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Der Erfüllung dieses Wunsches stellten sich aber auch Schwierigkeiten entgegen. Zum Patriarchen von Moscau Jemanden zu haben, der die Sprache der Russen nicht versteht, hätte die Verhandlungen mit ihm besonders in geheimen Angelegenheiten bedeutend erschweren müssen. Andererseits wollte der gutmüthige Zar den ehrw. Hiob durch Entziehung des Moscowischen Prälatensitzes nicht betrüben, und das um so weniger, als der Reichsverweser Boris zu Gunsten Hiob's Fürbitte eingelegt hatte. Darum liess der Zar dem Prälaten Jeremias folgenden Vorschlag machen: »Du hast uns kundgethan, dass wegen der Sünden der Christen der Sultan über die Kirche und dich selbst Verfolgung verhängt habe; darum bittet der fromme Selbstherrscher deine Heiligkeit, im russischem Reiche zu bleiben und — mit dem Sitze in Wladimir das Patriarchenamt unter dem Namen eines ökumenischen Patriarchen auch über ganz Russland auszuüben. Er verspricht dir Alles zu deiner und der Deinigen Beruhigung thun zu wollen. « Jeremias liess dem guten Zaren seinen auf– richtigen Dank ausdrücken, bemerkte aber, dass er getrennt vom Zaren weder der russischen noch der Constantinopolitanischen Kirche nützlich sein könne, und erklärte, lieber mit derjenigen Kirche die Trübsale theilen zu wollen, die »er zur Mutter erwählt habe und wohin ihn die Bedrängnisse der Bischöfe und aller seiner Kinder rufe. Zu gleicher Zeit sprach er seine Bereitwilligkeit aus, die Entscheidung der Patriarchenversammlung in Bezug auf Errichtung eines Patriarchates in Russland zur Ausführung zu bringen. Die Versammlung der russischen Hirten trug ihm ihrerseits ebenfalls den russischen Patriarchensitz an, aber er gab abermals eine abschlägige Antwort und ermächtigte den Herrscher, durch die Versammlung der Bischöfe den Patriarchen von Russland erwählen zu lassen, mit dem Hinzufügen, dass die Patri– archen von Russland auch in Zukunft durch ihre Metropoliten nach der Kirchenordnung zu installiren seien.

Am 10. Januar 1589 trat in Moscau eine zahlreiche Versammlung russischer Hirten zusammen, welcher der Zar die Berathung über den (zu erwählenden) Patriarchen auftrug. In der Kirche zur Himmelfahrt Mariae vor dem Nebenaltare zum Lobe der Mutter Gottes, wo gewöhnlich die Wahl der Hirten geschah,

wurde die Berathung über Ernennung des hohen ersten Würdenträgers der russischen Kirche gepflogen. Nach beendigter Berathung übernahm es der Patriarch, dem Zaren die Namen der drei Erwählten vorzulegen und unter diesen entschied das Loos für den Metropoliten Hiob.

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Am 23. Januar ward die Installation des Patriarchen vollzogen. Drei Lehnstühle für den Zaren mit Goldbrokat, für die Patriarchen mit dunklem Sammt bezogen waren auf dem 12 Stufen erhöhten Ambon gestellt und zu beiden Seiten Bänke für die Erzbischöfe hergerichtet worden. Der berufene Patriarch legte auf dem Adlerteppich stehend *), in Gegenwart der ganzen Versammlung vor Gott und seinen erwählten Boten, das Bekenntniss des reinen unverfälschten Glaubens ab. Nach Hersagung des Glaubensymbols empfing er auf den Ambon hinaufsteigend den Segen des Patriarchen und den Bruderkuss der Bischöfe und ging sodann sich verneigend, in den Nebenaltar zu Ehren der Mutter Gottes.

Sobald der dienstthuende Patriarch in der kleinen Procession mit sämmtlichen Bischöfen in den Altar gegangen war und man das » dreimal heilig« sang, führten der Erzpriester und Archidiaconus der Kathedralkirche den berufenen Patriarchen Hiob vor die königliche Altarthür und zwei Bischöfe geleiteten ihn in den Altar. Der erste Patriarch, nachdem er die Hände auf sein Haupt gelegt und über demselben das Evangelium aufgeschlagen hatte, rief die Gnade Gottes auf ihn herab als auf einen für sein hohes Amt doppelter Gnade Bedürftigen. So ward die Weihe des Patriarchen von ganz Russland vollzogen.

