalt verschiedenes Geschehen anzuerkennen. Naturgemäß tritt daher auch diese Verschiedenheit der einzelnen Willensvorgänge am augenfälligsten in den Anfangsstadien derselben hervor: denn diese sind es eben, in denen die Motive, eventuell zugleich in ihrem Kampf miteinander, am deutlichsten bemerkbar sind, wogegen im Endstadium durchaus das Tätigkeitsgefühl dominiert. Indem nun hierbei das letztere außerdem mit den zur Herrschaft gelangten Motivinhalten zu einem einzigen Totalgefühl verschmilzt, bildet dieses, das so Motiv und Tätigkeit gleichzeitig umschließt, denjenigen Bestandteil des ganzen Vorgangs, den wir als die Willensentscheidung oder, falls ein deutlicher Kampf der Motive vorangegangen ist, der das Gefühl zu besonderer Stärke erhebt, als die Willensentschließung bezeichnen*).

Da das Willensmotiv in unserer inneren Wahrnehmung als das

*) Die oben angewandte Zerlegung des Motivs in die Triebfeder und den Beweggrund ist, wie mir bei der ersten Anwendung dieser Ausdrücke in meinem Grundriß der Psychologie (1. Aufl. 1896, §. 14, 3) entgangen war, schon von Kant in einem annähernd, wenn auch nicht völlig übereinstimmenden Sinne gebraucht worden (Grundlegung zur Metaphysik der Sitten, Ausg. von Rosenkranz S. 55). Obgleich ursprünglich beide Worte, Beweggrund und Triebfeder, nur verschiedene Übersetzungen des gleichen Wortes Motiv sind, so wird man sich doch wohl diese Differenzierung der Bedeutungen gestatten dürfen, da nun einmal die psychologische Analyse die Nötigung mit sich führt, Vorstellungs- und Gefühlsinhalt des Motivs voneinander zu scheiden, wo dann jedenfalls der „Beweggrund" mehr auf intellektuelle Inhalte, also Vorstellungen, die „Triebfeder" aber auf jene direktere Beziehung zum Willensakt hinweist, die hier den Gefühlen zukommt. Wenn A. Thomsen (Untersuchungen über den Begriff des Verbrechensmotivs, 1902, S. 107 ff.) dagegen einwendet, es bleibe dabei unbestimmt, was das frühere sei, die Vorstellung oder das Gefühl, so ist hierauf zu entgegnen, daß diese Unbestimmtheit in der Sache selbst liegt. In vielen Fällen beginnt ein Willensmotiv in der Form des Gefühls, indem wenigstens klarer bewußte Vorstellungen erst allmählich sich aufarbeiten, in andern Fällen umgekehrt, in noch andern treten Beweggrund und Triebfeder merklich gleichzeitig im Bewußtsein hervor. (Vgl. über diese Verhältnisse meine Grundzüge der physiol. Psychologie, 5. Aufl., III, S. 110 ff.) Übrigens enthält Thomsens Schrift eine dankenswerte Übersicht über die außerordentlich weit auseinandergehenden Anschauungen von Juristen und Philosophen über die Begriffe Motiv, Absicht, Zweck etc. Da die von ihm mitgeteilten Theorien durchweg auf dem Boden der Reflexionspsychologie stehen, so bildet diese Divergenz der Meinungen zugleich einen belehrenden Beleg für die allgemeine Erfahrung, wie unendlich vieldeutig die seelischen Vorgänge dann werden, wenn man, statt sie selbst zu beschreiben, ihnen die Überlegunger substituiert, die sich über sie anstellen, oder die sich als ihre möglichen Bedingungen denken lassen.

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