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IV. Gottesdienst und Leben.

§. 33. Emendation der gottesdienstlichen Bücher und

Gebräuche.

In dem geistlichen Reglement hatte sich der Synod als Verpflichtung auferlegt: a) die in späterer Zeit besonders in Kleinrussland eingeführten Gesänge, Gebete und Gottesdienste einer Durchsicht zu unterziehen. Wenn unter diesen neuen Gottesdiensten und Gebeten sich einige auch nicht im Widerspruche mit dem Worte Gottes erweisen sollten, doch Massregeln zu treffen, dass eine locale Neuerung nicht zum allgemein gültigen Gesetze und dadurch vielleicht zum Aergernisse für Einige werde; dagegen die der heiligen Schrift nicht entsprechenden, deren Ausdrücke nicht ganz geziemend und deren Inhalt dürftig befunden würden, ganz zu verbieten.

b) Ebenso die Erzählungen von den Heiligen einer Prüfung zu unterziehen und diejenigen von ihnen, die dem geläuterten christlichen Sinne nicht entsprächen, wie z. B. die Erzählung vom Hallelujah im Leben der Euphrosynia, ganz ausser Gebrauch zu

setzen.

c) Die Gebräuche und Gewohnheiten, die eine dunkle Zeit erdacht, allmählig auszurotten. Als Beispiel war auf die Feier des Freitages in den Starodubschen Sekten hingewiesen worden, wo ein Weib - Freitag genannt (Freitag ist im Russischen weiblichen Geschlechts) - mit unbedecktem Haupte in Procession umhergeführt wurde.

Die Ausführung alles dessen war aber weder leicht an sich, noch konnte sie bald bewerkstelligt werden. Einerseits forderte der ungünstige Geist der Zeit, der alles Alte für etwas Ueberflüssiges, ja Abergläubisches hielt, grosse Vorsicht beim Abschaffen des Alten, um so mehr, als die Arbeiten der vorhergegangenen Periode in Bezug auf die Bücheremendation ebenso eifrig als sorgfältig gewesen waren. Andererseits musste man sich vor jenen Leuten in Acht nehmen, die zu Gunsten eines alten Gebrauches bereit gewesen wären, ein neues Schisma hervorzu

rufen oder zu unterhalten. In Folge dessen fand der Synod es für nöthig. Einiges auf gewisse Zeit hin noch zu dulden, Anderes zu verbessern oder abzuschaffen, noch Anderes neu einzuführen, wenn auch mit der nöthigen Umsicht, wie z. B. die Lobgesänge zu Ehren der neuaufgetretenen Heiligen. Manchem Neuem aber gab er weder seine Zustimmung, noch sprach er ein Verbot dagegen aus.

Den von der Unwissenheit entstellten Kirchengesang war man bemüht zu verbessern und seinen alterthümlichen Originalcharakter von aller Verderbniss zu reinigen, welche die gedruckten Ausgaben in ihn gebracht hatten. Als man aber begonnen hatte, den Kirchengesang durch die Melodieen des Occidentes zu modificiren, wurden auch hiergegen Prohibitivmassregeln ergriffen und strenge darauf gesehen, dass man sich genau an das orthodoxe heilige Alterthum halte.

Die grösste Aufmerksamkeit richtete man auf eine würdige Darstellung der Heiligen in den Abbildungen. Zu wiederholten Malen entfernte man aus den Kirchen die schlecht gemalten Bilder und stellte die Bildermalerei unter die Aufsicht von Priestern, welche Kenner derselben waren, denen man auch das Recht ertheilte, diejenigen Bilder zu confisciren, die nicht den Regeln entsprechend gemalt waren.

Es geschah zu dieser Zeit auch genug, um die Gebräuche der Kirche Jedem verständlich zu machen. Die Abhandlungen: des Metropoliten Gabriel »über Gottesdienst und Kirchenceremonial«, des Bischofes Benjamin »neue Kirchenordnung «<, - Dmitrewsky's » über die Liturgie «< thaten ebenso wohl dem frommen Sinne Genüge, als sie ein besseres Verständniss förderten.