Nach der Liturgie, welche beide Patriarchen vollzogen, ergänzte eine glänzende Festlichkeit im Palaste des Zaren die allgemeine Freude über den hohen Prälaten des russischen Landes. Den Patriarchen von Constantinopel zeichnete das gastfreie Moscau noch lange durch Ehrenbezeigungen aus, so dass er fast ein Jahr im Norden verweilte. Die Wahl und Installation des Patriarchen von Russland liess der Zar auf einer Pergamentrolle nieder

*) Es ist dies ein runder kleiner Teppich, auf dem ein Adler ausgenäht ist, den man dem Bischof überall da, wo er bei Verrichtung des Gottesdienstes zu stehen hat, unterbreitet.

schreiben, welches Document mit den Siegeln des Zaren, beider Patriarchen und sämmtlicher Erzbischöfe, der griechischen wie der russischen, versehen ward und bei dessen Unterschrift sich auch sehr viele Archimandriten und Aebte betheiligten.

Nach zwei Jahren sandte der Patriarch Jeremias ein schriftliches Document von Seiten der Kirchenversammlung, mit der Bestätigung des Patriarchates in Russland, nach Moscau, das von ihm, den Patriarchen von Jerusalem und Antiochien, 19 Metropoliten, 19 Erzbischöfen und 20 Bischöfen unterzeichnet war. In diesem Documente heisst es: »Erstlich erkennen wir an und bestätigen die Installation in der Residenzstadt Moscau und den Patriarchentitel des Herrn Hiob; möge er sich auch künftighin gemeinsam mit uns als Patriarchen ansehen und nennen und in den Fürbitten den Rang gleich nach dem Patriarchen von Jerusalem einnehmen, dagegen den ersten und Hauptrang dem apostolischen Sitze in der Stadt Constantin's zuerkennen, wie auch die übrigen Patriarchen thun. Zweitens ist der gegenwärtig verliehene Titel und die Würde eines Patriarchen nicht nur dem Herrn Hiob allein unabänderlich zuerkannt und bestätigt, sondern wir gestatten der Moscowischen Versammlung der kirchlichen Vorgesetzten, auch nach ihm Patriarchen den Regeln gemäss und zu installiren.« So ist das Patriarchenthum Russlands von der ganzen Kirche bestätigt worden.

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zu ernennen

§. 2. Die Vorrechte und die Verwaltung des Patriarchen.

Die Vorrechte des Patriarchen bei der Kirchenverwaltung blieben dieselben, deren die Metropoliten genossen hatten. Nur im Gottesdienste wurden ihm gewisse Auszeichnungen zu Theil, die seiner Würde entsprachen und ihn vor den anderen Erzbischöfen bevorzugten. Aber seine Würde an sich, wie auch diese Auszeichnungen, gaben ihm eine hohe Bedeutung in den Augen der Geistlichkeit und des Volkes und die Frömmigkeit der ergebenen Kinder der Kirche umgab ihn mit einer tiefen Hochachtung.

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1. Dem Patriarchen wie früher auch dem Metropoliten stand ausnahmslos die kirchliche Gerichtsbarkeit zu, mit der

Beschränkung jedoch, dass wichtige, die ganze Kirche betreffende Angelegenheiten von einer Kirchen versammlung entschieden wurden. Und unter den Patriarchen wurden Kirchenversammlungen häufig zusammenberufen, bei welchen jedoch die Stimme des Patriarchen ein besonderes Gewicht hatte.

2. Das Gebiet, das dem Patriarchen als eparchialem Hirten zugehörte, war allerdings ein sehr ausgedehntes, doch wiederum nicht verschieden von dem des früheren Metropoliten. In der Folge wurde es einerseits zwar vergrössert, theils durch einige Klöster mit den zu ihnen gehörenden Dorfkirchen, die unter die specielle Leitung des Patriarchen gestellt wurden, theils durch die Dörfer, die zum Besten der früheren oder neuen Patriarchenklöster geschenkt oder gekauft worden waren. Andererseits wurde das Gebiet des Patriarchen aber auch wieder verringert durch den Abgang von Kirchen, die späterhin den Erzbischöfen von NischnyNowgorod, Belgorod und Wjätka zugetheilt wurden.

3. Der Hofhalt und die Verwaltung des Patriarchen blieben im Wesentlichen dieselben wie unter den Metropoliten. Sie gewannen aber an äusserem Glanze. Der Hofstaat des Patriarchen war sehr zahlreich: »der Beamten, die zu seiner Verfügung standen, war eine grosse Menge «, sagt ein Augenzeuge. Sein Hofstaat war nach dem Muster des zarischen gebildet, er hatte Stolnik's zum Dienste bei Tische, Bojaren für die Gerichtssachen, Bojarenkinder zum dejouriren u. s. w.

Die patriarchale Verwaltung, wo der Patriarch die ihm vorgelegten Angelegenheiten durch seinen Ausspruch inappellabel entschied, bot in den unteren Instanzen je nach der Zusammensetzung und den Personen Verschiedenheiten dar.

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Unter den Patriarchen Hiob und Hermogen a) urtheilte der Bojar des Patriarchen mit dem Haushofmeister und zweien Djaken über die Schuld oder Unschuld geistlicher Personen ab und stellte die Sachen dem Patriarchen zur Bestätigung vor. b) Den Haushalt des Patriarchen nebst seinen Gütern verwaltete ein Rentmeister, der auch ein Bojar war. c) Auf Verfügung des ersten Patriarchen hatte zur Aufsicht über die gute Ordnung beim Gottesdienste, so wie über die amtlosen Priester - ein weltlicher Richter Sitz und Stimme in der » Gerichtsstube <<

neben den Pröpsten, die unter der Aufsicht der Protopopen standen. Ueber die Ordnung wachend, ertheilte dieser weltliche Richter namentlich den amtlosen Priestern die Erlaubniss, gottesdienstliche Handlungen miethweise in Moscau zu verrichten, und erhob dafür die gesetzlichen Gebühren. d) Die Buchdruckerei stand unmittelbar unter dem Patriarchen, nach dessen Tode aber wie späterhin zuweilen auch beständig unter dem Vicarius des Patriarchenstuhles, dem Sarskyschen Metropoliten.

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Von der Zeit des Patriarchen Nicon berichtet ein Augenzeuge >>In der Reihe der Patriarchengemächer finden sich sieben Stuben, in welchen sieben Richter mit einer Menge Djaken ihren Sitz haben; jede Stube ist für eine besondere Art von Geschäften bestimmt, eine für die Kloster-, die andere für die Weltgeistlichkeit, die dritte für die Rentei u. s. w. In der zweiten Stube melden sich diejenigen, die Priester zu werden wünschen, mit Zeugnissen von den Einwohnern ihres Heimathsortes versehen; der Patriarch lässt jeden von ihnen der Reihe nach aus Büchern lesen« u. s. w.

Eine solche genaue Begrenzung der Gerichtsstätten begann unter dem Patriarchen Philaret. Im J. 1625 eröffnete dieser Patriarch, in Folge eines empfangenen Freibriefes, Gerichtshöfe nach dem Beispiele des Zaren.

a. Der Hof des Gerichtsamtes, anders auch der Patriarchen-Rasräd genannt, verhandelte alle richterlichen Obliegenheiten in der Bedeutung eines mittleren Eparchialgerichtes. Die Gegenstände seiner Competenz waren: 1) der Bau von Kirchen, 2) die Anstellung zu geistlichen Aemtern, oder - genauer gesagt die Ausfertigung der Bestätigungs-Urkunden 3) die Untersuchung der Klagen über die Geistlichkeit oder geistlicher Personen über einander 4) die Untersuchung der Verbrechen 5) die Durchsicht der Testamente und das

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wider den Glauben

Gericht in Ehesachen.

Da man die alterthümliche Bedeutung der Verwaltung einiger Klöster durch die Grossfürsten- die ihnen einen kräftigen Schutz gegen die Uebergriffe der Willkühr von Seiten der Erbbesitzer und Theilfürsten bot aus den Augen verloren hatte, führte man (1649) unter dem Patriarchen Joseph Klostergerichts

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