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§. 34. Neue Festtage.

Dem Fingerzeige der Vorsehung folgend, ordnete der allerheil. Synod zum Troste und zur Erbauung der Gläubigen auch neue Festtage an.

a) Die Uebertragung, der Reliquien des heil. rechtgläubigen Fürsten Alexander Newsky in die Stadt Peter's, die im J. 1724

vor sich ging, war ein Zeichen göttlichen Wohlwollens über der neuen Residenzstadt des Reiches und der Kirche. Im J. 1729 ward die Verfügung getroffen, die Feier dieser Uebertragung alljährlich am 30. August zu begehen.

b) Seit 1729 hatte man angefangen, das Gedächtniss des ehrw. Theodosius von Totemsk (Gouv. Wologda) an einzelnen Orten festlich zu begehen, aber im J. 1798, nachdem sowohl die Unverwestheit seiner Ueberreste wie die durch dieselben gewirkten Wunder durch Zeugenschaft erhärtet worden waren, wurde die allenthalben zu begehende Feier seines Todestages (28. Januar) angeordnet.

c) Im J. 1752, nachdem bereits einige Erfahrungen in Bezug auf die Verherrlichung der unverwesten Ueberreste des heiligen Demetrius von Rostow gesammelt worden waren, schritt der Synod zur Besichtigung der Reliquien. Ungeachtet dessen, dass sie von keinem Gewölbe geschützt an einem feuchten Orte lagen, hatte doch die Verwesung sie nicht berührt; selbst die Bekleidung des Prälaten, seine Mitra, sein aus kirschfarbener Seide gefertigter Rosenkranz waren unversehrt erhalten, während doch der Sarg aus Eichenholz vermodert war. Die Besichtigung geschah in Gegenwart von Bevolimächtigten so wie von Zeugen der Wunder. Der Synod verordnete, die Feier des Todestages so wie der Auffindung der Reliquien dieses Bezichtigers des Schisma alljährlich zu begehen. Arsenius Mogiljansky verfasste eine kurze gottesdienstliche Ordnung zu dieser Feier mit einem Lobgesange (Akaphist) zu Ehren des heil. Demetrius.

d) Im J. 1764 wurden die unverwesten Reliquien des Irkuzkischen Prälaten Innocentius aufgefunden und im J. 1804 erging der Befehl, sein Gedächtniss jährlich in allen Kirchen zu feiern.

e) Jeder Zeitgenosse sah die Befreiung Russlands von den Heeresschaaren Napoleon's für eine besondere Gnadenfügung der göttlichen Vorsehung an. Im J. 1814 erging der Befehl, am 25. December die Befreiung Russlands von den Galliern und 42 anderen Völkerschaften festlich zu begehen. Dazu verfasste Philaret, nachmals Metropolit von Moscau, ein herrliches Dankgebet.

§. 35. Prüfungen Gottes.

a. Durch Biron.

Gesellschaftliche Laster ziehen den Zorn Gottes über ganze Gesellschaften herbei und meistens sind es die Werke des Lasters selbst, die diesem Zorne zu Werkzeugen seiner Aeusserung dienen. Der protestantische Westen hatte die Russen alles Russische und somit auch die russische Frömmigkeit verachten

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gelehrt. Die Liebeswerke christlicher Ascese, die freiwillige Thorheit, das Mönchthum wurden als krankhafte Auswüchse der Gesellschaft, als Heuchelei und Aberglaube betrachtet, während man die Verbreiter der Sittenlosigkeit als Wohlthäter der Menschheit feierte. Aber wie jede Leidenschaft sich selber rächt, so fand auch die Leidenschaft zu allem Ausländischen für Russland ihre härteste Strafe in Biron. Die Zeit Biron's war für die russische Kirche eine Zeit, in welcher der Herr und Gebieter derselben die Liebe seiner Getreuen durch schwere Prüfungen erprobte und die Krankheit der Siechen heilte !

Biron vereinigte in sich habgierige Gewinnsucht mit unnatürlichem Misstrauen, unerbittliche Rachsucht mit roher Grausamkeit. Er hasste alles Russische und achtete die Menschheit nur im protestantischen Westen! Seine bezahlten Spione schlichen sich in die Familienkreise, belauschten die Gespräche des Vaters mit dem Sohne, des Gatten mit der Gattin, des Freundes mit dem Busenfreunde- und wehe Jedem, der denuncirt wurde! Der konnte sich noch glücklich schätzen, der ohne weitere Untersuchung nach Sibirien verschickt ward; anderen Falles übergab man die Beschuldigten furchtbaren Foltern, schnitt einigen die Zunge aus, hieb andere in Stücke, liess einige unter dem Beile umkommen und andere in dumpfen Kerkern verfaulen. Der junge Fürst Iwan Dolgoruky starb wie der heil. Jacobus der Perser. Als der Scharfrichter ihm die rechte Hand abhieb, sagte er: »Ich danke Dir, Herr« als man ihm den linken Fuss abschlug, fuhr er fort: »dass Du mich gewürdigt hast « — und bei dem Abhauen der linken Hand schloss er: »Dich, Herr, zu erkennen. « Der Bojar Basilius Golowin musste furchtbare Martern aushalten; ihn auf einem Reck holze empor

Gesch. d. Kirche Russlands. II.

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hebend, renkte man ihm die Ellenbogen aus, strich seinen Rücken mit einem glühenden Platteisen, trieb ihm glühende Nadeln unter die Nägel und peitschte ihn mit der Knute. Sein leiblicher Organismus war für das ganze Leben zerrüttet, aber bis zum Grabe hin bewahrte er eine tiefe Frömmigkeit. Wofür, oder besser gesagt, auf welche Veranlassung hin man solche Qualen über ihn ergehen liess, ist bis zum heutigen Tage nicht bekannt. Das Volk stöhnte unter der Gierigkeit Biron's. Den Gerichtshof der Steuerrückstände hatte er unter seine Leitung genommen; die Gebietsvorsteher liess er in Fusseisen schmieden, während Militärcommandos den Bauern Korn, Vieh, Kleidung wegnahmen, die Bauern selbst in den Frost hinausjagten und unbarmherzig peitschten. Ganze Dörfer verödeten, aber die eingetriebenen Rückstände flossen in die Kasse Biron's. Die orthodoxe Geistlichkeit hatte gleichfalls von Biron zu leiden der Prediger der Glaubenstoleranz haschte nach jeder Gelegenheit, den Glauben zu verfolgen. Theophylact Lopatinsky war nicht der einzige, der als Märtyrer endete; viele Bischöfe wurden ihrer Sitze beraubt. Im J. 1736 erging der Befehl, alle Söhne der Geistlichkeit mit Ausnahme der unmündigen und der die Schulen besuchenden in den Militärdienst abzugeben, ebenso die niederen Kirchendiener, die im J. 4730 den Eid nicht geleistet hatten.

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Eine Aushebung derselben Art wurde im J. 1737 unternommen, mit der Altersbestimmung zwischen 15-40 Jahren. Umsonst stellte der Synod vor, dass die neue Anordnung in Bezug auf den Eid nur deshalb nicht erfüllt worden, weil vor dieser Zeit eine solche Anordnung nicht existirt habe, im J. 1732 aber schon Viele sie erfüllt hätten. Biron liess auch das ausser Acht, dass die klösterlichen Dienstleute ja nichts Anderes als Bauern waren, auf welche sich der Ukas über den Eid gar nicht erstreckte. Die hoffnungslose Lage der Waisen, die hülflose Armuth der Frauen und Mütter bedeuteten für Biron nichts. Nur in vier Eparchieen machte sich im J. 1739 schon der Mangel an 1300 niederen Kirchendienern fühlbar; bei vielen Kirchen fanden sich weder Priester noch Diaconen, und man hatte Niemanden, um die vacanten Stellen zu besetzen. Die Kirchen

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